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unic GmbH & Co. KG(vormals: UNIC Marketing GmbH & Co. KG)GöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft & Co. gemäß der Größenklassifizierung nach § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Gleichwohl liegt keine tatsächliche Überschuldung vor, da die vorhandenen stillen Reserven am Bilanzstichtag den Betrag des negativen Eigenkapitals übersteigen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals die handelsrechtlichen Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewandt. Sofern eine Änderung bei der Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzpositionen vorgenommen wurde, wird dies bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Positionen beziehungsweise bei den Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz berücksichtigt. Die Gliederung der Posten der Bilanz ist mit der des Vorjahres vergleichbar. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG in 2010 nicht angepasst. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Sofern degressiv abgeschrieben wurde, erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung in dem Zeitpunkt, in dem dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Pool eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RechnungsabgrenzungspostenAls Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzEin in den immateriellen Vermögensgegenständen enthaltener entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 20,9 wird weiterhin über 15 Jahre abgeschrieben, weil dies der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entspricht. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Ergänzende AngabenPersönlich haftende Gesellschafterin und GeschäftsführungDie UNIC Marketing Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Göttingen haftet als Komplementärin persönlich und unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 26,0. Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr der Komplementärin. Geschäftsführer der Komplementärin waren im Geschäftsjahr Frau Gudrun Röhling, Diplom-Kauffrau, sowie bis 31.03.2010 Frau Karin Dietz, Diplom-Kauffrau.
Göttingen, im Juni 2011 Gudrun Röhling
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 27. Juni 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
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