IPS Pressevertrieb GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen sowie bespielten Ton- und Bildträgern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Wirtz seit 18.12.2014 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IPS Holding GmbHMeckenheimKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020I. Grundlagen des Unternehmens Die IPS Gruppe bietet seit 1985 maßgeschneiderte Leistungspakete für Presseverlage. Unsere Unabhängigkeit ist unser Erfolgsrezept: IPS gehört zu keinem Medienkonzern, wir haben die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Über die Jahrzehnte ist IPS kontinuierlich gewachsen. Die IPS-Gruppe gehört in Europa, gemessen an der Titelanzahl zu den absoluten Topfirmen und ist in Italien und Deutschland Marktführer im Bereich Im- und Export von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Branche Die Absatz-Situation im Printmarkt gestaltet sich weiter schwierig. Die sinkende Konsumnachfrage nach Printprodukten führt bei unseren Auftraggebern weiterhin zu Umsatzrückgängen. Grund zur Hoffnung auf eine Trendwende ist nicht in Sicht. Weiterhin ist erkennbar, dass die großen Universal-Titel größere Umsatzrückgänge verkraften müssen, als der Mittelstand, wobei sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr unterschiedlich in den einzelnen Umsatzsparten zeigten. 2. Geschäftsverlauf und Lage Im Geschäftsjahr 2020 wurde die wesentliche Geschäftstätigkeit in den Bereichen Vertrieb von Press- und Non-Press-Produkten, Buchvertrieb, Druck von digital übermittelten Tageszeitungen, der Logistik sowie im Im- und Export von Presseerzeugnissen erbracht. Die Zukunftssicherung des Unternehmens gewährleistet die Geschäftsführung durch gezielte Maßnahmen, wie das weitreichende Engagement im Bereich der Neukundenakquisition, sowie die Erweiterung der Geschäftsfelder im Bereich der Verlagsbetreuung. Im Jahr 2020 wurde die Konsolidierung der IPS Pressevertrieb Hamburg GmbH (ehemals DPV Vertriebsservice GmbH) weitergeführt. In Italien musste die Tochtergesellschaft Messinter S.p.A sich in einem stark rückläufigen Markt der vollen Auswirkung der Corona-Pandemie stellen. Die Beteiligung am Südtiroler Grossist verlor wesentlich an Werthaltigkeit, da dieses Unternehmen große Lieferanten verlor und kurz vor der Insolvenz stand. Das EBITDA verringerte sich um 366 TEUR von 2.082 TEUR im Vorjahr auf 1.716 TEUR im Geschäftsjahr. Das EBIT verringerte sich sich um 295 TEUR von -4 TEUR im Vorjahr auf -291 TEUR im Geschäftsjahr. Als Grund hierfür kann vor allem die Abschreibungen im Rahmen der drohenden Insolvenz des Südtiroler Grossisten mit ca. 1.570 TEUR genannt werden. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind der Rohertrag und das Jahresergebnis. Als nichtfinanzieller Leistungsindikator kann das Know-how des Vertriebs- sowie IT-Bereichs gesehen werden. 3. Ertragslage Der Umsatz des Geschäftsjahres 2020 reduzierte sich, getrieben durch die Auswirkungen der Corona Pandemie und der allgemeinen Branchenentwicklung um 6.982 TEUR auf 98.896 TEUR. Dies entspricht nicht ganz den im Vorjahr prognostizierten Umsätzen, da im Im- und Exportgeschäft in Teilumsatzsparten nahezu ein Umsatzverlust von über 70% entstand. Der Materialaufwand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4,3 %. Der Rohertrag reduzierte sich um 21,8 % im Vergleich zum Jahr 2019. Die betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf 12,8 Mio. € (2019: 14,7 Mio. €). Das Betriebsergebnis des Geschäftsjahres 2020 liegt bei 1.279 TEUR. (2019: -4 TEUR) Das Ergebnis vor Ertragsteuern liegt in 2020 bei -515 TEUR. (2019: -166 TEUR) Das Konzern-Jahresergebnis vor Abzug von Fremdanteilen weist einen Betrag von -965 TEUR aus. Im Vorjahr zeigte das Ergebnis einen Wert von -521 TEUR. Das im Vorjahr prognostizierte Konzern-Jahresergebnis konnte nicht erreicht werden. Ursächlich hierfür sind unter anderem die Auswirkungen der Corona Pandemie und die Sonderabschreibung auf Finanzanlagen. 4. Finanzlage Die Finanzlage konnte stabil gehalten werden. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach dem Standard DRS 21 beziffert sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 241 TEUR (Vorjahr: 6.912 TEUR). Als Cashflow aus der Investitionstätigkeit waren -1.492 TEUR (Vorjahr -6.380 TEUR) zu verzeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liquidität war im Laufe des Geschäftsjahres zu jedem Zeitpunkt gesichert. Zum Bilanzstichtag wurden liquide Mittel in Höhe von 2.287 TEUR (Vorjahr: 1.133 TEUR) ausgewiesen. Von den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten über 47.480 TEUR (Vorjahr: 48.082 TEUR) haben 38.297 TEUR eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Vorjahr: 42.237 TEUR). Von den Verbindlichkeiten bestehen 54 TEUR (Vorjahr: 250 TEUR) gegenüber verbundenen Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises. 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich zum Bilanzstichtag auf 52.056 TEUR (Vorjahr 53.357 TEUR). Dies entspricht einer Abnahme von 1.301 TEUR. Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf den Abschreibungen der Finanzanlagen und dem Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen gegenüber denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, dem der Aufbau der liquiden Mittel entgegen steht. Das Anlagevermögen verringerte sich um 2.879 TEUR auf 15.554 TEUR, diese Verringerung ist im Wesentlichen auf die Abschreibung der italienischen Beteiligung in den Finanzanlagen zurückzuführen. Die kurzfristig gebundenen Umlaufwerte reduzierten sich um 1.914 TEUR auf 30.339 TEUR (60% der Bilanzsumme). Im Wesentlichen ist dies auf den Rückgang der Forderungen gegen die Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht um 1.280 TEUR zurückzuführen. Das kurz- bis mittelfristige Fremdkapital in Höhe von 50.220 TEUR (Vorjahr: 51.376 TEUR) besteht aus Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (2.719 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (10.608 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (30.990 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (54 TEUR) sowie den sonstigen Verbindlichkeiten (5.849 TEUR). Das gesamte kurz- bis mittelfristige Fremdkapital umfasst 99 % der Bilanzsumme. Das langfristige Fremdkapital in Höhe von 1.801 TEUR (Vorjahr: 1.839 TEUR) betrifft die Pensionsrückstellungen. Das Eigenkapital der Unternehmensgruppe verringerte sich im Wesentlichen um den Konzernjahresfehlbetrag (965 TEUR) auf -1.780 TEUR. Es wurden im Konzern Positionen für aktive und passive latente Steuern gebildet. Da die Bewertungsansätze zwischen der Handels- und Steuerbilanz differieren, ergab sich saldiert für die Bilanzposition "Aktive latente Steuern" ein Wert in Höhe von 479 TEUR. Die wirtschaftliche Lage ist weiterhin komplex und bedarf der nachhaltigen Optimierung der Jahresergebnisse. III. Die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Der Gesamtmarkt zeigt sich weiter rückläufig. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir trotz Corona-Pandemie in etwa gleichbleibende Umsatzerlöse und jedoch ein um etwa 30% verringertes Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020. Leider verhindert die Corona-Pandemie sowie die Abschreibung eines Lieferantenvorschusses auch im Geschäftsjahr 2021 ein besseres Ergebnis. Für die ab 2022 folgenden Geschäftsjahre rechnen wir damit, dass sich die getätigten Investitionen in die Kundenneugewinnung positiv auf die Ertragslage auswirken werden, da die Roherträge voraussichtlich stabil bleiben und die Restrukturierungskosten und Abfindungen das Ergebnis nicht mehr belasten werden. Daher rechnen wir mit leicht steigenden Umsatzerlösen im Vergleich zum Jahr 2021 und einem leicht verbessertem Ergebnis. Die Geschäftsführung beschäftigt sich regelmäßig mit der Erfassung und Darstellung von Risiken der Gesellschaft und beobachtet deren Bewertungsfaktoren. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Absicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Die Branchenentwicklung insgesamt stellt ein Risiko dar. Dem wird durch den Aufbau weiterer Geschäftsfelder versucht entgegenzuwirken. Des Weiteren hat die IPS-Gruppe ca. 3.000 Verlage als Auftraggeber, wobei kein Verlag als dominant zu bewerten ist. Die Erträge werden relativ gleichmäßig verteilt über alle Auftraggeber erwirtschaftet. Das Kundenausfallrisiko ist weiterhin als gering einzustufen, da im Regelfall der Verlagskunde von unserem Hause aus den Vertriebs erlösen bezahlt wird. Der Handel (Presse-Grosso, Bahnhofsbuchhandel und Importeure) zeigte auch in der Krise, dass Ausfallquoten im Rahmen unserer Rückstellungen keine weiteren Belastungen darstellten. Die IT-Systeme bilden die Grundlage nahezu aller Geschäftsprozesse und der Informationsflüsse innerhalb des Unternehmens. Ausfälle und Störungen können zu Unterbrechungen der Arbeitsabläufe führen, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben könnten. Ebenfalls bestände ein Risiko im Falle von Datenverlusten. Für die Gewährleistung der Aufrechterhaltung der IT-Systeme und deren Sicherheit wurden entsprechende Prozess- und Organisationsstrukturen etabliert. Für den Fall einer wesentlichen Störung oder Datenverlusten bestehen Notfallpläne. IV. Arbeitnehmer- und Umweltbelange Im Konzern ist die Beschäftigtenzahl im Jahre 2020 deutlich gesunken und bewegt sich bei 119 Mitarbeitern. Die Unternehmen der IPS-Gruppe leisten nach wie vor ihren Beitrag, jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Für eine weiterhin positive Entwicklung der Unternehmen ist die Bereitstellung und Ausbildung qualifizierter Mitarbeiter wichtig. Daher investieren wir kontinuierlich in den Ausbau unserer Personalentwicklungssysteme. Das Risiko von Umweltschäden reduzieren wir durch Qualitätssicherungsmaßnahmen. In den Unternehmen des Konzerns wird allen relevanten Umweltstandards entsprochen. KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020AKTIVA
PASSIVA
KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020A. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der Unternehmensgruppe IPS-Holding, Meckenheim, für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Obergesellschaft IPS Holding GmbH (Registernummer HR B 12812 beim Amtsgericht Bonn) hat aufgrund der Überschreitung der Größenmerkmale gemäß § 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der Obergesellschaft folgende Beteiligungsgesellschaften einbezogen:
Die IPS International Verwaltungs GmbH wurde als Verwaltungsgesellschaft gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen deutschen Tochterunternehmen haben auf die Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 verzichtet. Die entsprechenden Beschlüsse der IPS Holding GmbH und der Gesellschafter der IPS Pressevertrieb GmbH nach § 325 HGB werden durch Einreichung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offengelegt. C. Währungsumrechnung Alle in den Konzern einbezogenen Abschlüsse sind in Euro aufgestellt. Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. D. Konsolidierungsgrundsätze In Übereinstimmung mit dem Geschäftsjahr der Muttergesellschaft wurde der Konzernabschluss auf den 31. Dezember 2020 aufgestellt. Alle Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften lauten ebenfalls auf den 31. Dezember 2020. Die Kapitalkonsolidierung verbundener Unternehmen erfolgt nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung 2013. Die zu konsolidierenden Anteile an den Tochterunternehmen wurden hierbei mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet (einschließlich Rücklagen und Gewinnvorträgen), das dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden entsprach. Ein sich nach Verrechnung ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.525 T€ wurde seit der Erstkonsolidierung 2013 als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und über fünf Jahre abgeschrieben (letztmalig in 2017). Der sich aus der Erstkonsolidierung ergebende passivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 888 T€ wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.083 T€ aus der Erstkonsolidierung der IPS Pressevertrieb Hamburg GmbH wird ab 2019 als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und über 5 Jahre abgeschrieben. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen den konsolidierten Unternehmen sind eliminiert worden. Es lagen keine zu eliminierenden Zwischenergebnisse vor. E. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände berechnet. Die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen. Geringwertige Anlagegüter (Einzelanschaffungskosten von 250,01 € bis einschließlich 800,00 €) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis einschließlich 250,00 € werden nicht im Anlagevermögen, sondern direkt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Waren zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht altersbedingt ein niedrigerer Wert anzusetzen war. Bestandsrisiken ist durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen worden. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu den jeweiligen Nominalbeträgen. Möglichen Risiken wurde durch individuelle Abschreibungen und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung beruht auf zwei versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend der Barwertmethode unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre von 2,30 % angesetzt. Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 % p.a. bzw. 0% und der Rententrend mit 1,7% p.a. bzw. 2,0% angesetzt. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 285.089,48. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken, soweit sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Ihr Ansatz erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erschien. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen (§ 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 268 Abs. 2 HGB) Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Hieraus sind auch die Bruttoherstellungs- bzw. Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen zu ersehen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB)
3. Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten solche gegen Gesellschafter in Höhe von 126 T€ (Vorjahr: 274 T€). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind solche gegen Gesellschafter in Höhe von 1.345 T€ (Vorjahr: 1.352 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von 54 T€ (Vorjahr: 250 T€) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. 4. Aktive latente Steuern (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB) Vom Wahlrecht, den Überhang der aktiven latenten Steuern auszuweisen, wurde im Geschäftsjahr Gebrauch gemacht. Die Berechnung künftiger Steuerbe- und -entlastungen wurde auf der Basis eines unternehmensindividuellen Steuersatzes von 32,45 % (Kapitalgesellschaften) ermittelt. Es wurde eine Verrechnung der aktiven und passiven latenten Steuern vorgenommen.
Der Vorjahreswert des Überhangs der aktiven latenten Steuern betrug 464 T€. Der Unterschiedsbetrag von 15 T€ ist im Steuerertrag enthalten. 5. Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 HGB) Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des 7-jährigen und des 10-jährigen durchschnittlichen Markzinssatzes beläuft sich auf 285 T€ und unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB. 6. Wesentliche sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Margenabgrenzungen auf Grund von Remissionen (1.431 T€), für Arbeitnehmer-Abfindungen nach italienischem Recht (Trattamento di fine rapporto / 675 T€), für übrigen Personalaufwand (Urlaub etc. 154 T€), für Archivierung (29 T€) sowie für Rechts- und Beratungskosten (266 T€). 7. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr (§ 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 268 Abs. 5 HGB) und von mehr als fünf Jahren (§ 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB), aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit (§ 266 HGB)
F. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
2. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (§ 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 277 Abs. 5 S. 2 HGB) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 18 T€ und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 19 T€ aus der Währungsumrechnung enthalten. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung In dieser Position sind 238 T€ (Vorjahr: 24 T€) aus Aufwendungen für die Altersversorgung enthalten. 3. Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwerte Die Bilanzposition Geschäfts- oder Firmenwert enthält die aktivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt in Höhe von jährlich 217 T€ über einen Zeitraum von fünf Jahren ab 2019. 4. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (§ 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 277 Abs. 5 S. 1 HGB) In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind 49 T€ (Vorjahr: 24 T€) aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. G. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
2. Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit diese für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind (§ 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB) in Verbindung mit den sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB). Bei den nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften von Bedeutung für die Finanzlage handelt es sich um die nachfolgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen (in Klammern: davon Verpflichtungen gegenüber der Gesellschafterin der Konzernobergesellschaft):
Weiterhin bestanden Verpflichtungen aus Leasingverträgen und anderen langfristigen Verträgen, die sich wie folgt auf die kommenden Geschäftsjahre verteilen:
3. Geschäftsführerbezüge (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter analoger Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Abschlussprüferhonorar (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)
5. Aufstellung des Anteilsbesitzes Beteiligungen i.S.d. § 271 Abs.1 HGB (§ 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB) Die Unternehmensgruppe ist mit 22,5 % an der S.P.V. S.r.l., Bozen, Italien beteiligt. Die Beteiligung ist im Berichtsjahr außerplanmäßig Abgeschrieben worden und wird nun mit 0,00 € bilanziert (historische Anschaffungskosten in Höhe von 1.569.913,00 €). Auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss gemäß §§ 311 ff. HGB wurde nach § 311 Abs. 2 HGB verzichtet.
6. Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Die Folgen der immer noch im Jahr 2021 andauernden Corona-Pandemie zeigen sich auch in der negativen Rohertragsentwicklung des Konzerns, so dass hier auch das Betriebsergebnis belastet wird. Nach Beendigung der Pandemie wird auf die Erholung der Rohertragsmarge gehofft. Im Jahr 2021 wir das Betriebsergebnis zusätzlich aufgrund der Insolvenz eines Lieferanten und dem damit verbundenen Ausfall eines gewährten Lieferantenvorschusses belastet. 7. Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)Die Geschäftsführung schlägt vor das Konzernergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. ZUSAMMENSETZUNG UND ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
EIGENKAPITALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020Die Darstellung der nach der indirekten Methode ermittelten Kapitalflussrechnung erfolgt nach dem vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) verabschiedeten Standard DRS 21 in der Fassung vom 4. Februar 2014. Der Finanzmittelfonds umfasst hier die liquiden Mittel im Sinne des § 266 Abs. 2 HGB (Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks), die Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten.
Veränderung des Finanzmittelfonds:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IPS Holding GmbH, Meckenheim Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der IPS Holding GmbH, Meckenheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IPS Holding GmbH, Meckenheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sankt Augustin, den 18. März 2022 FeSt
GmbH
Dipl.-Volksw. Iris Stiefelhagen, Wirtschaftsprüferin Der Konzernabschluss der IPS Holding GmbH wurde am 21.03.2022 durch die Gesellschafterversammlung gebilligt. |
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