BELUK GmbH
Taubenstraße, 86956 Schongau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Leckel seit 27.9.2023 | Geschäftsführer |
Michel Kießling seit 27.9.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BELUK GmbHSchongauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht München, HRB 3981Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die Firma BELUK GmbH hat zwei übergeordnete Geschäftsbereiche. Im Geschäftsbereich Anlagenbau werden Mittelspannungsschaltanlagen und Niederspannungsverteilungen gefertigt und verkauft. Zudem werden schlüsselfertige Transformatorstationen geplant, mit den Produkten von BELUK oder Marktpartnern bestückt und im nationalen Markt vertrieben. Außerdem werden Service-, Wartungs- und Montageleistungen durchgeführt. Der Vertrieb beschränkt sich aktuell auf den nationalen Markt. Die Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen bzw. kompletten Ortsnetz- und Kundenübergabestationen werden im Inland an Energieversorgungsunternehmen, öffentliche Auftraggeber und Industriekunden verkauft. Der Geschäftsbereich Power Quality entwickelt, produziert und vertreibt Produkte zur Messung und Verbesserung der Netzqualität. Darüber hinaus gibt es einen Bereich für die Beratung bei Problemen mit der Spannungsqualität. Das Beratungsgeschäft bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Markt, die Produkte zur Verbesserung der Netzqualität fast ausschließlich auf den Export. Für den indischen Markt besteht eine Fertigung vor Ort, die ausschließlich Bausätze bezieht. Hauptkunden sind OEM-Kunden, die unsere Produkte unter ihrem Label vertreiben. 1.1 Geschäftsbereich Power Quality Der Markt für Blindstromkompensation befindet sich seit vielen Jahren im Umbruch. Klassische Anlagen werden langsam weniger, dafür steigt die Zahl der speziell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Anlagen und Systeme. Die Energiewende treibt diesen Trend sowohl für Netzbetreiber als auch für Anlagenbetreiber voran. In den letzten Jahren konnte durch die gezielte Entwicklung von Spezialanwendungen die Marke BELUK wieder gestärkt werden. Auch im Bereich der Basisapplikation wurden einige technische Neuerungen eingeführt, die viele (vor allem günstigere) Mitbewerber nicht machen. Dadurch sinkt auch die Anzahl der Mitbewerber, was uns die Möglichkeit gibt, Marktanteile und Stückzahlen zu steigern. Der Reglerbau verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 ein Umsatzwachstum von 4,8 %, welches im Wesentlichen auf neue Produkte, Funktionen, Dienstleistungen und neue Kunden zurückzuführen ist. 1.2 Geschäftsbereich Anlagenbau Im Rahmen der Energiewende sollen erneuerbare Energien langfristig zur wichtigsten Energiequelle und die Elektromobilität weiter vorangetrieben werden. Der damit verbundene Netzausbau führt derzeit zu einer sehr hohen Nachfrage nach Trafostationen und Schaltanlagen, was sich auch in der aktuell guten wirtschaftlichen Lage im Anlagenbau widerspiegelt. Eine Trendwende ist derzeit noch nicht zu erkennen, dies könnte sich jedoch durch neue politische Vorgaben ändern, indem die Klimaziele neu definiert werden und somit der Netzausbau etwas gebremst wird. Generell haben sich die Rahmenbedingungen im Anlagenbau dahingehend geändert, dass höhere Anschlussleistungen gefordert werden und die Stationen und Anlagen intelligenter ausgestattet werden. Wichtig wird sein, dass sich die BELUK GmbH durch Produktanpassungen und Neuentwicklungen weiter am Markt etablieren kann. Im Anlagenbau konnte das Umsatzniveau von 2022 um 57,1 % gesteigert werden. Maßgebend hierfür waren die höhere Nachfrage von Trafostationen und Schaltanlagen durch den von der Energiewende getriebenen Netzausbau. Zudem wurden die letzten Jahre Marketingkonzepte erarbeitet und umgesetzt, die vertrieblichen Aktivitäten zudem gesteigert, wodurch ein Zugewinn von Neukunden verzeichnet wurde. Da sich die Preise der Rohstoffe und Betriebsmittel im Allgemeinen deutlich erhöht haben, stieg das generelle Preisniveau in der Branche zudem stark an. 2. Ertragslage Der Gesamtumsatz des Unternehmens erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 48,6 % auf 20.489 TEuro. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse sowie Bestandsveränderung) ist ebenfalls um 46,1 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf 20.977 TEuro. Der Materialaufwand erhöhte sich durch die Umsatzsteigerung von 8.626 TEuro im Jahr 2022, auf 12.425 TEuro im Geschäftsjahr 2023. Die prozentuale Steigerung betrug somit 44,0 %. Der prozentuale Wareneinsatz, bezogen auf die Gesamtleistung, im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr wurde von 60,1 % auf 59,2 % gesenkt. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Rohergebnis von 8.594 TEuro (Vj. 5.769 TEuro, +2.825 TEuro) erzielt. Die Personalkosten stiegen im Geschäftsjahr 2023 um 350 TEuro an. Insgesamt beliefen sich die Personalkosten auf 4.566 TEuro. Aufgrund der Erhöhung der Umsatzerlöse ergibt sich insgesamt ein um 2.261 TEuro verbessertes Ergebnis vor Ertragssteuern mit 2.996 TEuro (Vj. 735 TEuro). Die Gesamtsumme der Ertragssteuern belief sich auf 874 TEuro (Vj. 219 TEuro). Dadurch ergab sich ein Ergebnis nach Steuern von 2.122 TEuro, was gegenüber 2022 (516 TEuro) einen Zuwachs von 311,2 % bedeutet. 3. Vermögenslage Das Anlagevermögen betrug zum 31.12.2023 883 TEuro (Vj. 949 TEuro). Das Anlagevermögen und die Vorräte sind fristadäquat durch Eigenkapital und lang- bzw. mittelfristiges Fremdkapital gedeckt. Das Gesamtvermögen der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2023 zu 10,6 % (Vj. 15,6 %) dem Anlagevermögen zuzuordnen. Der Rest von 89,4 % (Vj. 84,4 %) entfällt auf das Umlaufvermögen. Die Eigenkapitalquote lag zum 31.12.2023 bei 55,4 % (Vj. 49,7 %). Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beträgt 4.627 TEuro (Vj. 3.015 TEuro). 4. Finanzlage Die liquiden Mittel der Gesellschaft beliefen sich am Jahresanfang 2023 auf 1.730 TEuro, am Jahresende auf 2.882 TEuro. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit für das Jahr 2023 beträgt 1.814 TEuro (Vj. 813 TEuro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf - 566 TEuro (Vj. - 301 TEuro). Unter Berücksichtigung von getätigten Investitionen in Höhe von 97 TEuro (Vj. 67 TEuro) und Desinvestitionen in Höhe von 1 TEuro (Vj. 0 TEuro) ergibt sich hieraus insgesamt zum Ende des Geschäftsjahres ein um 1.152 TEuro gesteigerter Finanzmittelbestand von 2.882 TEuro. Die Gesellschaft verfügte zum Jahresende 2023 über einen Universalrahmen für Kontokorrent- und Avalkredite bei der Sparkasse Oberland in Höhe von 750 TEuro (davon 41 TEuro für Avalkredite beansprucht) und über eine Kreditlinie in Höhe von 500 TEuro für Kontokorrentkredite bei der Raiffeisenbank Pfaffenwinkel eG (nicht in Anspruch genommen). Des Weiteren standen 4.000 TEuro für Avalkredite (davon 1.823 TEuro beansprucht) bei der R + V Allgemeine Versicherung und VHV Allgemeine Versicherung zur Verfügung. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Umsatz und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die Kennzahlen, welche wir für unsere interne Unternehmenssteuerung nutzen. Die Ertragslage übertraf die Erwartungen und Planungen deutlich. Die Vermögens- und Finanzlage ist weiterhin geordnet. 6. Personalentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 waren zum Jahresende 68 (Vj. 65) Mitarbeiter beschäftigt. 7. Forschung und Entwicklung Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in 2023 betrugen 665 TEuro (Vj. 652 TEuro). Schwerpunkte waren hier projektbegleitende Entwicklungen im Anlagenbau sowie die Entwicklung neuer Produkte im Bereich Power Quality. 8. Investitionen Die Investitionen lagen in 2023 bei 97 TEuro (Vj. 67 TEuro) und umfassten im Wesentlichen Neu- bzw. Ersatzinvestitionen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Neu- bzw. Ersatzinvestitionen von Werkzeugen. 9. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor. 10. Prognosebericht Die voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken ergibt sich wie folgt: Für das Geschäftsjahr 2024 sind die Umsatzerwartungen im Schaltanlagenbau aufgrund der aktuellen Auftragslage sehr gut. Der Zielumsatz wird sich auf ähnlichem Niveau wie 2023 bewegen.Im Bereich Schaltanlagenbau besteht weiterhin ein Risiko in der wirtschaftlichen Abhängigkeit von den bisherigen Auftraggebern aus dem Gesellschafterkreis. Im Hinblick auf die zukünftige Marktentwicklung ist es unerlässlich, die begonnenen Maßnahmen im Bereich der Produktentwicklung weiter voranzutreiben sowie die Effizienz und damit die Wettbewerbsfähigkeit durch die Anschaffung neuer, moderner Maschinen zu steigern. Darüber hinaus müssen die Aktivitäten im Bereich Vertrieb und Marketing weiter verstärkt werden. Im Bereich Power Quality wird für das Deutschlandgeschäft ein Ausbau der Beratungstätigkeit und der Spezialanwendungen angestrebt. Das Exportgeschäft wird noch stärker auf Private Labeling und eine überarbeitete Produktpalette und damit auf zusätzliche Geschäftsfelder ausgerichtet. Da der Strombedarf und der Bedarf an Blindstrom- und Netzqualitätsmanagement weiter steigen, sind die Aussichten für eine positive Entwicklung gut. Zudem werden einige Sanierungsmaßnahmen am Gebäude realisiert werden müssen, wodurch sich die Sonderausgaben im Geschäftsjahr 2024 erhöhen. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir somit ein Jahresergebnis, dass etwas unter dem des Jahres 2023 liegen würde. Dies gilt auch für den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, bei dem wir ebenfalls mit einer etwas geringeren Entwicklung wie im Jahr 2023 rechnen. 11. Risiken- und Chancenbericht 11.1 Risikobericht Das Risiko von Teilausfällen des Maschinenparks hat sich erhöht. Derzeit sind bereits mehrere Maschinenausfälle zu verzeichnen. Darüber hinaus erhöht sich das Risiko der Verschiebung von Umsatzerwartungen durch die sehr hohe Auslastung im Anlagenbau und die damit verbundenen längeren Projektlaufzeiten. Damit steigt auch das Risiko von Imageschäden durch Lieferverzögerungen. Mit der Umsetzung des SF6-Verbotes zum 01.01.2026 steigt das Risiko, dass sich Anlagen mit alternativen umweltfreundlichen Technologien zunehmend am Markt etablieren und die Vorteile und damit die Nachfrage nach klassischen luftisolierten Anlagen sinken. Zudem ist die zukünftige Förderpolitik in Deutschland schwer abzuschätzen, was sich auf die Strategie der Bundesnetzagentur auswirken wird.Darüber hinaus wurde das IT-Ausfallrisiko im Risikobericht höher bewertet.Der Welthandel wird durch die aktuellen Entwicklungen und globalen Krisenherde immer schwerer prognostizierbar. 11.2 Chancenbericht Für den Bereich Power Quality ergeben sich gute Wachstumschancen aus der Kombination von Umwälzungen auf den globalen Energiemärkten und komplexer werdenden Anforderungen, gepaart mit der derzeitigen Zurückhaltung einiger Wettbewerber, wettbewerbsfähige Geräte weiterzuentwickeln. Wird der Netzausbau wie bisher fortgesetzt, ergeben sich für den Anlagenbau Chancen, das Wachstum der letzten Jahre durch neue Produkte und Dienstleistungen fortzusetzen. Zudem kann das SF6-Verbot die Nachfrage nach klassischen luftisolierten Anlagen erhöhen. 12. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten zählen im Wesentlichen zu den bestehenden Finanzinstrumenten in unserem Unternehmen. Mit vielen unserer Kunden besteht eine langjährige Zusammenarbeit und Forderungsausfälle sind selten. Unsere Gesellschaft verfügt über einen soliden Kundenstamm. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art ist das Ziel des Finanz- und Risikomanagements unserer Gesellschaft. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Entsprechende Wertberichtigungen werden bei erkennbaren Ausfall- und Bonitätsrisiken vorgenommen. Zur Minderung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Zudem besteht eine Warenkreditversicherung für ausgewählte ausländische Kunden im Bereich Power Quality. Bei Neukunden bzw. Großaufträgen von Bestandskunden werden entweder Vorauskassen (Power Quality) oder Anzahlungen (Anlagenbau) angefordert.
Schongau, den 09. April 2024 BELUK GmbH gez. Michel Kießling, Geschäftsführer BELUK GmbH gez. Stephan Leckel, Geschäftsführer BELUK GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023A) ALLGEMEINE ANGABEN Die BELUK GmbH hat ihren Sitz in Schongau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. 3981). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft (Vj. kleine Kapitalgesellschaft). Es wurden zum Teil die Erleichterungen gem. § 288 HGB in Anspruch genommen, soweit diese zulässig sind. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt werden können, sind in der Regel im Anhang zu finden. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden vollständig im Anhang dargestellt. Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. B) BILANZ Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich von Gemeinkostenzuschlägen nach dem handelsrechtlichen Mindestwert) abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen sämtlich linear nach den tatsächlichen Nutzungsdauern. Im Zugangsjahr wird die Abschreibung nur zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauern für Gebäude und Gebäudeeinrichtungen betragen zwischen 10 und 50 Jahren, für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 19 Jahren. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 netto werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Folgejahr der Abgang unterstellt. Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagespiegel (Anlage A zum Anhang) hervor. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den Anschaffungskosten angesetzt. Auf die Lagerbestände an unverbautem Material des Regler- und Anlagenlagers wurde, wie in den Vorjahren, eine Wertberichtigung (Gängigkeitsabschlag) vorgenommen. Bei den unfertigen und Fertigerzeugnissen werden Materialverbrauch und Lohnstunden nach Stücklisten bzw. Einzelaufzeichnungen ermittelt und zu Einstandspreisen bzw. Durchschnittssätzen zuzüglich Material- und Lohngemeinkostenzuschlägen angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert und offen von den Vorräten abgezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Für die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden in Relation zur Außenstandsdauer Wertabschläge vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen zur Berücksichtigung des latenten Ausfallrisikos wurden in Höhe von 1% (Inland) bis 3% (Ausland) je nach Einordnung in Kreditwürdigkeitsgruppen gebildet. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht in der Bilanz angesetzt. Die Pensionsrückstellung ist unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,83 % versicherungsmathematisch unter Anwendung der projected unit credit method ermittelt, wobei die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck zur Anwendung kommen. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages erfolgt unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Rententrends von 2 % p. a.; ein Gehaltstrend war nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der erfolgten Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung an den Pensionsberechtigten ist dieses Deckungsvermögen entsprechend dem Verrechnungsgebot mit der Pensionsrückstellung zu saldieren. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt hierbei zum beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Erfüllungsbetrag bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes der vergangenen sieben Jahre bzw. zehn Jahre ergibt sich wie folgt:
Hinsichtlich der Verrechnung des Deckungsvermögens mit der rückgedeckten Pensionsrückstellung ergeben sich folgende Angabepflichten: Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Rückdeckungsversicherung (Aktivwert) beträgt EUR 126.765,02 (Vj. TEUR 118). Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Pensionsrückstellung für ausgeschiedene Anwärter beläuft sich auf EUR 554.831,00 (Vj. TEUR 549). Die übrigen Beträge entfallen auf Versorgungsberechtigte in Rente. Der Ertrag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert von EUR 8.852,18 (Vj. TEUR 3) wurde mit dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Pensionsrückstellung von EUR 9.784,00 (Vj. TEUR 10) saldiert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.467,71 (Vj. TEUR 4) enthalten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer einem Jahr entfallen vollständig auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 151.106,26 (Vj. TEUR 186) durch Sicherungsübereignung des finanzierten Anlagegutes sowie durch eine Grundschuld besichert. Im Übrigen sind die Verbindlichkeiten wie im Vorjahr unbesichert. C) SONSTIGE ANGABEN Organe der Gesellschaft und Bezüge Geschäftsführer: Stefan Olaf Rudolph, Diplom-Ingenieur, Hambrücken (bis 31.08.2023) Michel Kießling, Elektrotechniker, Trauchgau (ab 01.09.2023) Stephan Leckel, Elektrotechniker, Schongau (ab 01.09.2023) Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Beschäftigtenzahlen Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Geschäftsführer):
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 88.445,28, davon betreffen das Geschäftsjahr 2024 EUR 36.970,96. Ausschüttungsgesperrter Betrag Der Jahresüberschuss zum 31.12.2023 beträgt EUR 2.122.043,03. Zum 31.12.2023 besteht dabei zunächst ein ausschüttungsgesperrter Betrag (Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellung gem. § 253 Abs. 6 HGB) in Höhe von EUR 6.537,00 (Vj. TEUR 35). Dieser kommt jedoch nicht zur Geltung, da die Anderen Gewinnrücklagen den ausschüttungsgesperrten Betrag übersteigen. D) ERGEBNISVERWENDUNG Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.122.043,03 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus diesem Jahresüberschuss einen Teilbetrag von EUR 1.000.000,00 auszuschütten und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen.
Schongau, den 09. April 2024 BELUK GmbH gez. Michel Kießling, Geschäftsführer gez. Stephan Leckel, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens Anlage A zum Angang Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BELUK GmbH, Schongau PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der BELUK GmbH, Schongau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BELUK GmbH, Schongau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 23. April 2024 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
gez. Gabriele Erhart, Wirtschaftsprüferin gez. Armin Weber, Wirtschaftsprüfer Hinweis gemäß §328 Abs. 1a S. 2 HGBVorstehend offengelegter Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2023. ErgebnisverwendungsbeschlussIn Abweichung zum Ergebnisverwendungsvorschlag wurde beschlossen, aus dem Jahresüberschuss EUR 1.100.000,00 auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 1.022.043,03 auf neue Rechnung vorzutragen. FeststellungDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 15. Mai 2024. |
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