Jany Dentaltechnik GmbHLiquidiert

58710 Menden (Sauerland), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 1030
Eingetragen
3.9.1986
Branche
BeteiligungsgesellschaftenZahntechnische LaboratorienZahnarztpraxen
Gegenstand
Der Betrieb eines zahntechnischen Labors und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen oder auch anderen Unternehmen beteiligen, sie erwerben oder die persönliche Haftung eines solchen Unternehmens übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Jany
seit 27.11.2025
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jany Dentaltechnik GmbH

Iserlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 70.380,00 28.454,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 638,50 972,50
II. Sachanlagen 69.741,50 27.482,00
B. Umlaufvermögen 363.849,70 321.372,63
I. Vorräte 12.157,81 13.082,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 260.145,39 232.808,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.546,50 75.482,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.867,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 434.229,70 351.694,38

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 142.026,12 119.590,84
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 94.026,25 75.302,22
III. Jahresüberschuss 22.435,28 18.724,03
B. Rückstellungen 225.367,81 191.913,09
C. Verbindlichkeiten 66.835,77 40.190,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 434.229,70 351.694,38

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Alle Angaben in EUR

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 86.165,44 0,00 83.499,78 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 174.396,06 0,00 150.088,95 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten sowie Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Alle Angaben in EUR

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.559,72 9.500,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.207,16 4.207,16
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 12.930,56 12.930,56
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.441,16 9.441,16
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 26.114,47 26.114,47
Sonstige Verbindlichkeiten 4.634,82 4.634,82

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenden Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Andreas Jany.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

gez. Andreas Jany

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.9.2012.

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