FAVORIT
REISEN GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2015
EUR |
31.3.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
182.144,00 |
161.437,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.360,00 |
2.333,00 |
| II.
Sachanlagen |
180.784,00 |
159.104,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.096.336,29 |
1.015.162,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
271.339,99 |
353.009,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
824.996,30 |
662.153,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.813,54 |
11.920,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.285.293,83 |
1.188.520,62 |
Passiva
|
|
31.3.2015
EUR |
31.3.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.053.801,78 |
924.014,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.028.237,18 |
898.449,55 |
| B.
Rückstellungen |
79.142,00 |
86.642,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.350,05 |
177.864,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.285.293,83 |
1.188.520,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Favorit Reisen GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 Abs. 1 HGB zumindest teilweise Gebrauch
gemacht.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Angaben waren hierzu nicht erforderlich.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da er von untergeordneter
wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in EUR
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Gemäß § 256a HGB ist bei einer
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger das
Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 S.1 HGB
bzw. das Vorsichtsprinzip nach § 254 Abs.1 Nr. 4 HGB
nicht anzuwenden.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
9.455,56
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 404,00
(Vorjahr: EUR 383,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 152.350,05
(Vorjahr: EUR 177.864,47).
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Gesamtbetrag
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davon mit einer Restlaufzeit
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31.03.2015
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kleiner 1 J.
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1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
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TEUR
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TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten zum
|
|
|
|
|
31.03.2015
|
152,4
|
152,4
|
0,0
|
0,0
|
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Elke Zillich
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführerin
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UNTERZEICHNUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31.03.2015
Heilbronn, den 16.04.2016
gezeichnet
Elke Zillich, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2016 festgestellt.
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