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GmbH
Raunheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 11.09.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
11.9.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
19.591,53 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.063,60 |
0,00 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
3.063,60 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.527,93 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.591,53 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
11.9.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.486,28 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
21.513,72 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
400,00 |
0,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
400,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.705,25 |
0,00 |
| 1.
sonstige Verbindlichkeiten |
15.705,25 |
0,00 |
| davon
aus Steuern |
457,90 |
0,00 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
1.684,80 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
15.705,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.591,53 |
25.000,00 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
11.9.2014 - 31.12.2014
EUR |
| 1.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
21.513,72 |
| 2.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
-21.513,72 |
| 3.
Jahresfehlbetrag |
21.513,72 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten
i.S.d.§ 42 Abs. 3 GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführung
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform aufgestellt.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in
der Bilanz unter den Posten "Sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige
Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen
dem nicht entgegen.
Die Wertsätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um
planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der
betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen
10 % und 50 % Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
150,00 € werden im Zugangsjahr nach § 6
Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben
und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt.
Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. §
42
Abs. 3
GmbHG
Die Gesellschaft schuldet der
Gesellschafterin aus erhaltenen Darlehen
insgesamt
€ 0,00.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den sonstigen
Verbindlichkeiten enthalten.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von
Frau Xiaomin Yu
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und
Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser
Fassung wird hiermit versichert.
Berlin, den 31.12.2015
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Existieren zum Bilanzstichtag
nicht.
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sonstige Berichtsbestandteile
Xiaomin Yu
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2015 festgestellt.
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