Ceyoniq Technology GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Atsushi Yuki seit 8.12.2015 | Geschäftsführer |
Ryuzo Morita seit 8.12.2015 | Geschäftsführer |
Oliver Kreth-Ruthe seit 8.12.2015 | Geschäftsführer |
Steffen Seidenkranz seit 30.1.2014 | Prokura |
Carsten Maßloff seit 30.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
KYOCERA Document Solutions Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ceyoniq Consulting GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) auf. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde erstmals für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Wirtschaftsjahr angewendet. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 142.325,70 aus. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose der Geschäftsführung und der Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterin Ceyoniq Technology GmbH ist der Bestand der Gesellschaft nicht gefährdet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung wurden zu Herstellungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In den Wirtschaftsjahren 2010 und 2011 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis Euro 150,00 im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,00, aber nicht mehr als Euro 1.000,00, wurde ein Sammelposten gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Ab dem 1. Januar 2012 werden geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis Euro 410,00 im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem gemäß § 268 Abs. 2 HGB beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert aktiviert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Posten "passive latente Steuern" betrifft die aktivierten "immateriellen Vermögensgegenstände". Für die Bewertung wurde ein Steuersatz von 30,00 % zugrunde gelegt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro .0,00). Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB. Sonstige Pflichtangaben Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte von folgenden Personen geführt: Herr Hartmut Stein, Herten Herr Carsten Maßloff, Leipzig Mit Eintragung in das Handelsregister vom 08.12.2015 wurden zusätzlich folgende Personen zu Geschäftsführern bestellt: Herr Oliver Kreth-Ruthe, Krefeld Herr Ryuzo Morita, Kawanishi, Japan Herr Atsushi Yuki, Walnut Creek, USA Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Die Herren Kreth-Ruthe, Morita, Yuki und Stein sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen: Euro 0,00 Verbindlichkeiten: Euro 349.672,72
Bielefeld, den 24. März 2016 gez. Carsten Maßloff, Ryuzo Morita, Hartmut Stein, Oliver Kreth-Ruthe, Atsushi Yuki Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.03.2016 |
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