ADMOS MEDIA
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.581,00 |
6.990,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.694,00 |
3.028,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.887,00 |
3.962,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.140,32 |
132.163,20 |
| I.
Vorräte |
112.616,80 |
112.836,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.150,04 |
17.875,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.373,48 |
1.451,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
342,09 |
244,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
157.063,41 |
139.397,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.748,24 |
1.700,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.299,67 |
10.317,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.047,91 |
-13.982,06 |
| B.
Rückstellungen |
4.660,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.655,17 |
133.697,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
157.063,41 |
139.397,87 |
Anhang 2010
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der
§§ 264,267 Abs. 2 HGB auf.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2010 wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei waren erstmals die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes
(BilMoG) zu beachten. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden in dem
erforderlichen Umfang angepasst. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst.
Das Gliederungsschema der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkosten-verfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 410,00
€ nicht übersteigen, wurden entsprechend der
steuerlichen Regelung sofort abgeschrieben.
Der in den Vorjahren für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 € gebildete
Sammelposten wurde im Geschäftsjahr
mit 20 v.H. aufgelöst. Die Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs
ist.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2
HGB bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Kosten der allgemeinen Verwaltung, sozialer Einrichtungen,
freiwilliger sozialer Leistungen oder der betriebliche
Alterversorgung wurden nicht mit einbezogen. Das Risiko der
nicht vollständigen Verwertbarkeit wird durch
Gängigkeitsabschläge auf die Bestände
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Das
Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
ausreichend Rechnung. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Die ausgewiesenen
Rückstellungen wurden für die
Jahresabschlusserstellung 2009 und 2010 und für die
Erfüllung der Aufbewahrungspflichten gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen oder Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind 16.354,23 € innerhalb eines
Jahres fällig.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung oblag im
Berichtsjahr Herrn Wilhelm Spindelndreier,
Hamm.
Der Geschäftsführer war
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
Leipzig, den 28.12.2011
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Wilhelm Spindelndreier
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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