Auto Blitz
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.650,00 |
17.696,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.650,00 |
17.696,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.078,40 |
42.750,22 |
| I.
Vorräte |
10.500,00 |
15.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.461,63 |
20.401,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116,77 |
6.848,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.795,42 |
1.571,38 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.678,09 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.201,91 |
62.017,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
9.985,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
47.000,00 |
47.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
62.014,73 |
62.900,22 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
11.663,36 |
-885,49 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.678,09 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.984,90 |
1.942,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.217,01 |
50.089,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
60.967,01 |
48.839,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.201,91 |
62.017,60 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2010
Auto Blitz GmbH, Berlin
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
Auto Blitz GmbH
wurde auf der Grundlage der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft wurde am 27.10.2005 gegründet.
Sie ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der
Nummer HRB 99302 B ins Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer KfZ
- Werkstatt, der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie mit
Ersatzteilen und Zubehör.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Auf der Passivseite werden
Einnahmen als Rechnungsabgrenzungsposten erklärt, die
Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bwz.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert von unter
410,00 Euro wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitsspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegenüber den
Gesellschaftern Darlehnsverbindlichkeiten in Höhe von
24.183,25 Euro. Dem gegenüber hat die Gesellschaft
eine Forderung den Gesellschaftern in Höhe von
8.980,30 Euro.
Es erfolgte ein gesonderter Bilanzausweis. Sie sind
in den Positionen "sonstige Vermögensgegenstände"
und "sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.
Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit
6 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
von:
Herr Tarhan, Osman, Herrmannplatz 5, 10967 Berlin
und
Herr Oturak, Nazif, Franz-Künstler-Str. 15 A in
10969 Berlin
geführt.
Unterzeichnung gem. § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Berlin, den 21.12.2011
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.433,25 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.980,30
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.693,23 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.339,55
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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