Kramer-Fluck Metallbau GmbHLiquidiert

65719 Hofheim am Taunus, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 43031
Eingetragen
7.5.1997
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Die Fertigung, Lieferung und Montage von Stahl- und Metallbaukonstruktionen und die Ausführung von Schlosser- und Schmiedearbeiten sowie die Durchführung von sämtlichen Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Kramer-Fluck Metallbau GmbH

Hofheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 32.991,00 20.692,00
I. Sachanlagen 32.991,00 20.692,00
B. Umlaufvermögen 325.270,42 197.071,31
I. Vorräte 135.152,61 84.501,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 189.969,01 112.055,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 148,80 513,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 446,07 516,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 358.707,49 218.280,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 27.251,76 21.139,32
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 4.425,27 4.393,93
III. Jahresüberschuss 6.112,44 -31,34
B. Rückstellungen 5.102,00 5.326,00
C. Verbindlichkeiten 326.353,73 191.814,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 358.707,49 218.280,11

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Wert 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird jährlich mit 1/5 abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis 150,00 € wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben verbucht.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 189.969,01 7.512,11 112.055,92 3.460,31

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 326.353,73 312.753,22 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 191.814,79 180.421,64 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 39.970,69 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Albert Fluck.

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 39.970,69 €

Forderungen und Verbindlichkeiten werden 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hofheim, den 23.12.2011

gez Albert Fluck

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2011.

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