Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 9273
Vorher
Zellerhoff-Tief- und Straßenbau GmbH
Eingetragen
22.6.1994
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Zellerhoff
seit 1.12.2004
Geschäftsführer
Heinz Zellerhoff
seit 1.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heinz Zellerhoff
59320 Ennigerloh, Westkirchener Str. 98
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zellerhoff GmbH

Ennigerloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   35.005,45   58.878,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   201.049,79   189.339,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   784.763,95   685.293,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten   19.843,00   16.281,00
Summe Aktiva   1.040.662,19   949.793,17

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59   25.564,59
II. Bilanzgewinn   543.077,68   507.812,23
B. Rückstellungen   247.289,42   274.699,00
C. Verbindlichkeiten   224.730,50   141.717,35
Summe Passiva   1.040.662,19   949.793,17

Anhang Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Zellerhoff GmbH, Ennigerloh

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der Vorschriften des am 25. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbHG wurden beachtet. Er schließt an die Bilanz per 31. Dezember 2014 an.

Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens sowie den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Gesellschaft. Gemäß § 264 (1) S. 3 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichtes iSd § 289 HGB verzichtet.

Sämtliche Erleichterungsvorschriften bei der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs werden in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Vorräte wurden getrennt nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den Bauaufträgen ausgewiesen. Die Bestandsaufnahme erfolgte durch personelle Stichtagsinventur. Bewertet wurden die Vorräte mit den Anschaffungskosten, nötigenfalls mit dem niedrigeren Teilwert. bzw. hinsichtlich der teilfertigen Arbeiten unter Berücksichtigung anteiliger, retrograd ermittelter Herstellungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen aktiviert. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2% auf den Nettoforderungsbestand gebildet.

Ein bestehendes Körperschaftsteuerguthaben wurde mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,75% berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden entsprechend der vorgelegten Tagesnachweise mit dem Nominalwert angesetzt.

Bei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um transitorische Abgrenzungen. Die Wertermittlung erfolgte auf der Grundlage einer zeitanteiligen Zuordnung auf das jeweilige Geschäftsjahr.

Der Wertansatz der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathe-matischen Gutachtens unter Berücksichtigung der PUC Methode mit einem Rechnungszinssatz von 3,89% nach den Richttafeln 2005 von Dr. Heubeck. Gehaltstrends, Fluktuationsansätze und Rententrends wurden nicht berücksichtigt.

Bestehende Rückdeckungsversicherungen wurden als Planvermögen mit dem Wert der Pensionsrückstellung saldiert.

Die sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt worden und decken alle erkennbaren Risiken in angemessenem Umfang.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 12) erfasst. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 4, Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Berücksichtigt wurden anteilige Versicherungs- und Kfz-Steuerzahlungen, die sich auf Leistungen im Folgejahr beziehen.

Aktive latente Steuern

Entsprechend § 274a Nr. 5 HBG wurde auf den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen künftige Aufwendungen für noch nicht genommenen Urlaub der Belegschaft, für Gewährleistungen, für die Entsorgung von Bodenaushub, für Berufsgenossenschaftsbeiträge, das Ergebnis der Sozialversicherungsprüfung, sowie den Aufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sowie noch abzuführende Abgaben für Lohn-, Kirchen- und Umsatzsteuer.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Vorjahr
Verbindlichkeiten aus Steuern: 55 T€ 40 T€
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit: 2 T€ 5 T€
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr: 225 T€ 141 T€
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren: 0 T€ 0 T€
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 26 T€ 20 T€

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer war während des Geschäftsjahres bestellt:

Herr Dipl.-Kfm. Straßenbaumeister Heinz Zellerhoff, Ennigerloh

Gemäß § 288 HGB unterbleibt die Bezifferung der Vergütungen der Geschäftsführer.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn einzustellen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung erstellt.

Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Das Unternehmen hat zum 01.04.2016 seine aktive Tätigkeit eingestellt. Die Firma "Zellerhoff Tief- und Straßenbau GmbH" firmiert seit diesem Tag als Firma "Zellerhoff GmbH".

 

Ennigerloh, den 23. September 2016

gez. Heinz Zellerhoff

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.10.2016

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