HPC
GmbH
Olpe-Oberveischede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
194,50 |
289,50 |
| I.
Sachanlagen |
194,50 |
289,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.905,61 |
90.366,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.905,61 |
90.366,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
92.100,11 |
90.655,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.853,73 |
75.111,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
52.853,73 |
50.111,64 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.765,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.446,38 |
13.779,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
92.100,11 |
90.655,81 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 Abs. 1 HGB, so daß gem. §
316 Abs. 1 S. 1 HGB keine Prüfungspflicht vorliegt.
Die Gesellschaft verzichtete auf eine Prüfung gem.
§§ 316 ff. HGB und kann daher keinen
Bestätigungsvermerk ausweisen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Der
Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Die
Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen. So
verzichtet die Berichtsfirma auf die Aufstellung eines
Lageberichts (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB) sowie die
Aufstellung eines Anlagespiegels (§ 274 a Nr. 1 HGB).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungsmethoden
Mit Feststellungsbeschluß vom 04.01.2012 wurde
das im Berichtsjahr erzielte Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn enthält einen
Gewinnvortrag von 50.111,64 Euro.
Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden
grundsätzlich beibehalten, so daß eine
Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten insoweit gegeben
ist (§ 265 Abs. 2 HGB). Veränderungen aufgrund
des BilMoG ergaben sich nicht.
Angaben zu Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB waren nicht erforderlich.
3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(going-concern-Prinzip).
AKTIVA
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden
linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der
voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge im
Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert.
Der
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werdenmit dem Nennwert bewertet.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben bzw.
fünfzehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Bilanzerläuterungen
Zum Vergleich werden die Vorjahreszahlen in Form
eines Klammerzusatzes mit angegeben.
A. AKTIVA
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In der Position sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
75.792,46 Euro (81.916,14 Euro) enthalten.
In gleicher Höhe bestehen Forderungen gegen
Gesllschafter.
B. PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00
€. Es ist vollständig eingezahlt.
Rückstellungen:
Auf eine Aufstellung der sonstigen
Rückstellungen wird gem. § 288 i. V. m. 285 Nr.
12 HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten:
In der Position sind keine Verbindlichkeiten
enthalten, die durch Pfandrechte besichert sind und
Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren haben.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Ralf Heckel, Attendorn
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer währenddes
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i. V. m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht
erforderlich.
Olpe, den 04.01.2012
Ralf Heckel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2012
festgestellt.
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