Gebr.
Großheim GmbH
Plettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.346,00 |
43.755,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.008,00 |
1.558,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.338,00 |
42.197,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
773.134,21 |
667.211,85 |
| I.
Vorräte |
539.300,47 |
488.453,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.687,60 |
137.307,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.146,14 |
41.451,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.701,72 |
5.920,82 |
| Aktiva |
821.181,93 |
716.887,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.170,07 |
30.237,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.237,81 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.067,74 |
-5.237,81 |
| B.
Rückstellungen |
48.197,00 |
49.203,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
746.814,86 |
637.446,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
146.028,70 |
100.920,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
600.786,16 |
536.526,00 |
| Passiva |
821.181,93 |
716.887,67 |
Anhang
Gebr. Großheim GmbH,
58840 Plettenberg
Anhang zum Jahresabschluss 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gebr. Großheim GmbH hat ihren Sitz in
Plettenberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Iserlohn unter HRB 10297 eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend zugunsten des
Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft im Anhang
einen Verbindlichkeitenspiegel (
§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1
und 2 HGB) erstellt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
Folgendes:
A.
AKTIVA
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Abzug
von nachträglichen Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als €
250,00 und bis zu € 800,00 werden ebenfalls im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Bankguthaben werden mit dem Nennwert bewertet.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
B.
PASSIVA
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bewertet.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagegitters wurde gem.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
|
Verbindlichkeiten
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
|
lt. Bilanzausweis
|
Restlaufzeit von bis
|
Restlaufzeit von
|
Restlaufzeit von
|
|
|
zu einem Jahr
|
mehr als einem Jahr
|
mehr als fünf
Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
746.814,86
|
146.028,70
|
600.786,16
|
366.398,47
|
Vorjahreswerte
|
637.446,64
|
100.920,64
|
536.526,00
|
426.755,58
|
Besicherungen bestehen nicht.
V.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
einem Pachtvertrag gegenüber der Großheim
Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG (verbundenes
Unternehmen) bis zum 30. Juni 2032. Die daraus
resultierende Pacht ist variabel und belief sich im
Kalenderjahr auf T€ 135.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
durchschnittlich 19 Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer und Auszubildende) bei unserer
Gesellschaft beschäftigt.
Attendorn, den 05. November 2024
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Thomas Großheim Stefan Großheim
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
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