LiLa
GmbH
Röthenbach a.d. Pegnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
84.807,22 |
66.756,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.771,12 |
25.226,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.036,10 |
41.529,88 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
841,00 |
589,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.648,22 |
67.345,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.407,04 |
53.533,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.533,01 |
26.751,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.874,03 |
1.781,75 |
| B.
Rückstellungen |
2.687,00 |
2.660,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.554,18 |
11.152,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.648,22 |
67.345,86 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Lila GmbH wurde nach den
Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
vom 25.05.2009 und den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 Absatz 1 HGB in Anspruch
genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz wird die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugrunde
gelegt.
Die mit dem BilMoG verbundenen Wahlrechte werden wie
folgt ausgeübt:
Die Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte
gemäß Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB betreffend
bestimmte Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
sowie niedrigere Wertansätze von
Vermögensgegenständen, wurden im Sinne der
Beibehaltung oder Fortführung ausgeübt. Zum
01.01.2010 waren keine Anpassungen infolge BilMoG geboten.
Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB,
die Vorjahreszahlen bei der erstmaligen Anwendung der
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des
BilMoG nicht anzupassen, kam somit nicht zur
Anwendung.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nennwerten aktiviert. Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestand kein
Wertberichtigungsbedarf.
Die Bewertung der
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich
vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind - wie im Vorjahr -
sämtlichst innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin ist Frau Liz Rockstroh,
Kauffrau, Röthenbach/Pegnitz.
Angabe gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Im Geschäftsjahr 2010 bestehen keine Forderungen
gegen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
V. Unterschrift gem. § 245 HGB
Röthenbach/Pegnitz, den 01.09.2011
gez. Liz Rockstroh
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Ergänzende Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr.1 S. 2
HGB:
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 01.09.2011 festgestellt.
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