Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Völkl GmbHLiquidiert
92637 Weiden in der Oberpfalz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Max Völkl seit 31.7.2003 | Geschäftsführer |
Gerhard Dr. Hofmann seit 31.7.2003 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Max Vökl | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Völkl GmbHWeiden i.d.OPf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG
E N T W U R F vorläufig und ungeprüft !
Völkl GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Weiden i.d.Opf. -
Registergericht- HR B 1990
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde nach den
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
vorläufig im Entwurf aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d.Opf. -
Insolvenzgericht- vom 14.02.2000 wurde die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Dr. jur. Michael
Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt. Am 02.05.2000 wurde das Insolvenzverfahren
eröffnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum
Insolvenzverwalter bestellt.
Im Jahr 2008 führte die Insolvenzschuldnerin keinen
operativen Geschäftsbetrieb mehr aus.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche bis zum heutigen
Stichtag (30.09.2009) realisiert werden konnten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zu Nominalwerten bewertet. Es handelt sich hierbei um
zu erwartende Steuererstattungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind
nun unter Umständen die zuvor unter dem
Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte
enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die
vollständige Verwertung des Vermögens
durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine
Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für die
Verwaltervergütung, Jahresabschlusskosten,
Archivierungskosten etc. gebildet. Die Bewertung erfolgte
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit
den geschätzten Erfüllungsbeträgen.
Verbindlichkeiten
Bei den in der Insolvenztabelle aufgeführten
Verbindlichkeiten handelt es sich um die im gerichtlichen
Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gesamtheit
der Gläubiger.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Wert der in der
Tabelle angemeldeten Forderungen angesetzt.
Bei diesen ausgewiesenen Verbindlichkeiten können
sich eventuell noch Reduzierungen durch Erlöse im
Rahmen von Sicherheitenverwertungen durch einzelne
Gläubiger ergehen bzw. ergeben haben. Da jedoch zum
jetzigen Zeitpunkt keine Schlussrechnungen hierzu
vorliegen, verbleibt es aus Vorsichtsgründen beim
ursprünglichen Ansatz der Verbindlichkeiten.
Es ist hierbei von unterschiedlichen Restlaufzeiten
auszugehen, wobei in Folge der Insolvenzeröffnung
diese regelmäßig als fällig gestellt
anzusehen sind.
Sonstiges
Da sich die Gesellschaft gegenwärtig in der
Abwicklungsphase befindet, ist der Insolvenzverwalter mit
dem Abverkauf bzw. der Realisation von Vermögenswerten
betraut.
Dieser Vorgang erstreckt sich regelmäßig
über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten. Hierdurch
ergeben sich Einnahmen- bzw. Ausgabenwerte, die eine
Vergleichbarkeit mit dem jeweiligen Vorjahr nicht
ermöglichen. Daher werde keine Vorjahreswerte
ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögenswerte wurde,
ausgehend von der Abwicklung bzw. Einstellung des
operativen Geschäftsbetriebes, auf die
Bewertungsmaßstäbe abgestellt, wie sie sich
ergeben, wenn statt der going-concern-Prämisse die
Wertansätze nach dem Zerschlagungswert zu ermitteln
sind.
Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie dem
Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen
Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind.
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