Baumschule
Kleffmann GmbH
Lippstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
138.793,00 |
104.352,00 |
| I.
Sachanlagen |
138.243,00 |
103.802,00 |
| II.
Finanzanlagen |
550,00 |
550,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.736.795,09 |
1.404.310,72 |
| I.
Vorräte |
9.250,68 |
5.876,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
904.907,46 |
986.980,86 |
| davon
gegen Gesellschafter |
243.743,96 |
221.860,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
822.636,95 |
411.452,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.086,95 |
| Aktiva |
1.875.588,09 |
1.509.749,67 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.148.327,77 |
781.534,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
756.534,28 |
555.734,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
366.793,49 |
200.799,73 |
| B.
Rückstellungen |
202.772,21 |
85.352,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
524.488,11 |
642.862,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
524.488,11 |
642.862,53 |
| Passiva |
1.875.588,09 |
1.509.749,67 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und den
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2021
wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue
Rechnung übernommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt.
Nachfolgend werden die wesentlichen
Bewertungsgrundsätze dargestellt:
Sachanlagevermögen
Die immateriellen Vermögenswerte und die
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Der Wertverzehr wurde durch planmäßige
Abschreibungen berücksichtigt, die in Anlehnung an die
steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode
ermittelt wurden. Die geringwertigen Wirtschaftsguter
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG, deren Anschaffungskosten nicht
mehr als 800,00 EUR betragen haben, wurden direkt
abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten (einschließlich
Nebenkosten) abzüglich erkennbare Wertminderungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Übrige Gegenstände des
Umlaufvermögens
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert abzüglich erkennbare Wertminderungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bis zu einem
Jahr (EUR):
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
446.628,65
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
77.859,46
|
- davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
|
0,00
|
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs lag
die Führung der Geschäfte unverändert bei
Herrn Heinrich Kleffmann und Frau Christa Kleffmann.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB Angabe
pflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Lippstadt, den
20.12.2023
gez.
Christa Kleffmann, Heinrich Kleffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023
festgestellt.
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