ZAUNZAR
GmbH
Weiler bei
Bingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
633.521,05 |
587.765,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
100.126,33 |
71.813,33 |
| II.
Sachanlagen |
533.394,72 |
515.951,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.564.264,26 |
4.951.754,84 |
| I.
Vorräte |
573.270,00 |
523.470,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.051.425,39 |
854.543,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
748,80 |
748,80 |
| davon
gegen Gesellschafter |
47.692,90 |
54.976,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.939.568,87 |
3.573.741,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.154,86 |
1.773,98 |
| Aktiva |
6.199.940,17 |
5.541.293,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.084.638,40 |
3.498.959,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
77.000,00 |
77.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
4.007.638,40 |
3.421.959,65 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.421.959,65 |
2.837.924,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.670.653,00 |
1.691.093,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
444.648,77 |
351.240,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
387.852,98 |
351.240,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.795,79 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.567,66 |
|
| Summe
Passiva |
6.199.940,17 |
5.541.293,87 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma ZAUNZAR GmbH
(Firmensitz Bingen; HRB 22195, AG Mainz) ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt worden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Absatz 1 HGB auf.
Bei der Erstellung des Anhangs wird von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§§ 274a, 276 und 288
Absatz 1 HGB) Gebrauch gemacht.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die im Geschäftsjahr und im Vorjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gem. § 265 Absatz 8 HGB nicht
angegeben.
Gliederung und Bewertung der Bilanz und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen sowie immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und sowohl nach der linearen
als auch nach der degressiven Methode berechnet. Die
Nutzungsdauer wird anhand der steuerlichen AfA-Tabelle
geschätzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800,00
Euro werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an
die steuerlichen Vorschriften des § 6 Absatz 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw.
unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren
am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse lagen zum Bilanzstichtag nicht
vor.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten
aktive Rechnungsabgrenzung enthält im Voraus
bezahlte Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Eigenkapital
Der Jahresabschluss wird vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Absatz 1 und 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen für nicht genommenen Urlaub,
Gewährleistungen, Erfüllung von
Aufbewahrungspflichten sowie Abschlusskosten.
Die
Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei
wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
| Berechnungsmethode: |
Projected-Unit-Credit-Methode |
| Biometrische
Grundlagen: |
Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck |
| Rententrend p. a.: |
2,00 % |
| Durchschnittliche
Restlaufzeit: |
15 Jahre |
| Rechnungszinssatz zur
Diskontierung: |
1,82 % |
Rechnungszinssatz Berechnung
Ausschüttungssperre: 1,74 %
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre beläuft sich auf
13.184,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
56,8 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR)
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Forderungen
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Am Bilanzstichtag bestanden keine im § 251 HGB
genannten
Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die
Finanzlage von Bedeutung sind, liegen zum Bilanzstichtag
nicht vor.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 22
Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäftsführung der ZAUNZAR GmbH
erfolgte im Geschäftsjahr durch folgende
Geschäftsführer:
Herr Matthias Kreusel, Weiler
Herr Oliver Kreusel, Weiler
Die Geschäftsführer sind von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Hinsichtlich der Angaben über die Bezüge wird
von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Weiler bei Bingen, 02. April
2025
gez.
Matthias Kreusel, Geschäftsführer
gez.
Oliver Kreusel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2025
festgestellt. |