ADAC Autoversicherung AG

Hansastraße 19, 80686 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 169146
Eingetragen
1.8.2007
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Unmittelbarer Betrieb der Kraftfahrtversicherung sowie weiterer Zweige des privaten Versicherungswesens, die mit der Kraftfahrtversicherung in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die Landfahrzeugkaskoversicherung (ohne Schienenfahrzeuge) und die Campingversicherung. Der Abschluss von Versicherungsverträgen durch die Gesellschaft ist beschränkt auf Mitglieder des Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC), München; ausgenommen von dieser Beschränkung ist der Abschluss von Versicherungsverträgen für Personen, die nicht Mitglied des Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. ADAC sind, mit ihren nicht gewerblichen Risiken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Matthias Lessel
seit 5.2.2026
Prokura
Sara Ettiss
seit 5.2.2026
Prokura
Katja Kretzschmar
seit 13.8.2025
Prokura
Michael Zerndl
seit 13.8.2025
Prokura
Stefanie Thier
seit 13.8.2025
Prokura
Prokura
Prokura
Jörg Lory
seit 9.10.2024
Prokura
Anja Mittermeier
seit 9.10.2024
Prokura
Eva Bauer
seit 9.10.2024
Prokura
Christian Stauch
seit 9.10.2024
Prokura
Prokura
Iris Hammerla
seit 3.5.2024
Prokura
Miha Zagode
seit 3.5.2024
Prokura
Georg Zerr
seit 3.5.2024
Prokura
Martina Dr. Panico
seit 9.10.2023
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Christian Sperling
seit 17.3.2022
Prokura
Martin Dr. Stadler
seit 17.3.2022
Prokura
Peter Hegge
seit 31.3.2021
Prokura
Stefan Daehne
seit 31.3.2021
Vorstandsmitglied
Uwe Fabian
seit 9.7.2020
Prokura
Sandra Reichert
seit 9.7.2020
Vorstandsmitglied
Michael Dr. Steiner
seit 9.7.2020
Prokura
Sylvia Kitz-Bauer
seit 9.3.2020
Prokura
Markus Emmerich
seit 9.3.2020
Prokura
Freddy Gwiazdowski
seit 9.3.2020
Prokura
Karin Deiser
seit 9.3.2020
Prokura
Stefan Artz
seit 12.2.2019
Prokura
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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADAC Autoversicherung AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

ADAC AUTOVERSICHERUNG AG

GESCHÄFTSBERICHT 2023

FÜNF-JAHRES ÜBERBLICK

ADAC Autoversicherung AG

2023 2022 2021 2020 2019
Brutto-Beiträge Tsd. EUR 492.225 416.662 397.833 358.328 286.490
- Veränderung % 18,1 4,7 11,0 25,1 6,1
Verdiente Netto-Beiträge Tsd. EUR 463.604 402.527 379.782 331.398 277.835
- Veränderung % 15,2 6,0 14,6 19,3 5,7
Schadenquote netto % 86,2 77,8 66,4 76,0 74,7
Kostenquote netto % 17,8 18,2 18,6 20,7 20,9
Kapitalanlageergebnis Tsd. EUR 4.747 65 4.052 7.048 6.259
Jahresüberschuss / -fehlbetrag Tsd. EUR -10.726 -1.017 9.872 -5.712 11.438
Kapitalanlagen Tsd. EUR 620.374 574.275 521.347 406.711 333.239
Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen Tsd. EUR 521.792 457.051 399.728 334.523 255.838
Eigenkapital Tsd. EUR 130.893 141.619 142.636 132.764 112.475
Versicherungsverträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Anzahl 2.194.538 1.876.825 1.712.863 1.605.827 1.439.776

Darstellung der Zahlen

Die im Bericht dargestellten Zahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und sich Prozentangaben nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Zahlen auf das Berichtsjahr 2023 beziehungsweise auf den Stichtag 31. Dezember 2023. Zahlen in Klammern stellen Vergleichswerte aus dem Vorjahr dar.

VERWALTUNGSORGANE DER GESELLSCHAFT

Aufsichtsrat

CLAUDIA TUCHSCHERER

Vorsitzende des Aufsichtsrates

Vorsitzende des Vorstandes der ADAC Versicherung AG

FRANK SOMMERFELD

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Vorsitzender des Vorstandes der

Allianz Versicherungs-AG

SASCHA PETZOLD

Mitglied des Vorstandes der ADAC Versicherung AG, Ressort Schaden

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates am 18. April 2024 festgestellt

Vorstand

STEFAN DAEHNE

Vorsitzender des Vorstandes

Vorsitz/Vertrieb

zugleich Mitglied des Vorstandes

der ADAC Versicherung AG

DR. ROBERT HEIL

Betrieb/Schaden

bis 30. September 2023

DR. JOHANNES MASLOWSKI

Underwriting

DR. MARTINA PANICO

Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes

Finanzen

seit 1. Oktober 2023

SANDRA REICHERT

Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes (bis 30. September 2023)

Finanzen (bis 30. September 2023)

Betrieb/Schaden (seit 1. Oktober 2023)

MICHAEL SAUER-GOLDSCHALT

Produkt/Governance

LAGEBERICHT

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die ADAC Autoversicherung AG wurde 2007 gegründet. Ihr Geschäftsgegenstand umfasst Kfz-Versicherungsprodukte und weitere Kfzassoziierte Produkte wie bspw. Camper, Oldtimer und Mopeds für neue und gebrauchte Modelle. Zielgruppe der ADAC Autoversicherung AG sind vor allem die Mitglieder, daneben aber auch Nicht-Mitglieder des ADAC e.V. Die angebotenen Produkte und Leistungen orientieren sich an deren Bedarf.

Seit 2019 ist die ADAC Autoversicherung AG ein Joint Venture zwischen der ADAC Versicherung AG und der Allianz Versicherungs-AG. Die Allianz Versicherungs-AG hat die Anteile der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) an der ADAC Autoversicherung AG übernommen.

2023 ist es der ADAC Autoversicherung AG erneut gelungen, ihren Bestand an versicherten Fahrzeugen erheblich auszubauen. Mit rund 1.153 Tausend Fahrzeugen lag dieser um 16,6 Prozent über dem Vorjahr. Dieser Bestandsausbau folgt signifikanten Produktionssteigerungen, die maßgeblich auf eine günstige Marktentwicklung, eine kontinuierliche Verbesserung der Tarifierungsmethoden sowie eine Weiterentwicklung und Optimierung des Vertriebsmodells und dessen Performance zurückzuführen sind.

ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

RESILIENTE WELTWIRTSCHAFT

Die Eurozone verzeichnete 2023 nur einen geringfügigen Zuwachs von 0,5 Prozent bezogen auf das Wirtschaftswachstum. Zugleich verharrte die Inflation im Jahresdurchschnitt bei über 5,0 Prozent. Zum Jahresende stand aber bereits wieder eine 2 vor dem Komma. Die Wachstumsschwäche ging vor allem auf die Entwicklung in Deutschland zurück: Hier schrumpfte die Wirtschaftsleistung um 0,3 Prozent, da die Industrie weiterhin unter den Folgen des Energiepreisschocks litt. Zudem beeinträchtigten hohe Preise und gestiegene Zinsen die Bautätigkeit. Die Inflation dagegen blieb mit jahresdurchschnittlich 5,9 Prozent hoch. Damit war Deutschland die einzige unter den führenden Wirtschaftsnationen, in der sich die am Anfang des Jahres 2023 aufgekommenen Rezessionsängste bewahrheiteten.

Weltweit verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum dagegen nur leicht auf 2,7 Prozent und blieb damit nur geringfügig unter dem Durchschnitt der Zeit vor COVID-19. Dies lag an erster Stelle an der überraschenden Resilienz der US-Wirtschaft: Die angekündigte Rezession fand nicht statt. Dafür waren hauptsächlich die US-Verbraucher verantwortlich, die sich dank eines robusten Arbeitsmarktes und Sparrücklagen aus COVID-19-Zeiten ungebrochen konsumfreudig zeigten. Da sich zudem viele Unternehmen die vormals niedrigen Zinsen langfristig gesichert hatten, machte sich die Zinswende auch in den Unternehmensbilanzen noch nicht durchgängig bemerkbar. Insgesamt konnte die US-Wirtschaft ein relativ starkes Wachstum von 2,5 Prozent verzeichnen, während gleichzeitig die Inflation auf 4,1 Prozent (Jahresdurchschnitt) kräftig zurückging.

ZINSWENDE ABGESCHLOSSEN

Auf den Finanzmärkten blieb die Zinswende das beherrschende Thema. Dabei rückte zunehmend die Frage nach dem Ende des Erhöhungszyklus in den Fokus. Tatsächlich vollzogen die amerikanische Zentralbank (Fed) und die Europäische Zentralbank (EZB) im Juli beziehungsweise September ihre vorerst letzten Zinsschritte. Im Jahr 2023 stiegen damit die Leitzinsen in den USA um 100 Basispunkte auf 5,5 Prozent und im Euroraum um 200 Basispunkte auf 4,0 Prozent (Einlagenzinssatz). Dem Anstieg der Leitzinsen folgten die Renditen der Staatsanleihen nicht. Die Renditen deutscher Staatsanleihen fielen um 53 Basispunkte auf 2,0 Prozent zum Jahresende 2023, zugleich verharrten die US-Staatsanleihen nahezu unverändert bei 3,9 Prozent. Darin spiegelten sich die Erwartungen wider, dass die Zinswende abgeschlossen ist und die nächsten Zinsschritte wieder nach unten gehen werden.

OPTIMISMUS AN DEN AKTIENMÄRKTEN

Trotz der grundsätzlich restriktiven Ausrichtung der Geldpolitik verzeichneten die Aktienmärkte kräftige Kursgewinne. Das Ende der Zinserhöhungen und die Erwartung zukünftiger Zinssenkungen führte zu großem Optimismus an den Börsen. So stiegen US-Aktien (S&P 500) um 24,2 Prozent und selbst deutsche Aktien (DAX) erzielten, trotz schrumpfender Wirtschaft, ein Plus von 20,3 Prozent. Die deutschen Sparer zeigten sich von dieser Entwicklung jedoch weitgehend unbeeindruckt. In den ersten drei Quartalen 2023 erwarben sie Aktien im Volumen von nur 1,6 Milliarden Euro. In Anleihen dagegen flossen im selben Zeitraum 65 Milliarden Euro.

ERWERBSTÄTIGKEIT STEIGT WEITER

Im Gegensatz zur Wirtschaftsleistung stieg die Zahl der Erwerbstätigen auch im Jahr 2023, mit durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen lag sie 0,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Dabei spielten Zuwanderung und eine steigende Erwerbsbeteiligung die entscheidenden Rollen. Gleichzeitig blieb der Arbeitskräftemangel aufgrund demographischer Verschiebungen ein zentrales Thema. Dank hoher Lohnabschlüsse und Inflationsausgleichszahlungen stiegen die Durchschnittslöhne um 6,1 Prozent. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte legte daher insgesamt um 5,9 Prozent, exakt so stark wie die Inflation, zu. Nach zwei Jahren der realen Kaufkraftverluste mussten die Haushalte 2023 keine weiteren Einbußen hinnehmen.

VERÄNDERTES SPARVERHALTEN

Im Jahr 2023 normalisierte sich die Sparneigung. Nachdem die Sparquote während der COVID-19-Pandemie auf 16,5 Prozent hochgeschnellt war, lag sie im letzten Jahr bei 11,3 Prozent, dies entspricht in etwa dem Niveau der Zeit vor COVID-19. Der Konsum litt weiterhin unter der hohen Inflation. Preisbereinigt gingen die Konsumausgaben der privaten Haushalte um 1,1 Prozent zurück; dies betraf nicht zuletzt Nahrungsmittel, deren Preise weiter kräftig stiegen.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland profitierte vom Höhenflug der Aktienmärkte. Ende September 2023 betrug das Geldvermögen 7,5 Billionen Euro und lag damit um 3,1 Prozent über dem Jahresendwert des Jahres 2022. Wenig überraschend gingen die Sparleistungen im Jahr 2023 zurück: In den ersten neun Monaten fielen die frischen Spargelder von 226 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 191 Milliarden Euro.

Gleichzeitig hat die Rückkehr der Zinsen das Sparverhalten deutlich verändert. Zinsprodukte sind wieder die Favoriten der Anleger. Das zeigt sich nicht nur bei Anleihen, sondern auch bei Termineinlagen, die in den ersten drei Quartalen 2023 mit 138 Milliarden Euro dotiert wurden; aus Sichteinlagen dagegen flossen Gelder in Höhe von 103 Milliarden Euro ab. Der Anteil von Versicherungsprodukten an den frischen Spargeldern betrug 18,3 Prozent.

-Versicherungswirtschaft

BEITRAGSWACHSTUM DURCH ANPASSUNGEN

Das Geschäft der deutschen Versicherer verlief im Geschäftsjahr 2023 trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel globaler Unsicherheiten, durchaus zufriedenstellend. Über alle Sparten verbuchte die deutsche Versicherungswirtschaft ein leichtes Beitragsplus von 0,6 Prozent auf 224,7 Milliarden Euro.

Im zurückliegenden Jahr war die Schaden- und Unfallversicherung dominiert von Anpassungen an die gestiegenen Schadenaufwendungen wie zum Beispiel durch höhere Baukosten oder dem inflationsbedingten Anstieg der Preise für Autoreparaturen.

Insgesamt verbuchten die Schaden- und Unfallversicherer ein Beitragswachstum von 6,7 Prozent auf 84,5 Milliarden Euro.

In der Kfz-Versicherung stiegen die gebuchten Beitragseinnahmen um 4,1 Prozent auf insgesamt 30,3 Milliarden Euro an.

STEIGENDE SCHADENAUFWÄNDE

Für die gesamte Schaden- und Unfallversicherung geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davon aus, dass der Schadenaufwand 2023 um 12,7 Prozent über dem Vorjahr liegt und rechnet damit mit etwa einer Halbierung des versicherungstechnischen Ergebnisses gegenüber 2022.

In der Kraftfahrtversicherung führte zum einen eine gestiegene Schadenhäufigkeit - auch infolge einer weiteren Mobilitätszunahme - zu einer Erhöhung des Schadenaufwands. Die Hagelereignisse im August 2023 sowie ein inflationsbedingt kräftiger Anstieg des Schadendurchschnitts infolge gestiegener Kfz-Ersatzteilpreise und höherer Stundenverrechnungssätze in den Werkstätten trugen zudem zum Anstieg der Schadenaufwände um 13,6 Prozent bei.

GESCHÄFTSVERLAUF DER ADAC AUTOVERSICHERUNG AG

DEUTLICHES WACHSTUM IM BESTAND UND BEITRAG

Der deutliche Anstieg im Bestand 2023 ist auf den Erfolg sowohl im unterjährigen Geschäft als auch im Jahreswechselgeschäft zurückzuführen. Nach einer positiven Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 stieg der Versicherungsbestand im aktuellen Geschäftsjahr erneut deutlich um 16,9 Prozent. In unserem Kerngeschäft der Autoversicherung stieg die Bestandsstückzahl um 16,7 Prozent auf 2.100.538 Verträge an. Hierin enthalten sind auch 4.638 (4.538) Verträge der Campingversicherung. Die Anzahl der Moped-Versicherungsverträge erhöhte sich um 22,4 Prozent auf 94.345 Verträge. Ausgehend von dem deutlich höheren Bestand und aufgrund von Preisanpassungen haben sich die gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen insgesamt sehr erfreulich entwickelt und konnten um 18,1 Prozent auf 492,2 (416,7) Millionen Euro gesteigert werden.

DEUTLICHE VERSCHLECHTERUNG DER SCHADENQUOTE

Im Geschäftsjahr hat sich die Gesamt-Schadenquote - sowohl brutto als auch netto - deutlich verschlechtert. In der Kraftfahrtversicherung stiegen die Aufwendungen bedingt durch die zunehmenden Inflationsbelastungen und eine Zunahme der Schadenfrequenz. Belastend wirkten zusätzlich deutlich höhere Aufwände für Elementarschäden, die im Jahr 2023 insbesondere durch die Unwetterereignisse im Sommer negativ beeinflusst waren. Das Abwicklungsergebnis fiel im Geschäftsjahr spürbar geringer aus, sodass eine Gesamt-Schadenquote von 86,2 (77,8) Prozent verzeichnet wurde.

LEICHTE ABSENKUNG DER KOSTENQUOTE

Die Kostenquote konnte trotz Investitionen in die Schaden- und Vertragsverwaltung sowie wachstumsbedingter höherer vertrieblicher Vergütungen gegenüber dem Vorjahr auf brutto 17,6 (18,0) Prozent bzw. netto 17,8 (18,2) Prozent leicht gesenkt werden. Positiv wirkte hier in erster Linie der im Vergleich zu der Kostenveränderung stärkere Anstieg der Beiträge.

-Geschäftsverlauf der Versicherungszweige

In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhöhten sich die Brutto-Beitragseinnahmen deutlich um 17,9 Prozent auf 314,5 Millionen Euro. Insgesamt resultierte die Beitragsentwicklung aus neu akquiriertem Geschäft sowie aus Beitragserhöhungen im Bestand. Die Netto-Schadenquote stieg von 71,4 Prozent im Vorjahr auf 75,3 Prozent. Die Aufwendungen für Geschäftsjahresschäden wiesen wegen höherer Schadenzahlen aufgrund gestiegener Mobilität und der hohen Inflation eine leichte Verschlechterung auf. Die Großschäden lagen unter den Erwartungen. Das versicherungstechnische Ergebnis vor Schwankungsrückstellung schloss netto mit 23,2 (30,5) Millionen Euro und einem niedrigeren Ergebnis als im Vorjahr ab. Der Rückgang zeigte sich auch im Gewinn nach Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 14,9 (24,5) Millionen Euro.

Die Brutto-Beitragseinnahmen in der Kraftfahrzeug-Vollversicherung stiegen deutlich um 18,5 Prozent auf 142,0 Millionen Euro. Auch hier wirkten das neu akquirierte Geschäft und Beitragserhöhungen im Bestand positiv. Die Gesamtschadenquote netto lag mit 107,9 Prozent über dem Vorjahr (92,2 Prozent), was im Wesentlichen auf den negativen Effekt aus höheren Schadendurchschnitten infolge erhöhter Inflation zurückzuführen war. Zusätzlich wirkten hohe Aufwendungen für Elementarschäden deutlich belastend. Für drohende Verluste wurde eine Rückstellung in Höhe von 5,6 (0) Millionen Euro gebildet. Das versicherungstechnische Ergebnis vor Schwankungsrückstellung schloss mit einem Verlust ab. Dieser betrug netto 36,5 (7,9) Millionen Euro. Auch nach Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 24,5 (3,5) Millionen Euro blieb es in der Sparte bei einem Verlust in Höhe von 12,0 (4,4) Millionen Euro.

In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung erhöhten sich die gebuchten Brutto-Beiträge deutlich um 18,3 Prozent auf 35,7 Millionen Euro. Die Gesamtschadenquote netto stieg im Geschäftsjahr erheblich an auf 97,4 (77,0) Prozent. Auch hier wirkte der negative Verlauf bei den Elementarschäden belastend. Das negative versicherungstechnische Ergebnis in Höhe von netto 10,9 (4,3) Millionen Euro wurde durch eine Veränderung der Schwankungsrückstellung in Höhe von per Saldo 0 (0) Millionen Euro nicht beeinflusst.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

VERSICHERUNGSTECHNISCHES ERGEBNIS

Das versicherungstechnische Netto-Ergebnis vor Schwankungsrückstellung schloss insgesamt mit einem Verlust in Höhe von 24,1 (Gewinn 18,3) Millionen Euro. Nach der Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von saldiert 9,6 (Zuführung 21,0) Millionen Euro ergab sich ein Netto-Verlust von 14,6 (2,7) Millionen Euro.

KAPITALANLAGEN

Die ADAC Autoversicherung AG setzte weiterhin auf eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie mit dem Ziel, bei angemessenem Risiko eine möglichst attraktive Rendite zu erreichen.

Zum 31. Dezember 2023 betrug der Kapitalanlagenbestand der ADAC Autoversicherung AG 620,4 (574,3) Millionen Euro.

Der Bestand an Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen stieg im Berichtsjahr von 485,3 Millionen Euro auf 518,4 Millionen Euro an. Der Bilanzwert der Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen erhöhte sich auf 72,0 (63,1) Millionen Euro. Ausleihungen an verbundene Unternehmen liegen mit einem Bilanzwert von 30,0 (25,9) Millionen Euro über dem Vorjahreswert.

BEWERTUNGSRESERVEN DER KAPITALANLAGEN

Der Saldo der Bewertungsreserven der Kapitalanlagen belief sich zum Jahresende auf minus 38,6 (-75,6) Millionen Euro. Die Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr resultiert wesentlich aus dem Marktwertanstieg bei Anleihen aufgrund der gesunkenen Kapitalmarktzinsen sowie aus höheren Aktienkursen. Die stillen Lasten betrugen 42,2 (75,9) Millionen Euro.

KAPITALANLAGEERGEBNIS

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen nach Kosten lag bei 4,7 (0,1) Millionen Euro und somit deutlich über dem Vorjahreswert. Im Wesentlichen ist dies auf deutlich höhere laufende Erträge im Geschäftsjahr zurückzuführen. Außerdem ergab sich im Vergleich zum Vorjahr kein negativer Saldo aus Gewinnen und Verlusten durch den Abgang von Kapitalanlagen. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen betrug 0,8 (0,0) Prozent.

-Gesamtergebnis

Die ADAC Autoversicherung AG schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von 10,8 (Jahresfehlbetrag 1,0) Millionen Euro ab. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 29,9 (40,6) Millionen Euro ausgewiesen.

Ausgehend von dem höheren Bestand und aufgrund von Preisanpassungen konnte die ADAC Autoversicherung AG die Beitragseinnahmen deutlich gegenüber dem Vorjahr steigern. Die gestiegenen Schadenfrequenzen, die inflationsbedingt gestiegenen durchschnittlichen Schadenaufwendungen und der überdurchschnittliche Anfall von Elementarschäden hat bei der ADAC Autoversicherung AG zu einem signifikant höheren Schadenaufwand als im Vorjahr geführt, den auch eine Entnahme aus der Schwankungsrückstellung nicht komplett kompensieren konnte. Daher blieb das Ergebnis deutlich hinter dem Vorjahreswert zurück.

-Ausgelagerte Funktionen

Für die ADAC Autoversicherung AG sind die ADAC Versicherung AG sowie mehrere Allianz Konzernunternehmen dienstleistend tätig.

Die Aufgaben der Internen Revision und von Compliance sowie ein Teil der Aufgaben des Rechnungswesens sind auf die Allianz SE ausgegliedert.

Wesentliche Stabsaufgaben wie die Bilanzierung und das Financial Reporting, die Versicherungsmathematische Funktion/Aktuariat, das Risikomanagement sowie die Rechtsfunktion werden vollständig oder überwiegend von der Allianz Versicherungs-AG wahrgenommen.

Die Allianz Versicherungs-AG übernimmt zudem die Aufgabe des Versicherungsbetriebs, insbesondere die Bestandsverwaltung, die Leistungsbearbeitung, die Informationstechnologie und die Betriebsorganisation.

Ferner ist die Allianz Versicherungs-AG für die ADAC Autoversicherung AG dienstleistend in den Bereichen des produktspezifischen Aktuariats, der Passiven Rückversicherung, des Schadenstabs, in sachversicherungsspezifischen Teilbereichen der Planung, des Reportings und des Controllings, der Business Intelligence sowie des Beschwerdemanagements tätig.

Ihren Vertrieb hat die ADAC Autoversicherung AG auf die ADAC Versicherung AG ausgelagert. Die ADAC Versicherung AG erbringt außerdem Leistungen in den Bereichen Marketing und Produktentwicklung, letzteres in enger Abstimmung insbesondere mit der Allianz Versicherungs-AG.

Die Vermögensanlage und -verwaltung erfolgt durch die Allianz Investment Management SE, das Portfoliomanagement für Direktanlagen durch die PIMCO Europe GmbH.

-Finanzlage

Ein effizientes Liquiditätsmanagement gehört zur Zielsetzung des Finanzmanagements der ADAC Autoversicherung AG. Durch die Teilnahme am Allianz-konzernweiten Cash-Pool wird gewährleistet, dass überschüssige Liquidität zu marktüblichen Konditionen angelegt wird und kurzfristiger Liquiditätsbedarf ausgeglichen werden kann.

RISIKOBERICHT

-Risikostrategie

Das Risikomanagement der ADAC Autoversicherung AG ist auf Wertschöpfung ausgerichtet. Zur Erzielung von Ertrag ist die ADAC Autoversicherung AG bereit, Risiken in ihrem Kerngeschäft, der Schaden-Unfallversicherung, einzugehen und zu akzeptieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der ADAC Autoversicherung AG unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben sowie der Vorgaben der Allianz SE, der Allianz Versicherungs-AG und der ADAC Versicherung AG auf eine grundsätzlich konservative Risikoneigung verständigt.

-Prinzipien des Risikomanagements

Als Finanzdienstleistungsunternehmen erachtet die ADAC Autoversicherung AG das Risikomanagement als eine ihrer Kernkompetenzen. Es ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsprozesses der ADAC Autoversicherung AG. Das Risikomanagementsystem deckt mit seinem risikoorientierten Ansatz alle Risikodimensionen ab. Elemente des Risikomanagementsystems sind:

Förderung einer starken Risikokultur, die von einer angemessenen Risikoorganisation und effektiven Risikoprinzipien (Risk Governance) getragen wird.

Durchführung einer umfassenden Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung, um die Kapitalbasis zu schützen und ein effektives Kapitalmanagement zu unterstützen.

Implementierung und Koordination notwendiger Kontrollen sowie deren Dokumentation für risikorelevante Prozesse und darin enthaltene relevante Risiken.

Einbeziehung von Risikoerwägungen und Kapitalbedarf in den Entscheidungs- und Managementprozess.

Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. In der Risikostrategie werden der Risikoappetit sowie übergreifende Risikotragfähigkeitslimite definiert. Das ganzheitliche Limitsystem wird in einer internen Richtlinie dokumentiert. Eine strenge Risikoüberwachung und die entsprechende Berichterstattung ermöglichen es, frühzeitig Limitauslastungen zu erkennen und darauf zu reagieren.

-Risikoorganisation

Die unabhängige Risikomanagementfunktion der ADAC Autoversicherung AG wird von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Allianz Versicherungs-AG unter Leitung des Chief Risk Officer im Auftrag des Vorstandes der ADAC Autoversicherung AG wahrgenommen. Die unabhängige Risikomanagementfunktion überwacht nicht nur die Risiken systematisch mit qualitativen und quantitativen Risikoanalysen und -bewertungen, sondern prüft auch Handlungsalternativen und spricht Empfehlungen an die Geschäftseinheiten beziehungsweise den Vorstand aus. Durch die regelmäßige und bedarfsweise (ad-hoc) Berichterstattung des Inhabers der Risikomanagementfunktion an den Vorstand der ADAC Autoversicherung AG ist gewährleistet, dass der Vorstand über die aktuelle Risikosituation der ADAC Autoversicherung AG entsprechend informiert ist.

Die für die ADAC Autoversicherung AG zuständige Risikomanagementfunktion ist in die Risikosteuerung der Allianz SE eingebunden. Zudem wird sichergestellt, dass die für die Risikomanagementfunktion relevanten Standards lokal umgesetzt werden.

-Erfüllung der Anforderungen von Solvency II

Die Erfüllung der Anforderungen von Solvency II hat für die ADAC Autoversicherung AG einen hohen Stellenwert. Dies gilt unter anderem für die Solvabilitätskapitalanforderung und für die Anforderungen an das Governance-System. Die ADAC Autoversicherung AG erfüllt aufgrund ihrer kommunizierten und gelebten Prozesse des Kapital- und Risikomanagements die aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Die Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematische Funktion, Risikomanagementfunktion und Compliance-Funktion sowie Interne Revision stellen einen wesentlichen Bestandteil des Governance-Systems dar, welches regelmäßig überprüft wird.

Der Risikomanagementprozess wird vom Vorstand der ADAC Autoversicherung AG als zentrales Element gesehen und im Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment) zusammengefasst. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist hier ein wesentlicher Bestandteil. Die vorliegenden Erkenntnisse aus der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2023 der ADAC Autoversicherung AG stützen die Überzeugung, dass das Risikomanagementsystem der ADAC Autoversicherung AG geeignet ist, Risiken klar zu identifizieren und zu bewerten sowie diese sowohl kurz- als auch langfristig zu steuern.

-Risikoprofil

Das Risikoprofil der ADAC Autoversicherung AG umfasst insbesondere alle wesentlichen Risiken und deckt sowohl Risiken ab, die sich kurz-, als auch mittel- und langfristig auswirken können. Als Risiko wird die Möglichkeit der Abweichung von einem explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Ziel verstanden.

Die Bewertung von Risiken erfolgt bei der ADAC Autoversicherung AG zum einen über die Standardformel gemäß Solvency II, welche die wesentlichen Treiber der quantifizierbaren Risiken abbildet und als Grundlage für die Berechnung der regulatorischen Solvabilitätsanforderung dient. Und zum anderen über die jährliche Risikoinventur im Rahmen des Top Risk Assessment. Dies beinhaltet auch die fortlaufende Bewertung der aus aktuellen Ereignissen resultierenden Risiken. Die gesamthafte Beurteilung aller Risiken ermöglicht die Ableitung von Risikosteuerungsmaßnahmen.

Die Festlegung der Wesentlichkeit erfolgt über eine Verknüpfung der Eintrittshäufigkeit und der Schadenauswirkung aus Schadenhöhe beziehungsweise Reputation. Daraus ergibt sich die Gesamtrisikostufe. Risiken, welche im Rahmen des Top Risk Assessment gemäß der Gesamtrisikostufe als hoch beziehungsweise sehr hoch bewertet sind, werden als wesentliche Risiken bezeichnet.

Durch diese Wesentlichkeitseinstufung erfolgt die Bestimmung des Risikoprofils. Auf dieser Basis entscheidet der Gesamtvorstand, ob die identifizierten Risiken in ihrer gegenwärtigen Form akzeptiert werden oder ob ein anderes Risikoniveau angestrebt werden soll. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung definiert und umgesetzt.

Die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß Standardformel umfasst die Risikokategorien Marktrisiko, Kreditrisiko, versicherungstechnisches Risiko und operationelles Risiko. Das Liquiditätsrisiko, das Reputationsrisiko und das strategische Risiko werden ausschließlich qualitativ bewertet.

Das Konzentrationsrisiko, neue potenzielle Risiken (Emerging Risks) sowie Nachhaltigkeitsrisiken (Environmental, Social, Governance [ESG]-Risiken) werden nicht als separate Risikokategorien verstanden, sondern als Querschnittsthemen im Rahmen aller Kategorien betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich aus Ereignissen oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), die möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf das Vermögen, die Rentabilität oder das Ansehen der ADAC Autoversicherung AG haben können, wenn sie eintreten.

Im Folgenden werden die Risiken nach Risikokategorien beschrieben und bewertet sowie etwaige Risikokonzentrationen dargestellt. Zudem werden Maßnahmen zur Steuerung und Minderung von Risiken beschrieben. Die Reihenfolge ist dabei unabhängig von der Bedeutung für die ADAC Autoversicherung AG. Sofern in der jeweiligen Risikokategorie nicht anders ausgewiesen, gab es in Bezug auf das Risikoprofil im Berichtszeitraum keine wesentlichen Änderungen.

VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht.

Es besteht für die ADAC Autoversicherung AG im Wesentlichen aus dem Prämien- und Reserverisiko. Das Prämienrisiko erfasst für zukünftige Verpflichtungen die negative Abweichung des versicherungstechnischen Ergebnisses von der Erwartung. Das Reserverisiko entsteht aus der Unsicherheit der Vorhersage der Abwicklung bereits eingetretener Schäden.

Die Quantifizierung des versicherungstechnischen Risikos erfolgt anhand der Standardformel. Das versicherungstechnische Risiko wird zusätzlich im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als wesentlich für die ADAC Autoversicherung AG eingestuft.

Die für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Rechnungsgrundlagen und Modelle werden regelmäßig qualitätsgesichert und bei Bedarf aktualisiert.

RISIKOUMFANG

Der größte Teil der Solvabilitätskapitalanforderung für versicherungstechnische Risiken entfällt auf das Prämien- und Reserverisiko der Nichtkatastrophenschäden. Von deutlich geringerer Bedeutung ist das Prämienrisiko der Katastrophenschäden, ausgelöst durch Menschen oder Schwankungen von Elementarschäden. Das Prämien- und Reserverisiko der Nichtkatastrophenschäden wird in etwa zu zwei Dritteln von der Kraftfahrthaftpflichtversicherung sowie in etwa zu einem Drittel von der Kaskoversicherung bestimmt.

Die für das versicherungstechnische Risiko spezifische Solvabilitätskapitalanforderung stellt einen Großteil der Solvabilitätskapitalanforderung der ADAC Autoversicherung AG dar.

RISIKOKONZENTRATION

Eine Konzentration von Schäden ergibt sich, wenn mehrere Risiken und/oder Sparten von einem Ereignis betroffen sind. Dies ist insbesondere bei Naturkatastrophen, bei von Menschen verursachten Katastrophen, Cyber- beziehungsweise Terrorangriffen der Fall. Bei einem Cyber-Kumulrisiko kann eine Vielzahl von Risiken von einem Ereignis betroffen sein, allerdings ist aufgrund der Vernetzung der Risiken die geografische Eingrenzung nicht zwingend gegeben.

Die zeitliche Konzentration ist die zufallsbedingte außergewöhnliche Häufung von Schadenereignissen in einem Jahr. Insbesondere die zeitliche Konzentration aus Naturkatastrophenereignissen kann trotz Rückversicherungsschutz zu außergewöhnlichen Verlusten führen.

Die Konzentration von Schäden aus Naturkatastrophen, von Menschen verursachten Katastrophen, Cyber- beziehungsweise Terrorangriffen kann sich negativ auf die Erreichung finanzieller Ziele auswirken.

Versicherungstechnische Konzentrationen sind Teil des Geschäftsmodells und werden in begrenztem Umfang bewusst eingegangen.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Zur effizienten Risikosteuerung von versicherungstechnischen Risiken zählen insbesondere Prozesse und Instrumente wie beispielsweise risikogerechtes Pricing, Produktentwicklungsprozess, Einhaltung von Zeichnungsrichtlinien, Operatives Schadencontrolling, Rückversicherung sowie ein Limitsystem für Kumulrisiken.

Im Produktentwicklungsprozess wird die Auswirkung neuer Produkte unter anderem auf die Risikotragfähigkeit und das Risikoprofil der ADAC Autoversicherung AG bewertet. Insbesondere etwaige Kumulrisiken neuer Produkte werden frühzeitig identifiziert und beim Produktgeber adressiert. Neue Risiken, die sich aufgrund einer stetig weiterentwickelnden Produktlandschaft ergeben, werden so überwacht und frühzeitig erkannt.

Die Einhaltung angemessener Zeichnungsrichtlinien und Zeichnungsvollmachten im Underwriting steuert systematisch die Risikoübernahme. Technisches Underwriting und Vermeidung übermäßig großer Einzel- und Kumulrisiken sind die wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass das Kapital der ADAC Autoversicherung AG geschützt und die Geschäftskontinuität gewährleistet wird. Grundsätzlich sollen keine Risiken gezeichnet werden, die über die Kapazität der obligatorischen Rückversicherung hinausgehen. Die Zeichnung von Spitzenrisiken über der obligatorischen Rückversicherungskapazität ist genehmigungspflichtig und wird fakultativ rückversichert. Zur optimalen Verzahnung von Underwriting, aktuarieller Kompetenz, Risikobewertung sowie der Schadenbearbeitung sind angemessene lokale Verfahren und Infrastrukturen etabliert. Diese umfassen auch die Erfassung, Bereitstellung und Verbesserung der Qualität der Daten, die zur Bewertung sowohl von Einzel- als auch von Kumulrisiken benötigt werden.

Prämienrisiken werden hauptsächlich über versicherungsmathematische Modelle zur Tarifierung sowie zur Überwachung von Schadenverläufen und einer statistisch gestützten Risikoselektion, verbunden mit einer adäquaten Tarifpolitik gesteuert.

Das Reserverisiko wird durch vorsichtige Einzelfallreservierung und ausreichende Bemessung der Rückstellungen mittels aktuarieller Berechnungen und Analysen begrenzt. Dabei wird die Berechnung der Rückstellungen unter Solvency II von der unabhängigen Versicherungsmathematischen Funktion koordiniert. Die permanente Kontrolle des Abwicklungsverlaufs der Rückstellungen hilft, die Reserverisiken zu minimieren. Zur übergreifenden Steuerung und Überwachung sind hierfür spezialisierte Gremien eingerichtet.

Die Rückversicherung ist das zentrale Element zur Reduktion der Ergebnisvolatilität und zum Schutz des Kapitals und steuert die Einhaltung des Risikoappetits. Bei der Bewertung der Rückversicherungsstruktur aus Risikosicht werden die Konsistenz der Rückversicherung mit dem Risikoappetit und die Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit überprüft.

Das Kumulrisiko aus Naturgefahren wird über einen Ereignisschadenexzedenten gedeckt.

Das Naturgefahrenrückversicherungsprogramm trägt wesentlich zum Kapitalschutz bei und verstärkt den Diversifikationseffekt innerhalb der Prämienrisiken. Ein Einzelschadenexzedent für die Kraftfahrthaftpflicht schützt vor extremen Einzelschäden und trägt ebenfalls zum Kapitalschutz bei.

MARKTRISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das Marktrisiko ergibt sich aus Kursschwankungen an den Kapitalmärkten, welche die Bewertung der Kapitalanlagen (insbesondere Aktien, Rentenpapiere und Immobilien) und die Bewertung der Verbindlichkeiten betreffen. Das Marktrisiko schließt das Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Aktien-, Immobilien-, Zinsvolatilitäts-, Aktienvolatilitäts-, Währungs- und Inflationsrisiko mit ein.

Die Quantifizierung des Marktrisikos erfolgt anhand der Standardformel. Es wird jedoch kein Zinsvolatilitäts-, Aktienvolatilitäts- und Inflationsrisiko bewertet.

Das Marktrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als wesentlich für die ADAC Autoversicherung AG eingestuft.

GRUNDSATZ DER UNTERNEHMERISCHEN VORSICHT

Die ADAC Autoversicherung AG hat die Vermögensanlage und -verwaltung auf die Allianz Investment Management SE ausgegliedert. Diese tätigt die Kapitalanlage in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (§ 124 VAG und Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG). Die Umsetzung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht ("Prudent Person Principle") umfasst dabei zwei Dimensionen:

Alle Kapitalanlagen werden so getätigt, dass sie die Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Investmentportfolios als Gesamtheit sicherstellen. Dazu gehört die Berücksichtigung der Anforderungen, dass das Investmentportfolio die Beschaffenheit und Laufzeit der eingegangenen Versicherungsverbindlichkeiten angemessen berücksichtigt.

Kapitalanlagen sind nur zulässig, wenn die damit verbundenen Risiken, einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken, angemessen identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert, kontrolliert, berichtet und in die Solvabilitätsbeurteilung einbezogen werden können. Vor Durchführung einer Kapitalanlage werden die Vereinbarkeit mit den Interessen der Versicherungsnehmer und die Auswirkungen des Investments auf Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Gesamtportfolios überprüft.

RISIKOUMFANG

Das Marktrisiko der ADAC Autoversicherung AG resultiert im Wesentlichen aus dem Kapitalanlagenbestand zur Bedeckung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft, der zum Großteil in festverzinsliche Anlagen investiert ist. Der größte Teil des Marktrisikos entfällt dabei auf das Credit-Spread-Risiko 1 .

Zudem ist eine Sachversicherungsgesellschaft, so auch die ADAC Autoversicherung AG, grundsätzlich gegenüber einem Zinsanstieg exponiert. Der Grund hierfür ist eine höhere Duration der zinssensitiven Anlagen gegenüber den versicherungstechnischen Verpflichtungen, weil die Anlagestrategie auf dem "Going Concern" Prinzip 2 aufbaut und zukünftiges Neugeschäft in der Anlageplanung berücksichtigt.

RISIKOKONZENTRATION

Aufgrund des hohen Anteils an Zinstiteln im Investmentportfolio sieht sich die ADAC Autoversicherung AG mit einer Konzentration der damit verbundenen Risiken konfrontiert, vor allem Zins- und Credit-Spread-Risiken.

Trotz des gegenüber einzelnen Emittenten wohldiversifizierten Investmentportfolios der ADAC Autoversicherung AG bleibt die zugrunde liegende Exponierung gegenüber dem risikofreien Zins für alle Emittenten von Zinstiteln im selben Währungsraum bestehen. Ferner ist ein geringer Anteil der Kapitalanlagen in Aktien investiert. Da auch hier Diversifikation sichergestellt wird, liegt kein erhebliches Konzentrationsrisiko vor.

Um generell große Risikokonzentrationen zu vermeiden, unterliegen beispielsweise auch Aktienanlagen der Kumullimitierung, wie sie analog bei Kreditrisiken angewandt wird.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Das Marktrisiko wird im Wesentlichen über Limite und Vorgaben für das strategische Zielportfolio der Kapitalanlagen gesteuert. Das strategische Zielportfolio reflektiert die Struktur der Verbindlichkeiten, insbesondere die der versicherungstechnischen Rückstellungen, berücksichtigt Kapitalrestriktionen sowie zukünftiges Geschäft und stellt die Robustheit der Risikotragfähigkeit gegenüber adversen Szenarien sicher. Bei der Herleitung der Anlagestrategie werden gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht die internen Vorgaben an zulässige Anlagen berücksichtigt, welche die Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Verfügbarkeit des Portfolios gewährleisten.

Im gesamten Investmentprozess werden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Hierfür ist seit 2011 die Umsetzung der Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren ("Principles of Responsible Investment") der UN konsequent im Investmentprozess verankert. Zudem hat sich die Allianz im Rahmen der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance verpflichtet, das Pariser Klimaabkommen in ihren Portfolios zu erfüllen.

Das Kapitalanlagemanagement ist an die Allianz Investment Management SE ausgelagert, um Effektivitäts- und Effizienzvorteile zu nutzen. Durch das somit verfügbare umfangreiche Know-how sind die Marktrisiken besser beherrschbar. Gleichwohl wird in allen Prozessen, Richtlinien und Entscheidungen die uneingeschränkte Risikoverantwortung der ADAC Autoversicherung AG berücksichtigt.

Neue Finanzmarktprodukte durchlaufen vor Einsatz einen Prozess, der sicherstellt, dass deren Konformität mit geltenden regulatorischen und internen Anforderungen geprüft ist, Risiken identifiziert und bemessen werden, entsprechende Expertise im Unternehmen aufgebaut wird und die Einbindung in alle relevanten Unternehmensprozesse gewährleistet ist.

Vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen kann für die nahe Zukunft eine erhöhte Marktvolatilität und eine damit verbundene Unsicherheit in den Marktwerten nicht ausgeschlossen werden. Um auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring.

Zur Verringerung von Risiken und zur effizienten Portfoliosteuerung werden Derivate genutzt. Beispielsweise werden Instrumente zur Absicherung des Währungsrisikos eingesetzt.

Die Wirksamkeit der Risikominderungstechniken wird durch laufendes Monitoring des Investmentportfolios gewährleistet.

KREDITRISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das Kreditrisiko ergibt sich aufgrund eines unerwarteten Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Geschäftspartners. Es resultiert hauptsächlich aus Kapitalanlagen (Investments). Das Kreditrisiko außerhalb der Kapitalanlagen, also das Ausfallrisiko von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern (zum Beispiel Vermittlerinnen und Vermittlern sowie Maklerinnen und Maklern oder Rückversicherern) spielt keine nennenswerte Rolle.

In der Standardformel erfolgt die Quantifizierung des Kreditrisikos, das sich aus unerwarteten Ausfällen oder Bonitätsveränderungen bei Kapitalanlagen ergibt, innerhalb des Moduls Marktrisiko über das Untermodul Credit-Spread-Risiko abgebildet. Der Ausfall von Forderungen wird hingegen im Modul Ausfallrisiko erfasst.

Das Kreditrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als nicht wesentlich für die ADAC Autoversicherung AG eingestuft.

RISIKOUMFANG

Aufgrund des hohen Anteils von Zinsträgern im Portfolio werden Kreditrisiken im Risikoprofil betrachtet. Der Umfang ist allerdings durch die hohe durchschnittliche Kreditqualität und Diversifikation begrenzt.

RISIKOKONZENTRATION

Festverzinsliche Anlagen sind mit Ausfallrisiken verbunden und haben insgesamt einen hohen Anteil am Investmentportfolio. Allerdings sind die Anlagen breit diversifiziert. Ein Konzentrationsrisiko ergibt sich also im Wesentlichen aus Szenarien wie einer Banken- oder Eurokrise, die die Kreditqualität auf dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere in der Breite betreffen würde.

Die Summe der zehn größten Positionen (gemessen am Marktwert) des kreditrisikorelevanten Portfolios aus Kapitalanlagen und Rückversicherung beträgt 127.591 (113.701) Tausend Euro. Dies entspricht 22,1 (23,0) Prozent des gesamten Kreditportfolios. Die zwei größten Gegenparteien sind die Nykredit Realkredit A/S und die Allianz SE aufgrund großer Volumina im Bereich Pfandbriefe beziehungsweise der Teilnahme am konzernweiten Cashpool.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Das Kapitalanlagemanagement ist an die Allianz Investment Management SE ausgelagert. Die Risikoverantwortung verbleibt ungeachtet der Auslagerungen bei der ADAC Autoversicherung AG.

Das Kreditrisiko wird über Vorgaben für das strategische Zielportfolio und Limite gesteuert. Hierbei wird der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht stets berücksichtigt.

Kumullimite sorgen für die effektive Begrenzung von zu großen Exponierungen in einzelnen Ländern und Kontrahenten.

Klar definierte Prozesse gewährleisten, dass Risikokonzentrationen und die Auslastung von Limiten angemessen überwacht und gesteuert werden.

Neben dem vorhandenen Limitsystem wird eine konservative Anlagestrategie durch hohe Qualität der Ratingstruktur des Portfolios der ADAC Autoversicherung AG, einen hohen Anteil besicherter Wertpapiere und hohe Diversifikation sichergestellt.

Die ADAC Autoversicherung AG hält 95,1 (95,9) Prozent ihrer Kapitalanlagen in Nominalwerten. Davon haben 99,7 (99,6) Prozent ein Investment-Grade-Rating. Unter "Investment Grade" fallen Forderungstitel und Emittenten, deren Bonität von führenden Ratingagenturen hoch eingestuft ist. Rund 67 (67) Prozent haben sogar ein AAA- oder AA-Rating. Damit wird die Qualität der Anlagen von unabhängigen Experten sehr positiv bewertet. Insgesamt 0,3 (0,4) Prozent haben ein Non-Investment-Grade-Rating oder sind nicht geratet.

Für neue Kapitalmarktprodukte wird zudem im Rahmen des "New Financial Instrument"-Prozesses geprüft, ob auch Kreditrisiken im gruppenweiten Risikomodell angemessen reflektiert werden.

LIQUIDITÄTSRISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die ADAC Autoversicherung AG nicht über die notwendigen Barmittel verfügt beziehungsweise nicht in der Lage sein könnte, Anlagen und andere Vermögenswerte in Barmittel umzuwandeln, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Anhand der Standardformel erfolgt keine Quantifizierung des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet. Zusätzlich wird es über eine Szenarioanalyse im Rahmen der Liquiditätsrisikobeurteilung quantitativ erfasst. Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells und der getroffenen Vorkehrungen wird das Liquiditätsrisiko weiterhin als nicht wesentlich für die ADAC Autoversicherung AG eingestuft.

RISIKOUMFANG

Ein Liquiditätsrisiko kann für die ADAC Autoversicherung AG aus erwarteten und unerwarteten Zahlungsverpflichtungen entstehen. Es resultiert in erster Linie aus Zahlungsverpflichtungen aufgrund fälliger Versicherungsleistungen sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern. Ausbleibende Mittelrückflüsse aus Investitionen können gleichermaßen zu Liquiditätsengpässen führen.

RISIKOKONZENTRATION

Die ADAC Autoversicherung AG hat überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen investiert, um sicherzustellen, dass auch potenzielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können. Es wurde im Liquiditätsrisiko keine Risikokonzentration identifiziert.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Die Auslagerung des Kapitalanlagemanagements an die Allianz Investment Management SE beinhaltet auch die Liquiditätsplanung der ADAC Autoversicherung AG, die in Abstimmung mit der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung sowie dem geplanten Liquiditätsbedarf erfolgt. Die Risikoverantwortung verbleibt ungeachtet der Auslagerungen bei der ADAC Autoversicherung AG.

Jede Investmententscheidung wird nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht vorgenommen, welcher fordert, dass die Liquidität auf Gesamtportfolioebene stets gewährleistet ist. Auch im Rahmen der Beurteilung des strategischen Zielportfolios wird die Liquidität explizit betrachtet. Das Liquiditätsrisiko wird zudem mittels entsprechender Liquiditätslimite überwacht und gesteuert.

Teil des vollumfänglichen Liquiditätsrisikomanagement-Prozesses ist ein Liquiditätsrisikobericht, der vierteljährlich erstellt wird. Hauptmerkmale sind unter anderem die Betrachtung von Mittelzuflüssen und -abflüssen über verschiedene Zeithorizonte hinweg, eine Bewertung verfügbarer Gegenmaßnahmen einschließlich des Verkaufs liquider Aktiva, die Anwendung verschiedener Stressszenarien (wie beispielsweise Prämien-, Schaden- und Marktstresse) und eine Aggregation unter Verwendung von unternehmensindividuellen Kennzahlen. Dabei werden Schwellenwerte für Warnstufen und Limitverstöße definiert, welche sicherstellen, dass eine signifikante Verschlechterung der Liquiditätssituation im Stressszenario transparent adressiert sowie potenzielle Gegenmaßnahmen diskutiert werden können.

Erhöhter Liquiditätsbedarf kann sowohl über laufende Kapitalrückflüsse als auch über den Verkauf von hoch liquiden Kapitalanlagen gedeckt werden. Zusätzlich werden kurzfristige Zahlungsverpflichtungen über den konzernweiten Cash-Pool sichergestellt. Die Liquiditätsplanung sieht ausreichend liquide Mittel vor, so dass auf Kapitalanlagen, die nach § 341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden und stille Lasten aufweisen, nicht zurückgegriffen werden muss.

Aufgrund der Höhe der Prämieneinnahmen und des zusätzlich großen Bestandes an hoch liquiden Anlagen ist die ADAC Autoversicherung AG in der Lage, ihren Leistungsverpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachzukommen.

OPERATIONELLES RISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst auch das Rechts- und das Compliance-Risiko sowie das IT-Risiko (zum Beispiel Funktionsfähigkeit von EDV-Systemen), jedoch nicht das strategische Risiko oder das Reputationsrisiko.

Das operationelle Risiko wird in der Standardformel quantifiziert, liefert aber durch die vergleichsweise niedrigen finanziellen Schadenauswirkungen einen geringen Beitrag zur Solvabilitätskapitalanforderung. Es wird daher vornehmlich qualitativ bewertet. Aus qualitativer Sicht kommt dem operationellen Risiko eine vergleichsweise hohe Bedeutung zu und es wird für die ADAC Autoversicherung AG als wesentlich eingestuft.

Die Allianz und damit auch die ADAC Autoversicherung AG möchten sich weiter auf den Kundennutzen fokussieren. Das führt auch zu einem Umbruch in der IT-Systemlandschaft der Allianz in Deutschland. Insbesondere aus der Umstellung auf neue Prozesse und IT-Systeme ergeben sich Vorteile für die Kundinnen und Kunden sowie das Unternehmen. Die mit der Umstellung verbundenen Risiken - wie etwa der vorübergehende Ausfall eines Systems - werden sorgfältig bewertet und bestmöglich minimiert.

RISIKOUMFANG

Das operationelle Risiko ist eine notwendige Konsequenz aus der Geschäftstätigkeit und kann typischerweise nicht vollständig vermieden werden. Folglich wird das operationelle Risiko insoweit akzeptiert, als es für den Geschäftsbetrieb unter Kosten/Nutzenaspekten unvermeidbar ist. Unter dieser Voraussetzung wird so weit wie möglich eine Minimierung des operationellen Risikos angestrebt.

RISIKOKONZENTRATION

Da für sehr viele Prozesse IT-Unterstützung notwendig ist, sind das Vermeiden von IT-Ausfällen sowie der Schutz von Daten und Systemen insbesondere vor Cyberangriffen im Rahmen der Informationssicherheit von zentraler Bedeutung. Zudem sind innerhalb des Allianz Konzerns und bei der ADAC Autoversicherung AG viele Tätigkeiten ausgelagert. Bei den Auslagerungen werden mögliche Risiken identifiziert und Kontrollen aufgesetzt, die im Rahmen des operationellen Risikomanagements nachgehalten werden.

Die Wiederherstellungsfähigkeit kritischer Geschäftsprozesse wird über das Betriebskontinuitätsmanagement sichergestellt, um die Risikokonzentration in einem Katastrophenszenario zu verringern.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden für Geschäftsprozesse, die mit wesentlichen Risiken behaftet sind, geeignete Kontrollen und Maßnahmen zur Risikomitigation aufgesetzt. Die Einrichtung und Durchführung adäquater Kontrollen zur Mitigation der identifizierten operationellen Risiken obliegt den risikoverantwortlichen Bereichen. Die Kontrollen sind Bestandteil des internen Kontrollsystems.

Um das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung zu vermindern, hat die ADAC Autoversicherung AG im Rahmen des internen Kontrollsystems umfassende Kontrollen implementiert, die sämtliche Komponenten der Finanzberichterstattung umfassen. Die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung wurde für den Berichtszeitraum geprüft und als gegeben angesehen.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Kontrollen für wesentliche ausgelagerte Prozesse werden durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß internationalem Prüfungsstandard (International Standard on Assurance Engagements - ISAE 3402) überprüft.

Zusätzlich werden einzelne operationelle Risiken durch das eigene Versicherungsmanagement begrenzt, zum Beispiel Gebäude-, Vertrauensschaden- sowie Cyberversicherungsschutz.

Das Management des operationellen Risikos wird durch die Meldung operationeller Verluste und in diesem Rahmen aufgesetzte Maßnahmen unterstützt.

1 _In der Standardformel enthält das Credit-Spread-Risiko auch Anteile des Kreditrisikos (siehe Risikodefinition und -bewertung Kreditrisiko)
2 _Fortbestehen des Unternehmens und des Geschäftsmodells

-Weitere Risiken

STRATEGISCHES RISIKO

Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen und deren zugrundeliegenden Annahmen. Hierzu zählt auch das Risiko, dass Geschäftsentscheidungen nicht oder nicht ausreichend an ein geändertes Wirtschaftsumfeld oder Kundenverhalten angepasst werden.

Anhand der Standardformel erfolgt keine Quantifizierung des strategischen Risikos. Dieses wird ausschließlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet.

Das strategische Risiko ist aufgrund seiner Geschäftsmodellimmanenz von langfristiger Natur und wird grundsätzlich als wesentlich für die ADAC Autoversicherung AG eingestuft.

GESCHÄFTSRISIKO

Das Geschäftsrisiko ergibt sich aufgrund einer unerwarteten Änderung des Geschäftsvolumens, der Kostenentwicklung oder der Margen des zukünftigen Geschäfts. Dabei umfasst das Geschäftsrisiko auch das Stornorisiko und anderes nicht vorhersehbares Kundenverhalten.

In der Standardformel erfolgt lediglich eine Quantifizierung des Stornorisikos im Untermodul der versicherungstechnischen Risiken. Die auf das Stornorisiko entfallende Solvabilitätskapitalanforderung ist von sehr geringer Bedeutung.

Das Geschäftsrisiko (Kosten- und Stornorisiko) wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin insgesamt als nicht wesentlich für die ADAC Autoversicherung AG eingestuft.

Das Kostenrisiko stellt kein wesentliches Risiko für die ADAC Autoversicherung AG dar, da sich die Kostenstruktur durch einen hohen Anteil an variablen Kosten sowie einer Fixkostendeckelung auszeichnet.

Im Sachversicherungsgeschäft ist das Stornorisiko hauptsächlich bestimmt durch erhöhte Kündigungsquoten für bestehende Verträge, was zu niedrigeren Deckungsbeiträgen führt. Das Stornorisiko ergibt sich vor allem aus einer in der Kraftfahrtversicherung grundsätzlich höheren Wechselbereitschaft der Kundinnen und Kunden. Vergleichsportale motivieren die Kundinnen und Kunden zu einem regelmäßigen Wechsel. Zudem sind die Wechselkosten im Sachversicherungsbereich für die Kundinnen und Kunden gering. Die Entwicklung des Neugeschäftes und der Kündigungsquoten werden regelmäßig beobachtet und bewertet, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen aus dem aktuellen, wirtschaftlich herausfordernden Umfeld.

Das Kostenrisiko wird unter anderem durch ein umfassendes Projektmanagement mitigiert. Risikomitigierend erfolgen des Weiteren Stornovermeidungsprozesse in Betrieb und Vertrieb, Reportings zu Kapazitäten und Produktivität sowie eine Primärkostensteuerung.

REPUTATIONSRISIKO

Das Reputationsrisiko ergibt sich aus einer möglichen Beschädigung des Ansehens des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Dabei geht es um die Unternehmenswahrnehmung sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei (potenziellen) Kundinnen und Kunden, anderen Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen, Belegschaft, Aktionären oder Behörden.

Anhand der Standardformel erfolgt keine Quantifizierung des Reputationsrisikos. Dieses wird ausschließlich qualitativ erfasst und ist als eigene Bewertungsdimension bei der Wesentlichkeitseinschätzung aller Risiken enthalten.

Ein entsprechender Steuerungs- und Kontrollprozess zur Identifikation, Bewertung und Mitigation des Reputationsrisikos ist installiert. Zur Identifikation von Reputationsrisiken arbeiten die betroffenen Funktionen der ADAC Autoversicherung AG sowie der beiden Anteilseigner Allianz Versicherungs-AG und ADAC Versicherung AG eng zusammen.

Hier sind insbesondere die Risiken in den Bereichen Recht und Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, IT (zum Beispiel Fehler in IT-Systemen), Betriebskontinuitätsmanagement sowie die Bearbeitung im Betrieb von hoher Bedeutung.

RISIKOSITUATION

Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvency II) werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens.

PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT

-Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2024 dürfte nach Einschätzung von Allianz Research wiederrum ein Jahr der Zinswende werden, dieses Mal allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Spätestens im zweiten Halbjahr dürften die führenden Zentralbanken beginnen, die Leitzinsen zu senken. Dies spiegelt zum einen die Erwartung wider, dass die Inflation weitgehend unter Kontrolle ist. Sowohl in den USA (2,3 Prozent) als auch in der Eurozone (2,5 Prozent) wird die jahresdurchschnittliche Inflation wahrscheinlich in der Nähe der Inflationsziele liegen. Zum anderen ist es eine Reaktion auf die fortgesetzte Nachfrageschwäche, die sich aus mehreren Quellen speist: die verzögerte Wirkung der Zinsanhebungen auf Investitionen, die nachlassende fiskalpolitische Unterstützung und die aufgezehrten Sparrücklagen.

Insgesamt rechnen wir daher für 2024 mit einem Rückgang des Wirtschaftswachstums, das weltweit um 0,3 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent fallen dürfte; für die USA erwarten wir einen Rückgang auf 1,4 Prozent (-1 Prozentpunkt). Lediglich die Eurozone dürfte mit einer Rate von 0,8 Prozent in etwa das Vorjahresniveau erreichen, da für Deutschland eine Rückkehr zu positivem Wachstum unterstellt wird (0,5 Prozent).

Auf den Finanzmärkten wird angesichts der weiterhin herrschenden Unsicherheit über Zeitpunkt und Ausmaß der nächsten Zinsschritte die Volatilität hoch bleiben. Da die erwarteten Zinssenkungen in vielen Marktpreisen bereits vorweggenommen wurden, sind Enttäuschungen und entsprechende Marktreaktionen nicht auszuschließen. Insgesamt dürften sich Aktien und Anleihen eher seitwärts bewegen.

Die Aussichten für das Jahr 2024 stehen unter einem besonderen Vorbehalt. 2024 ist ein Superwahljahr: In Ländern, die 60 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung ausmachen, von Indien über die EU bis hin zu den USA, werden die Bürger zu den Wahlurnen gerufen. Die Ergebnisse werden beträchtlichen Einfluss auf die wirtschaftliche und geopolitische Konstellation haben. In erster Linie gilt das natürlich für die US-Wahlen im November. Darüber hinaus kann sich die Dynamik der zahlreichen Krisen und Kriege rund um den Globus jederzeit ver-ändern; dies trifft vor allem auf den Krieg in der Ukraine und den Nah-ost-Konflikt zu. Die damit verbundene politische Unsicherheit fördert eine abwartende Haltung bei Unternehmen und Haushalten. Zudem drohen auch steigende politische und soziale Spannungen, als Folge einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung in einem schwachen Wirtschaftsumfeld.

Veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen

SOLVENCY II REVIEW 2020

Im Juli 2023 hat sich das Europäische Parlament auf seine Position für die Trilogverhandlungen zu Änderungen der Solvency II (Level 1)-Richtlinie geeinigt. Eine Einigung im Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat wurde im Dezember 2023 erzielt. Die veröffentlichten Informationen zu vereinbarten Änderungen der (Level 1)-Richtlinie entsprechen den Erwartungen. Weitere Änderungen können sich noch aus der Überarbeitung der Delegierten Verordnung (Level 2) ergeben.

Die im Rahmen des Solvency II Review 2020 vorgeschlagenen Änderungen wirken sich auf Themen aus den verschiedensten Bereichen aus - von den Kapitalanforderungen über das Reporting bis zur Proportionalität. Eine vollumfängliche Umsetzungspflicht ist nicht vor Ende 2025 zu erwarten.

Die ADAC Autoversicherung AG sieht sich aufgrund ihrer Kapitalstärke und ihres wirksamen Risikomanagementsystems im Hinblick auf die geplanten Änderungen gut aufgestellt.

Prognose für die deutsche Versicherungswirtschaft

Für 2024 rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiterhin mit einem positiven Wachstum. Über alle Sparten hinweg wird ein Anstieg der Beitragseinnahmen von circa 3,8 Prozent erwartet.

Für die Schaden- und Unfallversicherung insgesamt rechnet der GDV mit einem Zuwachs bei den Beiträgen von 7,7 Prozent.

Dabei wird in der KFZ-Versicherung im Geschäftsjahr 2024 von Nachholeffekten ausgegangen. Weiter steigende Reparaturkosten werden zudem für weitere Beitragsanstiege sorgen. Der Verband rechnet mit einem Beitragszuwachs von 10 Prozent.

Geschäftsentwicklung

Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Schaden- und Unfallversicherer, dessen Geschäftsmodell im Kern auf dem Verkauf von Kfz-Versicherungsprodukten an Mitglieder, aber auch Nicht-Mitglieder, des ADAC e.V. beruht. Allianz und ADAC verfolgen mit der Kooperation das Ziel die Nummer eins der Autoversicherungen bei ADAC Mitgliedern zu werden. Dazu gehört insbesondere eine attraktive Preisgestaltung für Mitglieder.

In Marktbeobachtungen werden regelmäßige und systematische Änderungen im Kunden- und Wettbewerbsverhalten festgestellt. Die sich verändernden Anforderungen erfordern eine laufende Weiterentwicklung des Geschäftsmodells der ADAC Autoversicherung AG, um langfristig ein profitables Wachstum sicherzustellen.

PRODUKTE UND BEITRAGSEINNAHMEN

Um das übergreifende strategische Ziel zu erreichen, fokussiert sich die ADAC Autoversicherung AG weiterhin auf ein starkes Bruttobeitragswachstum und die Bestandserhaltung. Um dies zu erreichen, setzt die ADAC Autoversicherung AG auf ein aktives Produktmanagement, eine kontinuierliche Verbesserung der Tarifierungsmethoden, eine hohe Zeichnungsqualität und einen effizienten Mitteleinsatz, kombiniert mit neuen vertrieblichen Ansätzen und Anstrengungen in allen Vertriebswegen, um attraktive Preise, Bestandswachstum und die Profitabilitätsanforderungen zu unterstützen und sicherzustellen.

KAPITALMARKT UND KAPITALANLAGE

Bei den Kapitalanlagen wird die ADAC Autoversicherung AG die sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie fortsetzen. Gemäß der strategischen Anlageallokation für 2024 wird das Portfolio überwiegend in festverzinsliche Anlagen investiert und in diesem Segment breit diversifiziert. Dabei wird die ADAC Autoversicherung AG weiterhin auf die reiche Erfahrung der Allianz Gruppe bei der Kapitalanlage im In- und Ausland vertrauen. Die Erwartung an das Kapitalanlageergebnis liegt deutlich über dem Vorjahr, vor allem aufgrund höherer laufender Erträge.

KOSTEN- UND SCHADENAUFWAND

Mit einer konkurrenzfähigen Tarif- und Kostenstruktur soll eine nachhaltig wettbewerbsfähige, gegenüber 2023 deutlich verbesserte Schaden-Kostenquote erreicht werden. Über dieses Ziel hinaus verfügbare Mittel sollen in Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Versicherungsangebots investiert werden.

ERGEBNIS

Anstrengungen gegen die Inflation, der Übergang zu erneuerbaren Energien und der Weg zu neuen Technologien sind nur einige der bevorstehenden Unsicherheiten für das Jahr 2024. Zudem ist das Jahresergebnis abhängig von Belastungen durch Naturkatastrophen und Großschäden sowie von der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt.

Die ADAC Autoversicherung AG blickt aber dennoch optimistisch in die Zukunft und sieht sich für die Herausforderungen des Jahres 2024 gut gerüstet. Aufgrund der konsequenten Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse rechnet das Unternehmen mit einem weiteren starken Anstieg der Beitragseinnahmen. Für das Ergebnis 2024 wird gegenüber dem aktuellen Jahr eine leichte Verbesserung erwartet. Höhere Zuführungen zur Schwankungsrückstellung als 2023 werden aller Voraussicht nach 2024 das Ergebnis deutlich belasten.

NICHTFINANZIELLE ZIELE

Die ADAC Autoversicherung AG hat sich klare Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit gesetzt, die im Einklang mit den Umweltzielen der Allianz Gruppe stehen. Darunter fällt zum Beispiel die Reduktion der CO 2 -Emissionen des Anlageportfolios, der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, die Steigerung des Umsatzwachstums von umweltfreundlichen Produkten und die Entwicklung eines Fahrplans zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Vorstandserklärung

Der gemäß § 312 AktG zu erstattende Bericht des Vorstands über die Beziehungen unserer Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen schließt mit folgender Erklärung: "Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, hat unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhalten; es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen Unternehmen, die die Gesellschaft benachteiligt haben, getroffen oder unterlassen."

 

München, 21. März 2024

Der Vorstand

Stefan Daehne

Sandra Reichert

Dr. Johannes Maslowski

Michael Sauer-Goldschalt

Dr. Martina Panico

BETRIEBENE VERSICHERUNGZWEIGE UND -ARTEN

KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

SONSTIGE KRAFTFAHRTVERSICHERUNG

Fahrzeugvollversicherung

Fahrzeugteilversicherung

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenkosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

JAHRESABSCHLUSS

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023 €

Aktiva

Stand 31. Dezember Anhang 2023 2022
A. Kapitalanlagen 1,2,3
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 30.000.000 25.900.000
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 518.390.029 485.290.423
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - -
3. Sonstige Ausleihungen 71.984.060 63.084.848
-
620.374.089 574.275.271
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 13.806.162 9.863.607
13.806.162
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 90.142 287.067
davon an verbundene Unternehmen 6.253 (61.451)
III. Sonstige Forderungen 4 23.354.771 19.526.350
davon an verbundene Unternehmen 13.771.838 (11.895.415)
37.251.075 29.677.024
C. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 1.026.697 1.158.486
II. Andere Vermögensgegenstände 450.381 47
1.477.078 1.158.533
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 1.046.024 837.006
1.046.024 837.006
E. Aktive latente Steuern 5 15.117.506 13.911.649
Summe der Aktiva 675.265.772 619.859.483

Passiva

Stand 31. Dezember
Anhang 2023 2022
A. Eigenkapital 6
I. Gezeichnetes Kapital 20.000.000 20.000.000
II. Kapitalrücklage 79.000.000 79.000.000
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 2.000.000 2.000.000
2.000.000 2.000.000
IV. Bilanzgewinn 29.892.731 40.618.944
davon Gewinnvortrag: 40.618.944 (41.635.629)
130.892.731 141.618.944
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 7
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 91.341.899 66.632.565
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - -
91.341.899 66.632.565
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 8
1. Bruttobetrag 328.692.072 284.854.795
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 12.440.153 12.549.907
316.251.919 272.304.888
III. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen 9 107.957.456 117.543.747
IV. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag 6.240.606 570.290
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 398 -
6.241.004 570.290
521.792.278 457.051.490
C. Andere Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen - 2.084.427
II. Sonstige Rückstellungen 10 4.859.975 4.315.925
4.859.975 6.400.352
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
1. Versicherungsnehmern 5.310.191 5.465.880
5.310.191 5.465.880
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft - 1.605
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 0 (963)
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37.704 211.424
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 11 12.372.893 9.109.787
davon aus Steuern: 5.523.383 (4.040.343)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 3.940.941 (3.547.604)
17.720.787 14.788.697
Summe Passiva 675.265.772 619.859.483

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.II der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f HGB und § 341g HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.

 

München, 31. Januar 2024

Der Verantwortliche Aktuar

Michael Schosser

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023

Anhang 2023 2022
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 12
a) Gebuchte Bruttobeiträge 492.225.439 416.661.873
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge -3.912.846 -4.339.328
488.312.593 412.322.545
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge -24.709.335 -9.795.650
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 1.207 -
-24.708.127 -9.795.650
463.604.466 402.526.895
2. Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung 13 7.832 5.347
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 115.567 94.277
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung 12
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag -357.141.015 -286.411.755
ab) Anteil der Rückversicherer 1.359.513 2.092.732
-355.781.502 -284.319.023
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
ba) Bruttobetrag -43.837.277 -28.562.319
bb) Anteil der Rückversicherer -109.754 -123.488
-43.947.031 -28.685.807
-399.728.533 -313.004.830
5. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 14 -5.670.316 2.109.707
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 12, 15 -82.422.357 -73.402.113
7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung -43.695 -58.194
8. Zwischensumme -24.137.036 18.271.089
9. Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen 9.586.291 -20.951.549
10. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 12 -14.550.745 -2.680.460
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen 16 5.040.156 2.304.044
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen 17 -293.144 -2.239.313
4.747.012 64.731
3. Technischer Zinsertrag 13 -7.832 -5.347
4.739.180 59.384
4. Sonstige Erträge 18 581.519 2.908.376
5. Sonstige Aufwendungen 18 -899.507 -1.434.068
-317.988 1.474.308
6. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis 4.421.192 1.533.692
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -10.129.553 -1.146.768
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19 -713.660 212.067
9. Sonstige Steuern 117.000 -81.984
10. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -10.726.213 -1.016.685
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 40.618.944 41.635.629
12. Einstellung in Gewinnrücklagen -
in die gesetzliche Rücklage -
13. Bilanzgewinn 29.892.731 40.618.944

ANHANG

ANGABEN GEMÄß § 264 HGB ABSATZ 1A HGB

ADAC Autoversicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München

Sitz der Gesellschaft: München

Handelsregister: B des Amtsgerichts München

Handelsregisternummer: HRB 169146

MAßGEBLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

Die ADAC Autoversicherung AG erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).

Der Jahresabschluss wurde in Euro (€) aufgestellt.

BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND ERMITTLUNGSMETHODEN

AUSLEIHUNGEN AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Unter diesem Posten werden Grundschuldforderungen geführt. Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

AKTIEN, ANTEILE ODER AKTIEN AN INVESTMENTVERMÖGEN, INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN, ANDERE FESTVERZINSLICHE UND NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

Unter diesem Posten führt die ADAC Autoversicherung AG nur Anteile oder Aktien an Investmentvermögen.

Die nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Kapitalanlagen sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Eine Zuordnung der Zweckbestimmung erfolgt bei Zugang der Kapitalanlage. Die Widmung wird jeweils bei Änderung der Anlagestrategie beziehungsweise bei geplanten Verkäufen geprüft.

Diese Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder einem niedrigeren langfristig beizulegenden Wert angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen erfolgswirksam durchgeführt. Bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht.

Im Geschäftsjahr wird das Wahlrecht dahingehend in Anspruch genommen, dass Abschreibungen wegen voraussichtlich vorübergehender Wertminderungen wie im Vorjahr nicht vorgenommen werden. Weitere Informationen finden sich im Anhang auf Seite 28 in der Tabelle Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden.

NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN, SCHULDSCHEINFORDERUNGEN UND DARLEHEN

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird mithilfe der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit erfasst und verteilt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Auf Forderungen aus dem selbstabgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden Wertberichtigungen vorgenommen, um das Bonitätsrisiko zu berücksichtigen.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Abgegrenzte Zinsen sind grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt.

AKTIVE LATENTE STEUERN

Im Geschäftsjahr wurde wie in den Vorjahren vom Wahlrecht nach § 274 Absatz 1 HGB Gebrauch gemacht. Auf die Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen, welche im Wesentlichen die versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen, werden in Höhe der zu erwartenden zukünftigen Steuerentlastung aktive latente Steuern gebildet. Gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 8 HGB ist der Betrag der aktiven latenten Steuern ausschüttungsgesperrt. Dieser ist in vollem Umfang durch frei zur Verfügung stehende Eigenkapitalteile gedeckt.

Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 27,375 Prozent zugrunde (15,825 Prozent für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 11,55 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen ergeben wird. Die Änderung des effektiven Steuersatzes gegenüber dem Vorjahr beruht auf einer Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes.

VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

BEITRAGSÜBERTRÄGE

Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden die Beitragsüberträge nach der taggenauen Berechnungsmethode ermittelt. Als nicht übertragsfähige Teile werden die Vertreterbezüge gemäß den steuerlichen Richtlinien abgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Kraftfahrtversicherung vermehrt neue Verträge mit unterjährigen Hauptfälligkeiten abgeschlossen. Diese Umstellung führte zu einem deutlichen Anstieg der Beitragsüberträge im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr.

Für das in Rückdeckung gegebene Geschäft fallen keine Beitragsüberträge an, da lediglich auf das Geschäftsjahr bezogene Schadenexzedentenverträge bestehen.

RÜCKSTELLUNGEN FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

Die Bruttorückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wird für die nachstehenden Teilrückstellungen gesondert ermittelt.

Die Rückstellungen für bekannte Versicherungsfälle (ohne Renten) werden grundsätzlich je Schadenfall einzeln nach der zu erwartenden Leistung bemessen.

Die Schadenrückstellungen für Spätschäden (ohne Renten) werden für inzwischen bekannte Fälle wie im vorigen Absatz beschrieben ermittelt. Für unbekannte Fälle, also für bereits eingetretene oder verursachte, aber noch nicht gemeldete Schäden, wurden nach den Erfahrungen der Vorjahre ermittelte Spätschadenrückstellungen unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen bilanziert.

Den bei der Abwicklung der offenen Schäden noch zu erwartenden Schadenregulierungsaufwendungen wurde durch Rückstellungen nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 2. Februar 1973 Rechnung getragen.

Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen wurden in Höhe ihrer feststellbaren beziehungsweise bestimmbaren Realisierbarkeit abgesetzt.

Die Renten-Deckungsrückstellung wird im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft für jede einzelne Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Dabei wird die Sterblichkeit gemäß der Sterbetafel DAV 2006 HUR berücksichtigt. Der Rechnungszins richtet sich nach dem Datum, zu dem feststand, dass eine Rentenverpflichtung entsteht. Für Schäden, bei denen der Eintritt der Rentenverpflichtung vor dem 1. Januar 2017 feststand, beträgt der Rechnungszins 1,25 Prozent, bei Renten mit Eintrittsdatum ab dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2022 beträgt der Rechnungszins 0,90 Prozent und bei Renten mit Eintrittsdatum ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Rechnungszins 0,25 Prozent.

Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.

SCHWANKUNGSRÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellung zum Ausgleich der Schwankungen im jährlichen Schadenbedarf wurde gemäß § 341h HGB in Verbindung mit § 29 RechVersV für den Selbsterhalt ermittelt.

Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen

Zur Ermittlung der unter der Position "Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen" ausgewiesenen Rückstellungen wendeten wir in Anlehnung an § 31 Absatz 1 und 2 RechVersV folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an:

Stornorückstellungen

Die Stornorückstellung wurde auf Grundlage der in der Vergangenheit beobachteten stornierten Beiträge errechnet unter Berücksichtigung aller den Stornovorgang betreffenden Vertragskomponenten.

Rückstellung für drohende Verluste

Ausgangspunkt für die Bemessung bildet grundsätzlich die voraussichtliche Beitrags-, Schaden- und Kostenentwicklung der jeweiligen Versicherungszweige und -arten. Die Rückstellung wird unter Berücksichtigung anteiliger Zinserträge aus den versicherungstechnischen Rückstellungen nur für den Selbstbehalt berechnet.

Rückstellung aufgrund der Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e.V.

Die Rückstellung für Leistungen an den Verein wurde auf der Basis der von der Verkehrsopferhilfe e. V. gemeldeten Rückstellungen der Abrechnung 2022 gebildet.

ANDERE RÜCKSTELLUNGEN

Die übrigen Rückstellungen werden mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst.

ANDERE VERBINDLICHKEITEN

Andere Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) in Euro umgerechnet.

Am Abschlussstichtag werden die auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und nach den handelsrechtlichen Regeln zur Währungsumrechnung bewertet.

Erträge und Aufwendungen sind zum Tageskurs in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

WERTAUFHOLUNGSGEBOT, ZUSCHREIBUNGEN

Auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren auf einen niedrigeren Marktwert abgeschrieben wurden, muss zugeschrieben werden, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigelegt wird.

Die Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe der fortgeschriebenen Anschaffungswerte, auf einen niedrigeren langfristig beizulegenden Zeitwert oder auf einen niedrigeren Marktwert.

ANGABEN ZU DEN AKTIVA

-1 _ Entwicklung der Kapitalanlagen von 01.01.-2023- bis zum 31.12.-2023- (Aktiva A)

Bilanzwerte 31.12.2022 Zugänge Umbuchungen Abgänge
A.I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 25.900.000 4.100.000 - -
A.II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 485.290.423 33.099.606 - -
2. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 22.656.765 9.415.333 - 442.075
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 40.428.083 2.433.802 - 2.507.848
Summe A.II. 548.375.271 44.948.741 - 2.949.923
Insgesamt 574.275.271 49.048.741 - 2.949.923
Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 31.12.2023
A.I. Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - 30.000.000
A.II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - - 518.390.029
2. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen - - 31.630.023
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen - - 40.354.037
Summe A.II. - - 590.374.089
Insgesamt - - 620.374.089

-2 _ Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Aktiva A.I)

AUSLEIHUNGEN AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN

In dieser Position wird 1 (1) Genussschein in Höhe von 30.000.000 (25.900.000) Euro geführt, der nach Luxemburger Recht verbrieft ist. Der Genussschein enthält eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung bezogen auf das zugrundeliegende Investment. Es besteht keine Nachschusspflicht.

-3 _ Bilanz- und Zeitwerte der Kapitalanlagen (Aktiva A)

Zeitwert Bilanzwerte Bewertungsreserven (Saldo) Zeitwert Bilanzwerte Bewertungsreserven (Saldo)
Stand 31. Dezember 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2022
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 28.476.507 30.000.000 -1.523.493 23.191.693 25.900.000 -2.708.307
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 487.018.757 518.390.029 -31.371.272 420.839.731 485.290.423 -64.450.692
Sonstige Ausleihungen 66.302.874 71.984.060 -5.681.186 54.602.509 63.084.848 -8.482.339
Summe 581.798.138 620.374.089 -38.575.951 498.633.932 574.275.271 -75.641.338

Der Zeitwert der Kapitalanlagen belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 581.798.138 (498.633.932) Euro. Der entsprechende Bilanzwert dieser Kapitalanlagen lag bei 620.374.089 (574.275.271) Euro. Die Bewertungsreserven von saldiert minus 38.575.951 (-75.641.338) Euro setzen sich zusammen aus stillen Reserven von 3.631.496 (277.573) Euro und stillen Lasten von 42.207.447 (75.918.912) Euro.

Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden folgende Methoden angewandt:

Für die Zeitwertermittlung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurde - sofern vorhanden - der Börsenjahresschlusskurs herangezogen. Für den Spezialfonds wurde der von der Kapitalgesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.

Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit (Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen) wurde der Zeitwert nach der Discounted-Cash-flow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel verwendet.

Bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Genussscheine) wurde der Zeitwert aus den Net-Asset-Values der zugrunde liegenden Beteiligungen ermittelt und angesetzt.

Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden

Zeitwerte 31.12.2023 Bilanzwerte 31.12.2023 Bewertungsreserven (Saldo) 31.12.2023 Zeitwerte 31.12.2022 Bilanzwerte 31.12.2022 Bewertungsreserven (Saldo) 31.12.2022
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 487.018.757 518.390.029 -31.371.272 420.839.731 485.290.423 -64.450.692

ANGABEN GEMÄß § 285 NR. 18 HGB ZU KAPITALANLAGEN, DIE ÜBER IHREM BEIZULEGENDEN ZEITWERT AUSGEWIESEN WERDEN

Aktien und Anteile oder Aktien an Investmentvermögen in Höhe von 493.567.597 (460.467.991) Euro, die nach § 341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 458.727.526 (395.739.726) Euro ausgewiesen.

Es wurden Abschreibungen in Höhe von 34.840.071 (64.728.265) Euro vermieden.

Hierbei wurde für Aktien und Anteile oder Aktien an Investmentvermögen unter Berücksichtigung von Aufgreifkriterien anhand des Ertragswertverfahrens auf Basis der Konsensus Earnings per Share (EPS) Schätzung ein nachhaltiger Marktwert ermittelt, der als Basis für Abschreibungen angesetzt wurde. Bei Rentenpapieren in Anteilen an Investmentvermögen wurde untersucht, ob aufgrund einer zinsinduzierten bzw. vorübergehenden Wertminderung die Nennwerte der Rententitel grundsätzlich realisierbar sind. Hierbei wurde zudem das Ausfallrisiko im Rahmen einer Bonitätsprüfung analysiert. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 30.000.000 (25.900.000) Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 28.476.507 (23.191.693) Euro ausgewiesen.

Sonstige Ausleihungen in Höhe von 60.183.641 (63.084.848) Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 54.339.759 (54.602.508) Euro ausgewiesen.

Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Bei den Ausleihungen handelt es sich hauptsächlich um zinsinduzierte Wertminderungen, die bis zum Ende der Laufzeit wieder aufgeholt werden.

Es handelt sich hierbei aufgrund unserer Erwartung bezüglich der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.

Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen

Name des Fonds Zeitwert 31.12.2023 Bilanzwert 31.12.2023 Bewertungsreserven 31.12.2023 Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Rentenfonds
Allianz ADAC Fonds1 2 458.727.526 493.567.597 -34.840.071 600.000
Insgesamt 458.727.526 493.567.597 -34.840.071 600.000

1_Fonds enthält ABS-Papiere in geringem Umfang

2_Fondsanteile können börsentäglich zurückgegeben werden

Bei Investmentanteilen mit einem Bilanzwert in Höhe von 493.567.597 (460.467.991) Euro hält die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Anteile.

-4 _ Sonstige Forderungen (Aktiva B.III)

Die sonstigen Forderungen belaufen sich insgesamt auf 23.354.771 (19.526.350) Euro. Davon entfallen 13.771.838 (11.895.415) Euro auf Forderungen an verbundene Unternehmen.

2023 2022
Forderungen an verbundene Unternehmen 13.771.838 11.895.415
Steuerforderungen 9.518.613 7.375.663
Dividendenforderungen - 176.550
Noch nicht abgewickelte Finanzzahlungsvorgänge 64.320 78.722
Summe 23.354.771 19.526.350

Die Steuerforderungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Forderungen aus Körperschaftssteuer 8.088.840 (6.791.962) Euro gegenüber dem Finanzamt und Forderungen aus Gewerbesteuer 1.429.773 (564.748) Euro.

-5 _ Aktive latente Steuern (Aktiva E)

2023 2022
Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen Handels- und Steuerbilanz 15.117.506 13.911.649

Aktive latente Steuern resultieren aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Steuerlatenzen zum Geschäftsjahresende von 15.117.506 (13.911.649) Euro betreffen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede bei den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die mit dem Unternehmenssteuersatz von 27,375 Prozent latenziert sind. Gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 8 HGB ist der Betrag von 15.117.506 (13.911.649) Euro ausschüttungsgesperrt.

ANGABEN ZU DEN PASSIVA

-6 _ Eigenkapital (Passiva A)

31.12.2022 Veränderung 2023 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital 20.000.000 - 20.000.000
Kapitalrücklage 79.000.000 - 79.000.000
Gewinnrücklagen gesetzliche Rücklage 2.000.000 - 2.000.000
Zwischensumme 101.000.000 - 101.000.000
Bilanzgewinn 40.618.944 -10.726.213 29.892.731
Summe 141.618.944 -10.726.213 130.892.731

Das gezeichnete Kapital der ADAC Autoversicherung AG beträgt 20.000.000 Euro. Es ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 20 Euro je Aktie. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.

Die Allianz Versicherungs-AG, München, hat uns gemäß § 20 Absatz 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört. Die Allianz Deutschland AG hat uns gemäß § 20 Absatz 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und dass sie diese Beteiligung über die Allianz Versicherungs-AG, München, hält (Zurechnung gemäß § 16 Absatz 4 AktG). Die Allianz SE hat uns gemäß § 20 Absatz 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und dass sie diese Beteiligung über die Allianz Versicherungs-AG, München, und die Allianz Deutschland AG, München, hält (Zurechnung gemäß § 16 Absatz 4 AktG).

Die ADAC Versicherung AG, München, hat uns gemäß § 20 Absatz 3 AktG mitgeteilt, dass sie mit mehr als dem vierten Teil am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Die ADAC SE, München, hat uns gemäß § 20 Absatz 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die Beteiligung der ADAC Versicherung AG an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Absatz 4 AktG zuzurechnen ist.

ANGABE GEMÄß § 285 NR. 28 HGB

Gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 8HGB ist der Betrag der aktiven latenten Steuern von 15.117.506 (13.911.649) Euro ausschüttungsgesperrt. Dieser ist in vollem Umfang durch frei zur Verfügung stehende Eigenkapitalteile gedeckt.

-7 _ Versicherungstechnische Rückstellungen (Passiva B.I - B.IV)

Insgesamt davon Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle davon Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 440.834.551 384.714.372 278.755.507 252.682.796 105.230.709 90.307.984
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 93.397.482 84.887.025 49.936.564 32.171.999 2.726.747 27.235.763
Versicherungsgeschäft insgesamt 534.232.033 469.601.396 328.692.072 284.854.795 107.957.456 117.543.747

-8 _ Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Passiva B.II)

Bei den Versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen sind für Regresse, Provenues und Teilungsabkommen im Geschäftsjahr 1.984.348 (1.387.864) Euro abgesetzt worden.

-9 _ Schwankungsrückstellungen (Passiva B.III)

Die ADAC Autoversicherung AG hat im Geschäftsjahr 2023 in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugvollversicherung und Fahrzeugteilversicherung die Bildungsvoraussetzungen für die Schwankungsrückstellung erfüllt. Im Jahr 2023 reduzierte sich die Schwankungsrückstellung insgesamt um 9.586.291 Euro auf 107.957.456 Euro.

Die Zuführung zur Schwankungsrückstellung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 14.922.725 Euro. Aus der Schwankungsrückstellung der Fahrzeugvollversicherung wurde ein Betrag in Höhe von 24.509.016 Euro entnommen. In der Fahrzeugteilversicherung ist keine Veränderung der Schwankungsrückstellung zu verzeichnen.

-10 _ Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen (Passiva B.IV)

Davon entfallen 5.600.000 (0) Euro auf die Rückstellung für drohende Verluste.

-11 _ Sonstige Rückstellungen (Passiva C.II)

Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 4.859.975

(4.315.925) Euro und sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

2023 2022
Lieferanten 697.900 556.689
Jahresabschlusskosten 396.075 317.236
Markenlizenz 3.650.000 3.340.000
Bonifikationen - -
übrige Posten 116.000 102.000
Summe 4.859.975 4.315.925

Für die Nutzungsrechte an der Marke ADAC wurde eine Rückstellung in Höhe von 3.650.000 (3.340.000) Euro gebildet. Die Rückstellungen für Lieferanten resultieren im Wesentlichen aus Marketingmaßnahmen in Höhe von 697.900 (487.889) Euro, die die ADAC Versicherung AG erbracht hat.

-12 _ Sonstige Verbindlichkeiten (Passiva D.IV)

2023 2022
Noch abzuführende Steuern 5.523.383 4.040.343
Gegenüber verbundenen Unternehmen 3.940.941 3.547.604
Gegenüber anderen Dritten 2.908.568 1.521.841
Summe 12.372.893 9.109.787

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

12 _ Angaben zu Versicherungszweiggruppen, Versicherungszweigen und Versicherungsarten

(GuV I.1, GuV I.4, GuV I.6, GuV I.10)

Gebuchte Bruttobeiträge Verdiente Bruttobeiträge
2023 2022 Veränderung
in %
2023 2022
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 314.477.812 266.667.334 17,9 299.400.377 260.963.104
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 177.747.627 149.994.539 18,5 168.115.728 145.903.119
Versicherungsgeschäft insgesamt 492.225.439 416.661.873 18,1 467.516.105 406.866.223
Verdiente Nettobeiträge Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
2023 2022 2023 2022
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 297.600.377 258.413.104 225.238.322 186.205.021
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 166.004.090 144.113.791 175.739.970 128.769.054
Versicherungsgeschäft insgesamt 463.604.466 402.526.895 400.978.292 314.974.075
Bruttoaufwendungen für Versicherungsbetrieb Rückversicherungssaldo
2023 2022 2023 2022
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 50.294.458 44.724.770 -706.719 -887.414
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 32.127.899 28.677.343 -1.955.161 -1.482.670
Versicherungsgeschäft insgesamt 82.422.357 73.402.113 -2.661.880 -2.370.084
Versicherungstechnisches Ergebnis
2023 2022
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 8.270.327 6.011.080
Sonstige Kraftfahrtversicherungen -22.821.072 -8.691.539
Versicherungsgeschäft insgesamt -14.550.745 -2.680.459

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge und der gemeldeten Schäden

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge Anzahl der gemeldeten Schäden
2023 2022 Veränderung
in %
2023 2022 Veränderung
in %
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 1.148.320 984.523 16,6 49.971 42.444 17,7
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 951.873 815.193 16,8 77.813 63.606 22,3
Insgesamt 2.100.193 1.799.716 16,7 127.784 106.050 20,5

13 _ Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung (GuV I.2, GuV II.3)

Die Berechnung und die Übertragung des technischen Zinsertrags von der nichtversicherungstechnischen in die versicherungstechnische Rechnung erfolgen gemäß § 38 RechVersV. Hierin enthalten ist die Zinszuführung zur Brutto-Rentendeckungsrückstellung in der selbst abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

14 _ Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (GuV I.5)

Hiervon entfallen auf die Rückstellung für drohende Verluste 5.600.000 (0) Euro.

15 _ Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung (GuV I.6)

2023 2022
Selbst abgeschlossenes Geschäft
Abschlussaufwendungen 47.381.314 42.440.429
Verwaltungsaufwendungen 35.041.043 30.961.684
Summe 82.422.357 73.402.113

PROVISIONEN UND SONSTIGE BEZÜGE DER VERSICHERUNGSVERTRETER, PERSONALAUFWENDUNGEN

2023 2022
Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 41.863.946 33.657.429
Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 5.355 -
Summe 41.869.301 33.657.429

-16 _ Erträge aus Kapitalanlagen (GuV II.1)

2023 2022
Erträge aus anderen Kapitalanlagen 5.040.156 1.664.498
davon aus verbundenen Unternehmen: 3.026.332 (129.937)
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen - 639.547
Summe 5.040.156 2.304.044

17 _ Aufwendungen für Kapitalanlagen

(GuV II.2)

2023 2022
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 293.144 575.793
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen - 1.663.520
Summe 293.144 2.239.313

Aus dem Abgang von Kapitalanlagen entstanden Verluste in Höhe von 0 (1.663.520) Euro.

-18 _ Effekte aus der Währungsumrechnung (GuV II.4, II.5)

Die Effekte aus der Währungsumrechnung ergeben sich durch die Abwicklung der ausländischen Versicherungsfälle. Die Währungsgewinne betrugen 917 (1.302) Euro, die Währungsverluste beliefen sich auf 2.605 (2.864) Euro.

-19 _ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GuV II.8)

Unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die tatsächlichen Steuern sowie latente Steuern nach § 274 HGB ausgewiesen.

Der ausgewiesene Steuerbetrag betrifft die laufenden Steueraufwendungen des Geschäftsjahres von 501.782 (0) Euro sowie Aufwendungen aus der Auflösung von Steuerforderungen bzw. Nachzahlungen für Vorjahre in Höhe von 1.417.736 (360.706) Euro. Den tatsächlichen Steuern steht ein latenter Steuerertrag von insgesamt 1.205.857 (Aufwand 148.639) Euro gegenüber, der nur das laufende Geschäftsjahr betrifft.

SONSTIGE ANGABEN

-Sonstige Angaben

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Als Mitglied des Vereins Verkehrsopferhilfe e. V. ist die Gesellschaft verpflichtet, anteilig die zur Durchführung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde eine Rückstellung gebildet.

Sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

GESAMTBEZÜGE DES AUFSICHTSRATES UND DES VORSTANDES, GEWÄHRTE KREDITE

Die Vorstände und Aufsichtsräte der ADAC Autoversicherung AG werden von den Anteilseignern der ADAC Autoversicherung AG gestellt, die auch umfassend für die ADAC Autoversicherung AG dienstleistend tätig sind.

Vorstand und Aufsichtsrat erhalten für ihre Tätigkeiten keine separate Vergütung von der ADAC Autoversicherung AG. Auch Kredite wurden nicht gewährt. Es erfolgt auch weder eine Verrechnung von Bezügen auf diese noch ist eine Management Fee zwischen der ADAC Autoversicherung AG und den Gesellschaften, bei denen die Vorstände und Aufsichtsräte beschäftigt sind, vereinbart.

MITGLIEDER DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES

Die Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf Seite 2 aufgeführt. Diese Seite ist Bestandteil des Anhangs.

MITARBEITER

Die ADAC Autoversicherung AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

NACHTRAGSBERICHT

Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ADAC Autoversicherung AG von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahrs bis zur Vorstandssitzung, in welcher der Jahresabschluss aufgestellt wurde, nicht eingetreten.

LEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und die Solvabilitätsübersicht der ADAC Autoversicherung AG geprüft.

HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Der Abschlussprüfer des Allianz Konzerns ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC GmbH). Für Leistungen der PwC GmbH wurden im Geschäftsjahr erfasst:

2023 2022
Abschlussprüfungsleistungen 95.000 95.000
Insgesamt 95.000 95.000

Die Abschlussprüfungsleistungen beziehen sich auf die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der nach Solvency II zu erstellenden Solvabilitätsübersicht.

UMSETZUNG DER GLOBALEN MINDESTBESTEUERUNG

Der Allianz Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar Two-Modellregelungen (Mindeststeuer). Die ADAC Autoversicherung AG ist Teil des Allianz Konzerns, hat jedoch grundsätzlich als Partially-Owned Parent Entity für die ihr nachgelagerten Gesellschaften eine etwaige Mindeststeuer auf ihrer Ebene zu berechnen und abzuführen. Die Pillar Two-Gesetzgebung wurde in Deutschland, dem Steuerrechtsgebiet, in dem die ADAC Autoversicherung AG ihren Sitz hat, beschlossen und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Da die Pillar Two-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die ADAC Autoversicherung AG dahingehend keiner Steuerbelastung. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die ADAC Autoversicherung AG von den Auswirkungen der Mindeststeuer betroffen sein wird.

KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Die ADAC Autoversicherung AG gehört zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE, München. Die ADAC Autoversicherung AG wird in den Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten sowie für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung im Unternehmensregister übermittelt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht.

VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 29.892.731 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, 21. März 2024

Der Vorstand

Stefan Daehne

Sandra Reichert

Dr. Johannes Maslowski

Michael Sauer-Goldschalt

Dr. Martina Panico

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ADAC Autoversicherung AG, München

-Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der ADAC Autoversicherung AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ADAC Autoversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

[2] Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

[1] BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

(1) Im Jahresabschluss weist die Gesellschaft "Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle" (sog. Schadenrückstellungen) (brutto) in Höhe von € 328,7 Mio (48,7 % der Bilanzsumme) aus. Versicherungsunternehmen haben Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der Schadenrückstellungen erfordert von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Dies beinhaltet auch die erwarteten Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich gestiegener Inflationsraten in den betroffenen Sparten. Den bei der Ermittlung der Höhe der Schadenrückstellungen angewendeten Methoden sowie Berechnungsparametern liegen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Schadenrückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Schadenrückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Schadenrückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von Schadenrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Schadenrückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrundeliegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich gestiegener Inflationsraten auf die betroffenen Sparten gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Schadenrückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Schadenrückstellungen sind im Abschnitt "Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden" des Anhangs enthalten

[2] ANWENDUNG DES § 341B ABS. 2 SATZ 1 HGB

(1) Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können Versicherungsunternehmen bestimmte Kapitalanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, in das Anlagevermögen umwidmen und in der Folge nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerten. Die Gesellschaft hat von der Regelung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht und Kapitalanlagen in Höhe von € 518,4 Mio wie Anlagevermögen bewertet. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Höhe von € 34,8 Mio in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Aufgrund des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie den Ermessensspielräumen der gesetzlichen Vertreter bei der vorgenommenen Einschätzung hinsichtlich der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit war die Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Umwidmung einschließlich der Einschätzungen hinsichtlich Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für die Darstellung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Dazu haben wir unter anderem die Liquiditätsplanung der Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich Großschäden, Fälligkeitsstruktur, Wiederanlage sowie Annahmen bezüglich Storno und Neugeschäft gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die Besonderheiten des betriebenen Rückversicherungsgeschäfts beurteilt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen zu den nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB als Anlagevermögen gewidmeten Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 2 sind auf der Seite 29 des Anhangs enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-sen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ART. 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der ADAC Autoversicherung AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mathias Röcker.

 

München, den 5. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mathias Röcker, Wirtschaftsprüfer

Sandra Stiller, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden eine außerordentliche und zwei ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten.

GEGENSTÄNDE DER BERATUNG

In der außerordentlichen Sitzung am 21. April 2023 gab der Abschlussprüfer PwC einen Überblick über wesentliche Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Qualität der Abschlussprüfung. Bedenken im Hinblick auf die Prüfungsqualität haben sich nicht ergeben.

In den beiden ordentlichen Sitzungen am 26. April 2023 und am 20. November 2023 sowie durch regelmäßige unterjährige Berichte ließ sich der Aufsichtsrat schriftlich und mündlich vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft unterrichten. Dabei wurden dem Aufsichtsrat auch die Gründe für Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen nachvollziehbar dargelegt.

Einen thematischen Schwerpunkt bildeten dabei in beiden Sitzungen die - ausgesprochen erfolgreichen - vertrieblichen Aktivitäten. Bei den Beratungen über den Geschäftsverlauf wurde jeweils ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der Inflation, höherer Schadenfrequenzen und von Elementarschadenereignissen auf die Schadenaufwendungen gerichtet. Auch mit der Entwicklung der Beitragseinnahmen, der Kosten und des Kapitalanlageergebnisses hat sich der Aufsichtsrat intensiv befasst. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat außerdem jeweils über laufende Produktentwicklungsvorhaben. Einen gesonderten Bericht erhielt der Aufsichtsrat in der Aprilsitzung über den Stand der Versicherung von E-Fahrzeugen. Auch das Interne Kontrollsystem war regelmäßiger Gegenstand der Beratungen. So erhielt der Aufsichtsrat in beiden Sitzungen Berichte zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Internen Revision und von Compliance; auch die Risikostrategie sowie die Risikosituation wurden eingehend behandelt. In der Novembersitzung erfolgte außerdem ein Bericht der Versicherungsmathematischen Funktion. Schließlich überprüfte der Aufsichtsrat die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und stellte fest, dass die rechtlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

Die zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss der ADAC Autoversicherung AG zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Prüfungsbericht von PwC für das Geschäftsjahr 2023 wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig zugeleitet. Die Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 18. April 2024 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer legte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Aufgrund der eigenen Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch PwC an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand hat ferner dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, den so genannten Abhängigkeitsbericht, und den hierzu von PwC erstellten Prüfungsbericht vorgelegt. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat der Abschlussprüfer das folgende Testat erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates übermittelt. Diese Unterlagen wurden im Aufsichtsrat in Gegenwart des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet. Auf Basis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Den hierzu erstatteten Bericht des Abschlussprüfers hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts keine Einwendungen.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Zum 30. September 2023 schied Herr Dr. Robert Heil, Leiter des Ressorts Betrieb und Schaden, aus dem Vorstand aus. Frau Sandra Reichert wechselte innerhalb des Vorstands ihre Zuständigkeit und übernahm zum 1. Oktober 2023 die bisherigen Aufgaben von Herrn Dr. Heil; im Zuge dessen gab sie auch den stellvertretenden Vorstandsvorsitz ab. Als Nachfolgerin von Frau Reichert als Finanzvorstand und stellvertretende Vorstandsvorsitzende hat der Aufsichtsrat zum 1. Oktober 2023 Frau Dr. Martina Panico berufen.

Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Heil für seine Tätigkeit für das Unternehmen herzlich gedankt.

Änderungen im Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz und die geleistete Arbeit herzlichen Dank und Anerkennung aus.

 

München, 18. April 2024

Claudia Tuchscherer, Vorsitzende

Frank Sommerfeld, Stellvertretender Vorsitzender

Sascha Petzold

ADAC Autoversicherung-AG - Hansastraße 19 - 80636 München - Deutschland - Telefon + 49 89.7676 0 - www.adac.de

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