Sparkasse Hamm

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRA 283
Eingetragen
10.11.1950
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Ausführung von Sparkassen- und Bankgeschäften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Frank Selberg
seit 3.5.2021
Vorsitzender des Vorstands
Torsten Cremer
seit 7.10.2008
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Hamm
0.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Anteil
Stadt Hamm
Germany

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Hamm

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Hamm
Sitz 59065 Hamm
eingetragen beim Amtsgericht Amtsgericht Hamm
Handelsregister-Nr. HRA 283

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 17.203.049,24 21.901
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 17.565.004,48 20.515
34.768.053,72 42.416
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 193.139.335,30 183.024
b) andere Forderungen 19.766.393,11 22.846
212.905.728,41 205.871
4. Forderungen an Kunden 1.670.855.506,08 1.603.077
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 652.858.771,31 EUR (637.265)
Kommunalkredite 352.179.466,78 EUR (321.070)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 29.619.856,57 31.585
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 29.619.856,57 EUR (31.585)
bb) von anderen Emittenten 81.851.548,84 104.566
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 81.851.548,84 EUR (104.566)
111.471.405,41 136.151
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
111.471.405,41 136.151
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 243.847.115,65 235.764
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 20.836.366,66 20.836
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 500
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 3.632.554,33 5.195
darunter:
Treuhandkredite 3.632.554,33 EUR (5.195)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.173,00 2
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
7.173,00 2
12. Sachanlagen 19.574.549,78 19.438
13. Sonstige Vermögensgegenstände 2.074.499,88 3.530
14. Rechnungsabgrenzungsposten 309.219,05 257
Summe der Aktiva 2.320.782.171,97 2.273.038

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 16.069.176,51 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 283.838.316,31 305.649
299.907.492,82 305.649
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 455.872.568,01 619.504
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 19.032.346,69 19.699
474.904.914,70 639.203
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 841.020.089,05 957.447
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 473.096.519,87 166.457
1.314.116.608,92 1.123.904
1.789.021.523,62 1.763.107
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.632.554,33 5.195
darunter:
Treuhandkredite 3.632.554,33 EUR (5.195)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.017.909,11 1.055
6. Rechnungsabgrenzungsposten 70.203,90 101
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.123.486,00 20.774
b) Steuerrückstellungen 4.505.068,59 663
c) andere Rückstellungen 8.012.135,31 9.574
36.640.689,90 31.012
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 7.998.000,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 85.563.058,48 73.413
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 93.506.571,70 92.423
93.506.571,70 92.423
d) Bilanzgewinn 2.424.168,11 1.083
95.930.739,81 93.507
Summe der Passiva 2.320.782.171,97 2.273.038
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 20.192.075,72 15.138
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
20.192.075,72 15.138
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 64.241.637,99 103.676
64.241.637,99 103.676

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 55.979.218,99 28.681
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (250)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 14.514,85 EUR (3)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.952.221,33 1.612
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
57.931.440,32 30.293
2. Zinsaufwendungen 20.938.802,17 2.510
darunter: abgesetzte positive Zinsen 261,27 EUR (1.709)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 260.406,44 EUR (662)
36.992.638,15 27.783
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.527.792,45 4.859
b) Beteiligungen 437.676,35 282
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 200
1.965.468,80 5.342
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 17.884.699,55 17.887
6. Provisionsaufwendungen 1.187.414,21 1.439
16.697.285,34 16.449
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.581.024,66 5.915
9. (weggefallen)
58.236.416,95 55.489
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 16.775.535,58 15.824
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.908.588,05 4.862
darunter: für Altersversorgung 5.592.986,39 EUR (1.742)
25.684.123,63 20.686
b) andere Verwaltungsaufwendungen 10.773.593,07 10.658
36.457.716,70 31.344
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.353.921,73 1.251
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.642.893,75 1.475
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 13.783
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.938.901,76 0
3.938.901,76 13.783
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 937.140,00 2.263
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
937.140,00 2.263
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 12.150.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 9.633.646,53 5.372
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.154.766,88 4.235
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 54.711,54 54
7.209.478,42 4.289
25. Jahresüberschuss 2.424.168,11 1.083
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.424.168,11 1.083
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.424.168,11 1.083
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 2.424.168,11 1.083

Anhang - 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir zu Steuerungszwecken einen untergeordneten Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von 9,9 Mio. EUR verkauft. Hierbei haben wir Verluste von 0,7 Mio. EUR realisiert. Für die zum Bilanzstichtag dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere sind Dauerhaltefähigkeit und Dauerhalteabsicht weiterhin gegeben.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir das Kriterium zugrunde gelegt, dass eine Kursversorgung mit TradeWeb-Kursen vorliegt. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Auf Basis dieses Abgrenzungskriteriums liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) haben wir mit dem Erfüllungsbetrag zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum vorsichtig geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % (Vorjahr: 2 %) sowie Rentensteigerungen von 3 % (Vorjahr: 2 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Der Berechnung der Beihilferückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,75 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von sieben Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4,2 Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 1,7 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,72 % (per 30. November 2023). Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von sieben Jahren.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 1.271 13.332

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Die in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere sind in vollem Umfang (111.471 TEUR) börsennotiert.

Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Buchwert * 73.328 126.332
beizulegender Wert 71.110 120.747

* ohne anteilige Zinsen

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Staatstitel aus dem Euro-Währungsraum, Deutsche Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält sämtliche Anteile der folgenden Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB):

Investmentfonds (in Mio. EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2023 tägliche Rückgabe möglich unterlassene Abschreibungen
A-HAM-Fonds 161,2 161,2 --- 1,5 ja ---
A-HAM-Fonds LCR 94,8 94,8 --- --- ja ---

Die Anteile am A-HAM-Fonds und am A-HAM-Fonds LCR sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Zweck der Anlage in Investmentfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung. Der A-HAM-Fonds investiert überwiegend in Immobilienfonds und darüber hinaus in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Der A-HAM-Fonds LCR investiert überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere.

Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 1,12 1.174,4 0,0
(31.12.2022) (31.12.2022)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB und auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 12.244
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.541

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 22 28

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 15.742 ---

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 191.151 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 648 3.093

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 38 49

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 300 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits)Rücklage dotiert wurde.

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am Rückzahlungsverpflichtung
2.000 EUR 4,5 08.12.2031 ja

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 5.998 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 4,3 % und eine ursprüngliche Laufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, keine Verbindlichkeiten fällig.

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 47 TEUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für die Gläubiger während der Laufzeit unkündbar. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens zum Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 5 Jahre abgelaufen sind, kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in der Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als Eigenmittel im Sinne der CRR entfällt oder beeinträchtigt wird. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

Durch die vorzeitige Schließung von Zinsswaps sind Vorfälligkeitsentschädigungen von 4.157 TEUR angefallen, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen werden.

Gewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende Erträge

Im Jahr 2023 wurden ordentliche Erträge der Wertpapierspezialfonds in Höhe von 4.000 TEUR nicht ausgeschüttet, denen entsprechende Zuschreibungen der Fonds gegenüberstehen.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten enthält Buchgewinne aus der Veräußerung von Anlagegegenständen in Höhe von 946 TEUR.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 17.500
4. Forderungen an Kunden 47.378 114.639 466.321 1.003.887 37.172
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 37.979
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 93.199 28.556 56.499 103.246
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 455 17.563 752 263
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 214.678 223.339 32.831 723

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,3 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere steuerliche Korrekturen und Vorsorgereserven
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen
Passive latente Steuern
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere steuerliche Korrekturen
Grundstücke und Gebäude unterschiedliche Abschreibungsmethoden und Bildung steuerlicher Sonderposten

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Bildung von Vorsorgereserven, Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken, unterschiedliche Parameter bei der Zuführung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Thesaurierungen bei den Investmentfonds zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäften handelt es sich um Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps betragen am Bilanzstichtag insgesamt 17.093 TEUR (inklusive Stückzinsen).

Die Nominalbeträge der Zinsswaps belaufen sich insgesamt auf 716,5 Mio. EUR. Hiervon haben 113,0 Mio. EUR eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr, 368,5 Mio. EUR eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren und 235,0 Mio. EUR eine Restlaufzeit größer 5 Jahre.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 15.406 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.194 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 43.317 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 6,3 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 3,9 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 1.418 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 24,2 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2023: 5,0 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbandes beträgt zum Bilanzstichtag 1,12 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbandes eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Weitere Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der zum Bilanzstichtag bestehenden unwiderruflichen Zeichnungszusagen für offene Immobilienfonds lautet 3,9 Mio. EUR. Hieraus ergibt sich eine Abnahmeverpflichtung, die Kurs- und Liquiditätsrisiken enthält.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 264
Andere Bestätigungsleistungen 36
Gesamtbetrag 300

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 % bzw. dem Festbetrag) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 925 TEUR; davon entfallen auf den Vorstandsvorsitzenden Herrn Torsten Cremer 447 TEUR, davon 33 TEUR Leistungszulage und 7 TEUR sonstige Vergütung und auf das Vorstandsmitglied Herrn Frank Selberg 478 TEUR, davon 33 TEUR Leistungszulage und 93 TEUR sonstige Vergütung. Die sonstigen Vergütungen betreffen bei Herrn Cremer im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs. Bei Herrn Selberg betreffen die sonstigen Vergütungen die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen und im Übrigen Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge hat Herr Cremer Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Cremer beträgt derzeit 50 % der festen Bezüge. Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit hat Herr Cremer Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt dann 55 % der festen Bezüge.

Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit hat Herr Cremer Pensionsansprüche (Barwert der Pensionsansprüche per 31. Dezember 2023) in Höhe von 8.209 TEUR, davon wurden in 2023 2.149 TEUR der Pensionsrückstellung zugeführt.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 210,00 EUR (bis 08. November 2023 180,00 EUR) je Sitzung gezahlt. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss und Bilanzprüfungsausschuss einen Pauschalbetrag von 1.840,00 EUR p. a. Die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten den 1,75-fachen Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse erhielten im Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von 92,9 TEUR. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme entfallen davon auf Herrn Herter 14,8 TEUR, auf Herrn Hunsteger-Petermann 15,4 TEUR, auf Herrn Moor 11,6 TEUR, auf Herrn Hilwig 7,0 TEUR, auf Frau Grünendahl 5,4 TEUR, auf Herrn Hellmann 5,2 TEUR, auf Herrn Thomas 4,8 TEUR, auf Frau Simshäuser 5,0 TEUR, auf Herrn Pannicke 4,6 TEUR, auf Herrn Steinhaus 3,5 TEUR, auf Herrn Göl 2,8 TEUR, auf Herrn Ohlendorf 3,3 TEUR, auf Frau Peppersack 3,0 TEUR, auf Frau Schwienhorst 2,8 TEUR, auf Herrn Wenner 2,6 TEUR, auf Frau Ehlert 0,4 TEUR, auf Frau Marx 0,4 TEUR, auf Herrn Jendreiek 0,2 TEUR, auf Herrn van Bömmel 0,2 TEUR, auf Frau Wacker 0,2 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 830 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 15.497 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von 167 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 3.334 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 172 169
Teilzeit- und Ultimokräfte 122 121
294 290
Auszubildende 25 32
Insgesamt 319 322

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Marc Herter Vorsitzender des Verwaltungsrats Oberbürgermeister

Thomas Hunsteger-Petermann

1. Stellvertreter Oberbürgermeister a.D.

Justus Moor

2. Stellvertreter Landtagsabgeordneter

Mitglieder

Justus Moor

Landtagsabgeordneter

Heinz Georg Hellmann

Stadtoberamtsrat a.D.

Monika Simshäuser

Lehrerin i.R.

Petra Elisabeth Grünendahl

Lehrerin

Friedrich Wilhelm Wenner

Bankkaufmann i.R.

Arnd Hilwig (bis 31.10.2023)

Hochschullehrender

Monika Schnieders- Pförtzsch (ab 12.12.2023)

Hausfrau

Thomas Hunsteger-Petermann

Oberbürgermeister a.D.

Judith Carla Schwienhorst

Bürokauffrau

Ralf Steinhaus

Geschäftsführer einer Versicherungsagentur

Monika Peppersack

Sparkassenangestellte

Norbert Thomas (bis 30.11.2023)

Sparkassenangestellter

Daniel Boruch (ab 01.12.2023)

Sparkassenangestellter

Frank Pannicke

Sparkassenangestellter Mesut Göl Sparkassenangestellter

Karsten Ohlendorf

Sparkassenangestellter

Stellvertreter

Tina Ehlert

Erzieherin

Klaus Jendreiek

Fertigungssteuerer

Tim Ruppert

Industriekaufmann

Reinhard Merschhaus

Lehrer i.R.

Alexander van Bömmel

Unternehmer

Daniel Tümmers

Lehrer

Stefan Friedrich Wünnemann

Polizeibeamter

Monika Schnieders- Pförtzsch (bis 11.12.2023)

Hausfrau

Anita Heinemann (ab 12.12.2023)

Rechtsanwältin

Petra Klatt

Dozentin

Daniel Boruch (bis 30.11.2023)

Sparkassenangestellter

Daniela Nestmann-Klesse (ab 01.12.2023)

Sparkassenangestellte

Susanne Marx

Sparkassenangestellte

Ute Wacker

Sparkassenangestellte

Ulrich Grundel

Sparkassenangestellter

Klaus Roloff (bis 31.03.2023)

Sparkassenangestellter

Sandra Schriever (ab 01.04.2023

Sparkassenangestellte

Vorstand

Torsten Cremer Vorsitzender
Frank Selberg Vorstandsmitglied

Vertreter gemäß § 15 Abs. 2 b SpkG

Klaus Roloff (ab 01.06.2023)

Mark Aurel Altmann (ab 01.12.2023)

Peter Schuster (ab 01.05.2024)

 

Hamm, den 19. April 2024

Der Vorstand

Cremer

Selberg

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 128.620
Zugänge --- --- 19.930
Abgänge --- --- 36.264
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- --- 112.286
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 2.288
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- --- 207
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- --- 364
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- --- 2.131
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 126.332
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- --- 110.155
Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- 26.570 500
Zugänge --- --- ---
Abgänge --- --- ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- 26.570 500
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- 5.734 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- 5.734 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- 20.836 500
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- 20.836 500
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 202 43.523 ---
Zugänge 8 1.560 ---
Abgänge 19 1.888 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 191 43.195 ---
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 200 24.085 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 3 1.351 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 19 1.817 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 184 23.619 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 2 19.438 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 7 19.576 ---

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Hamm hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Hamm besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Hamm definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 58.236 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 238.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.634 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 7.155 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Hamm hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Hamm

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Hamm für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 72,0 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu der Bewertung sind im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Harmann.

 

Münster, 6. Mai 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Harmann, Wirtschaftsprüfer

Sparkasse Hamm - Offenlegung nach § 325 HGB - Jahresabschluss 2023

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat sich im Jahr 2023 in seinen fünf Sitzungen umfassend und detailliert über die Geschäfte der Sparkasse Hamm informiert, die in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Er ist vom Vorstand über die wirtschaftliche Entwicklung und die finanzielle Lage der Sparkasse sowie im Rahmen der Budgetplanung über die Entwicklung der Einlagen und Ausleihungen sowie der sonstigen Vermögensanlagen, der Rentabilität und Ertragslage, der Zahlungsbereitschaft und über beabsichtigte wesentliche bauliche und organisatorische Maßnahmen unterrichtet worden. Ebenso besprochen wurden grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik und - sofern erforderlich - entsprechende Beschlüsse gefasst.

Der Verwaltungsrat hat seine gesetzliche Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand erfüllt und die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Sparkasse Hamm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Gemäß § 15 Abs. 2 d des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Verwaltungsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit und wünscht ihnen viel Erfolg für die im Jahr 2024 anstehenden Aufgaben.

 

Hamm, 13. Juni 2024

Sparkasse Hamm

Marc Herter, Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates

Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm am 13.06.2024

Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2023

Feststellung des Jahresabschlusses

1. Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest und billigt den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.

2. Der Vertretung des Trägers wird vorgeschlagen, die Organe der Sparkasse zu entlasten.

3. Der Verwaltungsrat beschließt, dass er nach Feststellung des Jahresabschlusses der Vertretung des Trägers der Sparkasse Hamm folgende Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Abs. 1 SpkG mit Wirkung auf den Bilanzstichtag 31.12.2023 vorschlagen wird:

- an den Träger auszuschüttender Betrag: 0,00 Euro
- in die Sicherheitsrücklage einzustellender Betrag: 2.424.168,11 Euro
- in die freie Rücklage einzustellender Betrag: 0,00 Euro
- Gewinnvortrag: 0,00 Euro
Der Jahresüberschuss beträgt: 2.424.168,11 Euro

Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hamm am 25.06.2024

Nr. 1553/24

Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2023

Einstimmig beschlossen:

1. Der Rat der Stadt Hamm beschließt, gem. § 25 Abs. 1 SpkG NRW wie folgt über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 der Sparkasse Hamm:

- Der Jahresüberschuss beträgt: 2.424.168,11 Euro
- an den Träger auszuschüttender Betrag: 0,00 Euro
- in die Sicherheitsrücklage einzustellender Betrag: 2.424.168,11 Euro
- in die freie Rücklage einzustellender Betrag: 0,00 Euro
- Gewinnvortrag: 0,00 Euro

Der Beschluss führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses.

2. Die Organe der Sparkasse Hamm werden auf der Grundlage des vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2023 gem. § 8 Abs. 2 Buchstabef SpkG NRW entlastet.

Die Beschlussvorlage Nr. 1553/24 wurde vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen.

Lagebericht 2023

1. Grundlagen Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie wurde am 7. März 1840 gegründet und ist beim Amtsgericht Hamm unter der Nummer HR A 283 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Hamm. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement, u. a. durch Spenden, der Sparkasse zu nennen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um rd. 1 % auf 342 reduziert, von denen 181 vollzeitbeschäftigt, 132 teilzeitbeschäftigt sowie 29 in Ausbildung sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Steigende Kosten und fehlende Fachkräfte haben auch die Ruhrwirtschaft belastet. Einhergehend mit hohen Energiekosten und einer anhaltend hohen Inflation steigt die Unzufriedenheit der Betriebe über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Dringend notwendige Investitionen und Innovationen werden immer häufiger aufgeschoben.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor eine große Herausforderung beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation und letzten Tarifabschlüsse deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 und Gesamtkapitalquote nach CRR 2 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

1 Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2 Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Jahr 2023 um 47,7 Mio. EUR bzw. 2,1% auf 2.320,8 Mio. EUR. Der geplante leichte Anstieg wurde damit erreicht. Das aus Kundenaktiva (Aktiva 4), Kundenpassiva, Eventualverbindlichkeiten, unwiderruflichen Kreditzusagen und den Kundenbeständen im Wertpapiergeschäft (inklusive S-Broker) bestehende Kundengeschäftsvolumen erhöhte sich um 3,6 % auf 4.078,1 Mio. EUR. Damit lag das Wachstum über dem Planwert von 2,7 %.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute sind im Wesentlichen durch die Erhöhung freier liquider Mittel um 7,0 Mio. EUR auf 212,9 Mio. EUR gestiegen. Im Wesentlichen bestehen die Forderungen an Kreditinstitute aus kurz- bis mittelfristigen Darlehen und bei Kreditinstituten unterhaltene Liquiditätsreserven.

2.4.2.2. Kundenkreditvolumen

Insgesamt verlief die Entwicklung der Forderungen an Kunden gemessen an bilanziellen Werten mit einem Zugang von 4,2 % deutlich oberhalb des Planwerts von 2,7 %. In Folge der Zinsentwicklung war im Jahr 2023 jedoch eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Darlehenszusagen sind daher im Jahr 2023 im Vergleich zum überdurchschnittlichen Jahr 2022 zwar deutlich um 38,2 % gesunken, jedoch befinden sie sich mit einem Wert von 223,7 Mio. EUR im langfristigen Vergleich der Sparkasse weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich im Gesamtjahr auch deutlich um 42,1 % auf 90,7 Mio. EUR. Der Bestand an privaten Wohnungsbaudarlehen hat sich leicht unter den Erwartungen aber erneut deutlich erhöht. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme erhöhte sich deutlich auf 72,0 % (Vorjahr 70,5 %).

Bei Privatpersonen stiegen infolge der weiterhin anhaltenden Nachfrage nach langfristigen Darlehen die Forderungen um 11,8 Mio. EUR. Das zugesagte bilanzielle Kreditvolumen an private Haushalte weist jedoch einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum überdurchschnittlichen Vorjahr von 37,0 % auf 79,4 Mio. EUR aus. Zusätzlich hat die Sparkasse im Konsumentenkreditgeschäft durch die Kooperation mit der S-Kreditpartner GmbH, Berlin, den Privatkunden Kredite in Höhe von insgesamt 17,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen erhöhte sich das Kreditvolumen um 23,5 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen weisen in 2023 jedoch einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum überdurchschnittlichen Vorjahr um 78,2 Mio. EUR auf 71,7 Mio. EUR aus.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verringerte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 16,6 Mio. EUR auf 355,3 Mio. EUR. Für den Rückgang i.H.v. 24,7 Mio. EUR bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren insbesondere Fälligkeiten maßgeblich. Für den Anstieg i.H.v. 8,1 Mio. EUR bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren waren insbesondere marktbedingte Wertkorrekturen maßgeblich.

2.4.2.4. Anteilsbesitz

Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse per 31. Dezember 2023 von unverändert 20,8 Mio. EUR entfällt mit 100,0 % auf den Anteilsbesitz am Stammkapital des SVWL.

Die Sparkasse ist zu 100 % Gesellschafterin der Sparkasse Hamm Immobiliengesellschaft mbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt weiter 0,5 Mio. EUR.

2.4.2.5. Sachanlagen

Die Sachanlagen erhöhten sich leicht von 19,4 Mio. EUR auf 19,6 Mio. EUR. Im Jahr 2023 wurden weitere Investitionen zum Ausbau des Beratungs- und Serviceangebotes in den Geschäftsstellen getätigt.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passiva 1) verringerten sich im Wesentlichen aufgrund eines fälligen Offenmarktgeschäfts um 5,7 Mio. EUR auf 299,9 Mio. EUR. Es handelt sich bei diesem Bestand überwiegend um langfristige Weiterleitungsdarlehen sowie kurz- bis mittelfristige Refinanzierungen zur Steuerung der Liquidität und zur Finanzierung des Kreditgeschäfts.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Sparkasse hat für 2023 einen Anstieg bei den bilanziellen Kundeneinlagen von 1,3 % erwartet. Dieses Ziel wurde mit einem Wachstum von 33,9 Mio. EUR bzw. 1,9 % leicht übertroffen. Innerhalb des Kundengeldvermögens (bilanzwirksame und -neutrale Kapitalanlageformen) erhöhten sich in Folge von Kurssteigerungen und Nettozuwächsen die Wertpapierbestände (inklusive S-Broker) in 2023 um 16,9 %. Insgesamt fiel die Entwicklung des Kundengeldvermögens mit einem Wachstum von 109,8 Mio. EUR somit deutlich höher aus als das geplante Wachstum. Der Bestand am Jahresende lag bei 2.322,8 Mio. EUR.

Aktuell verfügt die Sparkasse über einen bilanziellen Einlagenbestand (Passiva 2 und Passiva 9) von 1.797,0 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung sowie dem historisch betrachtet weiterhin niedrigen Zinsniveau bevorzugten unsere Kunden zwar nach wie vor liquide Anlageformen. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus haben dennoch Umschichtungen aus den Spar- und Sichteinlagen in höherverzinste Tagesgeld-, Kündigungsgeld- und Termingeldeinlagen sowie Sparkassenbriefe stattgefunden. Auch der im September 2023 eingeführte und mit einer Nachrangabrede ausgestattete Sparkassenkapitalbrief wurde stark nachgefragt.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Vermittlung von Wertpapieren

Das Volumen der verwalteten Wertpapiere im Kundengeschäft (inklusive S-Broker) stieg in Folge von Kurssteigerungen und Nettozuwächsen um 75,9 Mio. EUR auf 525,8 Mio. EUR an. Bereinigt um Kurswertveränderungen wurde ein unter dem Planwert liegendes Wachstum von 40,0 Mio. EUR bzw. 8,9 % in 2023 mit einem Nettoabsatz von 30,2 Mio. EUR bzw. 6,7 % erzielt. Der Gesamtumsatz lag mit 162,9 Mio. EUR wiederum deutlich über dem am Jahresanfang geplanten Umsatz. Die Kunden der Sparkasse halten entsprechend einer optimalen Risikodiversifikation vor allem Investmentfonds in ihrem Wertpapierbestand. Der Anteil der Investmentprodukte am Gesamtbestand beläuft sich auf 64,1 %.

Vermittlung von Krediten

Das Vermittlungsvolumen im Konsumentenkreditgeschäft betrug 17,3 Mio. EUR. Damit konnte die prognostizierte Ausweitung der Abschlüsse nicht erreicht werden. Hiervon entfallen 14,4 Mio. EUR auf den S-Privatkredit und S-Privatkredit-Plus, deren Vermittlungsvolumen um 21,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Beim Auto-Kreditgeschäft waren mit einer Stückzahl von 172 (Vorjahr: 161) jedoch mehr Vermittlungen als im Vorjahr zu verzeichnen. Da die durchschnittliche Darlehenshöhe nur leicht gesunken ist, lag auch das Kreditvolumen, in dessen Höhe Fahrzeuge über den S-Auto-Kredit finanziert wurden, mit 2,9 Mio. EUR über dem Wert von 2,7 Mio. EUR aus 2022.

Immobilienvermittlung

Im kreditnahen Sektor, im Bereich der Vermittlung von Immobilien, wurden insgesamt 14,9 Mio. EUR vermittelt. Damit lag das Volumen der Immobilienvermittlungen mit 0,6 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahresergebnis.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden Bausparverträge mit einem unter dem Planwert liegenden Volumen von insgesamt 36,0 Mio. EUR abgeschlossen, was ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 8,7 % bedeutet. Im Versicherungsgeschäft konnten die Planwerte deutlich nicht erreicht werden. Das Lebensversicherungsgeschäft wies einen Rückgang der Vertragssummen im Vergleich zum Vorjahr von 17,8 % auf, während die Vertragssummen im Sachversicherungsgeschäft einen Anstieg um 10,4 % aufgrund durchschnittlich höherer Vertragssummen auswiesen.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt verfügt die Sparkasse ohne Zuweisung des Bilanzgewinns 2023 bereits über ein Kernkapital von 166,9 Mio. EUR (Vorjahreswert: 165,8 Mio. EUR).

Daneben verfügt die Sparkasse über weitere Eigenkapitalbestandteile. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel, bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte für Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken übertrifft am 31. Dezember 2023 mit einer Gesamtkapitalquote von 15,5 % nicht nur den strategischen Zielwert für das Jahr 2023 von 14,6 %, sondern auch deutlich den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gem. CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die Leverage Ratio weist einen Wert von 7,1 % zum 31. Dezember 2023 auf.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom 30. September 2023 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) weist einen Wert von 207,4 % zum 31. Dezember 2023 aus. Im Jahr 2023 wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % jederzeit deutlich überschritten. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 110,5 % bis 127,5 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in erforderlicher Höhe geführt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 39,0 33,1 5,9 17,8
Provisionsüberschuss 16,7 16,4 0,3 1,8
Sonstige betriebliche Erträge 2,6 5,9 -3,3 -55,9
Personalaufwand 25,7 20,7 5,0 24,2
Anderer Verwaltungsaufwand 10,8 10,7 0,1 0,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3,0 2,7 0,3 11,1
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 18,8 21,4 -2,6 -12,1
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge +3,0 16,0 -19,0 -118,8
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 12,2 0,0 12,2 ---
Ergebnis vor Steuern 9,6 5,4 4,2 77,8
Steueraufwand 7,2 4,3 2,9 67,4
Jahresüberschuss 2,4 1,1 1,3 118,2
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Der Zinsüberschuss hat sich um 5,9 Mio. EUR bzw. 17,8 % auf 39,0 Mio. EUR erhöht. Auch der Provisionsüberschuss hat sich um 0,3 Mio. EUR bzw. 1,8 % auf 16,7 Mio. EUR erhöht. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 3,3 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr höher vorgenommenen Auflösungen von Rückstellungen zurückzuführen. Während der Personalaufwand im Wesentlichen aufgrund von Zuführungen zur Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen um 5,0 Mio. EUR gestiegen ist, ist auch der andere Verwaltungsaufwand um 0,1 Mio. EUR gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 0,3 Mio. EUR erhöht. Im Vorjahr ergab sich im Wesentlichen aus zinsbedingen Kursrückgängen ein erhöhter Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge. Im Wesentlichen aufgrund von Kurserholungen im Jahr 2023 hat sich der Aufwand um 19,0 Mio. EUR verringert bzw. hat sich ein positives Ergebnis aus der Bewertung und Risikovorsorge i.H.v. 3,0 Mio. EUR ergeben. Auch der Steueraufwand ist um 2,9 Mio. EUR gestiegen.

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis erfolgt die nachfolgend dargestellte, weitere Analyse der Ertragslage.

Der Zinsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,2 Mio. EUR gestiegen und hat mit 43,5 Mio. EUR den Planwert von 32,9 Mio. EUR deutlich übertroffen. Damit bleibt der Zinsüberschuss die wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse. Der Konditionsbeitrag ist deutlich gestiegen. Während der Negativzinsphase, war es nicht möglich Marktzinsveränderungen an die Kunden weiterzugeben, was insbesondere negativ auf den Konditionenbeitrag der Passiva gewirkt hat. Die wieder positiven Geldmarktsätze wirken sich also insbesondere positiv auf den Konditionenbeitrag der Passiva aus. Der Konditionenbeitrag der Aktiva ist in 2023 jedoch auch weiter gestiegen. Darüber hinaus hat das im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere, positive Zinsergebnis aus Derivaten einen wesentlichen Anteil an der Steigerung des Zinsüberschusses.

Der Provisionsüberschuss lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Giroverkehr mit 16,7 Mio. EUR um 2,3 % über dem Vorjahreswert und 0,2 Mio. EUR über dem Planwert.

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Tarifsteigerungen um 1,2 Mio. EUR gestiegen und lagen damit auch um 0,5 Mio. EUR oberhalb des Planwerts von 20,9 Mio. EUR.

Die Sachaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mio. EUR gestiegen, lagen damit jedoch um 0,3 Mio. EUR unterhalb des Planwerts von 12,2 Mio. EUR.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 27,0 Mio. EUR bzw. 1,19 % (Vorjahr 0,80 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit um 10,6 Mio. EUR deutlich über dem Planwert von 16,4 Mio. EUR. Die zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen) hat sich im Jahr 2023 mit 55,2 % deutlich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Auch der Planwert für 2023 von 66,9 % sowie die strategische Zielgröße von weniger als 70 % wurden deutlich unterschritten.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) führten zu einem positiven Ergebnisbeitrag i.H.v. 3,0 Mio. EUR (Vorjahr -16,0 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein geringer Bewertungsaufwand ergab, der deutlich unter dem Planwert lag, fiel der Bewertungsaufwand aus den Wertpapieranlagen nicht nur deutlich geringer als geplant aus, sondern führte sogar zu einem deutlich positiven Ergebnisbeitrag. Der Großteil dieses Bewertungsergebnisses ist durch Zuschreibungen auf Investmentvermögen der Liquiditätsreserve begründet.

Der Jahresüberschuss lag mit 2,4 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert und entspricht dem Unternehmensziel.

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,1 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen, der veränderten Zinssituation, des intensiven Wettbewerbs und der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts ist die Sparkasse Hamm mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2023 sehr zufrieden und beurteilt die Ertragslage als günstig.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risiko- und Ertragskonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.

Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiken
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelle Risiken

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 257,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 168,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden regelmäßig ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Das Gesamtlimit wurde durchgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum wurde das Einzellimit für Operationelle Risiken an einem Stichtag überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit angepasst. Die weiteren bereitgestellten Einzellimite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft, Eigengeschäft 21,0 13,9 66
Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko 105,0 79,3 76
Beteiligungsrisiken 6,0 5,3 88
Liquiditätsrisiken Refinanzierungskostenrisiko 28,0 20,8 74
Operationelle Risiken 8,0 7,3 91
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 168,0 126,6 75

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses und ein Geschäftsstrukturszenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen werden die harten Mindestkapitalanforderungen eingehalten.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei diesen Extremereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs-/-controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet die Risikocontrolling-Funktion die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter des Teams Risikomanagement im Bereich Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem stellvertretenden Bereichsdirektor Gesamtbanksteuerung und ist dem Überwachungsvorstand unterstellt.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.

Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, werden reportet.

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 505,9 483,0
Privatkundenkredite 683,8 670,9
Weiterleitungsdarlehen 147,6 147,9
darunter für den Wohnungsbau (91,5) (92,2)
Kommunalkredite 333,6 301,3
Gesamt 1.670,9 1.603,1

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 55,1 % die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen sowie an das Baugewerbe mit 10,7%.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 72,5 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne der Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 (1) Nr. 39 CRR - ohne Kommunalkredite und ohne öffentlich verbürgte Anteile, inkl. Zusagen - entfallen auf Kreditengagements von weniger als 1,9 Mio. EUR. 8,8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne der Gruppe verbundener Kunden betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 9,6 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft - ohne Kommunalkredite - folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen
in %
1 bis 9 92,8 95,9
10 bis 15 6,3 3,1
16 bis 18 0,9 1,0

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 5.883 585 372 224 5.872
Rückstellungen 60 0 47 0 13
Pauschalwertberichtigungen 1.376 61 0 0 1.437
pauschale Rückstellungen 193 14 24 0 183
Gesamt 7.512 660 443 224 7.505

Rundungsdifferenzen sind möglich

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen geringfügigen Rückgang aufgrund höherer Auflösungen und eines höheren Verbrauchs als Neubildungen und Erhöhungen.

4.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 596,0 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Forderungen an Kreditinstitute (230,5 Mio. EUR), nach Kurswerten die Schuldverschreibungen und Anleihen im Direktbestand (109,5 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (256,0 Mio. EUR), davon Aktien im Spezialfonds (21,3 Mio. EUR) sowie Immobilienfonds und Kreditfonds (117,9 Mio. EUR).

Bei den wertpapierrechtlich verbrieften Krediten im Eigenbestand (361,3 Mio. EUR) zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Aaa / AAA Aal bis Baa3 / AA+ bis BBB- Ba1 bis B2 / BB+ bis B B3 bis C / B- bis C Default / D ungeratet 1
31.12.2023 78,1 124,3 17,8 1,8 0,0 139,3
31.12.2022 70,1 147,8 16,1 1,5 0,0 135,5

1 Die ungeratete Position setzt sich im Wesentlichen aus Aktien und Immobilien-/Kreditfonds zusammen.

Der Gesamtbestand der gerateten, wertpapierrechtlich verbrieften Kredite im Eigenbestand und in den Wertpapierspezialfonds verfügt zu 91,2 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Gesamtbankausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung oder Erhöhung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf die Zinsspanne und das zinsinduzierte Bewertungsergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 90 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Währung Zinsschock (+200 / -200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR 29.271 37.593
in % der Eigenmittel 16,03 20,59

Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken im folgenden Bereich:

Risikokonzentration der Zinssensitivität bei Eigenanlagen nach Laufzeitbändern

Um diese Konzentration zu begrenzen, haben wir den Barwertverlust bei einer Ad-hoc Parallelverschiebung der Zinskurve um +/- 200 BP limitiert und Reglementierungen in den Spezialfonds (über die Anlagerichtlinien) zur maximalen Duration der Fonds festgelegt.

Der Zinsanstieg der beiden letzten Jahre führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. Zum 31. Dezember 2023 war eine Rückstellungsbildung nicht erforderlich.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "SimCorp Dimension (SCD)"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3. Aktienkursrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "SimCorp Dimension (SCD)"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Die Überwachung des Spezialfonds (mit Aktienanteil) erfolgt auf Basis der Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit.

4.2.2.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Konzentrationen bestehen bei den Immobilienrisiken im folgenden Bereich:

Risikokonzentration der Land-/Nutzungsart-Kombination "Deutschland/ Büro". Um diese Konzentration zu begrenzen, wurde die Investition in Immobilienfonds durch die Sparkasse Hamm strategisch limitiert. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Risikomessung als Expertenschätzung in Form einer indexbasierten Risikoermittlung auf Basis eines Varianz-Kovarianz-Ansatzes.

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen ab einer definierten Wesentlichkeitsgrenze

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben besteht ein weiterer, unbedeutender Anteilsbesitz (Buchwert 0,5 Mio. EUR) mit regionalem Anknüpfungspunkt.

4.2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der NSFR

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 im kombinierten Stressfall 4,0 Monate.

Es besteht eine Konzentration in Form einer langjährigen Kundenbeziehung. Diese strategisch gewollte Risikokonzentration wird in Rahmen von Stresstests betrachtet. Zur Vermeidung von weiteren wesentlichen Konzentrationsrisiken ist eine Ziel-Refinanzierungsstruktur und eine Grenze für Einzelkontrahenten festgelegt.

Darüber hinaus wurde eine Risikokonzentration in dem Laufzeitband 10 Jahre identifiziert. Die Ausprägung ist ein typisches Charakteristikum für Sparkassen. Diese Risikokonzentration wird akzeptiert und im Rahmen der Stresstests berücksichtigt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken im folgenden Bereich:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der Finanz Informatik.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken (Ausnahme: Operationelle Risiken zum 31.03.2023) innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Zielkorridors. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.03.2023 aufgrund der Auftaktvalidierung im Bereich der Operationellen Risiken. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 75,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt.

Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Auf der Grundlage der durchgeführten Kapitalplanung ist die Risikotragfähigkeit, auch im Hinblick auf die veränderten Eigenkapitalanforderungen, mittelfristig gegeben.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse Hamm ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Besondere Risiken sind aus der Struktur der wesentlichen Risiken nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstrukturkurve und einem relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes.

Chancen zur Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft sehen wir darin, beispielsweise durch weitere Optimierung der Vertriebsstruktur und Intensivierung der Zusammenarbeit mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation den Provisionsüberschuss weiter zu steigern.

Chancen erwarten wir auch aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien und die sich daraus ergebenden Potenziale zur Prozessoptimierung.

Weitere Chancen sehen wir darin, neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die Multikanal- und Internetbanking-Angebote weiter auszubauen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 % bis 0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Unternehmen in der Ruhrwirtschaft sind pessimistisch wie lange nicht mehr. Den Unternehmen fehlen Impulse für Wege aus der Rezession. Der Konjunkturklimaindex ist auf insgesamt 94 Punkte gesunken. Zum Vergleich vor einem Jahr lag der Wert, der Lage und Erwartungen der Betriebe wiedergibt, bei 101 Punkten. Er liegt damit auf einem der niedrigsten Stände seit 15 Jahren. Nur im Herbst 2022 war der Index auf dem Höhepunkt der Energiekrise mit 77 Punkten noch niedriger. Insbesondere in den Bereichen Handel und Industrie wird die Geschäftslage aktuell von fast jedem vierten Unternehmen (Vorjahr: jedes sechste Unternehmen) als "schlecht" eingestuft. Auch die Geschäftserwartungen haben sich gegenüber dem Vorjahr weiter eingetrübt. Die größte Veränderung der Erwartung ergibt sich im Bereich der Industrie. Hier wird die Geschäftserwartung von mehr als jedem dritten Unternehmen (Vorjahr: jedes vierte Unternehmen) als "schlechter" bezeichnet.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen

Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum 25.03.2024 bei 2,34 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Unter anderem abgeleitet aus der Bestands- und Neugeschäftsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft im Jahr 2024 von 1,8 %, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden, insbesondere auch aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.

Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 einen leichten Anstieg der bilanzwirksamen Kundeneinlagen von 0,7 %.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg. Auch für das Kundengeschäftsvolumen wird von einem weiteren Wachstum von 1,8 % ausgegangen.

Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir eine leichte Ausweitung der Abschlüsse, insbesondere im Versicherungs- und Konsumentenkreditgeschäft.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir gemäß unserer Budgetplanung aufgrund der weiterhin flachen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem gestiegenen Zinsniveau mit einem steigenden Zinsaufwand und daher um 8,4 Mio. EUR deutlich sinkenden Zinsüberschuss.

Im Provisionsüberschuss gehen wir aufgrund voraussichtlich steigender Erträge aus dem Giroverkehr sowie dem Wertpapier-, Versicherungs-, Konsumentenkredit-, Bauspar- und Kartengeschäft auf Basis des Betriebsvergleichs für das nächste Jahr von einem Anstieg um 1,7 Mio. EUR aus.

Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Planungen um ca. 3,4 % im Jahr 2024 steigen. Der Personalaufwand wird sich um 0,8 % im Jahr 2024 erhöhen. Mittels weiterer Anstrengungen im Sachkostenbereich soll die Ausweitung der Kosten begrenzt werden. Insgesamt erwarten wir für 2024 im Wesentlichen aufgrund von weiteren Investitionen in unsere Geschäftsstellen und in Digitalisierungsprojekte einen um 8,0 % höheren Sachaufwand.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Annahmen für das Jahr 2024 ein im Vergleich zum überdurchschnittlich guten Jahr 2023 deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 19,2 Mio. EUR. Die Cost-Income-Ratio wird sich in 2024 auf Basis der zuvor beschriebenen Entwicklung im Vergleich zu 2023 um 9,0 %-Punkte auf 64,2 % erhöhen, aber dennoch deutlich unterhalb des strategischen Zielwerts liegen.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft wird wesentlich durch die weitere Entwicklung der Finanzmärkte und der Volatilitäten am Kapitalmarkt geprägt und ist daher nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Obwohl der tatsächliche Bewertungsaufwand deutlich unter dem Planwert für das Jahr 2023 lag, rechnen wir für das Jahr 2024 angesichts der Entwicklungen an den Spread- und Aktienmärkten sowie weiter steigender Kapitalmarktzinsen mit einem nur um 0,1 Mio. EUR unter der Vorjahresplanung liegenden Bewertungsaufwand i.H.v. 3,0 Mio. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Obwohl der tatsächliche Bewertungsaufwand deutlich unter dem Planwert für das Jahr 2023 lag, rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem um 0,2 Mio. EUR über der Vorjahresplanung liegenden Bewertungsaufwand i.H.v. 4,0 Mio. EUR.

Aufgrund der regulatorischen Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) können sich weitere Belastungen auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist dennoch eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Gesamtkapitalquote (Zielwert 2024: 15,27 %) dargestellt werden.

5.3. Gesamtaussage

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung, der aufgrund der Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdenden Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst dennoch als eher günstig.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.