NFC Tourismus GmbHLiquidiert
01139 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Judith Voigtländer seit 19.1.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NFC Tourismus GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.06.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss zum 31.12.2011Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Bei den Angaben im Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 2888 HGB Gebrauch gemacht. Soweit im Geschäftsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266ff. HGB gegliedert. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 HGB angesetzt. Die Abschreibungen auf die Zugänge erfolgten planmäßig unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren im Anlagevermögen nicht vorzunehmen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 410,00 übersteigen, jedoch EUR 1.000,00 nicht übersteigen, wurden auf Grund untergeordneter Bedeutung analog § 6 Abs. 2a EStG, in einen sog. Sammelposten eingestellt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden auf Grund untergeordneter Bedeutung analog § 6 Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter) sofort abgeschrieben und als Abgang behandelt. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und unfertigen Erzeugnissen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Die Vorräte an Waren wurden in Einzelbewertung zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Darin enthaltene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - mit einer Restlaufzeit über einen Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). - gegenüber Gesellschaftern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). VERBINDLICHKEITEN Darin enthaltene Verbindlichkeiten - mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 59.671,99 (Vorjahr: EUR 0,00). - mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). - gegenüber Gesellschaftern EUR 16.100,00 (Vorjahr: EUR 0,00). - davon durch Mobiliarpfandrechte o. andere übliche Eigentumsvorbehalte gesichert EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) SONSTIGE ANGABEN GESCHÄFTSFÜHRUNG Im Geschäftsjahr 2011 war Frau Judith Voigtländer (Beruf: Dipl.-Betriebswirtin (BA)) alleinvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin der Gesellschaft. Dresden, den 30.03.2011 Frau Judith Voigtländer (Geschäftsführerin)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.03.2012 |
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