Connectivity-Consulting GmbH (vormals:
Connectivity-Consulting UG (haftungsbeschränkt))
Hahnstätten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.857,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.857,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.097,22 |
6.644,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.138,71 |
5.391,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.958,51 |
1.253,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
125,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.079,22 |
6.644,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.633,87 |
99,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1,00 |
1,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
98,71 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.534,16 |
98,71 |
| B.
Rückstellungen |
13.370,09 |
2.123,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.075,26 |
4.421,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.075,26 |
4.421,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.079,22 |
6.644,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 der Connectivity Consulting UG wurde nach den
Vorschriften des Handelgesetzbuches und des GmbHG erstellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
werden grundsätzlich zeitanteilig vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt
wurden. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 23.138,71
€ (VJ: 5.391,17 €), davon Forderungen
gegenüber einem Gesellschafter i.H.v. 1.002,18 €
(VJ: 750,17 €).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
5. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht
bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht
von Bedeutung.
Geschäftsführer war im Jahr 2010:
Christof Ernst, Hahnstätten
Hahnstätten, den 11.01.2012
................................................................
Christof Ernst
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.002,18 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 750,17 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt.
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