HVD OWL
GmbH
Leopoldshöhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.302,00 |
89.124,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
1.735,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.300,00 |
12.389,00 |
| III.
Finanzanlagen |
75.000,00 |
75.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.345.535,42 |
1.447.910,97 |
| I.
Vorräte |
79.961,35 |
19.356,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
287.986,24 |
535.039,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
977.587,83 |
893.515,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
543,29 |
534,60 |
| Aktiva |
1.456.380,71 |
1.537.569,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.049.968,33 |
783.306,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
703.306,96 |
473.241,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
266.661,37 |
230.065,81 |
| B.
Rückstellungen |
70.304,52 |
59.383,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336.107,86 |
694.878,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
336.107,86 |
694.878,93 |
| Summe
Passiva |
1.456.380,71 |
1.537.569,57 |
Anhang zum
Jahresabschluss der
HVD OWL GmbH zum 31.12.2023
(1) Allgemeine Hinweise
Registerinformationen:
Amtsgericht Lemgo
Eintrag HRB 9820
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem
gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit
zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze
vermindert. Die übrigen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.
Wesentliche Rohstoffe, Erzeugnisse und Handelswaren werden
nach der Lifo-Methode bewertet. Bestandteile der
Herstellungskosten sind alle steuerlich
aktivierungspflichtigen Kosten. Aufwendungen der
allgemeinen Verwaltung und für freiwillige soziale
Leistungen sowie für betriebliche Altersversorgung und
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Bestandsrisiken,
die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter
Verwendbarkeit ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die
Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und
Gewinn- und Verlust-rechnungen wurde beibehalten (§
265 Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht mit in die
Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5
HGB).
(3) Erläuterungen zur Bilanz
(A) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
(B) Umlaufvermögen
Forderungen
Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
(C) Wertpapiere
Es sind keine Wertpapiere vorhanden.
(D) Eigenkapital
Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung eines
Gewinnvortrags vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
(E) Rückstellungen
Rückstellungen für latente Steuern
Es wurden keine Rückstellung für latente
Steuern gebildet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im
Wesentlichen die Personalkosten, die Jahresabschlusskosten
sowie nicht veranlagte Steuern aus dem Geschäftsjahr.
(F) Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und nahe stehende Personen
in Höhe von 0,00 € enthalten.
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der weiteren
Verbindlichkeiten
sind im Verbindlichkeiten Spiegel im Einzelnen
dargestellt.
Verbindlichkeiten Spiegel
Posten
Gesamt
davon gesichert
Art/Form der Sicherheit
Anleihen
- davon konvertibel
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
15.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
309.958,63
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel
und der Ausstellung eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Verbindlichkeiten
11.149,23
Gesamtsumme
336.107,86
0,00
(F) Haftungsverhältnisse
Folgende Haftungsverhältnisse sind zum
Bilanzstichtagvorhanden:
:
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
gegenüber
Dritten
verbundenen Unternehmen
1.
aus der Begehung und Übertragung von Wechseln
davon durch Pfandrechte und sonstige Sicherheiten
gesichert
2.
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
davon durch Pfandrechte und sonstige Sicherheiten
gesichert
3.
aus Gewährleistungsverträgen
davon durch Pfandrechte und sonstige Sicherheiten
gesichert
4.
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten
davon durch Pfandrechte und sonstige Sicherheiten
gesichert
(4) Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Periodenfremde Erträge
Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen
Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr
zuzuordnen sind, ausgewiesen.
Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wegen vorübergehender oder dauernder Wertminderung
(§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB) und Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur
Berücksichtigung zukünftiger Wertschwankungen
(§ 253 Abs. 3 S. S. 3 HGB) wurden nicht vorgenommen.
Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen
Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr
zuzuordnen sind, ausgewiesen.
Weitere Posten
Auf eine weitergehende Erläuterung zur Gewinn-
und Verlustrechnung wurde aufgrund der
größenabhängigen Erleichterung für
kleine Gesellschaften verzichtet.
(5) Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn
Holger Hartmann.
(7) Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist mit einem Anteil in Höhe
von 75.000 € an der Westfalen Holz GmbH beteiligt.
Gütersloh, 19.06.2024
Der Geschäftsführer
Holger Hartmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
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