AAV Service
GmbH
Allershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
462.852,13 |
471.226,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
462.851,13 |
471.225,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
119.297,34 |
108.900,40 |
| I.
Vorräte |
59.534,42 |
57.598,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.087,47 |
29.653,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.675,45 |
21.648,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
708,36 |
51,10 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
34.349,59 |
| Aktiva |
582.857,83 |
614.527,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.574,86 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.615,72 |
25.615,72 |
| II.
Verlustvortrag |
59.965,31 |
83.821,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
66.924,45 |
23.855,87 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
34.349,59 |
| B.
Rückstellungen |
5.900,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
543.657,97 |
608.418,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
136.746,18 |
154.341,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
406.911,79 |
454.076,49 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.500,00 |
20.500,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
725,00 |
609,00 |
| Summe
Passiva |
582.857,83 |
614.527,22 |
Anhang
Der Jahresabschluss der AAV Service GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden angewendet. Eine
Anpassung der Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet. Die Bewertungsmethoden
entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
wurden berücksichtigt.
Es wurde eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz
gefertigt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Änderungen bei der
Ausübung von Bewertungswahlrechten haben sich
gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nominalwert, die
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis
zu 1 Jahr betragen EUR 36.087,47. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf insgesamt EUR 136.746,18.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5
Jahren bestehen in Höhe von EUR 406.911,79.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit Ihrem Nominalwerten erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten, soweit sie
passivierungsfähig sind. Steuerrückstellungen zur
Berücksichtigung des tatsächlichen Steueraufwands
des Wirtschaftsjahres wurden gebildet. Rückstellungen
für latente Steuern waren nicht zu bilden. Eine
Abzinsung für Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als 1 Jahr war nicht vorzunehmen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden. Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestanden nicht.
Gliederung und Bewertung der Bilanz-Positionen
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aus der Bilanz
nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Vom Wahlrecht des Verzichts der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wurde gem. § 286
Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Zum alleinigen Geschäftsführer der
Gesellschaft ist bestellt Herr Rainer Maurer. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Allershausen, den
25.03.2025
gez.
Rainer Maurer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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