Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 183742
Vorher
Print - Produkt GmbH
Eingetragen
26.1.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Vermittlung und Durchführung von Leistungen und Beratung von Unternehmen jeweils im graphischen Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Burgstaller
seit 17.1.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Poing
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

unique sense GmbH

(vormals: "Print - Produkt GmbH")

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


1190

1809

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


633

963

II. Sachanlagen


557

846

B. Umlaufvermögen

95378

73347

I. Vorräte

13036

35208

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

80625

33443

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1717

4695

C. Aktive Rechnungsabgrenzung

280

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1761

10774

Summe Aktiva

98329

86210



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Rückstellungen


4052

3433

B. Verbindlichkeiten

94277

82777

Summe Passiva

98329

86210

ANHANG

Allgemeine Angaben

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterun­gen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip. Diese Bewertungsansätze sind, trotz der angesichts der Kapitalstruktur grundsätzlich entstehenden Bedenken, auf ausdrückliche Anweisung von seiten der Geschäftsleitung gewählt worden.

Die Geschäftsleitung ist auf die grundsätzliche Problematik der Bewertung und die damit verbunde­nen rechtlichen Verpflichtun­gen hingewiesen worden. Dies wird durch nachstehende Unterschrift bestä­tigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben bestan­den i.H.v. € 94.276,80.

Die latenten Steuern sind unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 33% ermittelt worden.

Sonstige Angaben

Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch

- Herrn S. Jacobs, München

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

Haftungsverhält­nisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Geschäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.

 

S. Jacobs

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.09.2012

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