IncogniCom
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.985,75 |
2.583,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
760,42 |
498,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.225,33 |
2.085,63 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.530,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.516,20 |
15.333,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
13.459,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.040,79 |
5.304,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.239,66 |
6.736,15 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.530,45 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.216,20 |
574,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.216,20 |
574,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.516,20 |
15.333,98 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IncogniCom GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber
hinaus konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und macht von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§ 266 Abs. 1 S. 3,
§ 274a und
§ 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel
Diese Bilanzposten sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Pauschalwertberichtigungen waren
nicht notwendig.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Eigenkapital
Die Handelsregistereintragung der Gesellschaft des
gezeichneten Kapitals lautet auf Euro 25.500,00. Die
ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen wurden
gemäß
§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB
offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der
Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.216,20
(Vorjahr: Euro 574,77).
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2010
|
31.12.2010
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1,6
|
1,6
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,7
|
0,7
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
2,3
|
2,3
|
0,0
|
0,0
|
4.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Werner Bremer
|
ausgeübter Beruf:
|
Software-Ingenieur
|
Angaben zum Kapitalfehlbetrag
Über den eingetretenen Verlust der Hälfte
des Stammkapitals wird den Gesellschaftern anlässlich
der zur Feststellung des Jahresabschlusses einzuberufenden
Gesellschafterversammlung nach § 49
Abs. 3 GmbHG zum wiederholten Mal berichtet.
Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn
liegt nach Auffassung der Geschäftsführung noch
nicht vor, da die Gesellschaft von den Gesellschaftern noch
die ausstehenden Einlagen einfordern kann, was die
buchmäßige Überschuldung umgehend
beseitigen würde. Nach dem Gesamtbild der
Verhältnisse ist die Fortführung der Gesellschaft
somit überwiegend wahrscheinlich.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
654,97
|
5.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Nürnberg, den 28.
Dezember 2011
|
|
Werner Bremer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|