Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Inventio Consulting GmbH
Am Kleinbahnhof 2, 25746 Heide, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Anita Helga Schwaß | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Inventio Consulting GmbHHeideJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangDer Jahresabschluss der "Inventio Consulting GmbH", Heide wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. § 264 HGB Absatz 1a:
Absatz 2 Satz 2: Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist das Unternehmen eine kleine Kapitalgesellschaft. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsmethoden II. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze § 284 HGB Absatz 2:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden, soweit in dem Wirtschaftsjahr entwickelt, mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen- stände und gemäß der steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und die früheren Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Satz 2: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden. entfällt
Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. Absatz 3: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. III.1. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
entfällt II. Sachanlagen:
entfällt III. Finanzanlagen
entfällt III.2. Weitere Aktivposten § 285 Nr. 20 HGB: Finanzinstrumente von Kreditinstituten entfällt § 285 Nr. 25:HGB: Verrechnete Vermögensgegenstände entfällt § 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen gegenüber Gesellschaftern entfällt § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB: Davon-Vermerk in der Bilanz § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen. § 268 Abs. 6 HGB in Verbindung mit:§250 Abs. 3 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen. §274 HBG: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen. III.3. Eigenkapital § 29 Absatz 4 GmbHG Angaben zu in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträgen Ausweis in der Bilanz III.4. Rückstellungen § 285 Nr. 24 HGB: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen( Altzusagen) entfällt Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG entfällt Art. 67 Absatz 4 EGHGB: Überdeckung aufgrund nicht aufgelöste Rückstellungen nach BilMoG entfällt III.5. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 HBG: Angaben zu Verbindlichkeiten a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren nur der Restbetrag ist anzugeben ( die erste 5 jahre sind herauszurechnen) entfällt b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind
§ 285 Nr. 2 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. § 285 Nr. 3 Buchstabe a HGB: Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind:
§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Haftungsverhältnisse wurden zugunsten der Geschäftsführer bzw. Mitglieder eines evtl. Aufsichtrsrat/Beirats nicht übernommen. § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB: Davon-Vermerk in der Bilanz § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen. § 42 Absatz 3 GmbHG: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfällt III.6. Sonstige Passiva § 285 Nr. 26: bis 30 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. § 285 Nr. 3 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 15 Bis 15 Buchstabe a: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. Nr. 17: bis 19: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 21 bis 22: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten § 254 HGB wird nicht angewandt. IV. § 285 Nr. 8 HGB: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. § 285 Nr. 31 HGB: Betrag und die der Art der Einzelnen Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Grössenordnung oder Bedeutung: entfällt § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB: Davon-Vermerk in der Bilanz § 29 Absatz 4 Satz 2 GmbHG: Angaben zu in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträgen Davon-Vermerk in der Bilanz V. A V. 1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu bemerken: Haftungsverhältnisse
- Verpflichtungen betreffend der Altersversorgung EUR 8.080,00 - Verpflichtungen gegenüber verbundener Unternehmen EUR 0,00 - Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen EUR 0,00 § 285 Nr. 7 HGB: Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeinehmer: 8,75 § 291 Absatz.2 Nummer 4 HGB Angaben zur Ausserplanmäßiger Abschreibung Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen. Nr. 9 Buchstabe a und b: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 10: bis 12 Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 14: Konzernabschluss: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 14a: konzernabschluss: Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen. Unterschrift der Geschäftsführung gez. Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses17.12.2021 |
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