Poggemann
Landtechnik GmbH
Bad
Iburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.860,00 |
55.967,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.859,00 |
55.966,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
614.083,61 |
514.768,94 |
| I.
Vorräte |
389.497,18 |
304.360,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.942,40 |
209.128,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.644,03 |
1.279,90 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
254.740,83 |
142.548,12 |
| Aktiva |
905.684,44 |
713.284,06 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
167.548,12 |
169.586,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
112.192,71 |
-2.038,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
254.740,83 |
142.548,12 |
| B.
Rückstellungen |
104.200,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
801.484,44 |
710.284,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
740.617,56 |
622.537,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.866,88 |
87.746,90 |
| Passiva |
905.684,44 |
713.284,06 |
sonstige Berichtsbestandteile
Poggemann Landtechnik GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma Poggemann Landtechnik GmbH hat ihren Sitz
in Bad Iburg. Sie ist beim Amtsgericht Osnabrück unter
der Nummer HRB 210625 eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Poggemann Landtechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und der Gesellschaftsvertrag beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs.1, 276 Abs.1 sowie § 288 HGB in
Anspruch genommen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die
wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt Anhang
aufgeführt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Jahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
Umsatzerlöse wurden nach § 277 Abs.1 HGB
entsprechend den Vorschriften des BilRUG gegliedert.
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Aufgrund der beabsichtigten Einstellung des
Geschäftsbetriebes wurde die Bewertung nicht gem.
§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen, sondern erfolgte gem. § 252 Abs. 2 HGB
unter Zerschlagungsgesichtspunkten zum Zeitwert. Insofern
können sich Abweichungen zum Vorjahr im Hinblick auf
die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
auf die Vergleichbarkeit ergeben.
Eine Liquidation der Gesellschaft ist nicht
vorgesehen. Die Gesellschafterin Poggemann GmbH sowie die
Poggemann UG haben zum Zweck der Vermeidung des
insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus
Rangrücktrittserklärungen erteilt.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2019
wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue
Rechnung vorgetragen.
Aktiva
Die Bewertung des Anlage- und Vorratsvermögens
konnte nach den bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da im Folgejahr
voraussichtlich eine Veräußerung der
Vermögensgegenstände zu Buchwerten erfolgen wird.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen sowie ggf.
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zinsen
für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von bis zu
800,00 Euro im Sinne des § 6 Abs.2 EStG werden soweit
vorhanden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei
der Bewertung beachtet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bewertet, oder, sofern erforderlich, zum
niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Bestehende Bestandsrisiken wegen Ungängigkeit,
Lagerreichweite sowie Marktpreisentwicklung wurden
ausreichend berücksichtigt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
abgezinst.
Erkennbaren Risiken bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Abdeckung
des allgemeinen Kreditrisikos bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Als uneinbringlich
eingeschätzte Forderungen werden ggf. abgeschrieben.
Die
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr auf der
Aktivseite einen "
Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von EUR 254.740,83 aus. Zur Beseitigung der
insolvenzrechtlichen Überschuldung hat die
Gesellschafterin Poggemann GmbH in Höhe von TEUR
225,00 und die Poggemann UG in Höhe von TEUR 30,0 eine
Rangrücktrittserklärung abgeben. Aufgrund der
weiter bestehenden Passivierungspflicht wird die
Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin wie
bisher unter den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen und die Verbindlichkeit
gegenüber der Poggemann UG unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Passiva
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Gem. § 249 HGB wurde für drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung in
Höhe von TEUR 101,7 gebildet, da aufgrund der
Betriebseinstellung Aufwandsüberschüsse aus
Mietverträgen u.ä. sowie Verluste aus der
Abwicklung von offenen Aufträgen zu erwarten sind.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
die nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen sind, sind in
dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen enthalten.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren i.S. des § 275 HGB aufgestellt.
4. Angaben und Erläuterungen zu Posten der
Bilanz
Zum Abschlussstichtag haben sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögens-gegenstände wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
In den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 14,2 (Vorjahr:
TEUR 0,8) ausgewiesen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von TEUR 20,8 eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 40,1 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche
weitere Verbindlichkeiten haben zum
Abschlussstichtag wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 538,0 (Vorjahr: TEUR 403,8), die unter
den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen ausgewiesen werden.
Unter den
sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von TEUR 15,8 (Vorjahr: TEUR 17,0)
sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von
TEUR 1,1 (Vorjahr: TEUR 0,9) ausgewiesen.
5. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB gemäß
der Fassung des BilRUG ausgewiesen.
6. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse sind vollständig
auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen
jährliche Verpflichtungen in Höhe von
derzeit TEUR 31,2 p.a.. Die aus diesen Verträgen
resultierenden Aufwandsüberschüsse wurden durch
die Bildung einer Drohverlustrückstellung
berücksichtigt. Weitere sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen,
begonnenen Investitionen, künftigen
Großreparaturen und Umweltschutzmaßnahmen
bestehen nicht.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 7
Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung
aufgestellt. Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 112,2
ab.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum Abschlussstichtag bestanden gegenüber
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 14.166,45
(Vorjahr TEUR 0,8) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 537.969,79 (Vorjahr TEUR 403,8).
Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Rainer Poggemann, Bad Iburg, geführt. Der
Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der ausgeübte Beruf des Geschäftsführers
entspricht der Organstellung.
Bad Iburg, 21. September 2021
gez. Rainer Poggemann
Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2021 festgestellt.
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