Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
SI System Inkasso GmbHLiquidiert
Brucknerstraße 15, 70195 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Melzer seit 23.3.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SI System Inkasso GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2911 der SI System Inkasso GmnbH, Stuttgart A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss I. Die SI System Inkasso GmbH, Stuttgart ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Gundlage der Gliederungs-, Bilanlzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzden zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachet. II. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig ist. III. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt. Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig. IV. Die Restlaufzeitvermerke bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Bilanztabeloau vermerkt. V. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. VI. Per 01.10.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte werden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Der vorliegende Jahresabschuss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahreswete werden in 2010 dementsprechend nicht angepasst. Ab 2011 wird das Stetigkeitsprinzip wieder beachtet. 2. Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und die Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weit nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauern zu dienen. 5. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 246 HGB gebildet. 6. Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II . Bewertungsmethoden 1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden a) Die Wertansätze der Eröffnungsbiland des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächlich hat die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss vom 20.03.2012 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und dies beim Handelsregister angemeldet. b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. c) Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Auswirkungen auf die Bewertungsvorschriften ergeben sich durch den Auflösungsbeschluss nicht. d) Aus rein steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen bzw. Abschreibungen erfolgten nicht. 2. Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden a) Anlagevermögen: Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsberieb dauernd zu dienen. Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde. Im Geschäftsjahr wurden die Geringwertigen Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis 410,-- EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ansonsten erfolgte die Zuführung zum Sammelposten. Soweit der nach vorstehenden Grunsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihren am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vogenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
Die Vorräte (Warenbestand) werden nzu den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigsten bezulegenden Stichtagswert bwertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. c) Rückstellungen: Die Rückstellungen wurden in nHöhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. d) Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist im Erläuterungsbericht dargstellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§268 Abs. 2HGB). Der Anlagespiegel im Anhang ist nicht offenlegungspflichtig. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensstände haben i.H.v. EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 3. Aktive latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach ³ 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Eigenkapital / Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse bestehen auf den Abschlussstichtag nicht. 6. Sonstige finzanzielle Verpflichtungen Die Geschäftsräume sind im Rahmen eines kurzjährigen Mietvertrages der Gesellschaft überlassen. Weitere wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtg nicht. C. Sonstige Pflichtangaben I. Der Geschäftsführung gehört unverändert an: Herr Harry Vogel 1. An den Geschäftsführer wurden keine Kredite gegeben, und es bestehten insoweit keine Forderungen. 2. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigehen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. 3. Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt. 4. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 268 Abs. 4 HGB. II. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bertragen 3.435,55 EUR.
Harry Vogel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.04.2013 |
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