Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 3685
Eingetragen
13.11.1998
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Betrieb einer Handelsvertretung, eines Einzelhandels mit Waren aller Art; eines Imbiß, einer Autowaschanlage, Durchführung von KFZ- Serviceleistungen, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle erbracht werden dürfen und insbesondere der Betrieb einer oder mehrerer Tankstellen.

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Grohmann
seit 17.9.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grohmann GmbH

Ortenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.08.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 46.050,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.400,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.650,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 46.050,99

Passiva

31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.064,95
I. gezeichnetes Kapital 27.098,47
II. Gewinnvortrag 11.801,92
III. Jahresfehlbetrag 12.835,44
B. Rückstellungen 8.634,40
C. Verbindlichkeiten 11.351,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.351,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 46.050,99

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Grohmann GmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 28. August 2009 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen:

-  Eröffnung der Liquidation zum 28.08.2009.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Beim Anlagevermögen ist in der Handelsbilanz eine Umbewertung und eine Umgliederung vorzunehmen.

Die Gegenstände sind als sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens zu bewerten.

Für sie gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB. Maßgeblich ist der am Absatzmarkt orientierte Markt-, Börsen- oder Zeitwert.

Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt nicht mehr, da die Auflösung einen begründeten Ausnahmefall darstellt.

In der Steuerbilanz ist das Anlagevermögen unverändert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu bewerten.

Forderungen sind in der Handelsbilanz mit ihrer erwarteten Zahlungshöhe anzusetzen. In der Steuerbilanz sind Forderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz sind aufzulösen, da die Periodenabgrenzung nicht mehr erforderlich ist.

In der Steuerbilanz sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten weiterhin nach § 5 Abs. 5 EStG zu bilden.

Das Eigenkapital kann zu einem Posten "Liquidationskapital" zusammengefasst werden. Eine solche Zusammenfassung ist allerdings vom Liquidationszweck her nicht notwendig.

Rückstellungen sind in der Handelsbilanz mit ihrem in kaufmännischer Weise notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. In der Steuerbilanz sind Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG anzusetzen.

Verbindlichkeiten sind in der Handelsbilanz zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. In der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusetzen.

Der Grundsatz der Bilanzkontinuität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist nicht mehr anzuwenden, da die Vermögensgegenstände und die Schulden neu zu bewerten sind und als Anlagevermögen in Umlaufvermögen umzugliedern sind.

Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB gilt nicht mehr, wenn Gegenstände einheitlich als Sachgesamtheit veräußert werden und hierfür zumindest ein bindendes Kaufangebot vorliegt.

Das allgemeine Vorsichtsprinzip sowie darauf abgeleitete Realisations- und Imparitätsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB haben keine Bedeutung mehr.

Dies gilt auch für das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 Nr. 1 HGB, da nunmehr die Vermögensgegenstände mit den vorsichtig geschätzten voraussichtlichen Veräußerungserlösen unter Berücksichtigung der Veräußerungskosten anzusetzen sind.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 11.351,64 (Vorjahr: Euro 0,00).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Keine

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Sandra Grohmann


Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:

Kreditentwicklung
Betrag
 
Euro
Stand bisheriger Kredite
0,00
Rückzahlungen im Berichtsjahr
5.000,00
Neuvergaben im Berichtsjahr
49.400,00
=  neuer Kreditbestand
44.400,00
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
 
 
Auszahlungsbetrag
49.400,00
Euro
Rückzahlungsbetrag
5.000,00
Euro
Zinssatz
0,00
%
Laufzeit
<1
Jahre
Sicherheiten
Keine
 
 


Aus Gründen der Geringfügigkeit wurden weder Zinsen vereinbart noch eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der steuerlichen Gewinnermittlung angesetzt.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
10.419,54


Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Unterschrift der Geschäftsführung

Ortenberg, 23.01.2012
 
Ort, Datum
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2012 festgestellt.

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