Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 53005
Eingetragen
29.1.1992
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Verleih und der Verkauf von Computer Hard- und Software sowie das Konfigurieren von Computersystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Reiner Wagner
seit 26.1.2024
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ESG Computer GmbH

Mörfelden-Walldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 2,00 2,00
I. Sachanlagen 2,00 2,00
C. Umlaufvermögen 39,52 37,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39,52 37,05
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.474,22 12.172,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.298,04 24.993,61

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 37.736,85 37.486,50
III. Jahresfehlbetrag 301,96 250,35
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 12.474,22 12.172,26
B. Rückstellungen 235,00 290,00
C. Verbindlichkeiten 25.063,04 24.703,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.298,04 24.993,61

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanzierung der Bilanz erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 266 und § 267 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 und § 276 HGB.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung angesetzt. Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände wird linear vorgenommen. Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens wird linear vorgenommen.

Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert. Bei Neuzugängen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe.

Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt.

Das Umlaufvermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ggf. vermindert um vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs.

Sonstige Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlußstichtag darstellen.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. In den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen enthalten.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei Absicherung des Wechselkursrisikos durch ein Devisentermingeschäft wurde eine Bewertungseinheit gebildet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Rainer Wagner

 

Mörfelden-Walldorf, 20. Dezember 2011

Geschäftsführer

Rainer Wagner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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