Grundstücksverwaltung Weisheit GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Weisheit seit 14.8.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WDG Weisheit Distributions Gesellschaft mbHFrechenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Auf die Darstellung des Anlagengitters wurde gem. §§ 268 Abs. 2, 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Gemäß der §§ 277 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3, 276 Satz 2 HGB wurde ebenfalls auf die Darstellung der wesentlich außerordentlichen Posten hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art sowie auf periodenfremde Aufwendungen und Erträge im Anhang verzichtet. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist mit der des Vorjahres nur bedingt vergleichbar durch die Anwendung von BilMoG (Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Bei der Umstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurde von dem Beibehaltungsrecht Gebrauch gemacht. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der kaufmännischen Beurteilung der jeweiligen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes unter Hinzuziehung des § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 EUR wurden sofort abgeschrieben. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Vorräte Vorräte sind nicht vorhanden. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. Betriebsaufspaltung Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAllgemeines Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §288 Abs. 1 iVm § 284 Abs. 2 Nr. 4 iVm § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17,19, 21, 22 und 29 HGB Gebrauch gemacht. Aktivposten Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,00 EUR entfallen 0,00 EUR auf die sonstigen Vermögensgegenstände (davon gegenüber Gesellschaftern: 0,00 EUR). Das Unternehmen ist an keiner Gesellschaft mit mindestens 1/5 beteiligt. Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn höher war als das handelsrechtliche Ergebnis, wurde gem. § 274 Abs. 2 HGB ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern in Höhe von 34.291,00 EUR gebildet. Der latente Steuerertrag wird in den nächsten Jahren aufgelöst. Der Ergebnisunterschied, der zu der aktivischen Steuerabgrenzung führte, beruhte auf folgendem Unterschied:
Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis mit dem Verlustvortragskonto zu verrechnen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wurde gesichert. Rückstellungen Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §288 Abs. 1 iVm § 284 Abs. 2 Nr. 4 iVm § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17,19, 21, 22 und 29 HGB Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §288 Abs. 1 iVm § 284 Abs. 2 Nr. 4 iVm § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17,19, 21, 22 und 29 HGB Gebrauch gemacht. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG entfallen 0,00 EUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Geschäftsführer befreit. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 16.08.2012 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
Frechen, den 16.08.2012 gez.: David Weisheit, Geschäftsführer |
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