Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 765584
Vorher
Daimler Pensionsfonds AG
Eingetragen
28.6.2018
Branche
Pensionskassen und PensionsfondsBeteiligungsgesellschaftenMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Der Betrieb des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 236 ff. VAG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Felix Adler
seit 10.2.2026
Vorstandsmitglied
Daniela Ocker
seit 8.12.2025
Prokura
Alexandra Speigel
seit 8.12.2025
Vorstandsmitglied
Ronny Flohr
seit 8.12.2025
Prokura
Felix Dr. Herbold
seit 15.4.2021
Vorstandsmitglied
Michael Dr. Hörz
seit 25.1.2019
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

in Euro 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Andere Kapitalanlagen 4.207.408 4.175.684
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 6.219.117.532 6.316.073.303
C. Forderungen
I. Sonstige Forderungen 5.727 4.260
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 88.289 123.084
Summe der Aktiva 6.223.418.956 6.320.376.331

Passivseite

in Euro 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 3.000.000 3.000.000
II. Kapitalrücklage 1.127.162 1.127.162
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.594 4.594
IV. Bilanzgewinn 79.819 87.279
4.211.575 4.219.035
B. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Deckungsrückstellung 6.219.117.532 6.316.073.303
C. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 88.349 82.346
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Sonstige Verbindlichkeiten 1.500 1.647
Summe der Passiva 6.223.418.956 6.320.376.331


Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die in den Vermögensverzeichnissen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Stuttgart, den 10. April 2023

Prof. Dr. Eckhard Kreßel
Treuhänder


Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.

 

Frankfurt am Main, den 10. April 2023

Dr. Olena Roman
Verantwortlicher Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Posten 2023 2023 2022
in Euro
I. Pensionsfondstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 44.436.831 277.840.955
b) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 13.931.533 0
58.368.364 277.840.955
2. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 366.589.198 0
3. Aufwendungen für Versorgungsfälle
a) Zahlungen für Versorgungsfälle -521.815.952 -524.835.432
4. Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung 96.955.772 1.711.574.441
5. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen -9.600 -20.385
b) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0 -61.915.406
-9.600 -61.935.791
6. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 0 -1.402.502.956
7. Pensionsfondstechnisches Ergebnis 87.782 141.217
II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 5.013 25.363
2. Sonstige Aufwendungen -100.255 -87.362
-95.242 -61.999
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -7.460 79.218
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -7.460 79.218
6. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 87.279 12.022
7. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 0 -3.961
8. Bilanzgewinn 79.819 87.279

Anhang

Grundlagen und Methoden


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (ehemals Daimler Pensionsfonds AG) wurde am 15. Juni 2018 als 100%ige Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG mit Sitz in Stuttgart gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart erfolgte am 28. Juni 2018 unter der Nummer HRB 765584. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 30. November 2018 erteilt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 236 ff. VAG).


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat mit der Mercedes-Benz Group AG als Trägerunternehmen einen Pensionsfondsvertrag abgeschlossen und führt nach dessen Maßgabe in Verbindung mit dem Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 ehemals unmittelbare Leistungszusagen der Mercedes-Benz Group AG durch. Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag vom 7. Dezember 2018, geändert mit Datum vom 28. März 2023, übernimmt die Mercedes-Benz Group AG die Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG.


Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere den §§ 238-289 HGB, den §§ 341ff. HGB sowie den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und den §§ 6-9 Satz 1, §§ 11, 12, 18-20 und 2224 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt und in Euro ausgewiesen.


Das Geschäftsjahr der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG entspricht dem Kalenderjahr.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Kapitalanlagen


Die Bewertung der Kapitalanlagen für eigenes Risiko der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG erfolgt mit dem Niederstwertprinzip (§ 341b i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB) zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag bzw. bei Kapitalisierungsprodukten zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Bilanzwert.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern


Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i.V.m. § 36 RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem von der Bank bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft gemeldeten Zeitwert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern


Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. den aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen nach der retrospektiven Methode ermittelt, da der Wert des für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildeten Vermögens die aufsichtsrechtliche Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) übersteigt.


Die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 erfolgt auf Basis der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Zum Bilanzstichtag wird ein Rechnungszins von 2,90 % p.a. zugrunde gelegt. Ausgangspunkt für die biometrischen Rechnungsgrundlagen bilden die Heubeck-Richttafeln 2005 G, auf die nach den Verhältnissen des Trägerunternehmens Abschläge vorgenommen wurden. Die biometrischen Rechengrundlagen werden durch den Verantwortlichen Aktuar regelmäßig überprüft und anhand der im Bestand beobachteten Sterblichkeit validiert.

Andere Rückstellungen


Die anderen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Andere Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Kapitalanlagen


Die im Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Anlage erfolgt unverändert in Kapitalisierungsprodukte eines Lebensversicherungsunternehmens. Die Kapitalisierungsprodukte werden zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Bilanzwert angesetzt und unter den anderen Kapitalanlagen ausgewiesen.


Die Entwicklung der im Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen stellt sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:

Kapitalanlagen
in Euro
Bilanzwerte
01.01.2023
Zugänge Abgänge Zuschrei-
bungen
Abschrei-
bungen
Bilanzwerte
31.12.2023
1. Andere Kapitalanlagen 4.175.684 96.224 64.500 - - 4.207.408

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hält 100 % der Anteile am PF-Star-Fonds, einem inländischen Investmentvermögen (Spezial-AIF), das größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere investiert ist. Die Anteile können täglich zurückgegeben werden. Die Bewertung erfolgt zum Zeitwert.


Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von 44.145.355 Euro, die im Wesentlichen wieder im Spezial-AIF angelegt wurde.

Die Entwicklung der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stellt sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar: 1)

Kapitalanlagearten
in Euro
Bilanzwerte
01.01.2023
Zugänge Abgänge Nicht
realisierte Gewinne
Nicht
realisierte
Verluste
Bilanzwerte
31.12.2023
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.315.722.648 44.145.322 508.068.899 366.589.198 - 6.218.388.269
2. Einlagen bei Kreditinstituten 350.655 566.340.089 565.961.481 - - 729.263
3. Summe 6.316.073.303 610.485.411 1.074.030.380 366.589.198 - 6.219.117.532

1) Für die Zuordnung zu den Kapitalanlagearten gelten die §§ 6 und 7 sowie 5 der RechPensV in Verbindung mit den §§ 7 bis 9 Satz 1, §§ 11 und 12 der RechVersV entsprechend.

Eigenkapital


Das gezeichnete Kapital der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beträgt 3.000.000 Euro und ist eingeteilt in 3.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 Euro, die nur mit Zustimmung der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG übertragbar sind. Die Einlage erfolgte am 15. Juni 2018 und ist vollständig geleistet.


Am 23. Juli 2018 wurde eine Zuzahlung in das Eigenkapital in Höhe von 1.500.000 Euro geleistet, die in die Kapitalrücklage eingestellt und dem Organisationsfonds nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG zugeordnet wurde.


Im Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresfehlbetrag von 7.460 Euro (Vorjahr Jahresüberschuss: 79.218 Euro) entstanden. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 87.279 Euro ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Bilanzgewinn von 79.819 Euro.

Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern


Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Wert der Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 6.219.117.532 Euro (Vorjahr: 6.316.073.303 Euro).


Die aufsichtsrechtliche Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV beläuft sich auf 5.294.096.878 Euro (Vorjahr: 5.037.742.435 Euro).

Sonstige Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und für Steuerberatung.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Kapitalanlagen


Die in der Position I.1.a der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge aus Kapitalanlagen enthalten in Höhe von 44.340.607 Euro (Vorjahr: 277.766.871 Euro) Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I) und in Höhe von 96.224 Euro (Vorjahr: 74.084 Euro) Erträge aus Kapitalanlagen des Eigenvermögens (Aktivposten A.I).


Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen entstanden in Höhe von 13.931.533 Euro (Vorjahr: 0 Euro) durch die Veräußerung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I).


Die nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen, die aus Kurswertsteigerungen der Anlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern resultieren, betragen 366.589.198 Euro (Vorjahr: 0 Euro).

Aufwendungen für Kapitalanlagen


Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen in Höhe von 9.600 Euro (Vorjahr: 20.385 Euro) entfallen auf die Vergütung der Treuhänder für das Sicherungsvermögen. Die im Vorjahr dort ebenfalls ausgewiesenen Negativzinsen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.


Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Vorjahr: 61.915.406 Euro) durch die Veräußerung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I) sind im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.

Sonstige Erträge


Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Zinserträge in Höhe von 4.897 Euro (Vorjahr: 23.669 Euro).

Sonstige Aufwendungen


Die sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem die Aufwendungen für Beratungs- und Prüfungsleistungen.


Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Honorare in Höhe von 59.800 Euro (Vorjahr: 55.000 Euro) und nicht abziehbare Vorsteuer von 11.362 Euro (Vorjahr: 10.450 Euro) als Aufwand erfasst worden.


Für Steuerberatungsleistungen sind Honorare in Höhe von 13.303 Euro (Vorjahr: 13.400 Euro) und nicht abziehbare Vorsteuer von 2.527 Euro (Vorjahr: 2.546 Euro) als Aufwand angefallen.

Bilanzgewinn


Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.460 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr (87.279 Euro) schlägt der Vorstand vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 79.819 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag mit der Mercedes-Benz Group AG übernimmt diese unentgeltlich die Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG.

Konzernzugehörigkeit


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG in Stuttgart.


Die Gesellschaft hat das Bestehen der Beteiligung entsprechend § 20 Abs. 6 AktG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.


In den Konzernabschluss nach § 315e HGB der Mercedes-Benz Group AG wird sie aufgrund der Planvermögenseigenschaft nach IAS 19 nicht einbezogen.


Der Konzernabschluss der Mercedes-Benz Group AG wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht.

Geleistete Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein a.G.


Die Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. für die von der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG durchgeführten Versorgungszusagen trägt die Mercedes-Benz Group AG.

Besondere Ereignisse nach Ende des Berichtsjahres


Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben, sind nach dem Ende des Berichtsjahres nicht eingetreten.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats


Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind wie folgt besetzt:

Mitglieder des Vorstands


Silke Gubo (Vorsitzende), Stuttgart, Bereichsleitung Treasury Risk Management der Mercedes-Benz Group AG


Matthias End, Stuttgart (bis 31. August 2023), Bereichsleitung FC Governance Methoden & Prozesse der Mercedes-Benz AG


Dr. Felix Herbold, Stuttgart, Bereichsleitung Compensation & Benefits der Mercedes-Benz Group AG


Teilhard Zeilmann, Karlsruhe (ab 1. September 2023), Bereichsleitung FC Governance Methoden & Prozesse der Mercedes-Benz AG

Mitglieder des Aufsichtsrats


Dr. Annette Matzat (Vorsitzende), Direktionsleitung HR Policies & Services der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart


Steffen Hoffmann (stellvertretender Vorsitzender), Direktionsleitung Treasury & Investor Relations der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart


Gerrit-Michael Dülks, (ab 1. September 2023)
Direktionsleitung Mercedes-Benz Group Finance/Chief Accounting Officer der Mercedes-Benz Group AG und der Mercedes-Benz AG, Stuttgart


Robert Köthner, (bis 31. August 2023)
Direktionsleitung Financial Performance, Finance Governance & Operations der Mercedes-Benz AG und Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart


Eckehard Mosler, Bereichsleitung Legal Finance, Capital Markets and Corporate Law/Associate General Counsel der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart


Tim Zech, Direktionsleitung Taxes & Fiscal Matters der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart

Vergütung


Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung.


Der Vorstand

 

Stuttgart, den 29. April 2024

Silke Gubo (Vorstandsvorsitzende)
Dr. Felix Herbold
Teilhard Zeilmann

Lagebericht

Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit sowie organisatorische und rechtliche Struktur


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (ehemals Daimler Pensionsfonds AG) wurde am 15. Juni 2018 als 100%ige Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG mit Sitz in Stuttgart gegründet und am 28. Juni 2018 ins Handelsregister eingetragen. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte am 30. November 2018.


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat mit der Mercedes-Benz Group AG am 7. Dezember 2018 den Pensionsfondsvertrag zum Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 geschlossen. In diesem Vertrag hat sich die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG zur Durchführung von Leistungszusagen gemäß § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, die bis zum Dezember 2018 von der Mercedes-Benz Group AG als Direktzusagen gewährt wurden. Die Versorgungsberechtigten erwarben dabei einen Rechtsanspruch gegen die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG. Die Auszahlung von Versorgungsleistungen durch die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG erfolgte erstmals im Geschäftsjahr 2019.


Details zur Bestandsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind der Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen gemäß Muster 4 RechPensV zu entnehmen.


Versorgungsleistungen werden von der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG gemäß § 236 Abs. 2 VAG erbracht. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG übernimmt die Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aufgrund der durchgeführten Zusagen nur insoweit, als dass das Trägerunternehmen seinen Finanzierungsverpflichtungen nach dem Pensionsfondsvertrag insgesamt nachkommt und der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ausreichende Deckungsmittel zur Verfügung stellt. Für die Erfüllung der durchgeführten Zusagen, für die die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG keine ausreichenden Deckungsmittel zur Verfügung hat, bleibt der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet.


Zwischen der Mercedes-Benz Group AG und der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG wurde am 7. Dezember 2018 ein Funktionsausgliederungsvertrag geschlossen, welcher mit Datum vom 28. März 2023 geändert wurde. Demnach übernimmt die Mercedes-Benz Group AG die Verwaltungsaufgaben der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt durch die Mercedes-Benz Group AG oder durch von ihr bestellte Dritte. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Konjunkturelle Entwicklung


Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Berichtsjahr besser als zu Jahresbeginn erwartet und wuchs mit 2,7 % zwar etwas langsamer als im Vorjahr (3 %) jedoch nur leicht unter dem langfristigen Trend. Die wachstumsdämpfenden Effekte einer markanten und synchronen Straffung der Geldpolitik vieler Notenbanken wurden dabei durch positive Impulse vonseiten der Fiskalpolitik und niedrigere Energie- und Rohstoffpreise abgemildert. Allerdings gab es deutliche Unterschiede zwischen und teils auch innerhalb der einzelnen Regionen. Die unerwartete Widerstandskraft der US-Wirtschaft in Anbetracht der massiven geldpolitischen Straffung war der Hauptgrund für diese positive Entwicklung, aber auch einige große Schwellenländer wie Indien oder Brasilien konnten die Erwartungen übertreffen. Dagegen zeigten sich die Volkswirtschaften Europas und Chinas eher schwach. In diesem Umfeld verlangsamte sich auch der Welthandel und schrumpfte im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 %.


In der Eurozone entwickelte sich die Wirtschaft verhalten, obwohl die enormen Belastungen durch hohe Energiepreise gegenüber dem Vorjahr spürbar nachließen. Trotzdem blieb der Industriesektor massiv unter Druck und schrumpfte im Gesamtjahr deutlich. Der private Konsum stagnierte über weite Strecken angesichts weiterhin hoher, wenn auch rückläufiger Inflationsraten und steigender Zinsen. Die Inflation in der Eurozone lag im Jahresdurchschnitt mit 5,4 % nach wie vor deutlich über dem Notenbankziel von rund 2 %, sodass auch die Europäische Zentralbank an ihrem Kurs der geldpolitischen Straffung festhielt; der Leitzins stieg im Jahresverlauf um weitere 200 Basispunkte auf 4,5 %. Nachdem die Wirtschaft der Eurozone im ersten Halbjahr, auch dank Aufholeffekten nach der Pandemie und nachlassender Lieferkettenstörungen, noch ein kleines Wachstum verzeichnen konnte, ging die Wirtschaftsleistung in der zweiten Jahreshälfte wieder leicht zurück. Im Gesamtjahr ergab sich damit lediglich ein Plus von 0,5 %.

Entwicklung an den Kapitalmärkten


Bis Ende Oktober 2023 prägten schwaches ökonomisches Wachstum, gemischte Unternehmensergebnisse und steigende geopolitische Risiken durch den Angriff der Hamas in Israel die Aktienmärkte. Sinkende Inflation und einsetzende Zinssenkungserwartungen führten jedoch zum Jahresende zu deutlich steigenden Kursen an den Aktienmärkten. Europäische Staatsanleihen profitierten in mittleren Laufzeiten von niedrigeren Renditen aufgrund schwacher ökonomischer Daten. US-Treasuries und Emerging Market Sovereigns litten hingegen im Jahresverlauf unter der FED-Indikation eines länger andauernden höheren Zinsniveaus, konnten sich allerdings im Rahmen der ab Ende Oktober sinkenden Renditen zum Jahresende hin deutlich erholen. Der Index der wichtigsten Titel im Euroraum, der EURO STOXX 50, schloss mit einer positiven Jahresperformance von 19,2 %. Der deutsche Leitindex DAX 40 gewann im Jahresverlauf 20,3%.

Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen


Am 29. November 2022 trat die Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten (Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung - VersAusgl-AnzV) in Kraft. Danach sind Anzeigen zu Ausgliederungen ausschließlich elektronisch an die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin zu übermitteln. Ziel der BaFin ist es, einen systematischen und auswertbaren Überblick über mögliche (Konzentrations-) Risiken bei Ausgliederungsdienstleistern beaufsichtigter Unternehmen zu erhalten. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat die Anforderungen der Verordnung umgesetzt.


Am 16. Januar 2023 ist die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) in Kraft getreten. Die Verordnung ist ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden. Sie erfasst einen Großteil aller Finanzmarktteilnehmer, darunter auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Verordnung regelt umfassend einen breiten Katalog von IT-sicherheitsrelevanter Fragen. Derzeit befinden sich die in der DORA-Verordnung vorgesehenen Technischen Regulierungsstandards, die die Umsetzung der Verordnung konkretisieren, in der Abstimmung.


Die EU-Kommission hat im Januar 2023 im Rahmen eines Call for Technical Advice die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pension Authority - EIOPA) beauftragt, einen Ratschlag zur Überprüfung der Richtlinie 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV, sog. EbAV-II-Richtlinie) zu unterbreiten. Nach einer öffentlichen Konsultation hat EIOPA den Ratschlag am 28. September 2023 der EU-Kommission übermittelt. Es ist derzeit noch offen, welche Vorschläge die EU-Kommission aufgreifen wird.


Schließlich hat die BaFin am 4. Dezember 2023 drei Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG (Rundschreiben 9/2023 (VA)), von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen (Rundschreiben 10/2023 (VA)) und von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind (Rundschreiben 11/2023 (VA)) veröffentlicht. Gegenstand der Rundschreiben sind Konkretisierungen und Erweiterungen der bis dato in Merkblättern aus 2018 definierten Anforderungen der Aufsicht im Hinblick auf die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von entsprechenden Personen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung


Verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften ist in der Geschäftsstrategie der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG verankert. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist in der Risikostrategie und den Leitlinien der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG geregelt.


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat sich daher bewusst dafür entschieden, auf Unternehmensebene Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Der in der EU-Offenlegungsverordnung geforderten Transparenz im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene wurde auf der Website der Mercedes-Benz Group AG nachgekommen (siehe: https://group.mercedes-benz.com/dokumente/unternehmen/corporate-governance/erklaerungen/mercedes-benz-mbpf-nachhaltigkeitsinformationen-gemaess-eu-offenlegungsverordnung-2023.pdf).


Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hat die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen in Abhängigkeit ihrer Einflussmöglichkeiten und der ihr vorliegenden Informationen berücksichtigt. Im o.g. Bericht sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beschrieben. Die Veröffentlichung der Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2023 wird entsprechend der Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung bis zum 30. Juni 2024 auf der Homepage erfolgen.


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG betreibt mit dem Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 ein Altersversorgungssystem und damit ein Finanzprodukt i. S. der EU-Offenlegungsverordnung. Nach aktueller Einschätzung der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG fällt der Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 nicht unter Artikel 8 Absatz 1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der EU-Offenlegungsverordnung und daher werden nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Produktebene nicht betrachtet. Daher wird gemäß Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung die folgende Erklärung zum Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 gegeben: Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage


Bei der Anlage des Sicherungsvermögens besteht das Kapitalanlageziel der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG darin, langfristig die Bedienung der durchgeführten Versorgungsverpflichtungen zu gewährleisten und somit das Risiko eines Nachschusserfordernisses seitens des Trägerunternehmens zu reduzieren.


Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens erfolgt gebündelt im Rahmen eines Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds) mit festen Anlagebedingungen. Der Spezial-AIF ist als Dachfonds konzipiert. Zur Durchführung der Kapitalanlagepolitik hält der Dachfonds primär Anteile an weiteren Investmentfonds (Zielfonds), in denen unterschiedliche Assetklassen gebündelt sind. Innerhalb der Zielfonds wird die Kapitalanlage durch unterschiedliche Asset Manager umgesetzt, die das jeweilige Vermögen im Einklang mit den vorgegebenen Anlagerichtlinien anlegen. Das Sicherungsvermögen ist größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere investiert.


Am Ende des Berichtsjahres lag im Sicherungsvermögen des Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 ein Kapitalanlagebestand von 6,2 Mrd. Euro vor. Die Verringerung des Sicherungsvermögens im Geschäftsjahr 2023 ist auf die an die Versorgungsberechtigten erfolgten Zahlungen zurückzuführen, die durch die positive Performance der Kapitalanlagen nicht vollständig ausgeglichen werden konnte. Im Rahmen der Prognose für das Jahr 2023 wurde mit diesem leichten Rückgang gerechnet.


Die Anlage des Eigenvermögens der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG in Höhe von 4,2 Mio. Euro erfolgt zum überwiegenden Teil in Kapitalisierungsprodukte eines Lebensversicherungsunternehmens.

Finanzlage


Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG in Höhe von 3,1 Mio. Euro erfüllen zum 31. Dezember 2023 die aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderung.

Ertragslage


Im Geschäftsjahr 2023 wurden aus der Anlage der im Sicherungsvermögen gehaltenen Kapitalanlagen Erträge in Form einer Ausschüttung aus dem Spezialfonds in Höhe von 44,1 Mio. Euro, Abgangsgewinne in Höhe von 13,9 Mio. Euro sowie Zinserträge in Höhe von 195 Tsd. Euro realisiert. Darüber hinaus sind nicht realisierte Gewinne in Höhe von 366,6 Mio. Euro entstanden. Die Aufwendungen für die im Sicherungsvermögen gehaltenen Kapitalanlagen beliefen sich auf 10 Tsd. Euro.


Den Erträgen aus der Anlage des Eigenvermögens und sonstigen Erträgen von insgesamt 101,1 Tsd. Euro standen Aufwendungen für den Betrieb der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG von 100,3 Tsd. Euro gegenüber.


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,5 Tsd. Euro ab. Im Rahmen der Prognose für das Jahr 2023 wurde mit diesem leicht negativen Ergebnis gerechnet.

Risiko- und Chancenbericht

Beschreibung des Risikomanagementsystems


Das Risikomanagement der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ist gemäß den Anforderungen der §§ 23, 26, 29 und 30 i. V. m. § 237 VAG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität und der Besonderheiten von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ausgestaltet. Die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen sowie die Umsetzung des Risikomanagements sind in den Leitlinien der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beschrieben.


Die Verantwortung für das Risikomanagement und für die Risikomanagementprozesse liegt beim Vorstand der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG. Dem Aufsichtsrat wird mindestens einmal jährlich über die aktuelle Risikosituation sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems berichtet. Im Rahmen eines Regelprüfungsplans wird durch die Interne Revision geprüft, ob die gesetzlichen Regelungen und die internen Leitlinien für das Risikomanagement eingehalten werden und ob eine ordnungsgemäße Überwachung des Risikomanagementsystems durch den Aufsichtsrat erfolgt. Bei Bedarf werden in Kooperation mit dem Vorstand Maßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung durch die Interne Revision nachgehalten. Die beschriebenen Maßnahmen des Risikomanagements werden durch ein umfassendes Kontroll- und Berichtswesen flankiert. Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt die regelmäßige Ermittlung des Mindestvermögens. Der Treuhänder überwacht fortlaufend das Sicherungsvermögen und achtet u.a. auf eine ausreichende Bedeckung der Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Führung der Vermögensverzeichnisse.


Das Risikomanagementsystem der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG fokussiert auf die negativen Zielabweichungen, die mit finanziellen Auswirkungen für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG verbunden sind. Bei der Risikobeurteilung wird zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken unterschieden. Finanzielle Risiken können entweder das Sicherungsvermögen oder das Eigenvermögen des Pensionsfonds betreffen. Nichtfinanzielle Risiken können operationelle Risiken, gesetzliche und strategische Risiken, Sicherheitsrisiken oder Reputationsrisiken sein. Hinsichtlich des nichtversicherungsförmig ausgestalteten Gruppen-Pensionsplan DPF 2018, bei dem das Trägerunternehmen grundsätzlich zu Nachschüssen auch während der Rentenbezugszeit verpflichtet bleibt, können sich in Bezug auf das Sicherungsvermögen nur mittelbar Risiken ergeben.


Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs wurden in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sofern erforderlich erörtert. Es konnten keine Beeinträchtigungen auf die laufenden Prozesse der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG festgestellt werden.


Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt einmal jährlich eine Risikoinventur, mit dem Ziel, alle potenziellen Risiken zu identifizieren. Die Risikobewertung und -beurteilung beziehen sich sowohl auf einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr als auch von fünf Jahren. Das Risiko wird dabei grundsätzlich als Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß des Ereignisses definiert. Darauf aufbauend wird die Risikostrategie definiert und verabschiedet. Anhand des Risikotragfähigkeitskonzepts wird beurteilt, ob mögliche Verluste aus Risiken vom Pensionsfonds absorbiert werden können, ohne dass daraus eine unmittelbare Gefahr für dessen Existenz resultiert.


Nachhaltigkeitsfaktoren und deren Einfluss auf die in der Risikoinventur identifizierten Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems berücksichtigt.

Risikosituation

Sicherungsvermögen


Bezogen auf das Sicherungsvermögen der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG wurden Kapitalanlagerisiken, versicherungstechnische Risiken, Inflationsrisiken, ein allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie ein Budgetrisiko identifiziert.


Aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung der übernommenen leistungsorientierten Zusagen gemäß § 236 Abs. 2 VAG liegen die Kapitalanlagerisiken des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Mercedes-Benz Group AG als Trägerunternehmen. Ebenso bestehen aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung weder versicherungstechnische Risiken, wie Zinsgarantie- und biometrische Risiken, noch Inflationsrisiken in Hinblick auf vorzunehmende Rentenanpassungen.


Auch wenn die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG in Bezug auf das Sicherungsvermögen weder Kapitalanlagerisiken noch versicherungstechnische Risiken oder Inflationsrisiken trägt, übernimmt sie dennoch für das Trägerunternehmen das Risikomanagement für das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, um etwaige Nachschüsse des Trägerunternehmens möglichst zu vermeiden.


Grundlage der Kapitalanlagestrategie für das Sicherungsvermögen ist eine detaillierte Analyse der Risiken im Rahmen des Asset Liability Managements (ALM). Der Analyse des Risikos eines potenziellen Nachschusserfordernisses aufgrund einer Unterschreitung des Mindestvermögens kommt hierbei als Teil des Risikomanagements eine besondere Bedeutung zu. Basierend auf der jährlich durchgeführten ALM-Analyse wird unter Berücksichtigung der Struktur der Altersversorgungsleistungen die strategische Asset Allokation entwickelt. Die Einhaltung der Kapitalanlagerichtlinien ebenso wie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung sowie die Vorgaben des Kapitalanlagerundschreibens R 11/2017 (VA) wird durch beauftragte externe Dritte überwacht.


Daneben besteht das Risiko, dass nicht jederzeit genügend Liquidität zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen vorhanden ist (allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und das Risiko, dass die Kosten für den Pensionsfondsbetrieb die erwarteten Kosten übersteigen (Budgetrisiko). Das Budgetrisiko sowie das allgemeine Zahlungsunfähigkeitsrisiko liegen aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung der übernommenen Zusagen nicht originär bei der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG, sondern bei der Mercedes-Benz Group AG.


Alle identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich eingestuft.


Den genannten Risiken begegnet die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG durch ein auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben abgestimmtes Berichtswesen. Durch die Berücksichtigung des Cashflow-Profils der abzudeckenden Verpflichtungen, das überwiegende Investment in liquide Vermögenswerte sowie der jederzeitigen Möglichkeit zur Rückgabe von Anteilen an dem Dachfonds (bzw. den Zielfonds) werden die Liquiditätserfordernisse für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 hinreichend berücksichtigt.


Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag mit der Mercedes-Benz Group AG übernimmt diese unentgeltlich die Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG.


Die Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestdeckungsrückstellung wird kontinuierlich überwacht. Dem versicherungstechnischen Risiko wird durch die regelmäßige Analyse der tatsächlichen Sterblichkeit im Bestand und der Angemessenheit des Rechnungszinses durch den Verantwortlichen Aktuar entgegengewirkt.

Eigenvermögen


Bezogen auf das Eigenvermögen trägt die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG selbst die Risiken aus der Kapitalanlage. Daneben besteht das Risiko, dass nicht jederzeit genügend Liquidität zur Erfüllung der Forderungen Dritter vorhanden ist (allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und das Risiko, dass die Kosten des Pensionsfonds die erwarteten Kosten übersteigen (Budgetrisiko). Alle identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich eingestuft.


Da sämtliche Funktionen unentgeltlich auf die Mercedes-Benz Group AG ausgegliedert sind, besteht nur ein sehr geringes Kostenrisiko. Gesamthaft betrachtet besteht das Risiko insbesondere darin, dass die laufenden Kosten der Gesellschaft nicht mit dem bestehenden Eigenvermögen bzw. den Erträgen aus dem Eigenvermögen finanziert werden können. Dieses allgemeine Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird fortlaufend überwacht.


Die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung wird kontinuierlich überwacht.

Funktionsausgliederungen


Im Zusammenhang mit der vorgenommenen Ausgliederung von Funktionen und Dienstleistungen bestehen operationelle Risiken, Sicherheitsrisiken sowie strategische Risiken. Operationelle Risiken umfassen dabei sowohl Qualitätsrisiken im Zusammenhang mit den Dienstleistern als auch rechtliche Risiken. Rechtliche Risiken ergeben sich aus vertraglichen Beziehungen und aus den arbeits- und steuerrechtlichen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Sicherheitsrisiken können in Form von Datenschutz- und IT-Risiken auftreten. Strategische Risiken bestehen in Form von Abhängigkeits- und Ausfallrisiken im Zusammenhang mit den Dienstleistern.


Die mit der Ausgliederung verbundenen Risiken werden im Rahmen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems überwacht. Die Risiken werden durch die Auswahl von Dienstleistern mit ausgewiesener Expertise und die Verpflichtung der Dienstleister auf die Einhaltung der Vorgaben der Leitlinien der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG und durch ein regelmäßiges Controlling der Funktionsausgliederungen und Dienstleistungen begrenzt.


Darüber hinaus bestehen strategische Risiken aufgrund von Geschäftsentscheidungen und grundsätzlich auch ein Reputationsrisiko. Aus heutiger Sicht wird kein Bonitätsrisiko des Trägerunternehmens gesehen. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Es ist derzeit nicht geplant, das Geschäftsmodell zu ändern oder weitere Trägerunternehmen aufzunehmen, weshalb strategische Risiken kaum vorhanden sind. Reputationsrisiken sind derzeit nicht erkennbar. Risiken aus gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen werden kontinuierlich beobachtet, abgeschätzt und entsprechend gesteuert.

Chancen


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG wurde mit dem Ziel gegründet, Pensionsverpflichtungen der Mercedes-Benz Group administrativ zu bündeln und die Finanzierung sicherzustellen. Für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG bieten sich somit Chancen, die Durchführung von Leistungszusagen für weitere Tochterunternehmen der Mercedes-Benz Group AG zu übernehmen.

Gesamtaussage


Der Deckungsgrad des Sicherungsvermögens im Vergleich zur Mindestdeckungsrückstellung lag im Geschäftsjahr 2023 zwischen 129 % im Januar 2023 und 116 % im Oktober 2023. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Deckungsgrad 117 %.


Risiken, die allein oder in Kombination mit anderen den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung erkennbar.

Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht)

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen


Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft weiter verlangsamen wird. Getrieben wird diese Verlangsamung vor allem durch die großen Industrieländer, deren wirtschaftliche Entwicklung mindestens in der ersten Jahreshälfte durch anhaltend hohe Zinsen geprägt sein dürfte. Dagegen wurde in zahlreichen Schwellenländern der Zinssenkungszyklus schon im Jahr 2023 eingeleitet, was die dortige Konjunktur unterstützen sollte.


In der Eurozone ist vor dem Hintergrund fehlender geld-und fiskalpolitischer Impulse besonders in der ersten Jahreshälfte eine nach wie vor schwache konjunkturelle Entwicklung zu erwarten. Vor allem für die Industrie ist angesichts der unzureichenden Auftragslage und anhaltend hoher Zinsen keine nennenswerte Erholung absehbar. Im Gesamtjahr sollte die Wirtschaftsleistung ähnlich wie im Vorjahr nur geringfügig zulegen.

Kapitalanlagestrategie


Für das Sicherungsvermögen wird die in der Kapitalanlagerichtlinie festgelegte Anlagestrategie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen fortgeführt.

Geschäftsentwicklung


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht positives Jahresergebnis.


Für das Sicherungsvermögen wird im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Aufwendungen für Versorgungsfälle mit einem weiteren leichten Rückgang gerechnet.

Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)


Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ist ein im Sinne von § 17 AktG von der Mercedes-Benz Group AG abhängiges Unternehmen. Der Vorstand der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") nach § 312 AktG aufgestellt.


Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG schließt mit der folgenden Erklärung:


"Unsere Gesellschaft hat bei jedem im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen."


Der Vorstand

 

Stuttgart, den 29. April 2024

Silke Gubo (Vorstandsvorsitzende)
Dr. Felix Herbold
Teilhard Zeilmann

Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023 gemäß Muster 4 RechPensV

Anwärter Invaliden- und Altersrenten
Männer Frauen Männer Frauen Summe der
Jahresrenten 2)
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2 22 44.765 7.573 428.753
II. Zugang während des Geschäftsjahres - - - - -
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern - 6 4 19 91
2. sonstiger Zugang 1) - - 4 1 16.868
3. gesamter Zugang - 6 8 20 16.959
III. Abgang während des Geschäftsjahres - - - - -
1. Tod - - 2.083 285 17.615
2. Beginn der Altersrente - 4
3. Invalidität - -
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 80 11 4.223
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen - - - - -
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen - - - - -
7. sonstiger Abgang - 1 - -
8. gesamter Abgang - 5 2.163 296 21.838
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2 23 42.610 7.297 423.874
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung - -
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 2 23 40.202 7.064 362.396
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung - - - - -
4. beitragsfreie Anwartschaften 2 23
5. in Rückdeckung gegeben 3) - - - - -
6. in Rückversicherung gegeben - - - - -
7. lebenslange Altersrente - - 40.202 7.064 362.396
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 4) - - - - -
Hinterbliebenenrenten
Summe der Jahresrenten 2)
Witwen Witwer Waisen Witwen Witwer
Anzahl Anzahl Anzahl Tsd. Euro Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 19.131 597 57 94.125 2.519
II. Zugang während des Geschäftsjahres - - - - -
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 1.304 62 - 6.703 241
2. sonstiger Zugang 1) 3 4 - 4.169 198
3. gesamter Zugang 1.307 66 - 10.872 439
III. Abgang während des Geschäftsjahres - - - - -
1. Tod 1.162 55 - 5.489 168
2. Beginn der Altersrente
3. Invalidität
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 71 8 16 1.288 194
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen - - - - -
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen - - - - -
7. sonstiger Abgang 3 - 5 41 -
8. gesamter Abgang 1.236 63 21 6.818 362
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 19.202 600 36 98.180 2.596
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
4. beitragsfreie Anwartschaften
5. in Rückdeckung gegeben 3) - - - - -
6. in Rückversicherung gegeben - - - - -
7. lebenslange Altersrente
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 4)
Hinterbliebenenrenten
Summe der Jahresrenten 2)
Waisen
Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 395
II. Zugang während des Geschäftsjahres -
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern -
2. sonstiger Zugang 1) -
3. gesamter Zugang -
III. Abgang während des Geschäftsjahres -
1. Tod -
2. Beginn der Altersrente
3. Invalidität
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 53
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen -
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen -
7. sonstiger Abgang 54
8. gesamter Abgang 107
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 288
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
4. beitragsfreie Anwartschaften
5. in Rückdeckung gegeben 3) -
6. in Rückversicherung gegeben -
7. lebenslange Altersrente
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 4)

1) Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente.
2) Einzusetzen ist hier der Betrag der im Folgejahr planmäßig zu zahlenden Renten bzw. - bei Auszahlungsplänen - Raten (entsprechend der Deckungsrückstellung).
3) Hier sind Eintragungen vorzunehmen, sofern zur Deckung der Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten Verträge bei Lebensversicherern abgeschlossen wurden.
4) Hat die Phase der Restverrentung bereits begonnen, so ist die Eintragung in der Zeile "lebenslange Altersrente" vorzunehmen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG, Stuttgart

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Lagebericht nicht berücksichtigt.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen


Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Lagebericht in dem Abschnitt "Nachhaltigkeitsberichterstattung" enthaltenen Angaben. Die sonstigen Informationen umfassen zudem den Bericht des Aufsichtsrats.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 30. April 2024


KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dr. Hasenburg gez. Sommer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG


Sehr geehrte Damen und Herren,


die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (ehemals Daimler Pensionsfonds AG) hat im Geschäftsjahr 2023 Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt rund 522 Mio. Euro aus den von der Mercedes-Benz Group AG übernommenen Versorgungsverpflichtungen ausgezahlt. Insgesamt erhalten rund 70 Tsd. ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group AG sowie deren Hinterbliebene Versorgungsleistungen von der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG.

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2023


Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben auch im Geschäftsjahr 2023 in vollem Umfang wahrgenommen.


Dabei hat das Gremium den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und überwacht.


Der Aufsichtsrat hat geprüft, ob der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen den geltenden Anforderungen entsprechen.


Er hat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung die seiner Zustimmung unterliegenden Geschäftsvorfälle gebilligt. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und die Lage der Gesellschaft und bei Bedarf auch zwischen den Sitzungen über besondere Vorgänge informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.


Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu vier regulären Sitzungen zusammen. Bei Bedarf wurden außerhalb von Sitzungen Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Die Sitzungsteilnahme der Mitglieder lag auf einem hohen Niveau. Die Aufsichtsratsarbeit war von einem offenen und intensiven Austausch geprägt. Auf anstehende Beschlüsse bereiteten sich die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die vorab elektronisch zur Verfügung gestellt wurden.


Für ihre Aufgaben erforderliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, unter anderem zur Pensionsfondstechnik, nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft unterstützt.


Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr in seinen Sitzungen insbesondere mit den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs auf Solvabilität, Deckungsgrad, Wertentwicklung des Sicherungsvermögens und dem operativen Betrieb der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG auseinander. Der Vorstand informierte ferner regelmäßig über die Prüfungen durch die interne Revision.


In der Sitzung am 22. März 2023 hat der Aufsichtsrat die im Geschäftsjahr 2023 überarbeiteten Grundsätze der Anlagepolitik der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG genehmigt.


In der Sitzung am 11. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss nebst Lagebericht für das am 31. Dezember 2022 beendete Geschäftsjahr im Beisein des Abschlussprüfers erörtert, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an, stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben waren, billigte den Jahresabschluss und den Lagebericht und stellte somit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 fest. Gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Ferner hat der Aufsichtsrat den vom Abschlussprüfer geprüften und ebenfalls mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erörtert und geprüft. Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und erhob keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus seinen Bericht für das am 31. Dezember 2022 beendete Geschäftsjahr sowie seine Beschlussvorschläge an die ordentliche Hauptversammlung 2023 verabschiedet. Darüber hinaus hat der Vorstand die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis angeschlossen, dass keine Hinweise auf ein nicht wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Jahr 2023 vorlagen. Ferner hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Entlassung des bisherigen Verantwortlichen Aktuars zum 31. Juli 2023 beschlossen und vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin, die am 21. Juni 2023 erteilt wurde, einen neuen Verantwortlichen Aktuar zum 1. August 2023 bestellt.


Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung einen Vorschlag für die Bestellung des Abschlussprüfers unterbreitet. In der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2023 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt.


In der Sitzung am 26. September 2023 wurde der Aufsichtsrat über die Veröffentlichung im Rahmen der Offenlegungsverordnung und die Ergebnisse aus der Kostenbestandsaufnahme der BaFin informiert. Daneben nahm der Aufsichtsrat die Selbsteinschätzung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit seiner Mitglieder nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vor.


In der Sitzung am 12. Dezember 2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat unter anderem mit den Ergebnissen der im Herbst 2023 durchgeführten Prognoserechnung für Pensionsfonds, welche durch die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG erstellt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht wurde.


Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2023 fand eine Schulung der Aufsichtsratsmitglieder mit dem in der Sitzung am 26. September 2023 festgelegten Schwerpunkt "Pensionsfondstechnik" statt.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, Bericht des Verantwortlichen Aktuars


Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Jahresabschlussunterlagen, der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars zur versicherungsmathematischen Bestätigung sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Der Vorstand und der Verantwortliche Aktuar erläuterten die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 16. Mai 2024 auch mündlich. Die verantwortlichen Abschlussprüfer berichteten in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen, ebenso wie der Verantwortliche Aktuar, für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.


Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars im Beisein des Abschlussprüfers und des Verantwortlichen Aktuars eingehend behandelt und intensiv erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss nebst Lagebericht der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats wurden auch gegen den Erläuterungsbericht und die weiteren Ausführungen des Verantwortlichen Aktuars keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands an.


In der Sitzung am 16. Mai 2024 hat der Aufsichtsrat schließlich auch seinen Bericht zu dem am 31. Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahr und seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2024 verabschiedet.

Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)


Der Abschlussprüfer prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht erhoben und diesem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG, Stuttgart

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

 

Berlin, den 30. April 2024


Der Abhängigkeitsbericht und das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht erörtert und selbst geprüft. Dabei hat er auch das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer einbezogen. An den Erörterungen des Aufsichtsrats zum Abhängigkeitsbericht nahm der Abschlussprüfer teil, der den Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung informierte und auf Nachfrage ergänzende Auskunft gab.


Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Ansatzpunkte für Beanstandungen festgestellt und stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers ohne Einwände zu.


Der Aufsichtsrat hat daher nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands.

Personelle Veränderungen im Vorstand


Mit Wirkung zum 31. August 2023 ist Herr Matthias End durch Amtsniederlegung aus dem Vorstand der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG und als verantwortliche Person für die unabhängige Risikocontrollingfunktion ausgeschieden.


Mit Umlaufbeschluss vom 2. August 2023 hat der Aufsichtsrat Herrn Teilhard Zeilmann mit Wirkung zum 1. September 2023 in den Vorstand der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG bis zum 31. August 2028 und als verantwortliche Person für die unabhängige Risikocontrollingfunktion bestellt.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat


Mit Wirkung zum 31. August 2023 ist Herr Robert Köthner durch Amtsniederlegung aus dem Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ausgeschieden.


In der Hauptversammlung am 18. Juli 2023 wurde Herr Gerrit-Michael Dülks mit Wirkung zum 1. September 2023 bis zur Hauptversammlung im Jahr 2024 in den Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG gewählt.


Der Aufsichtsrat

 

Stuttgart, den 16. Mai 2024

Dr. Annette Matzat (Vorsitzende)
Steffen Hoffmann (stellv. Vorsitzender)
Gerrit-Michael Dülks
Eckehard Mosler
Tim Zech

Die Hauptversammlung der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG mit Sitz in Stuttgart hat am 08.08.2024 folgenden Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst:


"Die Vertreterin der alleinigen Aktionärin fasste mit allen Stimmen der alleinigen Aktionärin einstimmig den Beschluss, den Bilanzgewinn in Höhe von 79.819 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.


Die Vorsitzende verkündete das Abstimmungsergebnis und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde."

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