Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Geschäftsbericht
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivseite
| in Euro |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| A. |
Kapitalanlagen |
|
|
|
| I. |
Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
| 1. |
Andere
Kapitalanlagen |
|
4.207.408 |
4.175.684 |
| B. |
Vermögen für
Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern |
|
|
|
| I. |
Kapitalanlagen für
Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern |
|
6.219.117.532 |
6.316.073.303 |
| C. |
Forderungen |
|
|
|
| I. |
Sonstige
Forderungen |
|
5.727 |
4.260 |
| D. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| I. |
Laufende Guthaben bei
Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand |
|
88.289 |
123.084 |
|
Summe der Aktiva |
|
6.223.418.956 |
6.320.376.331 |
Passivseite
| in Euro |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
| I. |
Eingefordertes
Kapital |
|
|
|
|
Gezeichnetes
Kapital |
3.000.000 |
|
3.000.000 |
| II. |
Kapitalrücklage |
1.127.162 |
|
1.127.162 |
| III. |
Gewinnrücklagen |
|
|
|
| 1. |
Gesetzliche
Rücklage |
4.594 |
|
4.594 |
| IV. |
Bilanzgewinn |
79.819 |
|
87.279 |
|
|
|
4.211.575 |
4.219.035 |
| B. |
Pensionsfondstechnische
Rückstellungen entsprechend dem Vermögen
für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern |
|
|
|
| I. |
Deckungsrückstellung |
|
6.219.117.532 |
6.316.073.303 |
| C. |
Andere
Rückstellungen |
|
|
|
| I. |
Sonstige
Rückstellungen |
|
88.349 |
82.346 |
| D. |
Andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
| I. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
1.500 |
1.647 |
|
Summe der Passiva |
|
6.223.418.956 |
6.320.376.331 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128
Abs. 5 VAG, dass die in den Vermögensverzeichnissen
aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen
und aufsichtsbehördlichen Anforderungen
gemäß angelegt und vorschriftsmäßig
sichergestellt sind.
Stuttgart, den 10. April
2023
| Prof. Dr. Eckhard
Kreßel |
| Treuhänder |
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter
dem Posten B.I der Passiva eingestellte
Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f
HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 240 Satz
1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet
worden ist.
Frankfurt am Main, den 10.
April 2023
| Dr. Olena Roman |
| Verantwortlicher
Aktuar |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023
| Posten |
2023 |
2023 |
2022 |
| in Euro |
|
|
|
| I. |
Pensionsfondstechnische
Rechnung |
|
|
|
| 1. |
Erträge aus
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
a) Erträge aus
anderen Kapitalanlagen |
44.436.831 |
|
277.840.955 |
|
b) Gewinne aus dem
Abgang von Kapitalanlagen |
13.931.533 |
|
0 |
|
|
|
58.368.364 |
277.840.955 |
| 2. |
Nicht realisierte
Gewinne aus Kapitalanlagen |
|
366.589.198 |
0 |
| 3. |
Aufwendungen für
Versorgungsfälle |
|
|
|
|
a) Zahlungen für
Versorgungsfälle |
|
-521.815.952 |
-524.835.432 |
| 4. |
Veränderung der
übrigen pensionsfondstechnischen
Rückstellungen |
|
|
|
|
a)
Deckungsrückstellung |
|
96.955.772 |
1.711.574.441 |
| 5. |
Aufwendungen für
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
a) Aufwendungen für
die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen |
-9.600 |
|
-20.385 |
|
b) Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen |
0 |
|
-61.915.406 |
|
|
|
-9.600 |
-61.935.791 |
| 6. |
Nicht realisierte
Verluste aus Kapitalanlagen |
|
0 |
-1.402.502.956 |
| 7. |
Pensionsfondstechnisches
Ergebnis |
|
87.782 |
141.217 |
| II. |
Nichtpensionsfondstechnische Rechnung |
|
|
|
| 1. |
Sonstige
Erträge |
5.013 |
|
25.363 |
| 2. |
Sonstige
Aufwendungen |
-100.255 |
|
-87.362 |
|
|
|
-95.242 |
-61.999 |
| 3. |
Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
-7.460 |
79.218 |
| 4. |
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
0 |
0 |
| 5. |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) |
|
-7.460 |
79.218 |
| 6. |
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
|
87.279 |
12.022 |
| 7. |
Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
a) in die gesetzliche
Rücklage |
|
0 |
-3.961 |
| 8. |
Bilanzgewinn |
|
79.819 |
87.279 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (ehemals Daimler
Pensionsfonds AG) wurde am 15. Juni 2018 als 100%ige
Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG mit Sitz in
Stuttgart gegründet. Die Eintragung ins
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart erfolgte am 28.
Juni 2018 unter der Nummer HRB 765584. Die Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 30. November
2018 erteilt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb
des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der
Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(§§ 236 ff. VAG).
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat mit der
Mercedes-Benz Group AG als Trägerunternehmen einen
Pensionsfondsvertrag abgeschlossen und führt nach
dessen Maßgabe in Verbindung mit dem
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 ehemals unmittelbare
Leistungszusagen der Mercedes-Benz Group AG durch.
Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag vom 7.
Dezember 2018, geändert mit Datum vom 28. März
2023, übernimmt die Mercedes-Benz Group AG die
Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF
2018 für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere den §§
238-289 HGB, den §§ 341ff. HGB sowie den
Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung
von Pensionsfonds (RechPensV) und den §§ 6-9 Satz
1, §§ 11, 12, 18-20 und 2224 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
(RechVersV) aufgestellt und in Euro ausgewiesen.
Das Geschäftsjahr der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG entspricht dem Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Kapitalanlagen
Die Bewertung der Kapitalanlagen für eigenes
Risiko der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG erfolgt mit dem
Niederstwertprinzip (§ 341b i.V.m. § 253 Abs. 3
HGB) zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag bzw. bei
Kapitalisierungsprodukten zu dem vom
Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Bilanzwert.
Kapitalanlagen für Rechnung und
Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den
§§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i.V.m. § 36
RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem von
der Bank bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft gemeldeten
Zeitwert zum Bilanzstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Pensionsfondstechnische
Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für
Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach
§ 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. den aufgrund des
§ 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen
Rechtsverordnungen nach der retrospektiven Methode
ermittelt, da der Wert des für Rechnung und Risiko von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildeten Vermögens
die aufsichtsrechtliche Mindestdeckungsrückstellung
nach § 24 Abs. 2 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
(PFAV) übersteigt.
Die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung
für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 erfolgt auf
Basis der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.
Zum Bilanzstichtag wird ein Rechnungszins von 2,90 % p.a.
zugrunde gelegt. Ausgangspunkt für die biometrischen
Rechnungsgrundlagen bilden die Heubeck-Richttafeln 2005 G,
auf die nach den Verhältnissen des
Trägerunternehmens Abschläge vorgenommen wurden.
Die biometrischen Rechengrundlagen werden durch den
Verantwortlichen Aktuar regelmäßig
überprüft und anhand der im Bestand beobachteten
Sterblichkeit validiert.
Andere Rückstellungen
Die anderen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Andere Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
Kapitalanlagen
Die im Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die Anlage erfolgt unverändert in
Kapitalisierungsprodukte eines
Lebensversicherungsunternehmens. Die
Kapitalisierungsprodukte werden zu dem vom
Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Bilanzwert
angesetzt und unter den anderen Kapitalanlagen ausgewiesen.
Die Entwicklung der im Aktivposten A.I erfassten
Kapitalanlagen stellt sich für das Geschäftsjahr
2023 wie folgt dar:
Kapitalanlagen
in Euro |
Bilanzwerte
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Zuschrei-
bungen |
Abschrei-
bungen |
Bilanzwerte
31.12.2023 |
| 1. Andere
Kapitalanlagen |
4.175.684 |
96.224 |
64.500 |
- |
- |
4.207.408 |
Kapitalanlagen für Rechnung und
Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hält 100 %
der Anteile am PF-Star-Fonds, einem inländischen
Investmentvermögen (Spezial-AIF), das
größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere
investiert ist. Die Anteile können täglich
zurückgegeben werden. Die Bewertung erfolgt zum
Zeitwert.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine
Ausschüttung in Höhe von 44.145.355 Euro, die im
Wesentlichen wieder im Spezial-AIF angelegt wurde.
Die Entwicklung der Kapitalanlagen für Rechnung und
Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stellt sich
für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:
1)
Kapitalanlagearten
in Euro |
Bilanzwerte
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Nicht
realisierte Gewinne |
Nicht
realisierte
Verluste |
Bilanzwerte
31.12.2023 |
| 1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
6.315.722.648 |
44.145.322 |
508.068.899 |
366.589.198 |
- |
6.218.388.269 |
| 2. Einlagen bei
Kreditinstituten |
350.655 |
566.340.089 |
565.961.481 |
- |
- |
729.263 |
| 3. Summe |
6.316.073.303 |
610.485.411 |
1.074.030.380 |
366.589.198 |
- |
6.219.117.532 |
1) Für die Zuordnung zu den
Kapitalanlagearten gelten die §§ 6 und 7 sowie 5
der RechPensV in Verbindung mit den §§ 7 bis 9
Satz 1, §§ 11 und 12 der RechVersV entsprechend.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG beträgt 3.000.000 Euro und ist
eingeteilt in 3.000.000 auf den Namen lautende
Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 Euro,
die nur mit Zustimmung der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
übertragbar sind. Die Einlage erfolgte am 15. Juni
2018 und ist vollständig geleistet.
Am 23. Juli 2018 wurde eine Zuzahlung in das
Eigenkapital in Höhe von 1.500.000 Euro geleistet, die
in die Kapitalrücklage eingestellt und dem
Organisationsfonds nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG
zugeordnet wurde.
Im Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresfehlbetrag
von 7.460 Euro (Vorjahr Jahresüberschuss: 79.218 Euro)
entstanden. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags
aus dem Vorjahr von 87.279 Euro ergibt sich für das
Geschäftsjahr 2023 ein Bilanzgewinn von 79.819 Euro.
Pensionsfondstechnische
Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für
Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Wert der
Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen
für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern 6.219.117.532 Euro (Vorjahr: 6.316.073.303
Euro).
Die aufsichtsrechtliche
Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV
beläuft sich auf 5.294.096.878 Euro (Vorjahr:
5.037.742.435 Euro).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im
Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des
Jahresabschlusses und für Steuerberatung.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Erträge aus Kapitalanlagen
Die in der Position I.1.a der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge aus
Kapitalanlagen enthalten in Höhe von 44.340.607 Euro
(Vorjahr: 277.766.871 Euro) Erträge aus Kapitalanlagen
für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern (Aktivposten B.I) und in Höhe von 96.224
Euro (Vorjahr: 74.084 Euro) Erträge aus Kapitalanlagen
des Eigenvermögens (Aktivposten A.I).
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen entstanden
in Höhe von 13.931.533 Euro (Vorjahr: 0 Euro) durch
die Veräußerung von Kapitalanlagen für
Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
(Aktivposten B.I).
Die nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen,
die aus Kurswertsteigerungen der Anlage des Vermögens
für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern resultieren, betragen 366.589.198 Euro
(Vorjahr: 0 Euro).
Aufwendungen für
Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für die Verwaltung von
Kapitalanlagen in Höhe von 9.600 Euro (Vorjahr: 20.385
Euro) entfallen auf die Vergütung der Treuhänder
für das Sicherungsvermögen. Die im Vorjahr dort
ebenfalls ausgewiesenen Negativzinsen im Zusammenhang mit
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind im Geschäftsjahr
nicht angefallen.
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Vorjahr:
61.915.406 Euro) durch die Veräußerung von
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I) sind im
Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.
Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen
Zinserträge in Höhe von 4.897 Euro (Vorjahr:
23.669 Euro).
Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem
die Aufwendungen für Beratungs- und
Prüfungsleistungen.
Für Abschlussprüfungsleistungen des
Abschlussprüfers KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Honorare in
Höhe von 59.800 Euro (Vorjahr: 55.000 Euro) und nicht
abziehbare Vorsteuer von 11.362 Euro (Vorjahr: 10.450 Euro)
als Aufwand erfasst worden.
Für Steuerberatungsleistungen sind Honorare in
Höhe von 13.303 Euro (Vorjahr: 13.400 Euro) und nicht
abziehbare Vorsteuer von 2.527 Euro (Vorjahr: 2.546 Euro)
als Aufwand angefallen.
Bilanzgewinn
Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.460 Euro. Unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr
(87.279 Euro) schlägt der Vorstand vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von 79.819 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beschäftigt
keine eigenen Mitarbeiter. Gemäß dem
Funktionsausgliederungsvertrag mit der Mercedes-Benz Group
AG übernimmt diese unentgeltlich die
Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF
2018 für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG.
Konzernzugehörigkeit
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG in
Stuttgart.
Die Gesellschaft hat das Bestehen der Beteiligung
entsprechend § 20 Abs. 6 AktG im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gegeben.
In den Konzernabschluss nach § 315e HGB der
Mercedes-Benz Group AG wird sie aufgrund der
Planvermögenseigenschaft nach IAS 19 nicht einbezogen.
Der Konzernabschluss der Mercedes-Benz Group AG wird
im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht.
Geleistete Beiträge an den
Pensions-Sicherungs-Verein a.G.
Die Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
a.G. für die von der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
durchgeführten Versorgungszusagen trägt die
Mercedes-Benz Group AG.
Besondere Ereignisse nach Ende des
Berichtsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage
haben, sind nach dem Ende des Berichtsjahres nicht
eingetreten.
Mitglieder des Vorstands und
Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind wie folgt
besetzt:
Mitglieder des Vorstands
Silke Gubo (Vorsitzende), Stuttgart, Bereichsleitung
Treasury Risk Management der Mercedes-Benz Group AG
Matthias End, Stuttgart (bis 31. August 2023),
Bereichsleitung FC Governance Methoden & Prozesse der
Mercedes-Benz AG
Dr. Felix Herbold, Stuttgart, Bereichsleitung
Compensation & Benefits der Mercedes-Benz Group AG
Teilhard Zeilmann, Karlsruhe (ab 1. September 2023),
Bereichsleitung FC Governance Methoden & Prozesse der
Mercedes-Benz AG
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Annette Matzat (Vorsitzende), Direktionsleitung
HR Policies & Services der Mercedes-Benz Group AG,
Stuttgart
Steffen Hoffmann (stellvertretender Vorsitzender),
Direktionsleitung Treasury & Investor Relations der
Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart
Gerrit-Michael Dülks, (ab 1. September 2023)
Direktionsleitung Mercedes-Benz Group Finance/Chief
Accounting Officer der Mercedes-Benz Group AG und der
Mercedes-Benz AG, Stuttgart
Robert Köthner, (bis 31. August 2023)
Direktionsleitung Financial Performance, Finance
Governance & Operations der Mercedes-Benz AG und
Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart
Eckehard Mosler, Bereichsleitung Legal Finance,
Capital Markets and Corporate Law/Associate General Counsel
der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart
Tim Zech, Direktionsleitung Taxes & Fiscal
Matters der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart
Vergütung
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte
Vergütung.
Der Vorstand
Stuttgart, den 29. April
2024
| Silke Gubo
(Vorstandsvorsitzende) |
| Dr. Felix Herbold |
| Teilhard Zeilmann |
Lagebericht
Geschäftstätigkeit und
Rahmenbedingungen
Geschäftstätigkeit sowie
organisatorische und rechtliche Struktur
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (ehemals Daimler
Pensionsfonds AG) wurde am 15. Juni 2018 als 100%ige
Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG mit Sitz in
Stuttgart gegründet und am 28. Juni 2018 ins
Handelsregister eingetragen. Die Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte am 30.
November 2018.
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat mit der
Mercedes-Benz Group AG am 7. Dezember 2018 den
Pensionsfondsvertrag zum Gruppen-Pensionsplan DPF 2018
geschlossen. In diesem Vertrag hat sich die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG zur Durchführung von Leistungszusagen
gemäß § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, die
bis zum Dezember 2018 von der Mercedes-Benz Group AG als
Direktzusagen gewährt wurden. Die
Versorgungsberechtigten erwarben dabei einen Rechtsanspruch
gegen die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG. Die Auszahlung
von Versorgungsleistungen durch die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG erfolgte erstmals im Geschäftsjahr
2019.
Details zur Bestandsentwicklung im Geschäftsjahr
2023 sind der Bewegung des Bestandes an
Versorgungsverhältnissen gemäß Muster 4
RechPensV zu entnehmen.
Versorgungsleistungen werden von der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG gemäß § 236 Abs. 2 VAG
erbracht. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG übernimmt
die Versorgungsverpflichtungen oder
Versorgungsanwartschaften aufgrund der durchgeführten
Zusagen nur insoweit, als dass das Trägerunternehmen
seinen Finanzierungsverpflichtungen nach dem
Pensionsfondsvertrag insgesamt nachkommt und der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ausreichende Deckungsmittel
zur Verfügung stellt. Für die Erfüllung der
durchgeführten Zusagen, für die die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG keine ausreichenden Deckungsmittel zur
Verfügung hat, bleibt der Arbeitgeber unmittelbar
verpflichtet.
Zwischen der Mercedes-Benz Group AG und der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG wurde am 7. Dezember 2018
ein Funktionsausgliederungsvertrag geschlossen, welcher mit
Datum vom 28. März 2023 geändert wurde. Demnach
übernimmt die Mercedes-Benz Group AG die
Verwaltungsaufgaben der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG. Die
Erfüllung der Aufgaben erfolgt durch die Mercedes-Benz
Group AG oder durch von ihr bestellte Dritte. Die
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beschäftigt keine
eigenen Mitarbeiter.
Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Konjunkturelle Entwicklung
Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Berichtsjahr
besser als zu Jahresbeginn erwartet und wuchs mit 2,7 %
zwar etwas langsamer als im Vorjahr (3 %) jedoch nur leicht
unter dem langfristigen Trend. Die wachstumsdämpfenden
Effekte einer markanten und synchronen Straffung der
Geldpolitik vieler Notenbanken wurden dabei durch positive
Impulse vonseiten der Fiskalpolitik und niedrigere Energie-
und Rohstoffpreise abgemildert. Allerdings gab es deutliche
Unterschiede zwischen und teils auch innerhalb der
einzelnen Regionen. Die unerwartete Widerstandskraft der
US-Wirtschaft in Anbetracht der massiven geldpolitischen
Straffung war der Hauptgrund für diese positive
Entwicklung, aber auch einige große
Schwellenländer wie Indien oder Brasilien konnten die
Erwartungen übertreffen. Dagegen zeigten sich die
Volkswirtschaften Europas und Chinas eher schwach. In
diesem Umfeld verlangsamte sich auch der Welthandel und
schrumpfte im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 %.
In der Eurozone entwickelte sich die Wirtschaft
verhalten, obwohl die enormen Belastungen durch hohe
Energiepreise gegenüber dem Vorjahr spürbar
nachließen. Trotzdem blieb der Industriesektor massiv
unter Druck und schrumpfte im Gesamtjahr deutlich. Der
private Konsum stagnierte über weite Strecken
angesichts weiterhin hoher, wenn auch
rückläufiger Inflationsraten und steigender
Zinsen. Die Inflation in der Eurozone lag im
Jahresdurchschnitt mit 5,4 % nach wie vor deutlich
über dem Notenbankziel von rund 2 %, sodass auch die
Europäische Zentralbank an ihrem Kurs der
geldpolitischen Straffung festhielt; der Leitzins stieg im
Jahresverlauf um weitere 200 Basispunkte auf 4,5 %. Nachdem
die Wirtschaft der Eurozone im ersten Halbjahr, auch dank
Aufholeffekten nach der Pandemie und nachlassender
Lieferkettenstörungen, noch ein kleines Wachstum
verzeichnen konnte, ging die Wirtschaftsleistung in der
zweiten Jahreshälfte wieder leicht zurück. Im
Gesamtjahr ergab sich damit lediglich ein Plus von 0,5 %.
Entwicklung an den
Kapitalmärkten
Bis Ende Oktober 2023 prägten schwaches
ökonomisches Wachstum, gemischte
Unternehmensergebnisse und steigende geopolitische Risiken
durch den Angriff der Hamas in Israel die
Aktienmärkte. Sinkende Inflation und einsetzende
Zinssenkungserwartungen führten jedoch zum Jahresende
zu deutlich steigenden Kursen an den Aktienmärkten.
Europäische Staatsanleihen profitierten in mittleren
Laufzeiten von niedrigeren Renditen aufgrund schwacher
ökonomischer Daten. US-Treasuries und Emerging Market
Sovereigns litten hingegen im Jahresverlauf unter der
FED-Indikation eines länger andauernden höheren
Zinsniveaus, konnten sich allerdings im Rahmen der ab Ende
Oktober sinkenden Renditen zum Jahresende hin deutlich
erholen. Der Index der wichtigsten Titel im Euroraum, der
EURO STOXX 50, schloss mit einer positiven
Jahresperformance von 19,2 %. Der deutsche Leitindex DAX 40
gewann im Jahresverlauf 20,3%.
Aufsichtsrechtliche
Rahmenbedingungen
Am 29. November 2022 trat die Verordnung über
die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
zur Ausgliederung von Funktionen und
Versicherungstätigkeiten
(Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung -
VersAusgl-AnzV) in Kraft. Danach sind Anzeigen zu
Ausgliederungen ausschließlich elektronisch an die
Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin zu
übermitteln. Ziel der BaFin ist es, einen
systematischen und auswertbaren Überblick über
mögliche (Konzentrations-) Risiken bei
Ausgliederungsdienstleistern beaufsichtigter Unternehmen zu
erhalten. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat die
Anforderungen der Verordnung umgesetzt.
Am 16. Januar 2023 ist die Verordnung über die
digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital
Operational Resilience Act - DORA) in Kraft getreten. Die
Verordnung ist ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden. Sie
erfasst einen Großteil aller Finanzmarktteilnehmer,
darunter auch Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung. Die Verordnung regelt umfassend einen
breiten Katalog von IT-sicherheitsrelevanter Fragen.
Derzeit befinden sich die in der DORA-Verordnung
vorgesehenen Technischen Regulierungsstandards, die die
Umsetzung der Verordnung konkretisieren, in der Abstimmung.
Die EU-Kommission hat im Januar 2023 im Rahmen eines
Call for Technical Advice die Europäische
Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und
die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and
Occupational Pension Authority - EIOPA) beauftragt, einen
Ratschlag zur Überprüfung der Richtlinie
2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und
die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung (EbAV, sog. EbAV-II-Richtlinie) zu
unterbreiten. Nach einer öffentlichen Konsultation hat
EIOPA den Ratschlag am 28. September 2023 der EU-Kommission
übermittelt. Es ist derzeit noch offen, welche
Vorschläge die EU-Kommission aufgreifen wird.
Schließlich hat die BaFin am 4. Dezember 2023
drei Rundschreiben zur fachlichen Eignung und
Zuverlässigkeit von Mitgliedern der
Geschäftsleitung gemäß VAG (Rundschreiben
9/2023 (VA)), von Mitgliedern von Verwaltungs- oder
Aufsichtsorganen (Rundschreiben 10/2023 (VA)) und von
Personen, die für Schlüsselfunktionen
verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen
tätig sind (Rundschreiben 11/2023 (VA))
veröffentlicht. Gegenstand der Rundschreiben sind
Konkretisierungen und Erweiterungen der bis dato in
Merkblättern aus 2018 definierten Anforderungen der
Aufsicht im Hinblick auf die fachliche Eignung und
Zuverlässigkeit von entsprechenden Personen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften
ist in der Geschäftsstrategie der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG verankert. Der Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken ist in der Risikostrategie und den
Leitlinien der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG geregelt.
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG hat sich daher
bewusst dafür entschieden, auf Unternehmensebene
Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Der in der
EU-Offenlegungsverordnung geforderten Transparenz im
Hinblick auf die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung
nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene wurde auf
der Website der Mercedes-Benz Group AG nachgekommen (siehe:
https://group.mercedes-benz.com/dokumente/unternehmen/corporate-governance/erklaerungen/mercedes-benz-mbpf-nachhaltigkeitsinformationen-gemaess-eu-offenlegungsverordnung-2023.pdf).
Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022 hat die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG nachteilige
Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen
in Abhängigkeit ihrer Einflussmöglichkeiten und
der ihr vorliegenden Informationen berücksichtigt. Im
o.g. Bericht sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene im
Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
beschrieben. Die Veröffentlichung der Auswirkungen
für das Geschäftsjahr 2023 wird entsprechend der
Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung bis zum 30. Juni
2024 auf der Homepage erfolgen.
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG betreibt mit dem
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 ein Altersversorgungssystem
und damit ein Finanzprodukt i. S. der
EU-Offenlegungsverordnung. Nach aktueller Einschätzung
der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG fällt der
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 nicht unter Artikel 8 Absatz
1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der
EU-Offenlegungsverordnung und daher werden nachteilige
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Produktebene
nicht betrachtet. Daher wird gemäß Artikel 7 der
Taxonomie-Verordnung die folgende Erklärung zum
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 gegeben: Die diesem
Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen
berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für
ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Vermögenslage
Bei der Anlage des Sicherungsvermögens besteht
das Kapitalanlageziel der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
darin, langfristig die Bedienung der durchgeführten
Versorgungsverpflichtungen zu gewährleisten und somit
das Risiko eines Nachschusserfordernisses seitens des
Trägerunternehmens zu reduzieren.
Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens
erfolgt gebündelt im Rahmen eines Spezial-AIF
(Alternativer Investmentfonds) mit festen
Anlagebedingungen. Der Spezial-AIF ist als Dachfonds
konzipiert. Zur Durchführung der Kapitalanlagepolitik
hält der Dachfonds primär Anteile an weiteren
Investmentfonds (Zielfonds), in denen unterschiedliche
Assetklassen gebündelt sind. Innerhalb der Zielfonds
wird die Kapitalanlage durch unterschiedliche Asset Manager
umgesetzt, die das jeweilige Vermögen im Einklang mit
den vorgegebenen Anlagerichtlinien anlegen. Das
Sicherungsvermögen ist größtenteils in
festverzinsliche Wertpapiere investiert.
Am Ende des Berichtsjahres lag im
Sicherungsvermögen des Gruppen-Pensionsplan DPF 2018
ein Kapitalanlagebestand von 6,2 Mrd. Euro vor. Die
Verringerung des Sicherungsvermögens im
Geschäftsjahr 2023 ist auf die an die
Versorgungsberechtigten erfolgten Zahlungen
zurückzuführen, die durch die positive
Performance der Kapitalanlagen nicht vollständig
ausgeglichen werden konnte. Im Rahmen der Prognose für
das Jahr 2023 wurde mit diesem leichten Rückgang
gerechnet.
Die Anlage des Eigenvermögens der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG in Höhe von 4,2 Mio. Euro erfolgt zum
überwiegenden Teil in Kapitalisierungsprodukte eines
Lebensversicherungsunternehmens.
Finanzlage
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG in Höhe von 3,1 Mio.
Euro erfüllen zum 31. Dezember 2023 die
aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderung.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2023 wurden aus der Anlage der
im Sicherungsvermögen gehaltenen Kapitalanlagen
Erträge in Form einer Ausschüttung aus dem
Spezialfonds in Höhe von 44,1 Mio. Euro,
Abgangsgewinne in Höhe von 13,9 Mio. Euro sowie
Zinserträge in Höhe von 195 Tsd. Euro realisiert.
Darüber hinaus sind nicht realisierte Gewinne in
Höhe von 366,6 Mio. Euro entstanden. Die Aufwendungen
für die im Sicherungsvermögen gehaltenen
Kapitalanlagen beliefen sich auf 10 Tsd. Euro.
Den Erträgen aus der Anlage des
Eigenvermögens und sonstigen Erträgen von
insgesamt 101,1 Tsd. Euro standen Aufwendungen für den
Betrieb der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG von 100,3 Tsd.
Euro gegenüber.
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG schloss das
Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von 7,5 Tsd. Euro ab. Im Rahmen der Prognose
für das Jahr 2023 wurde mit diesem leicht negativen
Ergebnis gerechnet.
Risiko- und Chancenbericht
Beschreibung des
Risikomanagementsystems
Das Risikomanagement der Mercedes-Benz Pensionsfonds
AG ist gemäß den Anforderungen der §§
23, 26, 29 und 30 i. V. m. § 237 VAG unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Proportionalität und der Besonderheiten von
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
ausgestaltet. Die organisatorischen Regelungen und
Maßnahmen sowie die Umsetzung des Risikomanagements
sind in den Leitlinien der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
beschrieben.
Die Verantwortung für das Risikomanagement und
für die Risikomanagementprozesse liegt beim Vorstand
der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG. Dem Aufsichtsrat wird
mindestens einmal jährlich über die aktuelle
Risikosituation sowie die Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems berichtet. Im Rahmen eines
Regelprüfungsplans wird durch die Interne Revision
geprüft, ob die gesetzlichen Regelungen und die
internen Leitlinien für das Risikomanagement
eingehalten werden und ob eine ordnungsgemäße
Überwachung des Risikomanagementsystems durch den
Aufsichtsrat erfolgt. Bei Bedarf werden in Kooperation mit
dem Vorstand Maßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung
durch die Interne Revision nachgehalten. Die beschriebenen
Maßnahmen des Risikomanagements werden durch ein
umfassendes Kontroll- und Berichtswesen flankiert. Dem
Verantwortlichen Aktuar obliegt die regelmäßige
Ermittlung des Mindestvermögens. Der Treuhänder
überwacht fortlaufend das Sicherungsvermögen und
achtet u.a. auf eine ausreichende Bedeckung der
Verpflichtungen und die ordnungsgemäße
Führung der Vermögensverzeichnisse.
Das Risikomanagementsystem der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG fokussiert auf die negativen
Zielabweichungen, die mit finanziellen Auswirkungen
für die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG verbunden sind.
Bei der Risikobeurteilung wird zwischen finanziellen und
nicht-finanziellen Risiken unterschieden. Finanzielle
Risiken können entweder das Sicherungsvermögen
oder das Eigenvermögen des Pensionsfonds betreffen.
Nichtfinanzielle Risiken können operationelle Risiken,
gesetzliche und strategische Risiken, Sicherheitsrisiken
oder Reputationsrisiken sein. Hinsichtlich des
nichtversicherungsförmig ausgestalteten
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018, bei dem das
Trägerunternehmen grundsätzlich zu
Nachschüssen auch während der Rentenbezugszeit
verpflichtet bleibt, können sich in Bezug auf das
Sicherungsvermögen nur mittelbar Risiken ergeben.
Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs wurden
in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sofern
erforderlich erörtert. Es konnten keine
Beeinträchtigungen auf die laufenden Prozesse der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG festgestellt werden.
Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt einmal
jährlich eine Risikoinventur, mit dem Ziel, alle
potenziellen Risiken zu identifizieren. Die Risikobewertung
und -beurteilung beziehen sich sowohl auf einen
Beobachtungszeitraum von einem Jahr als auch von fünf
Jahren. Das Risiko wird dabei grundsätzlich als
Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und
Schadensausmaß des Ereignisses definiert. Darauf
aufbauend wird die Risikostrategie definiert und
verabschiedet. Anhand des Risikotragfähigkeitskonzepts
wird beurteilt, ob mögliche Verluste aus Risiken vom
Pensionsfonds absorbiert werden können, ohne dass
daraus eine unmittelbare Gefahr für dessen Existenz
resultiert.
Nachhaltigkeitsfaktoren und deren Einfluss auf die in
der Risikoinventur identifizierten Risiken werden im Rahmen
des Risikomanagementsystems berücksichtigt.
Risikosituation
Sicherungsvermögen
Bezogen auf das Sicherungsvermögen der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG wurden Kapitalanlagerisiken,
versicherungstechnische Risiken, Inflationsrisiken, ein
allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie ein
Budgetrisiko identifiziert.
Aufgrund der nicht-versicherungsförmigen
Durchführung der übernommenen
leistungsorientierten Zusagen gemäß § 236
Abs. 2 VAG liegen die Kapitalanlagerisiken des
Vermögens für Rechnung und Risiko von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Mercedes-Benz Group
AG als Trägerunternehmen. Ebenso bestehen aufgrund der
nicht-versicherungsförmigen Durchführung weder
versicherungstechnische Risiken, wie Zinsgarantie- und
biometrische Risiken, noch Inflationsrisiken in Hinblick
auf vorzunehmende Rentenanpassungen.
Auch wenn die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG in Bezug
auf das Sicherungsvermögen weder Kapitalanlagerisiken
noch versicherungstechnische Risiken oder Inflationsrisiken
trägt, übernimmt sie dennoch für das
Trägerunternehmen das Risikomanagement für das
Vermögen für Rechnung und Risiko von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern, um etwaige Nachschüsse
des Trägerunternehmens möglichst zu vermeiden.
Grundlage der Kapitalanlagestrategie für das
Sicherungsvermögen ist eine detaillierte Analyse der
Risiken im Rahmen des Asset Liability Managements (ALM).
Der Analyse des Risikos eines potenziellen
Nachschusserfordernisses aufgrund einer Unterschreitung des
Mindestvermögens kommt hierbei als Teil des
Risikomanagements eine besondere Bedeutung zu. Basierend
auf der jährlich durchgeführten ALM-Analyse wird
unter Berücksichtigung der Struktur der
Altersversorgungsleistungen die strategische Asset
Allokation entwickelt. Die Einhaltung der
Kapitalanlagerichtlinien ebenso wie die Einhaltung der
aufsichtsrechtlichen Vorgaben der
Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung sowie die Vorgaben des
Kapitalanlagerundschreibens R 11/2017 (VA) wird durch
beauftragte externe Dritte überwacht.
Daneben besteht das Risiko, dass nicht jederzeit
genügend Liquidität zur Erfüllung der
Zahlungsverpflichtungen vorhanden ist (allgemeines
Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und das Risiko, dass die
Kosten für den Pensionsfondsbetrieb die erwarteten
Kosten übersteigen (Budgetrisiko). Das Budgetrisiko
sowie das allgemeine Zahlungsunfähigkeitsrisiko liegen
aufgrund der nicht-versicherungsförmigen
Durchführung der übernommenen Zusagen nicht
originär bei der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG,
sondern bei der Mercedes-Benz Group AG.
Alle identifizierten Risiken wurden als nicht
wesentlich eingestuft.
Den genannten Risiken begegnet die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG durch ein auf die aufsichtsrechtlichen
Vorgaben abgestimmtes Berichtswesen. Durch die
Berücksichtigung des Cashflow-Profils der
abzudeckenden Verpflichtungen, das überwiegende
Investment in liquide Vermögenswerte sowie der
jederzeitigen Möglichkeit zur Rückgabe von
Anteilen an dem Dachfonds (bzw. den Zielfonds) werden die
Liquiditätserfordernisse für den
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 hinreichend
berücksichtigt.
Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag
mit der Mercedes-Benz Group AG übernimmt diese
unentgeltlich die Verwaltungsleistungen für den
Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG.
Die Bedeckung der aufsichtsrechtlichen
Mindestdeckungsrückstellung wird kontinuierlich
überwacht. Dem versicherungstechnischen Risiko wird
durch die regelmäßige Analyse der
tatsächlichen Sterblichkeit im Bestand und der
Angemessenheit des Rechnungszinses durch den
Verantwortlichen Aktuar entgegengewirkt.
Eigenvermögen
Bezogen auf das Eigenvermögen trägt die
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG selbst die Risiken aus der
Kapitalanlage. Daneben besteht das Risiko, dass nicht
jederzeit genügend Liquidität zur Erfüllung
der Forderungen Dritter vorhanden ist (allgemeines
Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und das Risiko, dass die
Kosten des Pensionsfonds die erwarteten Kosten
übersteigen (Budgetrisiko). Alle identifizierten
Risiken wurden als nicht wesentlich eingestuft.
Da sämtliche Funktionen unentgeltlich auf die
Mercedes-Benz Group AG ausgegliedert sind, besteht nur ein
sehr geringes Kostenrisiko. Gesamthaft betrachtet besteht
das Risiko insbesondere darin, dass die laufenden Kosten
der Gesellschaft nicht mit dem bestehenden
Eigenvermögen bzw. den Erträgen aus dem
Eigenvermögen finanziert werden können. Dieses
allgemeine Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird fortlaufend
überwacht.
Die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen
Solvabilitätskapitalanforderung wird kontinuierlich
überwacht.
Funktionsausgliederungen
Im Zusammenhang mit der vorgenommenen Ausgliederung
von Funktionen und Dienstleistungen bestehen operationelle
Risiken, Sicherheitsrisiken sowie strategische Risiken.
Operationelle Risiken umfassen dabei sowohl
Qualitätsrisiken im Zusammenhang mit den
Dienstleistern als auch rechtliche Risiken. Rechtliche
Risiken ergeben sich aus vertraglichen Beziehungen und aus
den arbeits- und steuerrechtlichen sowie regulatorischen
Rahmenbedingungen im Bereich der betrieblichen
Altersversorgung. Sicherheitsrisiken können in Form
von Datenschutz- und IT-Risiken auftreten. Strategische
Risiken bestehen in Form von Abhängigkeits- und
Ausfallrisiken im Zusammenhang mit den Dienstleistern.
Die mit der Ausgliederung verbundenen Risiken werden
im Rahmen des internen Kontrollsystems und des
Risikomanagementsystems überwacht. Die Risiken werden
durch die Auswahl von Dienstleistern mit ausgewiesener
Expertise und die Verpflichtung der Dienstleister auf die
Einhaltung der Vorgaben der Leitlinien der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG und durch ein regelmäßiges
Controlling der Funktionsausgliederungen und
Dienstleistungen begrenzt.
Darüber hinaus bestehen strategische Risiken
aufgrund von Geschäftsentscheidungen und
grundsätzlich auch ein Reputationsrisiko. Aus heutiger
Sicht wird kein Bonitätsrisiko des
Trägerunternehmens gesehen. Die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Es
ist derzeit nicht geplant, das Geschäftsmodell zu
ändern oder weitere Trägerunternehmen
aufzunehmen, weshalb strategische Risiken kaum vorhanden
sind. Reputationsrisiken sind derzeit nicht erkennbar.
Risiken aus gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Rahmenbedingungen werden kontinuierlich beobachtet,
abgeschätzt und entsprechend gesteuert.
Chancen
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG wurde mit dem Ziel
gegründet, Pensionsverpflichtungen der Mercedes-Benz
Group administrativ zu bündeln und die Finanzierung
sicherzustellen. Für die Mercedes-Benz Pensionsfonds
AG bieten sich somit Chancen, die Durchführung von
Leistungszusagen für weitere Tochterunternehmen der
Mercedes-Benz Group AG zu übernehmen.
Gesamtaussage
Der Deckungsgrad des Sicherungsvermögens im
Vergleich zur Mindestdeckungsrückstellung lag im
Geschäftsjahr 2023 zwischen 129 % im Januar 2023 und
116 % im Oktober 2023. Zum 31. Dezember 2023 betrug der
Deckungsgrad 117 %.
Risiken, die allein oder in Kombination mit anderen
den Fortbestand der Gesellschaft gefährden
könnten, sind weder zum Bilanzstichtag noch zum
Zeitpunkt der Aufstellung erkennbar.
Voraussichtliche Entwicklung
(Prognosebericht)
Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass sich
das Wachstum der Weltwirtschaft weiter verlangsamen wird.
Getrieben wird diese Verlangsamung vor allem durch die
großen Industrieländer, deren wirtschaftliche
Entwicklung mindestens in der ersten Jahreshälfte
durch anhaltend hohe Zinsen geprägt sein dürfte.
Dagegen wurde in zahlreichen Schwellenländern der
Zinssenkungszyklus schon im Jahr 2023 eingeleitet, was die
dortige Konjunktur unterstützen sollte.
In der Eurozone ist vor dem Hintergrund fehlender
geld-und fiskalpolitischer Impulse besonders in der ersten
Jahreshälfte eine nach wie vor schwache konjunkturelle
Entwicklung zu erwarten. Vor allem für die Industrie
ist angesichts der unzureichenden Auftragslage und
anhaltend hoher Zinsen keine nennenswerte Erholung
absehbar. Im Gesamtjahr sollte die Wirtschaftsleistung
ähnlich wie im Vorjahr nur geringfügig zulegen.
Kapitalanlagestrategie
Für das Sicherungsvermögen wird die in der
Kapitalanlagerichtlinie festgelegte Anlagestrategie unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen
fortgeführt.
Geschäftsentwicklung
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG erwartet für
das Geschäftsjahr 2024 ein leicht positives
Jahresergebnis.
Für das Sicherungsvermögen wird im
Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Aufwendungen für
Versorgungsfälle mit einem weiteren leichten
Rückgang gerechnet.
Schlusserklärung zum Bericht des
Vorstands der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG über die
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht)
Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ist ein im Sinne
von § 17 AktG von der Mercedes-Benz Group AG
abhängiges Unternehmen. Der Vorstand der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG hat für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht
über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") nach § 312
AktG aufgestellt.
Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG schließt mit der
folgenden Erklärung:
"Unsere Gesellschaft hat bei jedem im Bericht
über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
aufgeführten Rechtsgeschäft nach den
Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem
die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine
angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen
auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen
Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen."
Der Vorstand
Stuttgart, den 29. April
2024
| Silke Gubo
(Vorstandsvorsitzende) |
| Dr. Felix Herbold |
| Teilhard Zeilmann |
Bewegung
des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im
Geschäftsjahr 2023 gemäß Muster 4
RechPensV
|
Anwärter |
Invaliden-
und Altersrenten |
|
|
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Summe der
Jahresrenten
2) |
|
|
Anzahl |
Anzahl |
Anzahl |
Anzahl |
Tsd. Euro |
| I. |
Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
2 |
22 |
44.765 |
7.573 |
428.753 |
| II. |
Zugang während des
Geschäftsjahres |
- |
- |
- |
- |
- |
| 1. |
Neuzugang an
Anwärtern, Zugang an Rentnern |
- |
6 |
4 |
19 |
91 |
| 2. |
sonstiger Zugang
1) |
- |
- |
4 |
1 |
16.868 |
| 3. |
gesamter Zugang |
- |
6 |
8 |
20 |
16.959 |
| III. |
Abgang während des
Geschäftsjahres |
- |
- |
- |
- |
- |
| 1. |
Tod |
- |
- |
2.083 |
285 |
17.615 |
| 2. |
Beginn der
Altersrente |
- |
4 |
|
|
|
| 3. |
Invalidität |
- |
- |
|
|
|
| 4. |
Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
|
|
80 |
11 |
4.223 |
| 5. |
Beendigung unter Zahlung
von Beträgen |
- |
- |
- |
- |
- |
| 6. |
Beendigung ohne Zahlung
von Beträgen |
- |
- |
- |
- |
- |
| 7. |
sonstiger Abgang |
- |
1 |
- |
- |
|
| 8. |
gesamter Abgang |
- |
5 |
2.163 |
296 |
21.838 |
| IV. |
Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
2 |
23 |
42.610 |
7.297 |
423.874 |
|
davon: |
|
|
|
|
|
| 1. |
nur mit Anwartschaft auf
Invaliditätsversorgung |
- |
- |
|
|
|
| 2. |
nur mit Anwartschaft auf
Hinterbliebenenversorgung |
2 |
23 |
40.202 |
7.064 |
362.396 |
| 3. |
mit Anwartschaft auf
Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung |
- |
- |
- |
- |
- |
| 4. |
beitragsfreie
Anwartschaften |
2 |
23 |
|
|
|
| 5. |
in Rückdeckung
gegeben
3) |
- |
- |
- |
- |
- |
| 6. |
in Rückversicherung
gegeben |
- |
- |
- |
- |
- |
| 7. |
lebenslange
Altersrente |
- |
- |
40.202 |
7.064 |
362.396 |
| 8. |
Auszahlungsplan mit
Restverrentung
4) |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Hinterbliebenenrenten |
|
|
|
|
|
Summe der
Jahresrenten
2) |
|
|
Witwen |
Witwer |
Waisen |
Witwen |
Witwer |
|
|
Anzahl |
Anzahl |
Anzahl |
Tsd. Euro |
Tsd. Euro |
| I. |
Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
19.131 |
597 |
57 |
94.125 |
2.519 |
| II. |
Zugang während des
Geschäftsjahres |
- |
- |
- |
- |
- |
| 1. |
Neuzugang an
Anwärtern, Zugang an Rentnern |
1.304 |
62 |
- |
6.703 |
241 |
| 2. |
sonstiger Zugang
1) |
3 |
4 |
- |
4.169 |
198 |
| 3. |
gesamter Zugang |
1.307 |
66 |
- |
10.872 |
439 |
| III. |
Abgang während des
Geschäftsjahres |
- |
- |
- |
- |
- |
| 1. |
Tod |
1.162 |
55 |
- |
5.489 |
168 |
| 2. |
Beginn der
Altersrente |
|
|
|
|
|
| 3. |
Invalidität |
|
|
|
|
|
| 4. |
Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
71 |
8 |
16 |
1.288 |
194 |
| 5. |
Beendigung unter Zahlung
von Beträgen |
- |
- |
- |
- |
- |
| 6. |
Beendigung ohne Zahlung
von Beträgen |
- |
- |
- |
- |
- |
| 7. |
sonstiger Abgang |
3 |
- |
5 |
41 |
- |
| 8. |
gesamter Abgang |
1.236 |
63 |
21 |
6.818 |
362 |
| IV. |
Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
19.202 |
600 |
36 |
98.180 |
2.596 |
|
davon: |
|
|
|
|
|
| 1. |
nur mit Anwartschaft auf
Invaliditätsversorgung |
|
|
|
|
|
| 2. |
nur mit Anwartschaft auf
Hinterbliebenenversorgung |
|
|
|
|
|
| 3. |
mit Anwartschaft auf
Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung |
|
|
|
|
|
| 4. |
beitragsfreie
Anwartschaften |
|
|
|
|
|
| 5. |
in Rückdeckung
gegeben
3) |
- |
- |
- |
- |
- |
| 6. |
in Rückversicherung
gegeben |
- |
- |
- |
- |
- |
| 7. |
lebenslange
Altersrente |
|
|
|
|
|
| 8. |
Auszahlungsplan mit
Restverrentung
4) |
|
|
|
|
|
|
Hinterbliebenenrenten |
|
|
Summe der Jahresrenten
2) |
|
|
Waisen |
|
|
Tsd. Euro |
| I. |
Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
395 |
| II. |
Zugang während des
Geschäftsjahres |
- |
| 1. |
Neuzugang an
Anwärtern, Zugang an Rentnern |
- |
| 2. |
sonstiger Zugang
1) |
- |
| 3. |
gesamter Zugang |
- |
| III. |
Abgang während des
Geschäftsjahres |
- |
| 1. |
Tod |
- |
| 2. |
Beginn der
Altersrente |
|
| 3. |
Invalidität |
|
| 4. |
Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
53 |
| 5. |
Beendigung unter Zahlung
von Beträgen |
- |
| 6. |
Beendigung ohne Zahlung
von Beträgen |
- |
| 7. |
sonstiger Abgang |
54 |
| 8. |
gesamter Abgang |
107 |
| IV. |
Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
288 |
|
davon: |
|
| 1. |
nur mit Anwartschaft auf
Invaliditätsversorgung |
|
| 2. |
nur mit Anwartschaft auf
Hinterbliebenenversorgung |
|
| 3. |
mit Anwartschaft auf
Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung |
|
| 4. |
beitragsfreie
Anwartschaften |
|
| 5. |
in Rückdeckung
gegeben
3) |
- |
| 6. |
in Rückversicherung
gegeben |
- |
| 7. |
lebenslange
Altersrente |
|
| 8. |
Auszahlungsplan mit
Restverrentung
4) |
|
1) Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung
sowie Erhöhung der Rente.
2) Einzusetzen ist hier der Betrag der im
Folgejahr planmäßig zu zahlenden Renten bzw. -
bei Auszahlungsplänen - Raten (entsprechend der
Deckungsrückstellung).
3) Hier sind Eintragungen vorzunehmen, sofern
zur Deckung der Verpflichtungen gegenüber den
Versorgungsberechtigten Verträge bei
Lebensversicherern abgeschlossen wurden.
4) Hat die Phase der Restverrentung bereits
begonnen, so ist die Eintragung in der Zeile "lebenslange
Altersrente" vorzunehmen.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG, Stuttgart
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen"
unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile
des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils zum Lagebericht nicht
berücksichtigt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Pensionsfonds geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt
"Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des
Lageberichts.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die
sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die im Lagebericht in dem Abschnitt
"Nachhaltigkeitsberichterstattung" enthaltenen Angaben. Die
sonstigen Informationen umfassen zudem den Bericht des
Aufsichtsrats.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften
Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Pensionsfonds geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. April
2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| gez. Dr. Hasenburg |
gez. Sommer |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüferin |
Bericht
des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (ehemals Daimler
Pensionsfonds AG) hat im Geschäftsjahr 2023
Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt rund 522
Mio. Euro aus den von der Mercedes-Benz Group AG
übernommenen Versorgungsverpflichtungen ausgezahlt.
Insgesamt erhalten rund 70 Tsd. ehemalige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group AG sowie deren
Hinterbliebene Versorgungsleistungen von der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG.
Aufsichtsratstätigkeit im
Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben auch im Geschäftsjahr 2023 in
vollem Umfang wahrgenommen.
Dabei hat das Gremium den Vorstand bei der Leitung
des Unternehmens fortlaufend beraten und überwacht.
Der Aufsichtsrat hat geprüft, ob der
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über
die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
den geltenden Anforderungen entsprechen.
Er hat nach sorgfältiger Prüfung und
Beratung die seiner Zustimmung unterliegenden
Geschäftsvorfälle gebilligt. Der Vorstand hat den
Aufsichtsrat regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung und die Lage der Gesellschaft und
bei Bedarf auch zwischen den Sitzungen über besondere
Vorgänge informiert. Der Aufsichtsrat war in alle
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der
Aufsichtsrat zu vier regulären Sitzungen zusammen. Bei
Bedarf wurden außerhalb von Sitzungen Beschlüsse
im Umlaufverfahren gefasst. Die Sitzungsteilnahme der
Mitglieder lag auf einem hohen Niveau. Die
Aufsichtsratsarbeit war von einem offenen und intensiven
Austausch geprägt. Auf anstehende Beschlüsse
bereiteten sich die Aufsichtsratsmitglieder
regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die vorab
elektronisch zur Verfügung gestellt wurden.
Für ihre Aufgaben erforderliche Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, unter anderem zur
Pensionsfondstechnik, nahmen die Mitglieder des
Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von
der Gesellschaft unterstützt.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr in
seinen Sitzungen insbesondere mit den Auswirkungen des
Russland-Ukraine-Kriegs auf Solvabilität,
Deckungsgrad, Wertentwicklung des Sicherungsvermögens
und dem operativen Betrieb der Mercedes-Benz Pensionsfonds
AG auseinander. Der Vorstand informierte ferner
regelmäßig über die Prüfungen durch
die interne Revision.
In der Sitzung am 22. März 2023 hat der
Aufsichtsrat die im Geschäftsjahr 2023
überarbeiteten Grundsätze der Anlagepolitik der
Mercedes-Benz Pensionsfonds AG genehmigt.
In der Sitzung am 11. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat
den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss nebst
Lagebericht für das am 31. Dezember 2022 beendete
Geschäftsjahr im Beisein des Abschlussprüfers
erörtert, der über die Ergebnisse seiner
Prüfung berichtete. Nach dem abschließenden
Ergebnis seiner eigenen Prüfung schloss sich der
Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den
Abschlussprüfer an, stellte fest, dass Einwendungen
nicht zu erheben waren, billigte den Jahresabschluss und
den Lagebericht und stellte somit den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2022 fest. Gegen den
Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars hat
der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Ferner hat der
Aufsichtsrat den vom Abschlussprüfer geprüften
und ebenfalls mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehenen Bericht des Vorstands
über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erörtert und
geprüft. Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung
durch den Abschlussprüfer zu und erhob keine
Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht
enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der
Aufsichtsrat hat darüber hinaus seinen Bericht
für das am 31. Dezember 2022 beendete
Geschäftsjahr sowie seine Beschlussvorschläge an
die ordentliche Hauptversammlung 2023 verabschiedet.
Darüber hinaus hat der Vorstand die Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems
vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis
angeschlossen, dass keine Hinweise auf ein nicht wirksames
internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Jahr
2023 vorlagen. Ferner hat der Aufsichtsrat in dieser
Sitzung die Entlassung des bisherigen Verantwortlichen
Aktuars zum 31. Juli 2023 beschlossen und vorbehaltlich der
Zustimmung der BaFin, die am 21. Juni 2023 erteilt wurde,
einen neuen Verantwortlichen Aktuar zum 1. August 2023
bestellt.
Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung einen
Vorschlag für die Bestellung des Abschlussprüfers
unterbreitet. In der ordentlichen Hauptversammlung am 18.
Juli 2023 wurde die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023
bestellt.
In der Sitzung am 26. September 2023 wurde der
Aufsichtsrat über die Veröffentlichung im Rahmen
der Offenlegungsverordnung und die Ergebnisse aus der
Kostenbestandsaufnahme der BaFin informiert. Daneben nahm
der Aufsichtsrat die Selbsteinschätzung der fachlichen
Eignung und Zuverlässigkeit seiner Mitglieder nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz vor.
In der Sitzung am 12. Dezember 2023 beschäftigte
sich der Aufsichtsrat unter anderem mit den Ergebnissen der
im Herbst 2023 durchgeführten Prognoserechnung
für Pensionsfonds, welche durch die Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG erstellt und bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht wurde.
Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung am 12.
Dezember 2023 fand eine Schulung der
Aufsichtsratsmitglieder mit dem in der Sitzung am 26.
September 2023 festgelegten Schwerpunkt
"Pensionsfondstechnik" statt.
Jahresabschluss und Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023, Bericht des
Verantwortlichen Aktuars
Der vom Vorstand nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches einschließlich der rechtsform-
und branchenspezifischen Vorschriften für
Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgestellte
Jahresabschluss und der Lagebericht für das am 31.
Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr wurden von der
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter
Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Jahresabschlussunterlagen, der Erläuterungsbericht
des Verantwortlichen Aktuars zur
versicherungsmathematischen Bestätigung sowie der
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Der
Vorstand und der Verantwortliche Aktuar erläuterten
die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am
16. Mai 2024 auch mündlich. Die verantwortlichen
Abschlussprüfer berichteten in dieser Sitzung
über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und
standen, ebenso wie der Verantwortliche Aktuar, für
ergänzende Fragen und Auskünfte zur
Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Lagebericht der Gesellschaft sowie den
Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars im
Beisein des Abschlussprüfers und des Verantwortlichen
Aktuars eingehend behandelt und intensiv erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen
Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der
Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen
und festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss nebst
Lagebericht der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG zum 31.
Dezember 2023. Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt. Nach dem
abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des
Aufsichtsrats wurden auch gegen den
Erläuterungsbericht und die weiteren Ausführungen
des Verantwortlichen Aktuars keine Einwendungen erhoben.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands an.
In der Sitzung am 16. Mai 2024 hat der Aufsichtsrat
schließlich auch seinen Bericht zu dem am 31.
Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahr und seine
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der
ordentlichen Hauptversammlung 2024 verabschiedet.
Bericht des Vorstands über die
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht)
Der Abschlussprüfer prüfte auch den vom
Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über
die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer hat
keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht
erhoben und diesem folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG, Stuttgart
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war.
Berlin, den 30. April
2024
Der Abhängigkeitsbericht und das
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers wurden
allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur
Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den
Abhängigkeitsbericht erörtert und selbst
geprüft. Dabei hat er auch das Ergebnis der
Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den
Abschlussprüfer einbezogen. An den Erörterungen
des Aufsichtsrats zum Abhängigkeitsbericht nahm der
Abschlussprüfer teil, der den Aufsichtsrat über
die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung informierte
und auf Nachfrage ergänzende Auskunft gab.
Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung
des Abhängigkeitsberichts keine Ansatzpunkte für
Beanstandungen festgestellt und stimmte dem Ergebnis der
Prüfung des Abschlussprüfers ohne Einwände
zu.
Der Aufsichtsrat hat daher nach dem
abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung
keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht
enthaltene Schlusserklärung des Vorstands.
Personelle Veränderungen im
Vorstand
Mit Wirkung zum 31. August 2023 ist Herr Matthias End
durch Amtsniederlegung aus dem Vorstand der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG und als verantwortliche Person für
die unabhängige Risikocontrollingfunktion
ausgeschieden.
Mit Umlaufbeschluss vom 2. August 2023 hat der
Aufsichtsrat Herrn Teilhard Zeilmann mit Wirkung zum 1.
September 2023 in den Vorstand der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG bis zum 31. August 2028 und als
verantwortliche Person für die unabhängige
Risikocontrollingfunktion bestellt.
Personelle Veränderungen im
Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 31. August 2023 ist Herr Robert
Köthner durch Amtsniederlegung aus dem Aufsichtsrat
der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ausgeschieden.
In der Hauptversammlung am 18. Juli 2023 wurde Herr
Gerrit-Michael Dülks mit Wirkung zum 1. September 2023
bis zur Hauptversammlung im Jahr 2024 in den Aufsichtsrat
der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG gewählt.
Der Aufsichtsrat
Stuttgart, den 16. Mai
2024
| Dr. Annette Matzat
(Vorsitzende) |
| Steffen Hoffmann
(stellv. Vorsitzender) |
| Gerrit-Michael
Dülks |
| Eckehard Mosler |
| Tim Zech |
Die Hauptversammlung der Mercedes-Benz
Pensionsfonds AG mit Sitz in Stuttgart hat am 08.08.2024
folgenden Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefasst:
"Die Vertreterin der alleinigen Aktionärin
fasste mit allen Stimmen der alleinigen Aktionärin
einstimmig den Beschluss, den Bilanzgewinn in Höhe von
79.819 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Vorsitzende verkündete das
Abstimmungsergebnis und stellte fest und verkündete,
dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst
wurde."
|