Oscon-Consulting-GmbH
Dr.-Leo-Ritter-Straße 15, 93049 Regensburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oswald Ferdinand Dr. Peterhans seit 14.1.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oscon-Consulting-GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGOsCon-Consulting-GmbH, Regensburg Anhang für das Geschäftsjahr 2016 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der OsCon-Consulting-GmbH, Regensburg, - im Folgenden auch die "Gesellschaft" - ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Sitz der Gesellschaft lautet Dr.-Leo-Ritter-Str. 15, 93049 Regensburg. Die Gesellschaft ist unter HRB 5493 im Amtsgericht Regensburg eingetragen. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a Abs. 1 HGB; größenabhängige Erleichterungen sind bei der Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen worden. Auf die Erstellung eines Lagebericht ist zulässiger Weise verzichtet worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Unternehmensfortführung Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going Concern) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von drei bis 10 Jahren. Soweit erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für die Geringwertigen Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis von EUR 150,00 bis EUR 410,00 wurde die Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr nach § 6 (2) S. 1 EStG gewählt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel und das Eigenkapital wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Angaben zu Posten der Bilanz Finanzanlagen/Wertpapiere/Anteilsbesitz Die OsCon Consulting GmbH war zu 22,42 % am Grundkapital der NKK Programm Service AG, Regensburg, beteiligt. Die auf den Namen lautenden Stückaktien (253.199 Stück = 22,42%iger Anteil des Grundkapitals von EUR 1.129.344) der NKK Programm Service AG, Regensburg wurden mit Kaufvertrag vom 07.06.2016 verkauft. Die Übertragung erfolgte am 14.06.2016. Gezeichnetes Kapital Das zum 31. Dezember 2016 im Handelsregister eingetragene Stammkapital betrug EUR 25.564,59 und ist voll einbezahlt. Die Rückstellung für die Pensionsverpflichtung wurde durch die Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) auf den lt. § 253 (1) S. 2 HGB "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag" bestimmt. Bei der Rückstellungsbewertung wurden somit zukünftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend in der Bewertung berücksichtigt. Mit schuldbefreiender Wirkung (Vereinbarung vom 07.06.2016) wurde die Versorgungszusage vom früheren Arbeitgeber (NKK Programm Service AG, Regensburg) unter Anwendung von § 4 (2) Nr. 1 BetrAVG durch den neuen Arbeitgeber (OsCon-Consulting-GmbH) übernommen. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.06.2016 wurde das zur Finanzierung der Pensionsverpflichtung erforderliche Vermögen auf die Übernehmerin übertragen. Folgende versicherungsmathematische Parameter wurden bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen benutzt: Rechnungsgrundlagen: Bei der Bewertung wurde die Projectet-Unit-Credit-Methode (sog. PUC-Methode) verwendet unter Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck und unter Verwendung des Gesamtbestandes und folgender Parameter: Pensionsalter: 65 (feste Altersgrenze oder nach Invalidität und Erreichen der festen Altersgrenze eine Altersrente i. H. v. EUR 4.988,00 Invalidenrente: Bei Invalidität eine Invalidenrente i.H.v. EUR 4.812,00 Rententrend: 1,00 % Zinssatz: 4,01 % - (10-jährige Durchschnittsbildung) Witwenrente EUR 2.887,00 Soll-Pensionsrückstellung zum 31.12.2016: EUR 1.182.781 7-jährigem Durchschnittszins (3,24 %) EUR 1.062.069 10-jährigem Durchschnittszins (4,01 %) EUR 120.712 Unterschiedsbetrag - Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindesten diesem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre § 253 (6) HGB). Soll-Pensionsrückstellung zum 01.01.2016 EUR 0,00 Zinsaufwand für das abgelaufene Wirtschaftsjahr: EUR 41.982 Die steuerliche Pensionsrückstellung zum 31.12.2016 (§ 6a EStG) beträgt EUR 829.623,00 Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem von den Versicherern bekannt gegebenen Deckungskapital berücksichtigt. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Versorgungsberechtigte abgetreten. Saldierung: Rückstellungswert HB 10-jährigem Durchschnittszins EUR 1.062.069 abzgl. Aktivwert (Alte Leipziger) EUR 761.499,78 HB-Unterdeckung EUR 300.569,22 Verbindlichkeiten
Ergänzende Angaben In 2016 war kein Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Herr Dr. Oswald Peterhans, Regensburg. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den gesetzlichen Vertreter gemäß den §§ 24 5, 264 HGB Regensburg, den 29.08.2018 Dr. Oswald Peterhans
Regensburg, den 29. August 2018 gez. Dr. Oswald Peterhans Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. August 2018 |
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