Alatus Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Kittel seit 18.11.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SFB Haustechnik GmbH(vormals: Schlipphak GmbH)StuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SFB Haustechnki GmbH (vormals: Schlipphak GmbH) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Es wurden Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Insolvenzgericht - vom 28.09.2012 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Michael Pluta bestellt. Der Geschäftsbetrieb wurde vor Insolvenzeröffnung eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Durch Gesellschafterbeschluss vom 19.09.2012 wurde der Name der Schuldnerin in SFB Haustechnik GmbH geändert. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden. Aufgrund der im Jahr 2012 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmertätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Die ausgewiesenen Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Pflichtangaben Sicherheiten oder Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht gestellt. Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt: Herr Thomas Kittel, Ostfildern Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung. Zum Insolvenzverwalter war Herr Michael Pluta, Rechtsanwalt, Stuttgart, bestellt. Stuttgart, 21.12.2012 gez. Michael Pluta Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Fachanwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2012 |
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