VENDORPLAN
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
407.293,24 |
501.668,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
244.927,71 |
350.788,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162.365,53 |
150.879,98 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
129,00 |
1.174,82 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
610.566,11 |
422.767,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.017.988,35 |
925.610,92 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
635.566,11 |
447.767,23 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
610.566,11 |
422.767,23 |
| B.
Rückstellungen |
7.150,00 |
7.170,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.010.838,35 |
918.440,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.017.988,35 |
925.610,92 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die VENDORPLAN GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am
Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
am Main unter der Nr. 97475 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2016
finden die Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstmalig
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung ist unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Nr. 2, 266 und 275 HGB). Die
Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen".
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Aufgrund der
Darlehenszusagen der alleinigen Gesellschafterin SOLCOM
GmbH besteht eine positive Fortbestensprognose. Trotz
bilanzieller Überschuldung kann daher von der
Fortführung des Unternehmenstätigkeit ausgegangen
werden. Die im Geschäftsjahr 2016 ausgeübte
operative Geschäftstätigkeit wurde zum 31.03.2017
eingestellt. Über eine Liquidation nach § 60
GmbHG wurde noch kein Beschluss gefasst. Der
Unternehmensfortführungsprämisse stehen daher
weder rechtliche noch tatsächliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Antizipative Posten
Unter dem Posten "sonstige
Vermögensgegenstände" werden Beträge
ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen. Hierbei handelt es sich um Vorsteuern in
Höhe von 11.014,39 EUR, welche erst in 2017 abziehbar
sind.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
.
Der Verlustvortrag beträgt 447.767,23 EUR (VJ:
267.587,70 EUR).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.263,57 EUR
(VJ: 1.707,04 EUR).
Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw.
§ 285 Nr. 9c HGB
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber
der Alleingesellschafterin SOLCOM GmbH, Reutlingen.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von
11,2 TEUR.
ANGABEN ZUR G.U.V.
SONSTIGE ANGABEN
Konzernzugehörigkeit
Unsere Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der
SOLCOM Holding GmbH, mit Sitz in Reutlingen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird
gemäß §§ 290 ff. HGB in den
Konzernabschluss der SOLCOM Holding GmbH mit Sitz in
Reutlingen, die den Konzernabschluss für den
größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen
aufstellt, einbezogen.
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.
Reutlingen, 12. Juni 2017
gez. Martin Wessner
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2017 festgestellt.
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