Clarios VARTA Hannover GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Batterien und Akkumulatoren
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Johnson Controls Power Solutions AGHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012Inhalt Bericht des Aufsichtsrats Aufsichtsrat und Vorstand Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Abhängigkeitsbericht Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung im Berichtszeitraum überwacht und im Rahmen der turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen sowie auf Grundlage der regelmäßigen schriftlichen und aus besonderem Anlass erstatteten Berichte der Geschäftsführung über die Lage des Unternehmens und den Gang der Geschäfte beratend begleitet. Zudem stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem und ständigem Kontakt und wurde laufend über wichtige Geschäftsvorfälle und Beschlüsse unterrichtet. Vom Vorstand wurde dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss zum 30. September 2011 vorgelegt und vom Aufsichtsrat geprüft. Mit Beschluss des Aufsichtsrates und des Vorstandes ist die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2011 an die Hauptversammlung delegiert worden. Vom Vorstand wurde dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss zum 30. September 2012 vorgelegt und vom Aufsichtsrat geprüft. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 2. August 2013 und mit Zustimmung des Vorstandes ist die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2012 an die Hauptversammlung delegiert worden. Am 12. Juni 2012 schied Herr Eric S. Mitchell und am 10. Juni 2012 Herr Kenneth R. Dortzbach aus dem Vorstand der Johnson Controls Power Solutions AG aus. Wir danken dem Vorstand für den Einsatz und die Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Milwaukee, 2. August 2013 Für den Aufsichtsrat Jerome D. Okarma, Vorsitzender Aufsichtsrat und VorstandMitglieder des Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands
Bilanz zum 30. September 2012der Johnson Controls Power Solutions AGAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2011 bis 30. September 2012der Johnson Controls Power Solutions AG
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2011 bis 30. September 2012der Johnson Controls Power Solutions AG, HannoverAllgemeinesGegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Bewerbung von VARTA Markenrechten, der Vertrieb von Produkten unter dem Namen VARTA sowie die Unterstützung von verbundenen Unternehmen bei der Bewerbung und dem Vertrieb von Produkten unter dem Namen von VARTA, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder für diesen unmittelbar oder mittelbar nützlich erscheinen, insbesondere auch zum Abschluss von Unternehmensverträgen, Interessengemeinschaftsverträgen und ähnlichen Verträgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben und zu pachten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland in jeglicher Form zu beteiligen, sowie deren Verwaltung und Geschäftsführung, einschließlich der persönlichen Haftung in solchen Unternehmen, insbesondere der Johnson Controls Tolling AG & Co. KG, zu übernehmen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen eingliedern. Der Jahresabschluss der Johnson Controls Power Solutions AG, Hannover, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs.1 S.4 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Abschluss ist in € aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Die Johnson Controls Power Solutions AG ist persönlich haftende Gesellschafterin der Johnson Controls Tolling AG & Co. KG. Sie hat laut Gesellschaftsvertrag keine Einlage zu leisten. Zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und der Muttergesellschaft Erste JCI Holding GmbH, Burscheid, wurde am 13. September 2012, mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2012, ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeForderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Sonstige Rückstellungen werden für sämtliche am Abschlussstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung der Bilanz der Johnson Controls Power Solutions AG zum 30. September 2012(1) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen insgesamt 305.135.281,86 € (i. Vj. 67.853,70 €). Im Rahmen des Cash-Poolings werden die Salden auf den Bankkonten valutengleich ausgeglichen und diese Beträge den jeweiligen verbundenen Unternehmen im Konzern gutgeschrieben bzw. belastet. Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen das Finanzamt aufgrund von Vorauszahlungen ausgewiesen. (2) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital am 30.09.2012 beträgt unverändert 50.000,00 € und ist aufgeteilt in 50 Inhaberaktien zum Nennwert von je 1.000 € die von der Erste JCI Holding GmbH, Burscheid, gehalten werden. (3) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage stammt aus anderen Zuzahlungen des Gesellschafters. Im Berichtsjahr wurden Zuzahlungen in Höhe von 305.000.000,00 € vorgenommen und verbundenen Unternehmen der Johnson Controls, Inc. als Darlehen zur Verfügung gestellt. (4) Gesetzliche Rücklage
Die Gesetzliche Rücklage ergibt sich gemäß § 150 Abs. 2 AktG aus einer Zuführung in Höhe von 10 % des Grundkapitals. (5) Rückstellungen
Unter den Steuerrückstellungen werden die voraussichtlichen Steuerbelastungen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag des abgelaufenen Geschäftsjahres und für noch nicht rechtskräftig veranlagte Vorjahre ausgewiesen. Die Sonstigen Rückstellungen betrafen Verpflichtungen für erhaltene, noch nicht abgerechnete Leistungen. (6) Verbindlichkeiten
Es bestanden im Geschäftsjahr keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. (7) Haftungsverhältnisse Für die Cash-Pool Verbindlichkeiten der Cash-Pool Führerin, der Johnson Controls GmbH, gegenüber der Commerzbank AG besteht eine gesamtschuldnerische Mithaftung aller Cash-Pool Teilhaber. Der Saldo der Cash-Pool Führerin gegenüber der Commerzbank AG weist am 30. September 2012 ein Guthaben in Höhe von 20.460.162,73 € auf (i. Vj. Verbindlichkeiten in Höhe von 18.732.855,90 €). Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung der Johnson Controls Power Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012(8) Sonstige betriebliche Erträge
Unter den Übrigen Erträgen werden die Erträge aus Kostenverrechnungen, aus Haftungsvergütungen und aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. (9) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Übrigen Aufwendungen enthalten Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. (10) Zinsergebnis
Im Geschäftsjahr werden als Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge im Wesentlichen Zinserträge aus der Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. (11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthielten die voraussichtlichen Aufwendungen für Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag. (12) Aufwendungen aus Gewinnabführung Zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und der Muttergesellschaft Erste JCI Holding GmbH, Burscheid, wurde am 13. September 2012, mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2012, ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Steuern wird gemäß Gesellschafterbeschluss vom 17. September 2012 (Set-off agreement) am 1. Oktober 2012 in die Kapitalrücklage eingestellt. (13) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr und im Vorjahr keine Mitarbeiter. (14) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands erhielten von der Gesellschaft keine Bezüge. (15) Einfluss steuerrechtlicher Vorschriften auf das Jahresergebnis Die Inanspruchnahme steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Geschäftsjahr und in früheren Geschäftsjahren hat auf das Jahresergebnis keinen nennenswerten Einfluss. (16) Mutterunternehmen Alleingesellschafterin ist zum 30. September 2012 die Erste JCI Holding GmbH, Burscheid. Die Gesellschaften sind Unternehmen der Johnson Controls-Gruppe mit der Johnson Controls, Inc., Milwaukee, Wisconsin/USA, als Konzernobergesellschaft. Der von der Johnson Controls, Inc. zum 30.09.2012 aufzustellende Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. (17) Ergebnisverwendung / Feststellung des JahresabschlussesZwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und der Muttergesellschaft Erste JCI Holding GmbH, Burscheid, wurde am 13. September 2012, mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2012, ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der Johnson Controls Power Solutions AG weist ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 67.700,00 € aus. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Steuern wird gemäß Gesellschafterbeschluss vom 17. September 2012 (Set-off agreement) am 1. Oktober 2012 in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2012 weist für das vorangehende Geschäftsjahr einen Bilanzgewinn in Höhe von 9.229,38 € aus, der aus dem Geschäftsjahr 2010/2011 stammt. Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage "andere Gewinnrücklagen" gem. § 266 Abs. 3 A III Nr. 4 HGB, einzustellen. (18) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht 100 % der Anteile der Johnson Controls Power Solutions AG werden von der Erste JCI Holding GmbH, Burscheid, gehalten. Deren Konzernobergesellschaft ist die Johnson Controls, Inc., Milwaukee, Wisconsin/USA. Für die Johnson Controls Power Solutions AG als konzernverbundenes Unternehmen ist gemäß § 312 AktG vom Vorstand ein Abhängigkeitsbericht mit folgender Abschlussbestätigung aufgestellt: "Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns zum Zeitpunkt bekannt waren, in denen die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden."
Hannover, 1. August 2013 Johnson Controls Power Solutions AG Der Vorstand Johann-Friedrich Dempwolff Michel Pesch Bericht des Vorstands der Johnson Controls Power Solutions AG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktGDie Erste JCI Holding GmbH, Burscheid, ist alleinige Gesellschafterin der Johnson Controls Power Solutions AG und damit unmittelbar herrschende Gesellschaft im Sinne des § 312 AktG. Konzernobergesellschaft ist die Johnson Controls, Inc., Milwaukee, Wisconsin/USA und somit mittelbar herrschendes Unternehmen. Wir berichten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 gemäß § 312 AktG über die Beziehungen unserer Gesellschaft zur Johnson Controls, Inc., Milwaukee, Wisconsin/USA, als Konzernobergesellschaft und zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Die nachstehend abgebildeten Rechtsgeschäfte für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 sind zu marktüblichen Preisen und Konditionen vorgenommen worden, die denen mit außenstehenden Geschäftspartnern entsprechen. Die mit der Johnson Controls, Inc. verbundenen Unternehmen sind im Übrigen angewiesen, untereinander keine vor- und/oder nachteiligen Geschäfte abzuschließen. I. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und der Johnsons Controls GmbHDie Johnson Controls Power Solutions AG ist in den Rahmenvertrag über das Cash-Pooling der Johnson Controls International B.V.B.A. (European Coordination Center), Brüssel, eingebunden. Danach werden die Salden auf den Bankkonten valutengleich ausgeglichen und diese Beträge den jeweiligen verbundenen Unternehmen im JCI-Konzern gutgeschrieben bzw. belastet.
II. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und verbundenen Unternehmen der Erste JCI Holding GmbHII.a Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und der Johnson Controls Tolling AG & Co. KG Zur Geschäftsführung und Vertretung der Johnson Controls Tolling AG & Co. KG ist allein die Johnson Controls Power Solutions AG berechtigt. Die Johnson Controls Power Solutions AG erhält hierfür eine Haftungsvergütung von jährlich 5 % ihres Eigenkapitals. Weiterhin erhielt die Johnson Controls Power Solutions AG alle Aufwendungen zzgl. 5 % Aufschlag erstattet, die mit der Geschäftsführung zusammenhingen. Im Berichtsjahr waren dies insgesamt 3.219,21 €. II.b Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und der Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA Das Rechnungswesen wurde dienstleistend von der Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA durchgeführt. Es wurde im Berichtsjahr keine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. III. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zwischen der Johnson Controls Power Solutions AG und den übrigen verbundenen Unternehmen im JCI - KonzernIm laufenden Geschäftsjahr hat die Johnson Controls Power Solutions AG kurzfristige Darlehen an die Johnson Controls Battery Holding GmbH, Hannover, und an die JCI Regelungstechnik GmbH, Essen, vergeben.
IV. AbschlusserklärungWir erklären hiermit gemäß § 312 Absatz 3 AktG was folgt: Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns zum Zeitpunkt bekannt waren, in denen die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden.
Hannover, 1. August 2013 Johnson Controls Power Solutions AG Der Vorstand Johann-Friedrich Dempwolff Michel Pesch |
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