Mitte Media
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
84.169,21 |
84.169,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.986,52 |
82.986,52 |
| II.
Wertpapiere |
1.117,96 |
1.117,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64,73 |
64,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.169,21 |
84.169,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.717,84 |
75.617,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
183.500,00 |
183.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
134.782,16 |
132.882,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.900,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.551,37 |
4.551,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.551,37 |
4.551,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.169,21 |
84.169,21 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Mitte Media GmbH
1.
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft & Co. i. S. d.
§§ 264 a, 267 HGB. Von der Aufstellung eines
Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz
4 HGB abgesehen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
2.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die
Forderungen und anderen Gegenstände des
Umlaufvermögens werden mit dem Nennbetrag oder mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
gem. § 253 Abs.4 und Abs.5 HGB
angesetzt.
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe
gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken ab. Die Rückstellungen werden gem. § 253
Abs.1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Eine Abzinsung der Rückstellungen gem. § 253
Abs.2 HGB wurde nicht vorgenommen. Es handelt sich hierbei
um die Rückstellung für die
Jahresabschlusserstellung in Höhe von EUR 1.900,00.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.1 Satz 2 HGB
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig.
4.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung:
Die Gesellschaft wird einzeln vertreten durch Herrn
Tewe Pannier.
Die Geschäfte der Gesellschaft werden allein von
Herrn Tewe Pannier geführt.
Berlin, den 08. Februar 2012
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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