Bauimpuls Forchheim GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Dominik Rinker seit 7.9.2023 | Vorstandsmitglied |
Harald Reinsch seit 20.7.2001 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse ForchheimForchheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den festverzinslichen Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt. Immobilienfonds ohne unmittelbarer Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände zu Verkaufspreisen bewertet. Beteiligungen und Anteile an verbundene UnternehmenBeteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bewertet. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen bei denen die Sparkasse sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, ausgewiesen. Diese werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital aktiviert. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 150 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wird der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert. Derivative FinanzinstrumenteDie zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Restlaufzeiten von einem Jahr und mehr, die frühestens im Jahr 2026 fällig werden. Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil alle Wertpapiere über ein Rating im sog. "Investment-Grade-Bereich" verfügen und zum Nennwert eingelöst werden. Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Forchheim an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 8: Anteile an verbundenen UnternehmenUnter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an der SGF Service Gesellschaft Forchheim mbH und der Bauimpuls Forchheim Gmbh jeweils mit Sitz in Forchheim ausgewiesen. Von der Aufstellung eines Konzernabschlusses wird im Hinblick auf die geringe Bedeutung dieser Mehrheitsbeteiligungen gemäß § 296 Abs. 2 HGB Abstand genommen. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,27 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
PassivseitePosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 98 TEUR (im Vorjahr 48 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat. Posten 9: Nachrangige VerbindlichkeitenFür von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 390 TEUR (im Vorjahr 191 TEUR) angefallen. Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen. Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 17.587 TEUR (ohne anteilige Zinsen) übersteigen im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,55 % und eine Ursprungslaufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt 3.487 TEUR fällig. Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a des Kreditwesengesetzes (KWG) in der am 31.12.2013 gültigen Fassung bzw. des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 3.983 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 3.932 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 1: EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine wesentlichen Erkenntnisse bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich im letzten Jahr keine Ansprüche Dritter ergeben. Posten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien und Investmentzertifikate). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge
Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen
Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 28.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperreAm Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 150 TEUR. Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche VorschriftenDie Sparkasse Forchheim fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. SONSTIGE ANGABENDerivative FinanzinstrumenteDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt: Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Forchheim Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 15.264 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 1.183 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 17.441 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstands und des VerwaltungsratsDie Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 723 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 99 TEUR. Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneFür die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 5.681 TEUR zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 213 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 755 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 2.661 TEUR gewährt. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 216 TEUR an; davon betrafen 25 TEUR das Vorjahr. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 32 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Verwaltungsrat
Vorstand
Mitarbeiter / -innen
Forchheim, den 28. März 2024 Sparkasse Forchheim Vorstand Reinsch Rinker
Forchheim, den 07. Mai 2024 Sparkasse Forchheim Vorsitzender des Verwaltungsrats Dr. Ulm Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Forchheim hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Forchheim besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Forchheim definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 70.022 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 289. Der Gewinn vor Steuern beträgt 14.720 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 5.246 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Forchheim hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht zum Jahresabschluss 31.12.2023der Sparkasse ForchheimAuf Grund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen. GRUNDLAGEN DER SPARKASSEGeschäftsmodellDie Sparkasse Forchheim ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Forchheim. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Vereinigte Sparkassen Forchheim - Gräfenberg - Ebermannstadt. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind die Stadt und der Landkreis Forchheim. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus 2 Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Forchheim ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse Forchheim unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse Forchheim eine Hauptstelle, 22 Geschäftsstellen sowie 8 SB-Geschäftsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage -beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV). In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV). Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV). Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV). Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte -im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft -jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV). Die schwache Konjunktur bekam auch die Wirtschaft im Geschäftsgebiet der Sparkasse Forchheim zu spüren. Trotzdem befinden sich die Unternehmen nach wie vor in einer sehr soliden Verfassung. Davon profitierte auch der Arbeitsmarkt im Landkreis Forchheim. In der Arbeitsmarktstatistik lag die Erwerbslosenquote zum Jahresende bei lediglich 2,9 % (Quellen: IHK Oberfranken/Bundesagentur f. Arbeit). Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
GeschäftsverlaufIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein sehr moderates Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein leichter Rückgang erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf wurden übertroffen. Daten zum Geschäftsverlauf
Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 2.349.093 TEUR. Der leichte Rückgang von 43.484 TEUR oder 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Rückzahlung fälliger Refinanzierungsmittel bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Rückgang des Geschäftsvolumens um 36.668 TEUR oder 1,5 % auf 2.383.143 TEUR zu verzeichnen. In Folge der Zins- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das um die Risikovorsorge bereinigte Kundenkreditvolumen inkl. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen um 2,7 % auf 1.508.605 TEUR (Vorjahr 1.468.618 TEUR). Getragen wurde diese positive Entwicklung von Zuwachsraten bei Wohnungsbaukrediten und gewerblichen Finanzierungen. Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 767.701 TEUR. Diese Entwicklung ist auf Umschichtungen der Liquiditätshaltung von Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zu Forderungen an Kreditinstitute zurückzuführen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 112.976 TEUR auf 273.416 TEUR zu verzeichnen, was hauptsächlich in Fälligkeiten von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III) begründet ist. Das Volumen der Kundeneinlagen, einschließlich begebener Schuldverschreibungen und nachrangiger Verbindlichkeiten (Passiva 2, 3, 9), konnte im Geschäftsjahr um 3,1 % auf 1.864.844 TEUR gesteigert werden. Der Zuwachs ist auf volatile Einlagen institutioneller Kunden zurückzuführen. Während die kurzfristig disponiblen Sichteinlagen und Anlagekonten mit 1.015.199 TEUR um 22,1 % unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die befristeten Verbindlichkeiten mit 500.729 TEUR eine Steigerung von 395.975 TEUR auf. Der Bestand an Spareinlagen reduzierte sich durch Umschichtungen privater Kunden in höherverzinsliche Anlagen um 16,5 % auf 325.409 TEUR. Im Dienstleistungs- und Verbundgeschäft konnten die erwarteten Zuwachsraten im Wesentlichen erreicht werden. Während das Vertragsvolumen im Wertpapier-, Versicherungs- und Immobiliengeschäft gesteigert werden konnte, mussten Rückgänge im Bauspargeschäft hingenommen werden. VermögenslageDie Bilanzstruktur der Sparkasse stellt sich wie folgt dar: AKTIVA
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich erfüllt. In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen. Die Sicherheitsrücklage wird sich durch die geplante Zuführung des Bilanzgewinns 2023 auf 126.299 TEUR erhöhen. Darüber hinaus zählt der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zum Kernkapital. Hier beträgt der Bestand mit Feststellung des aktuellen Jahresabschlusses 60.000 TEUR. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 14,74 % (Vorjahr 14,25 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,5 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 5 Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht. Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 352,23 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio -NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 120,79 %. Die Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag länger als 4 Monate. ErtragslageNeben der Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 9.347 TEUR ausgewiesen. Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Erfolgskomponenten: Daten zur Ertragslage
1) Summe der Aufwendungen in Relation zur Summe
der Erträge
Der Zinsüberschuss -einschließlich laufender Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen -konnte deutlich um 38,9 % auf 49.417 TEUR gesteigert werden, was aus der Vereinnahmung von Zinsen aus Zinsswaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zurückzuführen ist. Der Zuwachs des Provisionsüberschusses auf 14.431 TEUR lag im Rahmen der Erwartungen. Neben Ertragssteigerungen bei den Giroerlösen blickt die Sparkasse insgesamt auf ein sehr erfolgreiches Jahr im Immobiliengeschäft zurück. Auch im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft konnten die Erträge weiter ausgebaut werden. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen mit einer Steigerung von 9,7 % auf 33.340 TEUR über den zu Jahresbeginn prognostizierten Werten. Die darin enthaltenen Personalaufwendungen -einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - stiegen infolge der tariflichen Anhebung der Bezüge sowie der Höherdotierung der Pensionsrückstellungen um 9,4 % auf 22.506 TEUR. Der Sachaufwand erhöhte sich in Folge gestiegener Energiepreise sowie hoher Inflationsraten deutlich um 1.019 TEUR auf 10.834 TEUR. Durch eine geplante Zustiftung in die Zukunftsstiftung der Sparkasse Forchheim erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wie geplant um 2.786 TEUR auf 5.770 TEUR. Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Insgesamt lag das Betriebsergebnis vor Bewertung mit 1,37 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS; Vergleichsmaßstab aller deutschen Sparkassen) deutlich über den Erwartungen und dem Wert aus dem Vorjahr (0,83 %). Die Cost-Income-Ratio gemäß dem Vergleichsmaßstab aller deutschen Sparkassen lag mit 50,1 % (Vorjahr 60,3 %) über den Erwartungen des Vorjahres. Auch im Geschäftsjahr 2023 haben wir die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft mit Aufwendungen und Erträgen aus Wertpapieren saldiert ausgewiesen. Daraus ergab sich - ergänzt um den Bewertungsertrag bei Beteiligungen - zum Bilanzstichtag ein Nettoaufwand von 9.193 TEUR. Trotz eines rückläufigen Bewertungsaufwands war diese ungünstige Konstellation so nicht erwartet worden. Im Vorjahr hatte der ergebnismindernde Bewertungsbedarf noch bei 15.506 TEUR gelegen. Ausschlaggebend hierfür waren Umschichtungen bei den festverzinslichen Wertpapieren. Des Weiteren waren im Zusammenhang mit eingetretenen Risiken aus Forderungen im Kreditgeschäft Bewertungsmaßnahmen erforderlich. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,98 % der DBS erwartungsgemäß um 0,78 % der DBS deutlich über dem Vorjahreswert. Der deutlich gestiegene Jahresüberschuss lag im Rahmen der Erwartungen. Erfreulicherweise übertraf die Aufwand/Ertrag-Relation mit 55,9 % (Vorjahr 62,3 %) die Erwartungen des Vorjahres. Die Eigenkapitalrentabilität erhöhte sich auf 12,6 %. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG beträgt 0,4 %. GesamtlageDie Sparkasse kann in Anbetracht der eingebrochenen Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Lage kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als insgesamt zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt. RisikoberichtRisikomanagementystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden mindestens vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte beachtet. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen SREP-Gesamtkapitalanforderung und die kombinierte Pufferanforderung im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Strukturelle Darstellung der wesentlichen RisikenAdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 44,6 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 52,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte im Firmenkundenkreditgeschäft bilden mit 23,1 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie mit 10,7 % an das verarbeitende Gewerbe. Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Für die Restgröße von 1,5 % bezogen auf das Volumen der Kundenkredite liegt per 31. Dezember 2023 kein Rating vor. Risikokonzentrationen bestehen im Kreditportfolio aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes. Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand (Kundengeschäft) wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte (ohne Zinsabgrenzung) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 736,3 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (363,6 Mio. EUR), Tages- und Termingelder, Schuldscheindarlehen (306,4 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentfonds (66,3 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 89,6 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei 9,0 % des Bestands vor. Dabei handelt es sich ausschließlich um Anteile an Investmentfonds, die überwiegend in Immobilien investiert sind. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Bayerische Landesbank, die zum Jahresende rund 262,5 Mio. EUR betrugen. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Darüber hinaus besteht eine Risikokonzentration in der Branche gruppenexterne Kreditinstitute, die zu unseren Hauptanlageklassen bei den Eigenanlagen zählt. Für latente Risiken aus den Forderungen an Kreditinstitute wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 518 TEUR (Vorjahr 537 TEUR) gebildet. MarktpreisrisikoZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko stellt für die Sparkasse kein wesentliches Risiko dar. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 92,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. PROGNOSEBERICHTVoraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. RahmenbedingungenIm Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV). Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw). Dementsprechend verhalten startete die Forchheimer Wirtschaft ins neue Jahr. Während die Geschäftslage bei den befragten Unternehmen aus Stadt und Landkreis Forchheim auch zu Jahresbeginn nahezu ausgeglichen ist, fallen die Investitionsplanungen der befragten Betriebe aus dem Wirtschaftsraum Forchheim deutlich positiver aus (Quelle: IHK Oberfranken). Zusätzliche Stabilität gibt der gute Mix von Verarbeitendem Gewerbe und Dienstleistungsgewerbe der Wirtschaftsregion Forchheim und damit dem Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales). Chancen und RisikenAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt und weitere Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg des Zinsaufwands führen. Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf die Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen. Daneben besteht das Risiko, dass die Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik, den Fachkräftemangel sowie überproportional steigende EDV-Kosten belastet werden können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse insbesondere in einer konjunkturellen Erholung, einer stärkeren Kreditnachfrage und einer steiler werdenden Zinsstrukturkurve, was sich positiv auf den Zinsüberschuss auswirken würde. Darüber hinaus kann der umfassende Beratungsansatz der Sparkasse positive Impulse für das Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Das verstärkte Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren. Geschäftsentwicklung der SparkasseAngesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen erwartet die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen sehr moderate Wachstumsraten. Das Bemühen um qualitativ gutes gewerbliches Kreditgeschäft wird daher beibehalten. Bei den Privathaushalten dürften Wohnbaufinanzierungen im Vordergrund stehen. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung geht die Sparkasse bei den Kundeneinlagen von einem deutlichen Rückgang aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei institutionellen Anlegern zurückzuführen. Insgesamt wird aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 eine stagnierende Bilanzsumme erwartet. VermögenslageTrotz der weiterhin hohen Inflation und des sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnet die Sparkasse mit leicht höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund ihrer angemessenen Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass sie die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit einhalten kann. FinanzlageDie Sparkasse ist sich aufgrund ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) wird die Sparkasse auch weiterhin erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des kombinierten Stressszenarios, wie in der Risikostrategie definiert, länger als 5 Wochen sein. In Erwartung erhöhter Liquiditätsabflüsse haben wir zusätzliche Liquiditätspuffer aufgebaut. ErtragslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnet die Sparkasse mit einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung. Die Cost-Income-Ratio wird dadurch moderat steigen. Im operativen Bereich wird es nicht möglich sein, den Rückgang des Zinsüberschusses auszugleichen. Im Provisionsgeschäft mit Kunden kompensieren sich verschiedene Entwicklungen, was zu einem gleichbleibenden Provisionsüberschuss führen wird. Höhere Ausgaben im Verwaltungsaufwand wirken zusätzlich belastend. Beim prognostizierten Bewertungsergebnis für das Kreditgeschäft orientiert sich die Sparkasse nicht am tatsächlichen Ergebnis des Jahres 2023, sondern am Durchschnitt der letzten 5 Jahre, der zu einer geringeren Risikovorsorge führen dürfte. Das erwartete leicht rückläufige Zinsniveau würde kein negatives Bewertungsergebnis bei den festverzinslichen Wertpapieren des Eigenbestands auslösen. Insgesamt geht die Sparkasse von einem leicht über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. Daher rechnet die Sparkasse mit einem leicht höheren Jahresüberschuss. GesamtaussageBei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung wird daher davon ausgegangen, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnet die Sparkasse vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer leicht positiven Entwicklung der Ertragslage. Zusammenfassend beurteilt die Sparkasse ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht positiver als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Forchheim, den 28. März 2024 Sparkasse Forchheim Vorstand Reinsch Rinker
Forchheim, den 07. Mai 2024 Sparkasse Forchheim Vorsitzender des Verwaltungsrats Dr. Ulm Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse ForchheimVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Forchheim, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen KreditgeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den AbschlussDie Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt. Unsere SchlussfolgerungenAuf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO: Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Verantwortliche WirtschaftsprüferDer verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Roland Hoffmann.
München, den 27. Mai 2024 Prüfungsstelle
Schmidt, Wirtschaftsprüferin Hoffmann, Wirtschaftsprüfer |
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