adiutaByte GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marie Christine Eßer seit 2.4.2026 | Prokura |
Christoph Blasig seit 28.10.2025 | Prokura |
Heike Johanna Roemer seit 17.10.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
| 8.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HTH GmbHLohmarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhanga. Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1.1 davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig 3 Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Die Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 30.898,75 € (VJ: 41.902,50 €) 3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB) Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen. a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 322,4 T€. b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,0 T€. c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 206,1 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung. 3.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc.) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 67,5 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 21 (Vorjahr: 19) Arbeitnehmer beschäftigt. 4.2 Unterschrift
Lohmar, den 01. Juli 2024
(gez.: Heike Johanna Roemer) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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