KIMIYA
GmbH
Soest
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2020
EUR |
30.9.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.093,00 |
17.140,00 |
| I.
Sachanlagen |
43,00 |
90,00 |
| II.
Finanzanlagen |
17.050,00 |
17.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.008,44 |
273.449,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
167.597,79 |
109.862,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.410,65 |
163.586,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48,00 |
78,26 |
| D.
Aktive latente Steuern |
704,80 |
682,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
229.854,24 |
291.350,58 |
Passiva
|
|
30.9.2020
EUR |
30.9.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.129,97 |
252.110,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
21.437,35 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
204.672,67 |
| IV.
Bilanzgewinn |
166.129,97 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
34.006,32 |
38.590,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.717,95 |
650,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
229.854,24 |
291.350,58 |
Anhang
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie ist
für das Geschäftsjahr 2019/2020 verpflichtet,
einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufzustellen.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Für Zugänge im Berichtsjahr ist
die Abschreibung zeitanteilig in Ansatz gebracht worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert von 150,00 € bis 1.000,00 € wurden in
den Vorjahren aktiviert und auf fünf Jahre
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen wurden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögengegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet.
Guthaben beim Kreditinstitut
Das Guthaben beim Kreditinstitut wurde zum Nennwert
angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für sich in folgenden
Geschäftsjahren voraussichtlich durch abbauende
Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden ermittelt und unverrechnet ausgewiesen. Die
Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen im
Wesentlichen die Wertansätze der Rückstellungen.
Der zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf
30,87 %. Dieser berücksichtigt sowohl die
Körperschaftsteuer von 15 % und den darauf zu
entrichtenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den
Gewerbesteuersatz von 15,05 %.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum
Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Fälligkeit von bis zu einem Jahr.
In dem Bilanzgewinn von 166.129,97 € ist der
Gewinnvortrag in Höhe von 226.110,02 € enthalten.
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von 110,10 €
(Vorjahr: 110,10 €).
C. Sonstige Angaben
Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe
des Überhangs der aktiven latenten Steuern über
die passiven latenten Steuern in Höhe von 704,80
(Vorjahr: 682,74 €).
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Prof. Dr.-Ing. Mohsen Saadat
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Soest und wird
beim Registergericht Arnsberg unter der HRB 11807
geführt.
Soest, den 31.03.2021
Der Geschäftsführer
gez. Prof. Dr.-Ing. M. Mohsen Saadat
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2021 festgestellt.
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