Großhandel mit Flachglas
Contargo Rhein-Main GmbH
Carl-Spaeter-Straße 87, 56070 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marinus Cornelis -genannt Marco- Speksnijder seit 21.7.2025 | Geschäftsführer |
Kawus Khederzadeh seit 22.10.2024 | Geschäftsführer |
Eugen Werwai seit 12.6.2019 | Prokura |
Arndt Puderbach seit 27.9.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Contargo Rhein-Main GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019A GrundlagenDie Contargo Rhein-Main GmbH (CRM), Koblenz, ist als 100 %-ige Tochter der Contargo GmbH & Co. KG, Duisburg, in den Konzernkreis der Rhenus-Gruppe eingebunden. Die CRM betreibt drei Container Terminals, welche sich in Koblenz, Gustavsburg und Frankfurt-Osthafen befinden. Grundlegende Geschäftsfelder aller drei Standorte innerhalb der CRM sind neben der Lagerung und Reparatur auch der Umschlag von leeren und beladenen Übersee-Containern nebst Abholung und Zustellung der Container im kombinierten Verkehr mit den Verkehrsträgern Bahn, LKW und Binnenschiff. Der Umschlag wird mit Kranbrücken und Leer- sowie Voll-Container-Staplern geleistet. Weiterhin steht auf dem Gelände Schmickstrasse 21 eine Hochregal-Lagerhalle, welche noch bewirtschaftet wird. Diese Halle befindet sich im Eigentum der CRM. Gustavsburg ist ein reines Container Terminal ohne weiteres Dienstleistungsangebot. Im Rhein-Main Gebiet befindet sich die CRM im Wettbewerb mit zahlreichen Terminalstandorten. B WirtschaftsberichtB.1 Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf B.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Markt für Logistikdienstleistungen ist auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter gewachsen. Das Containergeschäft ist durch die zunehmende Bedeutung logistischer Dienstleistungen im Speditionsgewerbe zu den wirtschaftlich bedeutendsten Leistungsbereichen geworden. B.1.2 Geschäftsverlauf Wie schon in den voran gegangenen Jahren konnten auch in 2019 weitere Synergien erreicht werden. Insgesamt konnte das Containerumschlagsvolumen für die CRM in 2019 stark gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Grund hierfür war bei den Standorten Koblenz und Gustavsburg eine große Steigerung der Rundholzverladungen nach China, wohingegen der Standort Frankfurt nicht in diesem Geschäft involviert war und zudem ab Mitte des Jahres 25 % des Hamburg Zug-Umschlages durch eine Verlagerung der Zugläufe auf den lokalen Wettbewerb verloren hat.
* Die Mengenangaben beziehen sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten Standort Frankfurt Der Fokus der CRM, Frankfurt, lag auch in 2019 weiterhin auf der Erbringung von speditionellen- und Umschlagsleistungen im Hinterlandverkehr mit anschließender Verbringung der Container im trimodalen Verkehrssystem von und zu den Westhäfen Rotterdam und Antwerpen sowie von und zu dem Nordhafen Hamburg per Bahnverkehr.Der Geschäftsverlauf in Bezug auf die umgeschlagenen Container verzeichnete in 2019 mit 48.516 bahn- und wasserseitig umgeschlagenen Containern im Vergleich zum Vorjahr nur geringe Volumenverluste von ca. 1,3 %. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass in Frankfurt-Ost ein Zugumlauf des boxXpress-Dienstes von und nach Hamburg von CRM F - Ost auf den Marktbegleiter DUSS verlegt wurde. Die hierdurch entstandenen Volumenverluste von ca. 6.000 TEU konnten nicht in Gänze durch die anderen Produkte aufgefangen werden. Im Lagerbereich konnte der Verlust des größten Lagerkunden nicht gänzlich durch Neugeschäft ersetzt werden. Das bestehende Geschäft, besonders die Einlagerung von Aktivkohle konnte ausgebaut werden. Standort G ustavsburg Der Standort Gustavsburg hat sehr stark von den Rundholzverladungen profitieren können und das Volumen im Vergleich zu 2018 deutlich steigern können. Daneben konnte durch die Gewinnung eines weiteren großvolumigen Geschäftes das Gesamtergebnis deutlich gesteigert werden. Zudem hat die stabile Wettersituation ohne dramatische Kleinwasserperioden zu einem stabilen Geschäftsverlauf beigetragen. Standort Koblenz Die Umschlagmenge in Koblenz konnte in 2019 im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich gesteigert werden. Gründe hierfür sind die Gewinnung von zwei Neugeschäften, sowie der Ausbau der Rundholzverladungen, welches in Summe zu dieser Volumensteigerung geführt hat. Auch hier wurden wir in 2019 von Wettereinflüssen, wie Kleinwassereinschränkungen etc. verschont. B.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage B.2.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beläuft sich auf 9.895 T€ (Vorjahr: 9.777 T€). Die Anlagenintensität 1 beträgt 49,5 % (Vorjahr: 45,5 %). Der Buchwert des Anlagevermögens beträgt zum 31.12.2019 insgesamt 4.897 T€ (Vorjahr: 4.449 T€). Im Geschäftsjahr 2019 wurde in die Erstellung eines Check-in Platzes für Lastkraftwagen am Standort Koblenz investiert (319 TEUR). Außerdem mussten aufgrund einer Nachprüfung der Förderbehörde Fördermittel für die Erstellung des Containerterminals in Frankfurt aus dem Jahr 2014 zurückgezahlt werden (198 TEUR). Ansonsten gab es im Jahr 2019 keine wesentlichen Investitionen. Zum 31.12.2019 weist die Contargo Rhein-Main GmbH ein gezeichnetes Kapital von 52 T€ (Vorjahr: 52 T€) und einen Gewinnvortrag von 3.731 T€ (Vorjahr: 3.148 T€) auf. Es ergibt sich ein Eigenkapital von T€ 4.621 (Vorjahr: 3.818 T€). Bezogen auf die Bilanzsumme ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 46,7 % (Vorjahr: 39,1 %). B.2.2 Finanzlage Zur Optimierung der kurzfristigen Liquidität ist die Berichtsgesellschaft in das Cash-Management der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, eingebunden. Die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit war damit sichergestellt. Zum 31.12.2019 bestanden Cash-Pool Forderungen in Höhe von T€ 872 (Vorjahr: T€ 328). Verbindlichkeiten aus längerfristigen Darlehen gegenüber der Rhenus SE & Co. KG bestanden zum 31.12.2019 in Höhe von 800 T€ (Vorjahr: 2.300 T€). Die liquiden Mittel ohne Cash-Pool belaufen sich auf 9 T€ (Vorjahr: 7 T€). B.2.3 Ertragslage Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2019 bei Umsatzerlösen von 36.542 T€ (Vorjahr: 31.376 T€) einen Jahresüberschuss in Höhe von 803 T€ (Vorjahr: 584 T€). Grund für das verbesserte Ergebnis ist der geringere Materialaufwand je Leistungseinheit. Das gesamte Geschäftsvolumen 2019 wurde mit durchschnittlich 86 Kolleginnen und Kollegen abgewickelt (Ø 2019). Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung der CRM sind Wertschöpfung und operatives Ergebnis. In 2019 wurde eine Wertschöpfung 2 von 10.027 T€ (Vorjahr: 8.857 T€) erzielt. Das operative Ergebnis 3 beläuft sich im Jahre 2019 auf 1.255 T€ (Vorjahr: 856 T€). Das Finanzergebnis liegt im Berichtsjahr bei -53 T€ (Vorjahr: -10 T€). Die Prognose des Vorjahres einer Steigerung der Wertschöpfung um 13 % und des operativen Ergebnisses um 46 %hat sich somit durch vorgenannte Gründe an den Standorteten der CRM bestätigt. B.3 Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr Zusammenfassend zeigte sich im Berichtsjahr aus Sicht der Unternehmensleitung, dass die Contargo Rhein-Main GmbH auch weiterhin auf einem guten Wege der weiteren Bündelung der jeweils lokal angebotenen Dienstleistungen zu einem überregional agierenden Dienstleistungsunternehmen ist. Es gibt regelmäßige Regionalmeetings und Qualitätszirkel, in denen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung anstehender Herausforderungen besprochen und beschlossen und anschließend umgesetzt werden. C Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenC.1. Chancen- und Risikobericht Zur Erfassung der Risiken und Chancen und zum Umgang mit diesen nutzt die CRM wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Zudem ist unsere Gesellschaft in das konzernweite Risikofrüherkennungssystem der Rethmann SE & Co. KG einbezogen. Die Rethmann SE & Co. KG hat das von ihr angewandte Risikofrüherkennungssystem formalisiert und dokumentiert. Zusätzlich zum Ad-hoc- Reporting werden halbjährlich die zum vorhergehenden Halbjahr auftretenden Änderungen in das Risikomanagement eingearbeitet, dokumentiert und über das entsprechende Berichtswesen kommuniziert. Die CRM ist in das monatliche Ergebnisreporting und die jährliche Budgetierung inklusive Mittelfristplanung eingebunden. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Ergebnis- und die Liquiditätssituation der Gesellschaften überwacht, einem Planabgleich unterzogen und eine verbesserte Früherkennung von Fehlentwicklungen möglich. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes hat die Entwicklung der weltweiten CoVid19 Krise auch die Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens erfasst. Die ersten produzierenden Unternehmen haben die Produktionen eingeschränkt, oder gar komplett eingestellt. Die innereuropäischen Grenzen sind zum Teil geschlossen worden. Beide Situationen haben bedeutenden Einfluss auf den Warenfluss und somit auf die Logistik, welche zur Ver- und Entsorgung benötigt wird. Neben den allgemeinen Entwicklungen in Bezug auf die von hoher Hand verfügten Einschränkungen ist mit Kurzarbeit oder im schlimmsten Falle mit Einstellung von Teilen des operativen Betriebes durch Infektion einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und sich anschließender Quarantäne der gesamten Belegschaft zu rechnen. Nach Ende Q1 und der ersten Hälfte 04/2020 ist ein Volumen-/Umsatzrückgang von bis zu 20 % zu verzeichnen. Hieraus können sich wirtschaftliche Risiken ergeben, nämlich
Geplante Allianzen und Zusammenschlüsse zwischen Reedereien werden in Bezug auf Volumensteigerung als Chance bewertet. Dies unter dem Aspekt, dass diese sich neu bildenden Allianzen auch ihre Ansprüche an den Markt neu definieren, respektive neue Hafenverbindungen, besonders im Bereich Bahn, gefordert werden. Hier sehen wir auch Chancen darin, dass das System "one stop shopping" aufgrund der dann gestrafften Organisations-Struktur der neuen Groß-Reedereien zu unserem Vorteil gereichen wird. Als bedeutendes Risiko wird die Wahrnehmung der CRM des Wettbewerbes eingeschätzt. Dies durch die Situation bedingt, dass die Anzahl und Dichte der Contargo Terminals auf Unmut bei Teilen der Kundschaft stoßen könnte und somit sich die Ladung bestehender Kunden andere Wege sucht. Beispiel hierfür ist die strategische Allianz eines Konkurrenzterminals als Bahn-Terminal mit Nordhafenverkehren mit dem lokalen Binnenschiffswettbewerb und Westhafen-Verkehren per Binnenschiff nach Rotterdam und Antwerpen. Weitere Risiken werden in der allgemeinen konjunkturellen und politischen Entwicklung der Weltwirtschaft gesehen. Die Geschäftsführung sieht unverändert mehr Chancen als Risiken. Für das Jahr 2019 werden unverändert keine bestandsgefährdenden oder wesentlichen Risiken erkannt. C .2. Prognosebericht Das Geschäft in der speditionellen Seehafenhinterlandabwicklung soll auch in 2020 an allen Standorten weiter ausgebaut werden. Die Leistungspalette umfasst dabei Direkttruckings, Umfuhren in den Seehäfen, multimodale Transporte über Terminals außerhalb des Contargo-Netzwerks sowie Value-Added-Services in den Seehäfen und im Hinterland (Verzollung, Stuffing-Stripping). Für den Standort Frankfurt-Ost wurde in 2019 eine Umstellung der Anwendersoftware (TOS) im Bereich Terminal/Depot umgesetzt, dies ist der erste Schritt in die Umsetzung einer eigenen Software (Contargo Open Logistics Appliances), welche final sämtliche Aspekte der von Contargo durchgeführten Dienstleistungspalette von der Auftragsannahme über alle abzubildenden Facetten des Transportes bis hin zur Abrechnung unter Einbezug von 'Tracking and Tracing' Möglichkeiten auf einer zur Verfügung zu stellenden Anwenderoberfläche münden wird. Die Contargo Rhein-Main GmbH ist hierbei innerhalb der Contargo Gruppe als Pilot definiert. Weiterhin ist es nun in 2020 geplant, in Frankfurt eine Fläche von ca. 9.000 qm infrastrukturell bereitzustellen und dort eine Erweiterung des Terminalbetriebes anzustreben. Die angestrebte Erhaltung der BImschG-Genehmigung für den Standort Gustavsburg ist auch in 2019 noch nicht erfolgt, der Antrag wurde abgegeben und es wird erwartet, dass der RP Darmstadt nunmehr im Laufe der ersten Jahreshälfte 2020 die Genehmigung erteilt. Somit können dann die zusätzlichen Geschäfte in Bezug auf Gefahrgut-Verladungen akquiriert werden. Der Standort Koblenz wurde in 2019 um eine LKW Abstellfläche erweitert. Als nächster Schritt ist es in 2020 geplant, den Maintenance and Repair Bereich weiter auszubauen, die Fazilitäten hierfür wurden geschaffen, das Personal entsprechend ausgebildet und somit gibt es nun auch in Koblenz die Möglichkeit, diesen Service für Reederei-Kunden anzubieten und durchzuführen. In der Prognose des Geschäftsjahres 2020 ist die Geschäftsführung ursprünglich von einem leichten Anstieg der Wertschöpfung und des operativen Ergebnisses ausgegangen. Mit dem Ausbruch der CoVid19 Krise und der beobachteten Geschäftsentwicklung des Jahres geht die Geschäftsführung in ihrer Prognose nunmehr von einem Rückgang der Wertschöpfung und des operativen Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aus.
Koblenz, den 16. Juni 2020 Contargo Rhein-Main GmbH Jürgen Albersmann Christian Eichmeier
1 Anlagenintensität =
Anlagevermögen/Bilanzsumme
Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2019Contargo Rhein-Main GmbH, KoblenzAmtsgericht Koblenz HRB 20885 I. GRUNDLAGENDie Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODENDas Gliederungsschema gemäß § 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Positionen nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Der Zeitraum der planmäßigen Abschreibung für bis einschließlich 2009 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt wie bisher 15 Jahre, im Zugangsjahr zeitanteilig. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 01. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 01. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter ein Totalabgang nach Ablauf von 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Unter den Sonderposten für Investitionszuschüsse werden erhaltene öffentliche Zuschüsse und Investitionsförderungen zur Anschaffung von Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung der Heubeck Richttafeln 2018 G und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,96 % p.a. (Vorjahr 2,32 % p.a.) bewertet. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine Restlaufzeit von 14 Jahren (Vorjahr pauschal 15 Jahre), die der zu erwartenden durchschnittlichen Duration entspricht. Bei Löhnen und Gehältern wird unverändert zum Vorjahr eine dynamische Entwicklung von 2,0 % p.a. angenommen. Weiterhin wird eine dynamische Entwicklung der Renten in Höhe von 1,75 % p.a. (Vorjahr 1,50 %) sowie eine Fluktuation in Höhe von 2,0 % p.a. (Vorjahr 2,0 % p.a.) unterstellt. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Währungsumrechnung: Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände und Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 154.163,60 € (Vorjahr 12.853,75 €) sowie aus Cash-Pooling gegen die Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede i.H.v. 779.506,05 € (Vorjahr 328.220,41 €). Die Forderungen gegen die Gesellschafterin Contargo GmbH & Co. KG, Duisburg, in Höhe von 13.957,68 € (Vorjahr 0,00 €), betreffen Forderungen aus Lieferung und Leistung. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 52.000,00 €. Im Eigenkapital sind ein Betrag von 4.264,29 € (Vorjahr 52,94 €) aus der Aktivierung latenter Steuern. Sonderposten: Die Sonderposten für Investitionszuschüsse enthalten gewährte öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Rückstellungen des abgelaufenen Geschäftsjahrs resultieren wie im Vorjahr aus Rückstellungen für Sterbegeldverpflichtungen. Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen wurden vor allem für ausstehende Eingangsrechnungen und Tantiemen sowie Preisnachlässe gebildet. Verbindlichkeiten: Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 644.031,90 € (Vorjahr 517.558,93 €) und Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, in Höhe von 800.000,00 € (Vorjahr 2.300.000,00 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Contargo GmbH & Co. KG, Duisburg, beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 298.403,21 € (Vorjahr 235.113,00 €). Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 802.747,47 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGSonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 34.003,56 € (Vorjahr 33.190,51 €). Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen: In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsanteile aus der Zuführung zu Rückstellungen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 13,00 €). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen für Vorperioden in Höhe von 5.849,62 € (Vorjahr 5.028,00 €) enthalten. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus latenter Körperschaftsteuer in Höhe von 2.1992,79 € (Vorjahr 0,00 €) und Aufwendungen aus latenter Gewerbesteuer in Höhe von 2.018,56 € (Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 7.845,66 €) enthalten. V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRESDie wirtschaftlichen Folgen der Corona-Ausbreitung und der getroffenen Gegenmaßnahmen lassen sich derzeit nur schwer abschätzen. Unter Berücksichtigung der Geschäftsentwicklung des ersten Quartals 2020, die unter den Erwartungen und dem Vorjahr lag, erwarten wir, dass der Umsatz und das Ergebnis vor Steuern unter dem Vorjahr liegen wird. VI. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2019 waren durchschnittlich beschäftigt:
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte: Eine abgeschlossene ABS-Vereinbarung stellt einen echten revolvierenden Forderungsverkauf dar und bewirkt auf der Aktivseite der Bilanz eine Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und eine Zunahme der liquiden Mittel. Da das Hauptkonto der Contargo Rhein Main GmbH in den Cash-Pool der Rhenus SE & Co. KG einbezogen ist, schlägt sich dies in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen nieder. Der Saldo der verkauften Forderungen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 2.285 (Vorjahr T€ 1.949). Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen gegen die Finanzierungsgesellschaft aus vorläufig einbehaltenen Zins- und Risikoabschlägen (Loss-, Dilution und Yield-Reserve) belaufen sich auf T€ 221 (Vorjahr T€ 174). Mit diesem Programm werden die Liquidität und der Finanzmittelfonds gestärkt sowie die Finanzierungskanäle erweitert. Risiken könnten sich aus Kündigungsrechten ergeben. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf
VII. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Rhenus SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. VIII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENDer Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an:
Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Koblenz, den 16.06.2020 Contargo Rhein-Main GmbH Die Geschäftsführung Christian Eichmeier Jürgen Albersmann Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Contargo Rhein-Main GmbH, Koblenz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Contargo Rhein-Main GmbH, Koblenz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Contargo Rhein-Main GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 17. Juni 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Martin Flür, Wirtschaftsprüfer ppa. Matthias Kräbber, Wirtschaftsprüfer Protokoll der Gesellschafterversammlung der Contargo Rhein-Main GmbH mit Sitz in KoblenzUnter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristerfordernisse nach Gesetz und Gesellschaftervertrag hat eine Gesellschafterversammlung der oben genannten Firma stattgefunden. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von EUR 9.894.681,06 und einem Jahresüberschuss von EUR 802.747,47 wird festgestellt. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Der Geschäftsleitung wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. 4. Die Gesellschafterversammlung der Contargo Rhein-Main GmbH wählt zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, und beauftragt die Geschäftsführung, den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Weiteres wird nicht beschlossen.
Mannheim, den 21.09.2020 Contargo
GmbH & Co. KG
Thomas Löffler ppa. Uwe Storch Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 21.09.2020 festgestellt. |
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