Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 17118
Eingetragen
10.4.2000
Branche
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen MaschinenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
der Handel mit Landmaschinen und Zubehör, Forst- und Gartengeräter, Service und Reparatur

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Klaus Götz
seit 24.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Klaus Götz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Klaus Götz
91126 Kammerstein-Haag, Schwabacher Str. 5
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Götz GmbH

Kammerstein, Ortsteil Haag

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023

BILANZ ZUM 31. OKTOBER 2023

AKTIVSEITE

31.10.2023 31.10.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.426,00 12.089,00
II. Sachanlagen 112.199,20 91.803,00
III. Finanzanlagen 482.910,69 504.841,08
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 382.136,58 511.750,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.750,08 101.148,98
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 288.091,20 198.131,56
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.673,92 2.738,82
1.381.187,67 1.422.503,07

PASSIVSEITE

31.10.2023 31.10.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 666.146,10 636.175,13
B. RÜCKSTELLUNGEN 514.704,85 539.007,02
C. VERBINDLICHKEITEN 150.336,72 197.320,92
1.381.187,67 1.422.503,07

ANHANG

I. Allgemeine Erläuterungen und Jahresabschluss

Die Götz GmbH hat ihren Sitz in Kammerstein und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (Reg.Nr.: HRB 17118).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Zusammenhang mit den einzelnen Posten der Bilanz erläutert; sie haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen hinsichtlich Abschreibungsmethode und Abschreibungssätzen den handelsrechtlichen Vorschriften.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Sachanlagen wurden linear und, soweit auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, degressiv abgeschrieben.

Bei Neuanlagen erfolgte die Abschreibung pro-rata-temporis.

Bewegliche Anlagen werden überwiegend in 3 - 20 Jahren abgeschrieben.

Im Berichtszeitraum erfolgten Zugänge von Geringwertigen Wirtschaftsgütern. Sie wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Finanzanlagevermögen

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten.

Möglichen Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgte die Bewertung zu den Anschaffungskosten.

Es wurde auf eine außerplanmäßige Abschreibung verzichtet, da eine dauernde Wertminderung voraussichtlich nicht vorliegt.

Entsprechend einem Gesellschafterbeschluss vom 13.10.2021 wurde die Verpfändungsvereinbarung bei einer Rückdeckungsversicherung zurückgenommen.

Seitdem erfolgt der Ausweis im Finanzanlagevermögen.

Vorratsvermögen

Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Abzug einer Pauschalwertberichtigung (T€ 1) angesetzt.

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 76,94 (Vorjahr: € 0,00).

Von den ausgewiesenen Forderungen haben € 28.799,78 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: € 0,00).

Alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Entsprechende Einnahmen werden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 50.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt und voll einbezahlt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 636.175,13 enthalten.

Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % p. a. (10-Jahres-Durchschnitt) nach der Methode der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen von gesamt € 415.679,00 bewertet.

Die Abzinsung erfolgte gem. § 253 Abs. 2 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzins, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt (bisher 7-Jahres-Durchschnitt).

Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang vom 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die Rückstellung mit einem Abzinsungssatz von 1,82 % (10-Jahres-Durschnitt) beträgt € 415.679,00. Mit einem Abzinsungssatz von 1,70 % (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine Rückstellung von € 424.508,00.

Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 8.829,00 (Vorjahr: € 27.966,00).

Die Rechnungsgrundlagen basieren auf den Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Es wird auf das Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 05.09.2018 verwiesen.

I. R. des Übergangs zur Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes wurde von der ratierlichen Ansammlung des Differenzbetrags Gebrauch gemacht (Art. 67 I EGHGB). Zum 31.10.2023 ist ein bis 31.10.2024 noch zuzuführender Restbetrag von € 2.698,00 vorhanden (Art. 67 II EGHGB).

Der Ausweis in der Bilanz erfolgte saldiert mit den dagegen stehenden Rückdeckungsversicherungen. Diese hatten zum 31.10.2023 einen Aktivwert von insgesamt € 118.035,28 ausgewiesen.

Entsprechend einem Gesellschafterbeschluss vom 13.10.2021 wurde die Verpfändungsvereinbarung bei einer Rückdeckungsversicherung zurückgenommen.

Seitdem erfolgt der Ausweis im Finanzanlagevermögen.

Ebenso hatte eine Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen und Erträge zu erfolgen.

Steuer- und sonstige Rückstellungen

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungs-, Urlaubs- und Aufbewahrungsverpflichtungen und Tantiemen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre gegenüber Gesellschaftern durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
150.336,72 147.198,22 3.138,50 0,00 4.611,72 81.999,16
(Vj.: 197.320,92 151.436,41 2.864,00 0,00 5.437,00 171.845,04)

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 81.999,16 (Vorjahr: € 171.845,04) besichert, davon € 81.999,16 (Vorjahr: € 154.011,70) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch Eigentumsvorbehalte.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 4.611,71 (Vorjahr: € 5.437,00) ausgewiesen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 56.097,81 (Vorjahr: € 17.347,47) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 1.306,58) enthalten.

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

Verpflichtungen aus Mietverträgen

Aus Mietverträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, bestehen jährliche Verpflichtungen von rd. € 63.000,00.

IV. Gewinn und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremden und außergewöhnlichen Erträge enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden und außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen 10 Mitarbeiter beschäftigt.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.10.2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Leitungsorgan

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer

Klaus Götz, Landmaschinenmechanikermeister, Kammerstein

vertreten.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Kammerstein, den 02. Oktober 2024

Götz GmbH

gez. Klaus Götz

Geschäftsführer

Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung vom 02. Oktober 2024.

Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

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