TA Tavares de
Almeida GmbH
Ronneburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
362.135,24 |
375.458,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
360.595,24 |
373.917,24 |
| III.
Finanzanlagen |
1.540,00 |
1.540,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
824.401,99 |
773.820,94 |
| I.
Vorräte |
318.070,00 |
243.730,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
421.060,29 |
430.882,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
360.061,97 |
327.806,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.271,70 |
99.208,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.082,14 |
3.107,17 |
| Aktiva |
1.189.619,37 |
1.152.386,35 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
244.091,22 |
250.723,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
220.159,26 |
184.088,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.632,63 |
-41.070,73 |
| B.
Rückstellungen |
451.890,08 |
455.624,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
493.638,07 |
446.038,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
476.048,62 |
422.805,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.589,45 |
23.233,45 |
| Passiva |
1.189.619,37 |
1.152.386,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TA Tavares de Almeida GmbH mit
Sitz in Ronneburg (Amtsgericht Hanau, HRB 94283) wurde nach
den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
Angaben zum Jahresabschluss
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde
auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches sowie der
ergänzenden des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften §§ 266 ff. HGB.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der
Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
n.F. gegliedert. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit der
Umsatzerlöse, die durch die Neudefinition gem.
§ 277 Abs. 1 HGB n.F. erheblich
ausgeweitet wurden, erfolgte eine Anpassung der
Vorjahreszahlen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Für abnutzbare Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden planmäßige
Abschreibungen nach der linearen Methode vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte sowie der unfertigen
Arbeiten erfolgt mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Bilanzstichtag.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird
durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung
getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung gebildet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
3. Rückstellungen:
Die Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis-
und Kostensteigerungen berücksichtigt.
4. Verbindlichkeiten:
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
5. Latente Steuern:
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß
§ 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu
verzichten, Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Rückstellungen
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im
Falle von Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und im Falle sonstiger
Rückstellungen aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ergibt.
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden die
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung in
Höhe von EUR 17.680,00 mit den
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 441.395,00
verrechnet und der Saldo von EUR 423.715,00 auf der
Passivseite ausgewiesen.
Dem Bilanzansatz liegt das versicherungsmathematische
Gutachten der SLPM GmbH vom 28.07.2021 zugrunde. Für die
Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
| • |
Richttafeln Dr. Klaus Heubeck
2018G
|
| • |
Rechnungszins (10
Jahre) 2,71%
|
| • |
Rechnungszins (7
Jahre) 1,97%
|
| • |
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen keine
|
| • |
Berechnungsverfahren puc-Verfahren
|
2. Ausschüttungsgesperrte Beträge
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt 44.619,00 Euro. Die
Berechnung des Unterschiedsbetrags bezieht sich auf die
Differenz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung
nach § 253 Abs. 2 HGB und der Bewertung nach § 253
Abs. 6 HGB jeweils ohne Verrechnung mit dem
Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
3. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
476.048,62 EUR. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit mit mehr als einem Jahr beträgt
17.589,45 Euro. Der Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren beträgt 0 EUR.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist bestellt worden:
Herr Aires Jorge Tavares de Almeida, Kaufmann
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 4 Arbeitnehmer.
Gegenüber den Mitgliedern der Unternehmensorgane
bzw. Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte
und Pflichten:
| Sachverhalte |
Betrag in Euro |
|
Ausleihungen: |
keine |
| Forderungen: |
360.061,00 |
| Verbindlichkeiten: |
keine |
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Die Auswirkungen des Coronavirus auf die Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft werden zum gegenwärtigen
Zeitpunkt als nicht wesentlich eingeschätzt. Bei
Abhängigkeit von der künftigen Ausbreitung des
Coronavirus könnte es jedoch zu gegenwärtig noch
nicht absehbaren Beeinträchtigungen bei den
Betriebsabläufen kommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Ronneburg, den 13.12.2021, gez. Aires Jorge Tavares de
Almeida, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2021 festgestellt.
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