Trade-Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Liebich seit 27.3.2026 | Geschäftsführer |
Marius Ingo Stoll seit 4.3.2026 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OKU Automation GmbH (vormals: OKU Verwaltungs GmbH)WinterbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022der OKU Automation GmbHvormals: OKU Verwaltungs GmbHWinterbachAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der OKU Automation GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr den Jahresabschluss nach den Bilanzierungsregeln des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Mit Vertrag vom 24.02.2022 wurden sämtliche Kommanditanteile an der OKU Automation GmbH & Co. KG in die vormalige Komplementärin, die OKU Verwaltungs GmbH, eingebracht. Die OKU Automation GmbH & Co. KG wurde am 10.03.2022 aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart gelöscht. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Durch den Einbringungsvorgang im Februar 2022 sind die Vorjahreswerte der Posten des Jahresabschlusses nicht vergleichbar. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten Fertigungseinzel- und -gemeinkosten. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Dabei wurde die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter auf der Basis der steuerlichen Abschreibungstabellen geschätzt. Zugänge an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 (geringwertige Anlagegüter) wurden voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Geleistete und erhaltene Anzahlungen werden zum Nominalwert bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden innerhalb der Vorräte offen abgesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände und des Rechnungsabgrenzungspostens erfolgte zu Nominalwerten. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Körperschafts- und Gewerbesteuersatzes der Gesellschaft von aktuell 28,08 %. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Angaben zur Bilanz Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt die Restlaufzeit für einen Teilbetrag von EUR 145.384,70 (im Vorjahr EUR 0,00) mehr als ein Jahr. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 enthalten (im Vorjahr EUR 0,00). Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit einem Rechnungszins von 1,42 % abgezinst und betragen (vor Verrechnung mit zugehörigem Deckungsvermögen) zum Bilanzstichtag EUR 260.019,00 (im Vorjahr EUR 0,00). Für diese Altersteilzeitrückstellungen besteht zugehöriges Deckungsvermögen in Höhe von EUR 196.283,20 (im Vorjahr EUR 0,00) für das Verpfändungen zu Gunsten der Altersteilzeitberechtigten vereinbart wurden. Die Altersteilzeitrückstellungen und das zugehörige Deckungsvermögen wurden miteinander saldiert und der verbleibende Restbetrag in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten. Die Restlaufzeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten sind in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (im Vorjahr EUR 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in Höhe von EUR 800.000,00 (im Vorjahr EUR 0,00) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern dar. Es handelt sich hierbei um ein bis Ende 2023 gewährtes ein Darlehen. Weiterhin sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 92.532,91 (im Vorjahr EUR 0,00) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von EUR 225.469,64 (im Vorjahr EUR 176,83) enthalten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (im Vorjahr EUR 0,00) enthalten. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung mit EUR 38.683,22 (im Vorjahr EUR 0,00) enthalten. Die Saldierung von Erträgen (EUR 3.061,05) und Zinsaufwendungen (EUR 2.304,00) im Zusammenhang mit der Altersteilzeitverpflichtungen wurde nicht vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 2,52 (im Vorjahr EUR 0,00) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen EUR 2.304,00 (im Vorjahr EUR 0,00) auf Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen auf Altersteilzeit. Latente Steuern Von den Steuern vom Ertrag entfallen EUR 346.969,23 (im Vorjahr EUR 0,00) auf latenten Steuerertrag. Davon resultieren EUR 237.279,23 aus der erstmaligen Aktivierung aktiver latenter Steuern und EUR 109.690,00 aus der Auflösung der durch die Anwachsung übernommenen passiven latenten Steuer des Vorjahres der OKU Automation GmbH & Co. KG. Erträge und Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung Der latente Steuerertrag von EUR 346.969,23 (im Vorjahr EUR 0,00) ist außergewöhnlicher Natur. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen zum Abschlussstichtag beträgt EUR 3.127.200,00 (im Vorjahr EUR 0,00). Es gibt Leasing-/Mietverträge im Wesentlichen für Pkw, Kopiergeräte und IT über einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren. Weiterhin bestehen jährliche Mietverpflichtungen für einen Standort in Höhe von EUR 503.130,00 (im Vorjahr EUR 0,00) bis Ende Dezember 2028. Aus den zum Stichtag bestellten und noch nicht erhaltenen Waren besteht ein Bestellobligo in Höhe von EUR 2.488.377,00. Geschäftsführer Herr MBA, Int.-Dipl. Betriebswirt Philip Borbely war bis 30.11.2022 Geschäftsführer der OKU Automation GmbH. Herr Dr. Armin Zippel ist seit dem 14.09.2022 Geschäftsführer der Gesellschaft. Mitarbeiterzahl Im Geschäftsjahr 2022 waren im Durchschnitt die folgenden Mitarbeiter beschäftigt:
Konzernverhältnisse Die OKU Automation GmbH ist zum Stichtag Tochterunternehmen der Private Assets Wachstumsbeteiligungen GmbH (kleinster Konsolidierungskreis). Für die Private Assets Wachstumsbeteiligungen GmbH greifen die Befreiungen des § 293 HGB.
Winterbach, 03.04.2023 OKU Automation GmbH (vormals OKU Verwaltungs GmbH) sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die OKU Automation GmbH, Winterbach Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der OKU Automation GmbH, Winterbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 5. April 2023 LPA-GGV
Hansa GmbH
Dr. Jeß, Wirtschaftsprüfer Vick, Wirtschaftsprüfer |
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