Siddhartha Media GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anneros Heidi Martin seit 18.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Beluga Foundation B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ritzio Central Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Ritzio Central Germany GmbH wurde am 06.02.2007 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2022 nicht verändert. Die Geschäftstätigkeit der Ritzio Central Germany GmbH umfasst den Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung und die Aufstellung von Spielgeräten im Sinne von § 33c der Gewerbeordnung. Die Gesellschaft kann auch andere Spiele im Sinne des § 33d der Gewerbeordnung veranstalten. Die Gesellschaft betreibt derzeit 32 Betriebsstätten mit insgesamt 593 Geldspielgeräten. 2. Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält Niederlassungen in Mühlheim an der Ruhr, Witten, Würzburg, Schweinfurth, Borken, Duisburg, Ratingen, Düsseldorf, Bochum, Gladbeck, Eichenzell, Erkelenz, Bamberg, Forchheim, Baiersdorf, Gelsenkirchen, Bielefeld, Rothenburg ob der Tauber, Neustadt a.d. Aisch und Brühl. 3. Forschung und Entwicklung Die Ritzio Central Germany GmbH war nicht im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. B. Wirtschaftsbericht Entwicklung der Gesamtwirtschaft Einer der größten Freizeitsektoren in Deutschland ist das Spielen in gewerblichen Spielstätten. Keine andere Form der Unterhaltung wird so streng reglementiert. Die Städte und Gemeinden bestimmen, wo sich Spielstätten ansiedeln können und legen die Bebauungspläne fest. Am 1. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland in Kraft, in den die bisher gemäß Glückspielstaatsvertrag 2012 geltenden Regeln für das gewerbliche Automatenspiel weitgehend unverändert übernommen wurden. Die Bundesländer können jedoch auf Basis einer neuen Übergangsregelung für Bestandsspielhallen befristete Ausnahmeregelungen vom Verbot von Mehrfachkonzessionen normieren, sofern bei diesen Standorten besondere qualitative Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. ein Sachkundenachweis des Betreibers mit Prüfung, besondere Schulungen des Personals sowie eine alle zwei Jahre zu wiederholende Zertifizierung durch eine akkreditierte Prüforganisation. Zudem können die Bundesländer das Mindestabstandsgebot, z. B. auch unter Berücksichtigung qualitativer Voraussetzungen, abgestuft ausgestalten. Von diesen Möglichkeiten machten die Bundesländer teilweise gar nicht bzw. in sehr unterschiedlicher Weise Gebrauch. Außerdem kam es teilweise bis heute zu zahlreichen Verzögerungen in der Verabschiedung notwendiger Landesgesetze. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft blickt 2022 auf ein schwieriges Geschäftsjahr zurück. Neben den Auswirkungen der Coronakrise sind es jedoch vor allem die verstärkten Regulierungsmaßnahmen, die das mengenseitige Angebot der Automatenwirtschaft im Markt und damit auch die Umsätze stark reduzierten. Der seit Februar 2022 anhaltende Krieg in der Ukraine hat das Geschäft der Gesellschaft nicht erkennbar beeinflusst. Lage Ertragslage Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ - 845,4 ab. Im Vorjahr betrug das Jahresüberschuss T€ 62,7. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum T€ 15.750,6. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr 2021 (T€ 9.462,7) um 66,45% erhöht. Die Erhöhung ist auf die coronabedingte Schließung der Betriebstätten in den Monaten Januar bis Mai 2021 zurückzuführen. Der Personalaufwand beträgt T€ 6.247,5 bei 217 Mitarbeitern (ohne Auszubildende); im Vorjahr: T€ 3.663,0 bei 207 Mitarbeitern. Im Vorjahr mindern die Erstattungen aufgrund des gewährten Kurzarbeitergeldes den Personalaufwand. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insgesamt per Gesamtsaldo um T€ 4.728,9 (39,5%) gesunken. Der Rückgang beruht auf den an die verbundenen Unternehmen ausgezahlten Wirtschaftshilfen des Vorjahres. Finanzlage Unsere Finanzlage ist als sehr stabil zu bezeichnen. Ziele des Finanzmanagements sind die hinreichende Ausstattung des Unternehmens mit liquiden Mitteln und ein Abbau von Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang. Das Finanzmanagement ist durch regelmäßige Überprüfungen der Liquiditätslage durch die Geschäftsführer und Liquiditätsplanungen mit entsprechenden Ist-Soll-Analysen erfolgt. Der Cashflow kann vereinfacht wie folgt ermittelt werden:
Vermögenslage Die wesentlichen Aktiva sind, das Anlagevermögen von T€ 1.124,5 (Vorjahr: T€ 1.417,5), die liquiden Mittel T€ 1.388,0 (Vorjahr 1.454,7), Forderungen gegen Gesellschafter T€ 2.200,0 (Vorjahr T€ 2.200,0) und die sonstigen Vermögensgegenstände mit T€ 1.001,3 (Vorjahr: T€ 969,2). Die Kapitalstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Eigenkapital: T€ 2.163,5, 35,9 % (Vorjahr: T€ 3.008,9, 47,8 %) Kurzfristige Verbindlichkeiten und kurzfristige Rückstellungen: T€ 3.835,7, 63,7 % (Vorjahr: T€ 3.257,8, 51,8 %) Abgrenzungen: T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0) Kapital gesamt: T€ 6.023,6, 100 % (Vorjahr: T€ 6.291,1, 100 %) C. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht Prognosenbericht Betrachtet man die zeitliche Entwicklung der Branche, wird sichtbar, dass die Automatenwirtschaft schon vor der Coronapandemie mit einer rückläufigen Entwicklung zu kämpfen hatte. Demnach sind Umsatz und Gerätezahl der Automatenwirtschaft um 20 Prozent gesunken. Die rückläufige Entwicklung der Automatenwirtschaft in den letzten Jahren ist somit nur in begrenztem Umfang auf die Coronapandemie zurückzuführen. Vielmehr resultiert sie vor allem aus einer Kombination aus verstärkten Regulierungsmaßnahmen, die das Angebot der Automatenwirtschaft quantitativ stark reduzieren, und dem parallelen Anstieg des illegalen terrestrischen Glücksspiels. Hierdurch wird dokumentiert, dass das Angebot der Automatenwirtschaft im Vergleich zu illegalem Glücksspiel nicht mehr ausreichend attraktiv ist, um den laut Glücksspielstaatsvertrag geforderten Kanalisierungsauftrag in einem zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes erforderlichen Umfang zu erfüllen. Basierend auf den vorliegenden Indizien und Daten ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend auch in der nahen Zukunft fortsetzen wird. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrungen, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber unseren Kunden begegnen. Risikobericht Die 16 Bundesländer haben sich auf eine Neuregulierung es Glücksspielstaatsvertrags 2021, in Kraft treten am 01.07.2021, geeinigt. Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig - das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, - durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, - den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, - sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und - Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. In 2022 traten weitere Einschränkungen aufgrund der Verordnung zum Energiesparen in Kraft. Die für Unternehmen verbindlichen Maßnahmen betreffen vor allem die beleuchtete Werbeanlagen an Geschäften. So heißt es in Paragraph 11 zur "Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen": Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Hierzu zählen Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. Die Öffnungszeiten der Betriebe spielen hierbei keine Rolle.
Berlin, den 20.09.2023 Ritzio Central Germany GmbH gez. Anneros Martin, Geschäftsführerin HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs.2 bis 3 HGB) bilanziert. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die aktivierten Firmenwerte werden über eine geschätzte Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben, die sich aus der Laufzeit der Nutzungsverträge für die Spielhallen und deren Platzierung am Markt ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 1.000,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf T€ 61,2. Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren ergibt sich aus der Laufzeit der Nutzungsverträge für die Spielhallen und deren Platzierung am Markt. Sonstige Vermögensgegenstände Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt T€ 186,7 (Vorjahr: T€ 153,2).
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Betrag und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 217 (Vorjahr: 207) Mitarbeiter. Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt :
Name der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Frau Anneros Martin ausgeübter Beruf: - Kauffrau Die Geschäftsführerin ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführerin. Konzernzugehörigkeit Die Ritzio Central Germany GmbH wurde in den Konzernabschluss der Ritzio International Limited, Nicosia, Zypern einbezogen. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2022 von T€ 845,4 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2022 und der Vorschlag zur Ergebnisverwendung sind noch von der Gesellschafterversammlung festzustellen.
Berlin, den 20.09.2023 Ritzio Central Germany GmbH gez. Anneros Martin, Geschäftsführerin
sonstige BerichtsbestandteileBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ritzio Central Germany GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ritzio Central Germany GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ritzio Central Germany GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 1 Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Jahresabschlussprüfungen erstattet (IDW PS 450 n.F.). 2 Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Potsdam, den 20.03.2024 Busch
GmbH
gez. Busch, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2023 festgestellt. |
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