Löffler GmbH
Poststraße 17, 08297 Zwönitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ronny Löffler seit 11.10.2005 | Prokura |
Uwe Löffler seit 7.10.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Löffler GmbHZwönitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abzug gebracht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Im Einzelnen werden in die Herstellungskosten Material- und Personaleinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Für Risiken aus dem Auftragsbestand werden im Rahmen der verlustfreien Bewertung Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgebildet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen, in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Latente Steuern werden grundsätzlich gemäß § 274 HGB für temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Schulden im handelsrechtlichen Jahresabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen erfasst. Vom Aktivierungswahlrecht auf die sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive und passive latente Steuern können sich aus temporären Differenzen oder quasipermanenten Differenzen zwischen dem im handelsrechtlichen Abschluss angesetzten Werten für Aktiva und Passiva und den steuerlichen Wertansätzen ergeben. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Zum 31. Dezember 2023 bestehen vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB gegenüber der R+V Versicherung aus übernommenen Avalbürgschaften in einer gesamten Höhe von 464.791,26 Euro. Nach unseren betrieblichen Erfahrungen gehen wir davon aus, dass ein Vermögensabfluss aus diesen Haftungsverhältnissen unwahrscheinlich ist. Eine Inanspruchnahme würde nur drohen, wenn wir die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden nicht erfüllen. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 0,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Jahresbetrag der abgeschlossenen Grundstücksmieten inklusive Photovoltaikanlage, Stabbearbeitungszentrum und Doppelgehrungssäge beträgt ca. 156 T€. Der Jahresbetrag der abgeschlossenen Leasingverträge beträgt ca. 13 T€. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 22. Vergütung der Geschäftsführer Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf den Ausweis der Bezüge der Geschäftsführer verzichtet. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Bilanzgewinn i.H.v. 363.674,41 € auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
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