Codit-Informationstechnik GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Becker seit 25.4.2002 | Geschäftsführer |
Markus Theißinger seit 25.4.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Procondo GmbHSankt AugustinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Soweit sich durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Veränderungen bei den Bilanz- und Bewertungsmethoden ergeben, wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs.8 EGHGB verzichtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die größenabhängigen Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Procondo GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Ggf. niedrigere Wertansätze zum 31.12.2009, die auf steuerlich zulässigen Abschreibungen beruhen (§§ 254, 279 Abs.2 HGB a.F.), werden unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28.5.2009 geltenden Fassung fortgeführt (Art. 67 Abs.4 Satz 1 EGHGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Der bis zum 31.12.2009 geführte steuerliche Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro gem. § 6 Abs.2a EStG wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit fortgeführt, da er von untergeordneter Bedeutung ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände an Gesellschafter betragen € 5.234,70. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 1.812,21. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Herren Markus Theißinger, Mathias Loretan, Olivier Petschulat und Andreas Becker. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.11.2011. |
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