Stadtwerke Schlitz
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dietz seit 7.6.2019 | Geschäftsführer |
Frank Jahn seit 17.3.2014 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke SchlitzSchlitzJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktivseite scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014scroll
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresgewinns: Einstellung in Rücklage für Investitionen EUR 234.378,03 ANHANG für das Wirtschaftsjahr 2014Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des § 22 EigBGes in Verbindung mit § 264 ff. HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblättern des Eigenbetriebsgesetzes gegliedert. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren) bewertet. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Beachtung des Grundsatzes der Einzelbewertung nach der linearen Methode auf Basis der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Der Sammelposten für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 EUR bis 1.000 EUR wird auf die Dauer von fünf Jahren gleichmäßigt verteilt und als Aufwand berücksichtigt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem gewogenen Durchschnittswert oder mit niedrigeren Tageswerten bewertet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch aktivisch berücksichtigte Pauschalabschläge auf Forderungen angemessen Rechnung getragen worden. Für die Sonderposten mit Rücklageanteil wird das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 EGHGB in Anspruch genommen. Die bis Ende 1994 in Anspruch genommenen Abschreibungen nach dem Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG) wurden unter "Sonderposten mit Rücklageanteil" ausgewiesen. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen wurden neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Handels- und Steuerbilanz enthalten damit identische Herstellungskosten. Erhaltene Baukostenzuschüsse wurden passiviert und jährlich aufgelöst. Zuschüsse der öffentlichen Hand wurden gemäß § 23 Abs. 3 EigBGes im Eigenkapital ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels des „Anwartschaftsbarwertverfahrens“ errechnet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angeommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Die Vereinfachung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Der durchschnittliche Marktzins wird von der Deutschen Bundesbank auf Basis einer Rechtsverordnung (RückAbzinsV) monatlich herausgegeben. Der für Dezember 2014 veröffentlichte Zinssatz wurde mit 4,53 % in die Berechnung übernommen. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von 2 % und einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 %. Die Fluktuationsrate wurde mit 0 % angenommen. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln - verwendet. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte grundsätzlich gem. § 253 Abs.1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag, der künftige Preis -und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde gem. § 253 Abs 2 HGB eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung der in der Bilanz zum 31.12.2014 zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2014 sind in der Anlage 3, Blatt 7 dargestellt. Von den Forderungen und sonstigen Vemögensgegenständen haben insgesamt 160.661,84 EUR (Vorjahr: 191.039,23 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2008 über den Gesamthaushalt der Stadtwerke Schlitz hat die Stadt Schlitz dem Teilbereich Bäder einen Zuschuss in Höhe von 295.838,00 EUR gewährt. Dieser Zuschuss wird in der Bilanz unter der Eigenkapitalposition "Verlustvorabdeckung" ausgewiesen. Der Verlustausgleich für das Jahr 2009 wurde gemäß § 11 Abs. 2 EigBG und dem Magistratsbeschluss vom 26. April 2017 aus der Rücklage des nicht steuerpflichtigen Bereichs der Abwasserbeseitigung entnommen. Bei der Bildung des Sonderpostens mit Rücklageanteil ist folgende Vorschrift berücksichtigt worden:
Das Jahresergebnis ist durch steuerrechtliche Bewertungsmaßnahmen (§ 285 Nr. 5 HGB) wie folgt beeinflußt worden: Die Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil ergibt einen Mehrertrag von 87 TEUR (VJ: 92 TEUR). Dieser Mehrertrag führte zu einer Erhöhung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 25 TEUR (VJ: 27 TEUR). Die Pensionsrückstellungen sind im Jahr 2010 erstmals mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bewertet. Hieraus ergab sich eine Zuführung in Höhe von 329 TEUR, für die das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB in Anspruch genommen wurde. Der nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB zu nennende Betag beläuft sich im Geschäftsjahr 2014 auf 219 TEUR (Vj. 241 TEUR). In den sonstigen Rückstellungen sind u.a. Beträge für Altersteilzeitverpflichtungen (TEUR 3; Vorjahr: TEUR 75), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 67; Vorjahr: TEUR 26), Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (TEUR 7; Vorjahr: TEUR 7) sowie noch nicht abgegoltenen Urlaub (TEUR 109; Vorjahr: TEUR 115) enthalten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) beträgt 11.442.300,83 EUR (VJ: 11.073.108,62 EUR). Sicherheiten sind keine gegeben worden. Latente Steuern werden ab 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen: scroll
Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse (netto) 2014 scroll
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 31 TEUR enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in voller Höhe auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Angaben Zu Betriebsleitern sind bestellt: scroll
Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der technischen und kaufmännischen Betriebsleiter verzichtet. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2014 betrug: scroll
Der nach § 285 Nr. 17 HGB zu nennende Betrag gliedert sich wie folgt auf:
Angabepflichtige Vorgänge i.S.d. § 285 Nr. 21 HGB bestehen insoweit, als das das Schwimmbad im Interesse der Stadt Schlitz betrieben wird. Der Betriebskommision gehörten im Geschäftsjahr 2014 die folgenden Personen an:
Die Gesamtbezüge der Betriebskommission beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf 373,25 EUR. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Abschlussstichtag nicht bestanden. Der Eigenbetrieb hat überwiegend Leasingverträge für die Fahrzeuge abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Mietverträge und sonstige Vertragsverpflichtungen über Lagerräume und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesem Geschäft belaufen sich auf: scroll
Risiken könnten sich durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach Auslaufen dieser Verträge ergeben. Vorteile, die zu der Entscheidung zur Durchführung bzw. Beibehaltung dieser Geschäfte geführt haben, sind hauptsächlich in der für den Eigenbetrieb nicht notwendigen Kapitalbindung bei der Beschaffung betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergibt sich durch die Leasingfinanzierung für den Eigenbetrieb kein Verwertungsrisiko, eine effektive Bewirtschaftung und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstands Die Ergebnisse und Ergebnisvorträge der Energiewirtschaft und der Wasserversorgung werden zusammengefasst. Der zusammengefasste Betrag wird in eine bilanzielle Rücklage für Investitionen eingestellt. Die Ergebnisse der anderen Betriebszweige werden auf neue Rechnung vorgetragen
Schlitz, 27.06.2017 Anja Rippl, Kaufm. Betriebsleiterin Klaus Lüders, Techn. Betriebsleiter Stromversorgung/Bäder Frank Jahn, Techn. Betriebsleiter Wasser/Abwasser/Bauhof Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2014scroll
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Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb Stadtwerke Schlitz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur buchhalterischen Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die interne Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes i. V. mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur buchhalterischen Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Dreieich, 15. September 2017 Schüllermann und Partner AG Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Oec. Christian Losemann, Wirtschaftsprüfer Bilanz gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2014Aktivseite scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014scroll
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 11. Juni 2018 festgestellt. |
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