MWEnergy
GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
252.402,00 |
220.752,00 |
| I.
Sachanlagen |
252.402,00 |
220.752,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.203.766,53 |
1.009.650,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.152.112,84 |
842.506,65 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
148.391,36 |
36.484,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.653,69 |
167.143,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.456.168,53 |
1.230.402,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.419,27 |
180.824,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
150.000,00 |
150.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.824,90 |
612,53 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.405,63 |
-5.212,37 |
| B.
Rückstellungen |
236.389,01 |
249.969,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.042.360,25 |
799.608,03 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
715.330,30 |
549.852,26 |
| davon
aus Steuern |
69.136,42 |
55.856,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.456.168,53 |
1.230.402,43 |
Anhang
- verkürzte Fassung zur Offenlegung -
Registerdaten: HRB 14738, Amtsgericht Neuss
Allgemeine Angaben
Die MWEnergy GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Ergänzend zu den
entsprechenden Vorschriften des HGB waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss ist
entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
nach den handelsrechtlichen Gliederungs- und
Bewertungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
Gliederungsschema des § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Ausführungen im Anhang werden im
Wesentlichen in T€ vorgenommen. Dadurch bedingt kann
es vereinzelt zu Rundungsdifferenzen zwischen Anhang und
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung kommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden. Die
Ausübung von Bilanzierungswahlrechten wird nachstehend
bei den einzelnen Posten der Bilanz erläutert.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Neuzugänge werden linear
abgeschrieben. Die Abschreibung des Anlagevermögens
orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Anlagegüter.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum
Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben. Zur Berücksichtigung
des allgemeinen Forderungsausfallrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen in angemessener Höhe auf
die nicht einzelwertberichtigten Forderungen vorgenommen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten umfassen frei
verfügbare liquide Mittel. Diese sind zum Nennwert
ausgewiesen.
Die Kapitalanteile der Gesellschafter werden mit dem
Nennwert angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden,
soweit vorhanden, mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei einer sich
insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird vom
Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Aktiva
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Forderungen gegen Gesellschafter und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter
stammen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die MWEnergy GmbH verpachtet seit dem 01.01.2023 die
Außenfläche der öffentlichen
Ladeinfrastrukturen an die Stadtwerke Meerbusch GmbH und
Stadtwerke Willich GmbH. Die Forderungen aus den
Pachtverträgen liegen insgesamt jährlich bei 15,0
T€.
Passiva
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
|
davon mit einer
Restlaufzeit
von 1 bis 5 Jahren
|
davon mit einer
Restlaufzeit
von mehr als 5
Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
1.042.360,25
|
957.027,01
|
42.666,72
|
42.666,52
|
Vorjahr
|
799.608,03
|
703.608,11
|
42.666,72
|
53.333,20
|
Sonstige Angaben
Beschäftigte Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 hat die MWEnergy GmbH kein
Personal beschäftigt, da die Betriebsführung
extern durch die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH
& Co. KG erfolgt.
Meerbusch, 19. April
2024
gez.
Tafil Pufja, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
festgestellt.
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