Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH
Selbe AdresseErbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Schöbel seit 8.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
L & F Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFriedrichsdorf/Ts.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.11.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011L & F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, FriedrichsdorfI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Gößenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss im Gründungsjahr 2011 ist nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff HGB) aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden beachtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Abwertungen waren nicht vorzunehmen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 1.436,22 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 1.687,44). Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. V. Sonstige Pflichtangaben Zu allein vertretungsberechtigten Geschäftsführern wurden bestellt: - Herr Rechtsanwalt Christian Wirxel, Friedrichsdorf - Herr Rechtsanwalt Björn Schöbel, Neu-Anspach Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen des §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis 2011 auf neue Rechnung vorzutragen.
Friedrichsdorf, den 12. November 2012 L & F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Christian Wirxel, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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